Beschlüsse des Gemeinderates vom 17.10.2013 - öffentliche Beratung - Gegenstand und Ergebnis Sachbearbeiter 1 Bürgerfragestunde Keine Wortmeldung. 2 Bekanntgaben/Verschiedenes.1 Abschlussbericht LIFE+-Projekt Auf die GR-Vorlage Nr. 123/2013 wird verwiesen. Bürgermeister Schaffer berichtet kurz über den Abschlussbericht des LIFE+-Projektes. Die Gemeinde nahm an dem 5- jährigen Programm teil und stellt fest, dass es sich für die Gemeinde gelohnt habe. Es wurden private Grundstücksbesitzer gefördert und der mittlere Burghaldeweg konnte ausgebaut werden. Dafür bekam die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 16.524,83. Die Gemeinde werde sich beim Regierungspräsidium und bei den beteiligten privaten Büros bedanken..2 Umlaufmappe a) Bürgermeister Schaffer verliest das Dankschreiben über die Zusammenarbeit von Herrn Martin Pfrommer (Schorndorfer Nachrichten) und der Gemeinde. b) Der Firma Paulus Wohnbau GmbH aus Pleidelsheim wurde die Baugenehmigung für das Bauvorhaben des Neubaus der Seniorenwohnanlage in der Hauptstraße 66 erteilt. c) Erhalt eines Schreibens vom Landratsamt Waiblingen über die Aufnahme von Flüchtlingen. Herr Schlotz Herr Kropf
2 d) Dankschreiben des Skiclubs Plüderhausen e.v. über die freundliche Unterstützung der Gemeinde beim 3. Hohberg-Bikemarathon am 22.09.2013. e) Bürgermeister Schaffer gibt eine Liste in den Umlauf mit der Bitte, den Volkstrauertag mit zu organisieren und sich als Kranzträger zur Verfügung zu stellen. Er bittet um entsprechenden Eintrag. f) Abfrage der Teilnahme Ortsbegehung für Samstag 19.10.2013..3 Anfrage GR Kelemen betr. Brunnen an der Kirche GR Kelemen möchte über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Wiedererrichtung des Brunnen an der Kirche erfahren. Bürgermeister Schaffer informiert, dass die Firma Rossaro erst die von der Gemeindeverwaltung übergebene Mängelliste abarbeiten müsse. Anschließend werde dieser Punkt nochmals neu überdacht..4 Anfrage GR Wägner betr. Feldweg Hummelbach GR Wägner wurde auf den Zustand des Feldweges Hummelbach zur Burghalde angesprochen. Dieser Feldweg sei im Zuge des Life+ Projektes im oberen Teil und nicht am Anfang ausgebaut worden. Im unteren Weg seien große Schlaglöcher vorhanden. Bürgermeister Schaffer sagt eine Lokalisierung und Inaugenscheinnahme zu..5 Anfrage GR Kelemen betr. Schlagloch Brühlstraße GR Kelemen wurde auf dem Flohmarkt von einem Bürger auf den Zustand der Brühlstraße angesprochen. Dort wäre ein Schlagloch in der Größe von 60 x 80 cm breit und 50 cm tief. Dieser bittet, die Gemeindeverwaltung solle doch einen Sack Zement einbringen.
3 3 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften 'Halde Änderung Ottental 25' - Aufstellungsbeschluss - Anerkennung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslage (GR-Vorlage Nr. 118/2013) a) Der seit 10. Juni 1976 rechtskräftige Bebauungsplan Halde-Erweiterung und Änderung wird bezogen auf das Anwesen Halde 28 auf Kosten der Antragsteller geändert. Dazu wird gem. 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung Halde-Änderung Halde 28/Ottental 25 aufgestellt. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Vermessungsbüros Henn+Kessler aus Schorndorf vom 17. Oktober 2013. b) Diese Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB betrieben, da er der Innenentwicklung dient. Dabei wird gem. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. 13 Abs. 3 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. c) Der Bebauungsplanentwurf Lageplan und Textteil des Schorndorfer Vermessungsbüros Henn+Kessler vom 17. Oktober 2013 - wird anerkannt und dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt. d) Die Verwaltung wird beauftragt, diese Entwurfsplanung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange dazu zu hören. 4 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften 'Schwanfeld Süd Änderung V (Hauptstraße 56/Grabenstraße 3)' - Aufstellungsbeschluss - Anerkennung des Planentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslage (GR-Vorlage Nr. 119/2013)
4 a) Der seit 12. Juni 1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Schwanfeld Süd-Änderung II wird bezogen auf die Grundstücke Hauptstraße 56 und Grabenstraße 3 geändert. Dazu wird gem. 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung Schwanfeld Süd-Änderung V (Hauptstraße 56/Grabenstraße 3) aufgestellt. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Vermessungsbüros Käser vom 30. August 2013. b) Diese Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB betrieben, da er der Innenentwicklung dient. Dabei wird gem. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. 13 Abs. 3 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. c) Der Bebauungsplanentwurf Lageplan, Textteil und Begründung des Vermessungsbüros Käser vom 30. August 2013 wird anerkannt und dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt. d) Die Verwaltung wird beauftragt, diese Entwurfsplanung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange dazu zu hören. 5 Regionale Schulentwicklung: Stellungnahme zu den Anträgen der Nachbarschulträger auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule Fr. Bieg (GR-Vorlage Nr. 121/2013) 3.1 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Stadt Schorndorf auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Keplerschule Schorndorf und beauftragt die Verwaltung, eine positive Stellungnahme an das Staatliche Schulamt abzugeben. 3.2 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Gemeinde Urbach auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Wittumschule Urbach und beauftragt die Verwaltung, eine positive Stellungnahme mit dem Hinweis auf die in Ziffer 2.2 angesprochenen Eckpunkte an das Staatliche Schulamt abzugeben.
5 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Plüderhausen Fr. Rösch (GR-Vorlage Nr. 116/2013) a) Den in Ziffer 15 des Jahresabschlusses aufgeführten Haushaltsermächtigungen / Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt. b) Die in Ziffer 22 des Jahresabschlusses dargestellten über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen werden genehmigt. c) Das Jahresergebnis 2012 wird gemäß Ziffer I. des Jahresabschlusses festgestellt. 7 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs der Gemeinde Plüderhausen Fr. Rösch (GR-Vorlage Nr. 117/2013) Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Jahresabschluss 2012 zu und trifft denn Feststellungsbeschluss für den Eigenbetrieb der Gemeinde Plüderhausen. Plüderhausen, den 21.10.2013 Reinhardt Verteiler Frau Rösch Herr Schlotz Herr Kropf Gemeinderäte