BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

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Transkript:

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Brandschutzklappen nach Produktnorm DIN EN 15650 Brandprüfungen und Klassifizierungen an Brandschutzklappen nach DIN 4102-6 und DIN EN 1366-2

Die neue Bauproduktenverordnung - BauPVO Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und die Angabe ihrer Leistungen gemäß harmonsierten Regeln. Weiterhin wird die Verwendung der CE-Kennzeichnung für dieses Bauprodukt festgelegt. Im Gegensatz zu der Bauproduktenrichtlinie wird die Verwendung des Bauproduktes nicht durch die BauPVO geregelt. Die neue Bauproduktenverordnung BauPVO Was ändert sich? Die BauPVO formuliert 7 Grundanforderungen an Bauwerke (vgl: BPR definierte 6 wesentliche Anforderungen an Bauwerke ) Bauprodukte müssen wesentliche Merkmale in Bezug auf die Grundanforderungen des Bauwerkes erfüllen (vgl: in BPR wesentliche Eigenschaften ) An die Stelle der Konformitätserklärung nach BPR tritt die Leistungserklärung nach Art. 6 der BauPVO (Pflicht ab 01.07.2013)

Die neue Bauproduktenverordnung BauPVO Leistungserklärung Die Leistungserklärung gibt die Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale an. Die wesentlichen Merkmale werden national vorgegeben! Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die erklärte Leistung seines Bauproduktes und nicht für die Übereinstimmung mit der harmonisierten Norm! Grundlage für die Leistungserklärung ist die technische Dokumentation des Herstellers. Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen Brandprüfung und Klassifizierung nach nationaler Norm DIN 4102-6 bis 2001 Nachweis durch abz und Ü-Zeichen Brandprüfung nach DIN EN 1366-2 und Klassifizierung nach DIN EN 13501-3 bzw. DIN 4102-6 bis 2012 Nachweis durch abz und Ü-Zeichen + CE-Zeichen Brandprüfung nach DIN EN 1366-2 und Klassifizierung nach DIN EN 13501-3 auf Grundlage Produktnorm DIN EN 15650 Nachweis CE-Zeichen

Nachweisführung für die Verwendung von Brandschutzklappen Einordnung von Brandschutzklappen in alter Bauregelliste (2012/1) als Bauprodukte nach B Teil 2: Definition: Bauprodukte, die wesentliche Anforderungen nach 5 Abs. 1 BauPG nicht berücksichtigen und wenn für die Erfüllung dieser Anforderungen zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise oder Übereinstimmungsnachweise nach den Bauordnungen erforderlich sind; diese Bauprodukte bedürfen neben der CE-Kennzeichnung auch des Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) nach den Bauordnungen der Länder.

Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 Koexistenzperiode endete am 01.09.2012 Produktnorm DIN EN 15650 wird in die BRL 2012/2 aufgenommen (BRL 2012/2 trat am 23. November in Kraft!) Einordnung in BRL B Teil 1 (Bauprodukt kann auf Grundlage einer harmonisierten Norm in Verkehr gebracht werden; Verwendung des CE- Zeichens mit Leistungserklärung des Herstellers) Aber: Zusätzliche Nachweise erforderlich!!!

Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 Zusätzliche nationale Anforderungen Nachweis des Brandverhaltens (Baustoffklasse) erforderlich; abz Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie Umweltverträglichkeit (wenn BSK für Aufenthaltsräume verwendet werden); abz Zusätzliche Angaben durch den Hersteller: Nennauslösetemperatur der geprüften, thermischen Auslöseeinrichtung Achslage der mechanischen Klappe, die bei der Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesen wurde Anzahl der geprüften Öffnungs- und Schließzyklen Quelle: DIBt; Informationen aus dem Zulassungsbereich vom 19.01.2012 Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 Nationale Anforderungen bzgl. der Verwendung BSK muss im Wesentlichen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen BSK muss thermisch bei max. 72 C (Warmluftheizungen 95 C) auslösen Bei Auslösung über Rauchdetektion nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Rauchauslöseeinrichtung Dauerhaftigkeit der Betriebssicherheit für mind. 10.000 Betätigungen Darf nur mit der in der Feuerwiderstandprüfung nachgewiesenen Achslage verwendet werden Der Hersteller muss eine Montage- und Betriebsanleitung erstellen Funktionsprüfung in mind. halbjährlichem Abstand; bei zweimaliger Prüfung ohne Mängel innerhalb von 6 Monaten reicht jährliche Prüfung Quelle: DIBt; Informationen aus dem Zulassungsbereich vom 19.01.2012

Wesentliche Eigenschaften für BSK nach DIN EN 15650 -Anhang ZA -Tab. ZA.1 Beispiel für CE- Kennzeichnung einer BSK nach DIN EN 15650 -Anhang ZA -Bild ZA.2

Brandprüfungen und Klassifizierungen von Brandschutzklappen Anforderungen nach DIN 4102-6 Prüfung der Schließvorrichtung 50 Zyklen vor Brandprüfung Prüfung der Dichtheit max. 10 m³/h je Meter laufenden Umfangs bei kleinster Größe unter definiertem Druck (40 Pa 200 Pa) Brandprüfung unter ETK gemäß DIN 4102 Oberflächenmessstellen auf Gehäuse der BSK, Klappenblatt und Wand (max. 180 K) Luftmessstellen im Krümmer (max. 140 K) Brandprüfungen und Klassifizierungen von Brandschutzklappen Einheits-Temperaturkurve [ETK] 1200 822 K 925K 986 K 1100 1000 900 822 K 925 K 986 K Brandraumtemperatur [K] 800 700 600 500 400 300 30 Minuten 60 Minuten 90 Minuten ETK-Min ETK-Soll ETK-Max 200 100 υ - υ 0 = 345 lg [8t + 1] 0 0 30 60 90 120 Prüfzeit [Minuten]

Brandprüfung nach DIN 4102-6 Luftseite Temperaturerhöhungen Feuerseite (Brandraum) Temperatur: gemäß ETK nach DIN 4102 Messstellen auf Wand und BSK max. 180 K Luftmessstellen im Krümmer max. 140 K Überdruck: 10±2 Pa Brandprüfungen und Klassifizierungen von Brandschutzklappen Anforderungen nach DIN EN 1366-2 Prüfung der Schließvorrichtung 50 Zyklen vor Brandprüfung (größte Baugröße) Rauchdichtheit / Leckrate bei Umgebungstemperatur max. 200 m³/hm² bei 300±15 Pa (kleinste und größte Baugröße) Brandprüfung unter ETK gemäß DIN EN 1363-1 während der Brandprüfung Druckdifferenz von -300 Pa Temperatur: Oberflächenmessstellen auf BSK und Lüftungsleitung an mehreren Messkränzen gemessen (max. 180 K) Raumabschluss: max. 360 m³/hm² bei 300±15 Pa (größte Baugröße) Rauchdichtheit / Leckrate: max. 200 m³/hm² bei 300±15 Pa (größte Baugröße)

Brandprüfung nach DIN EN 1366-2 -300 Pa Feuerseite (Brandraum) Temperatur: gemäß ETK nach DIN EN 1363-1 Überdruck: 15±3 Pa (Wand) 20±3 Pa (Decke) Luftseite Messstellen auf BSK und Lüftungskanal max. 180 K (mehrere Messkränze) Bei Druckdifferenz von 300 Pa während der Brandprüfung! Brandprüfungen und Klassifizierungen von Brandschutzklappen Bauaufichtliche Anforderung Klassifizierung nach DIN 4102-6 Klassifizierung nach DIN EN 13501-3 Feuerhemmend K30 EI30-S bzw. EI30(v e h o i o)-s Hochfeuerhemmend K60 EI 60-S Feuerbeständig K90 EI 90-S siehe Anlagen zu BRL A Teil 1; Tabelle 2 Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen

Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 Was ändert sich in der Praxis? Bzgl. der Verwendung der BSK gibt es kein abz (wie bisher bekannt) mehr! Leistungserklärung des Herstellers hinsichtlich der wesentlichen Merkmale beachten! Europäische Klassifizierungen ( EI90-S(ve-ho) ) lösen nationale Klassifizierungen ( K90 ) ab! Montage- und Betriebsanleitung beachten! (Nur diese regeln den Einbau!) Auswahl von Systemen im vorbeugenden baulichen Brandschutz Kabelabschottungen und Kombiabschottungen Art Bauart / Bausatz BRL - B Teil 1 abz ETA nach ETAG 026 Verwendbarkeitsnachweis Übereinstimmungsnachweis bzw. Übereinstimmungsbestätigung durch Anwender Anwender Rohrabschottungen, deren Funktion auf den Verschluss des Restquerschnittes beruhen Bauart / Bausatz abz Anwender Rohrabschottungen, deren Funktion auf der Anordnung einer Rohrummantelung / Streckenisolierung beruhen Bauart A Teil 3 abp Anwender Feuerschutzabschlüsse Bauprodukt - abz Hersteller und Anwender Lüftungskanäle aus Bauart A Teil 3 abp Anwender Plattenbaustoffen Installationskanäle aus Bauart A Teil 3 abp Anwender Plattenbaustoffen Absperrvorrichtungen (Brandschutzklappe) Bauprodukt B Teil 2 B Teil 1 abz (Produktnorm EN 15650) Hersteller (Ü-Zeichen + CE-Zeichen) CE-Kennzeichnung Leichte Trennwand (Nichttragende innere Trennwand - nicht vorgefertigt) Bauart A Teil 3 abp Anwender 22

Steinstraße 25 59368 Werne a.d. Lippe Tel.: +49 2389 9038 903 Mobil: +49 173 1658 663 E-Mail: krause@kc-brandschutz.de Web: www.kc-brandschutz.de Büro Materialprüfungsamt NRW Brandprüfzentrum Erwitte Auf den Thränen 2 59597 Erwitte Tel.: +49 2943 897 29 Mobil: +49 173 1658 663 E-Mail: krause-czeranka@mpanrw.de