Finanzierung und Investition



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VWA RHEIN-NECKAR/BFW DIPLOMSTUDIENGANG BETRIEBSWIRT (VWA) SCHWERPUNKT G ESUNDHEITSMANAGEMENT Finanzierung und Investition Dozent: Dr. Jürgen Stenger Verfasser: Andreas Ohlmann Vorlesungen am: 03.09.2004 18.09.2004 24.09.2004 01.10.2004 Der vorliegende Text basiert auf den Aufzeichnungen des Verfassers und persönlicher Ergänzungen. Für den Inhalt wird keine Gewähr übernommen. Fehler und Unstimmigkeiten können Sie dem Autor mitteilen.

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Was ist Finanzierung... 4 1.1 Unterschiedliche Verständnisse des Finanzierungsbegriffes... 4 1.2 Möglichkeiten zur Systematisierung von Finanzierungsformen... 5 1.3 Gegenüberstellung der wichtigsten Rechte bei Eigen- und Fremdfinanzierung... 8 2. Formen der Außenfinanzierung... 9 2.1 Kreditfinanzierung... 9 2.2.1. Vorüberlegungen und Gemeinsamkeiten der Kreditfinanzierung... 9 2.2.2. Die wichtigsten Formen der Kreditfinanzierung ohne Einschaltung der Börse...10 2.2.2.1. Lieferantenkredit... 10 2.2.2.2. Kundenanzahlung... 11 2.2.2.3. Wechselkredit... 12 2.2.2.4. Kontokorrentkredit... 13 2.2.2.5. Lombardkredit... 13 2.2.2.6. Langfristige Darlehen... 14 2.2.2.6.1. Überblick...14 2.2.2.6.2. Langfristige Bankdarlehen...15 2.2.2.6.3. Schuldscheindarlehen...22 2.2.3. Wichtige Formen der Kreditfinanzierung mit Einschaltung der Börse...23 2.2.3.1. Übersicht und gemeinsame Merkmale... 23 2.2.3.2. Wichtige Erscheinungsformen... 23 2.2.3.2.1. Kuponanleihe...24 2.2.3.2.2. Nullkuponanleihe (=Zero-Bond...24 2.2.3.2.3. Variabel verzinsliche Anleihe (= Floating-Rate-Note)...25 2.2.3.2.4. Weitere Anleihevarianten...26 2.2.4. Formen der Kreditleihe...26

3 2.2.4.1. Erläuterung der Funktionsweise... 26 2.2.4.2. Avalkredit... 26 2.2.4.3. Akzeptkredit... 27 2.2.5. Kreditsurrogate / Kreditsubstitution...27 2.2.5.1. Einordnung und Überblick... 27 2.2.5.2. Leasing... 27 2.2.5.3. Factoring... 29 2.2 Beteiligungsfinanzierung... 30 2.2.1. Beteiligungsfinanzierung ohne Einschaltung der Börse (incl. Venture Capital)...30 2.2.2. Beteiligungsfinanzierung über die Börse...31

4 1. Was ist Finanzierung 1.1 Unterschiedliche Verständnisse des Finanzierungsbegriffes Definition: (1) Beschaffung (Zufluss finanzieller (liquider) Mittel... (2)... welche in der Folge einen Abfluss liquider Mittel zur Folge hat/haben kann... neo-institutionalistischer Finanzierungsbegriff (3)... unter Berücksichtigung der rechtlichen, vertraglichen, insti- tutionellen... Rahmenbedingungen (Verdopplung eines Kapitals in der Regel alle 30 Jahre)

5 1.2 Möglichkeiten zur Systematisierung von Finanzierungsformen Kriterium Finanzierungsarten Mittelherkunft Außenfinanzierung (externe Finanzierung) Innenfinanzierung (interne Finanzierung) Rechtsstellung der Kapitalgeber Eigenfinanzierung (Eigenkapital) Fremdfinanzierung (Fremdkapital) unbefristete Finanzierung Dauer der Kapitalbereitstellung Befristete Finanzierung: lang-, mittel, kurzfristig Erst-, Gründungsfinanzierung Finanzierungsanlass (Zeitaspekt) Folgefinanzierung Finanzierungsanlass (Häufigkeit) einmalige, gelegentliche Finanzierung (z. B. Gründung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, Fusion, Sanierung, Liquidation) laufende Finanzierung

6 Finanzierungsarten (Gliederung nach der Mittelherkunft Außenfinanzierung 1) (externe Finanzierung) Innenfinanzierung 2) (interne Finanzierung) Vermögenszuwachs Vermögenszuwachs Vermögensumschichtung Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung siehe 1.3 (externe Eigenfinanzierung) Kreditfinanzierung (externe Fremdfinanzierung) siehe 1.3 Finanzierung durch Gewinne = offene und stille) Selbstfinanzierung (interne Eigenfinanzierung) 3) Finanzierung durch (langfristige) Rückstellungen (interne Eigenfinanzierung) siehe 3.2.2 Finanzierung durch Abschreibungen siehe 3.2.2 Finanzierung durch weitere Vermögensumschichtungen Rationalisierungsmaßnahmen Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen Verkauf von Forderungen (Factoring) siehe 2.2.5.3

7 1 von außen dem Unternehmen zugeführt 2 durch das Unternehmen erwirtschaftet ordentliche (laufender Umsatzprozess) außerordentliche (Verkauf von Vermögensteilen) 3) offene Selbstfinanzierung: Gewinn verbleibt im Unternehmen durch Einbehaltung oder durch Nichtausschüttung ( Thesaurierung ) von Gewinnen; eingestellt in den Gewinn-Rücklagen der Bilanz als Bestandteil des Eigenkapitals (EK) stille Selbstfinanzierung: durch die Bildung stiller Rücklagen; Aktueller Wert von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (insbesondere von Grundstücken) ist größer als der Bilanzansatz; entstehen in der Regel zwangsweise weil Anschaffungskosten (AK) die Obergrenze des Bilanzansatzes bilden Finanzierung aus stiller Rücklage nur möglich über den Verkauf der Vermögensgegenstände

8 1.3 Gegenüberstellung der wichtigsten Rechte bei Eigen- und Fremdfinanzierung Unterscheidungsmerkmale zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung Eigenkapital variable Vergütung = Gewinnanteil (Dividende) Beteiligung an Verlusten bei Kapitalgesellschaften nur indirekt; Verlustvortrag bzw. Verlustrückträg Haftung bei Kapitalgesellschaften beschränkt auf die Kapitaleinlage (Aktie) keine Beteiligung an Konkurserlös Anteil am Liquidationserlös Abgestufte Mitwirkungsrechte je nach Rechtsform Bei Personengesellschaften: Mitwirkungs-Pflichten Bei Kapitalgesellschaften: AG praktisch keine Mitwirkungsrechte weitgehende Informations- und Kontrollrechte Dividendenzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar, d. h. mindern den steuerpflichtigen Gewinn nicht Fremdkapital fixe Vergütung = Zins keine Verlustbeteiligung keine Haftung Anteil an der Konkursmasse keine Beteiligung am Liquidationserlös Mitwirkungsrechte im Grundsatz ausgeschlossen vergleichsweise schwache Kontroll- und Informationsrechte Zinsaufwand ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, d. h. die Zinszahlungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn Achtung: Zahlreiche Zwischenformen (Kapitalzwitter) sowie Ausnahmen! Interesse der Kapitalnehmer, möglichst Mischformen zu finden, die steuerlich als Fremd-, wirtschaftlich jedoch als Eigenkapital betrachtet werden.

9 2. Formen der Außenfinanzierung 2.1 Kreditfinanzierung 2.2.1. Vorüberlegungen und Gemeinsamkeiten der Kreditfinanzierung Kreditgeber = Gläubiger Kreditnehmer = Schuldner Siehe auch Skript Seite 15 ff. nach der Fristigkeit kurzfristige Kredite (< 1 Jahr) mittelfristige Kredite (1 4 Jahre) langfristige Kredite (> 4 Jahre) nach der Verwendung Betriebsmittelkredite Werkstoffkredite Konsumentenkredite Zwischenkredite nach den Sicherheiten Personalkredite (Urlaub) (ungesichert) Realkredite (gesichert) Arten der Fremdfinanzierung nach dem Kreditgeber Bankkredite Lieferantenkredite Kundendarlehen Ausgabe von Gläubigerpapieren nach dem Kreditnehmer private Kreditnehmer öffentliche Kreditnehmer nach der Mittelbereitstellung Kreditleihe (Akzept- und Avalkredit) s. 2.1.4 Geldmittelfinanzierung (Geldleihe) Sachmittelfinanzierung (Leasing) s. 2.1.5.2 nach der Kredithöhe Großkredite ( 13 KWG) Millionenkredit ( 14 KWG) Kredite ab 250.000 ( 18 KWG)

10 2.2.2. Die wichtigsten Formen der Kreditfinanzierung ohne Einschaltung der Börse 2.2.2.1. Lieferantenkredit (1) Merkmale: (2) Vorteile: (3) Nachteile: o Zahlungsaufschub/Kaufpreisstundung o oft erzwungen durch die Kunden o Kreditgeber = Lieferant o Kreditnehmer = Kunde o Kreditsicherung durch Eigentumsvorbehalt o formlos, schnell o keine Kreditwürdigkeitsprüfung, keine Offenlegung von Bilanz und GuV (Jahresabschluss) (4) TEUER, wenn Skontoabzugsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen werden Beispiel: 14 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage rein netto Problem: Umrechnung von 2 % auf die Effektivverzinsung pro Jahr (p. a.) Rechnungs- Beginn der spätester eingang Kreditlaufzeit Zahlungstermin Skontofrist 14 Tage Kreditlaufzeit 30 Tage (Skontoabzugszeitraum) Formel: Skontosatz in % ( Zahlungsziel Skontofrist) 360Tage intagen Kreditlaufzeit Umrechnung auf das Jahr

11 ( 30 14) 2% 360Tage = 45% Tage > als Soll/Überziehungszins Skontoabzug ist lohnend, selbst dann, wenn hierfür das Konto überzogen werden muss Beispiel: Zahlungsziel 30 Tage rein netto oder Innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto Effektivve rzinsung 3% p. a. = 360Tage = 54% Tage ( 30 10) Letzter Tag der Skontofrist (hier Tag 10) = Schwellentag 2.2.2.2. Kundenanzahlung Kreditnehmer = Hersteller (Lieferant) Kreditgeber = Besteller (Kunde) - bei langfristigen Aufträgen ( Langfristfertigung ), z. B. o Großanlagenbau o Baugewerke (1/3 bei Vertragsabschluß, 1/3 bei Rohbauerstellung, 1/3 bei Fertigstellung bzw. Bauabnahme) o Maschinenbau o Schiffbau - Höhe abhängig von: o Volumen des Auftrages o Verhandlungsposition der Vertragspartner ( Marktmacht ) Bei Preisgestaltung/Preisverhandlung mitberücksichtigt

12 2.2.2.3. Wechselkredit Wechsel = Zahlungsversprechen des Akzeptanten (Kunde, Käufer) Kreditnehmer = Akzeptant (Bezogener) Kreditgeber = Verkäufer, Aussteller - nach Unterschriftsleistung durch den Akzeptant geht der Wechsel wieder in den Besitz des Ausstellers über ( Bilanzposition Besitzwechsel) - verbindliche Festlegung über o Höhe des Zahlungsbetrages o Zeitpunkt der Fälligkeit (in der Regel 90 Tage) - Vorteil für den Kreditgeber: Wechselstrenge wird der Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst Gericht ( Wechselprozess ) - Varianten: Besitzer des Wechsels verkauft den Wechsel weiter; er überträgt ihn durch Indossament (Skript Seite 24) - bisher üblich: Verkauf des Wechsels an die Hausbank des Wechselbesitzers; diese zahlt die Wechselsumme abzüglich der Zinsen, die anfallen bis zur Fälligkeit (in der Regel für 3 Monate) Wechseldiskont (AB)DISKONTIERUNG von Wechseln Bisher: Banken reichen den Wechsel bei der ZENTRALBANK zur REDISKONTIERUNG ein Banken erhalten Zentralbankgeld unsicher, wie Europäische Zentralbank (EZB) sich verhalten wird Ablauf und Beteiligte beim Diskontkredit 1) Lieferung und Leistung Verkäufer = Begünstigter 2) Wechselweitergabe Käufer = Bezogener 4) Überweisung des Diskonterlöses 3) Wechseleinreichung Geschäftsbank 5) Vorlage des Wechsels bei Fälligkeit 6) Begleichung der Wechselschuld

13 2.2.2.4. Kontokorrentkredit (1) Dispositionskredit: o dem Inhaber eines GIROKONTOS wird ein Verfügungsrahmen (Dispositionsrahmen) eingeräumt. Drückt aus, bis zu welchem Betrag das Konto eine Soll-Stellung aufweisen darf. o Inanspruchnahme ohne weiteren Antrag o Kosten: o Soll-Zinsen (zur Zeit 11 12 %) o Bereitstellungsprovision (im Geschäftskundenbereich) o Kontoführungsgebühr, Umsatzprovision o Porto... (2) Überziehungskredit: o bei Überziehung über dem eingeräumten Dispositionsrahmen hinaus. o Kosten: o Überziehungszinsen (4 5 %) o Bereitstellungs- oder Überziehungsprovision 2.2.2.5. Lombardkredit Die wichtigsten Merkmale des Lombardkredites sind: - Bezeichnung eines Kredites nach der zur Verfügung gestellten Sicherheit, nämlich eines Pfandgegenstandes - Kreditnehmer bleibt Eigentümer, aber verliert das Besitzrecht - sehr alte (Lombardei 1 ) und sehr einfache Sicherungsform - abgesehen von spezifischen Anwendungsfällen heute eher Kredit der größten Not (TEUER) - Gefahr der Kollision mit anderen Sicherungsformen (insbesondere dem Eigentumsvorbehalt und der Sicherungsübereignung) - Zahlreiche Nachteile (Transport- und Lagerkosten und risiken, Verlust der Nutzungsmöglichkeit, keine Wertbeständigkeit, etc.) Durch ein Kreditinstitut wird dem Kreditnehmer gegen die Verpfändung von beweglichen Sachen wie z. B. 1 Bürger der Lombardei (Oberitalien) hatten schon im Mittelalter Geld gegen Pfänder ausgeliehen. Noch heute versteht man deshalb unter Lombardkredit die Vergabe meist kurzfristiger Darlehen gegen Verpfändung leicht verkäuflicher Edelmetalle oder Handelswaren, vor allem aber börsengängiger Wertpapiere oder Wechsel (Wechselkredit).

14 - Lombardfähigen Wertpapieren häufigste Form (Beleihungs-/Pfändungsgrenze (50 80 %) - Waren - Wechseln - Forderungen - Edelmetallen ein Kredit gewährt. Bei Wertpapier-Lombardkrediten: Bisher: Weitergabe der Wertpapiere durch die Geschäftsbanken an die Zentralbank zukünftig ungewiss 2.2.2.6. Langfristige Darlehen 2.2.2.6.1. Überblick Grundsätzlich kann es sich bei langfristigen Darlehen sowohl um Kredite von Kreditinstituten oder anderen Finanzintermediären 2 handeln, als auch um Direktdarlehen, die wie die Handelskredite ein unmittelbares Schuldverhältnis zwischen zwei Nichtbanken begründen. Grundsätzlich kommen folgende Parteien als potentielle Darlehensgeber in Betracht: o Universalbanken o Spezialbanken o Realkreditinstitute o Bausparkassen o Kreditinstitute mit Sonderaufgaben o Versicherungen o Private Personen o der Öffentliche Sektor Die Praxis zeigt, dass bei den langfristigen Darlehen die Direktfinanzierung eher selten vorkommt. Dies zum einen, weil die Notwendigkeit zur kurzfristigen Direktfinanzierung in Form des Lieferantenkredites oftmals durch die Vertriebsbemühungen der kreditgebenden Partei motiviert ist, während ein entsprechendes Motiv im Bereich der langfristigen Finanzierung fehlt. Zum anderen erfordern langfristige Kredite wegen der höheren Risiken (und oft auch höheren Volumina) ein professionelleres Handling (Vertragsgestaltung, Absicherungsmodalitäten etc.) als dies bei den kurzfristigen Krediten der Fall ist. 2 in ter me di är <Adj.> zwischen zwei Dingen befindlich, ein Zwischenglied bildend, vermittelnd [<frz. intermédiaire, zwischen zwei Dingen befindlich, Zwischen..., Mittel... ]

15 2.2.2.6.2. Langfristige Bankdarlehen > 4 Jahre (1) Ratendarlehen = Abzahlungsdarlehen = Ratentilgung Tilgungsraten sind jährlich gleich hoch Zinsanteil (bezogen auf Darlehensrestschuld) wird jährlich kleiner Gesamt-Liquiditätsbelastung im Jahr ( = Zins + Tilgung) SINKT Belastungsverlauf beim Ratendarlehen EURO Zinsbelastung fallend Gesamtbelastung fallend Tilgungsbelastung gleichbleibend Laufzeit Beispiel: Darlehensschuld zu Beginn des Jahres 01 : 200.000 Laufzeit : 5 Jahre Zinssatz : 10 % Zins- und Tilgungsverrechnung : am Jahresende

16 Jahr Darlehensschuld am Jahresanfang Zinsen 2) Tilgung 1) Liquiditätsbelastung Darlehensschuld am Jahresende (3) + (4) (2)./. (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) 1 200.000,00 20.000,00 40.000,00 60.000,00 160.000,00 2 160.000,00 16.000,00 40.000,00 56.000,00 120.000,00 3 120.000,00 12.000,00 40.000,00 52.000,00 80.000,00 4 80.000,00 8.000,00 40.000,00 48.000,00 40.000,00 5 40.000,00 4.000,00 40.000,00 44.000,00 0,00 60.000,00 200.000,00 260.000,00 1) Tilgungsrate = 200.000 5 Jahre = 40.000 / Jahr 2) 10 % bezogen auf die Darlehensschuld (hier 10 % von 200.000, Grund: Tilgung erfolgt erst am Jahresende (2) Annuitätendarlehen Annuität = Zahlungen in gleicher Höhe jährliche Liquiditätsbelastung ist gleich hoch Tilgung + Zins Tilgung wird jährlich größer Wird jährlich KLEINER; der ersparte Zinsanteil wird verwendet zur Erhöhung des Tilgungsanteils

17 Belastungsverlauf beim Ratendarlehen EURO Tilgung steigend Zinszahlungen fallend Laufzeit Jahr Annuität gleichbleibend Darlehensschuld am Jahresanfang Zinsen Tilgung Liquiditätsbelastung Annuität 1) Darlehensschuld am Jahresende (3) + (4) (2)./. (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) 1 200.000,00 20.000,00 40.000,00 52.759,50 160.000,00 2 167.240,50 16.724,05 36.035,45 52.759,50 120.000,00 3 131.205,05 13.120,51 39.638,99 52.759,50 80.000,00 4 91.566,01 9.156,61 43.602,89 52.759,50 40.000,00 5 47.963,17 4.796,33 47.963,17 52.759,50 0,00 63.797,50 200.000,00 263.797,50 1) Annuität = Kapitalwert (Darlehenswert) + (Kapital)-Wiedergewinnungsfaktor (WGF) = 200.000 * 0,26379 = Darlehenssumme * WGF (5 Jahre / 10 %) = 52759,50 (gerundet)

18 (3) Tilgung in einem Betrag am Ende der Laufzeit (Ballondarlehen) Jahr Darlehensschuld am Jahresanfang Zinsen Tilgung Liquiditätsbelastung Darlehensschuld am Jahresende (3) + (4) (2)./. (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) 1 200.000,00 20.000,00 0 20.000,00 200.000,00 2 200.000,00 20.000,00 0 20.000,00 200.000,00 3 200.000,00 20.000,00 0 20.000,00 200.000,00 4 200.000,00 20.000,00 0 20.000,00 200.000,00 5 200.000,00 20.000,00 200.000,00 220.000,00 0,00 100.000,00 200.000,00 300.000,00 Sehr hohe Liquiditätsbelastung Vorteil: geringe Liquiditätsbelastung in den ersten Jahren Anwendung immer dann, wenn am Ende der Laufzeit Liquidität in großem Umfang frei wird, z. B. Kapitallebensversicherung, Kapitalanlage Unterschied Effektivverzinsung Nominalverzinsung Tatsächlich gezahlte Zinsen Zinssatz gemäß Kreditvertrag In der Regel -> Nominalzinssatz

19 Ursachen: (1) Auszahlung des Darlehens mit DISAGIO (Damnum) Beispiel: Darlehensbetrag : 200.000 Disagio : 2 % Auszahlungsbetrag : 196.000 Disagio : 4.000 vorweggenommene Zinsen Rückzahlungsbetrag : 200.000 Konkret: (1.1) Effektivverzinsung bei Tilgung am Ende der Laufzeit: r = Effektivverzinsung i = Nominalverzinsung D = Disagio in % K = Auszahlungsbetrag des Kredites in % n = Laufzeit r = Disagio in % D Nominalverzinsung in % + i + Lauzeit *100 = n *100 Auszahlungsbetrag in % K 2 10 % + r = 5 *100 98 r = 10,61% (1.2) Effektivverzinsung bei Ratendarlehen ersetze n durch n +1 2 mittlere Laufzeit 5 + 1 = 3 2

20 2 10 % + r = 3 *100 98 r = 10,88% (2) Verzögerte Tilgungsverrechnung: z. B. am Ende des Jahres statt monatlich/täglich Zinsen werden nicht auf die exakte Restschuld, sondern auf einen (wegen verzögerter Tilgungsverrechnung) höheren Betrag berechnet. Beispiel (2.1) Effektivverzinsung bei Ratendarlehen Beispiel: Darlehensbetrag: 200.000, Zinssatz 10 %, Ratentilgung zu 2.000 /Monat Korrekte Tilgungsverrechnung: Monatlich Monat Darlehens- Restschuld Zinsen p.a. Zinsen/Monat (12) 1 198.000,00 19.800,00 1.650,00 2 196.000,00 19.600,00 1.633,33 3 194.000,00 19.400,00 1.616,67 4 192.000,00 19.200,00 1.600,00 5 190.000,00 19.000,00 1.583,33 6 188.000,00 18.800,00 1.556,67 9.650,03

21 (2.2) Vierteljährliche Tilgungsverrechnung: Monat Darlehens- Restschuld Zinsen p.a. Zinsen/Monat (12) 1 200.000,00 20.000,00 1.666,67 2 200.000,00 20.000,00 1.666,67 3 200.000,00 20.000,00 1.666,67 4 194.000,00 19.400,00 1.616,67 5 194.000,00 19.400,00 1.616,67 6 194.000,00 19.400,00 1.616,67 9.850,02 = 200 (2.3) halbjährliche Tilgungsverrechnung: Monat Darlehens- Restschuld Zinsen p.a. Zinsen/Monat (12) 1 200.000,00 20.000,00 1.666,67 2 200.000,00 20.000,00 1.666,67 3 200.000,00 20.000,00 1.666,67 4 200.000,00 20.000,00 1.666,67 5 200.000,00 20.000,00 1.666,67 6 200.000,00 20.000,00 1.666,67 10.006,02 = 150

22 (3) Unterjährige Sollstellung von Zinsen z. B. viertel- oder halbjährliche Zinszahlung Darlehensschuld wird im laufenden Jahr höher Zinsen werden im Laufe des Jahres der Darlehensschuld zugeschlagen Beispiel: Daten wie oben; Tilgung am Ende der Laufzeit (3.1) Sollstellung am Ende des Jahres April Juli Oktober Dezember/Januar 20.000 (3.2) halbjährliche Sollstellung der Zinsen 1) 20.000 / 2 = 10.000 April Juli Oktober Dezember/Januar 10.000 1) 10.500 2) 20.500 210.000 200.000 2) 21.000 / 2 = 10.500 (3.3) vierteljährliche Sollstellung der Zinsen 3) 20.500 / 4 = 5.125 April Juli Oktober Dezember/Januar 5.000 5.125 3) 5.253,13 4) 5.384,45 5) 20.762,58 205.000 210.125 215.378,13 200.000 4) 21.012,50 / 4 = 5.253,13 5) 21.537,81 / 4 = 5.253,13 Pflicht der Banken nicht nur den Nominalzinssatz, sondern auch den Effektivzinssatz anzugeben. 2.2.2.6.3. Schuldscheindarlehen Merkmale: o Kreditgeber sind Kapitalsammelstellen (insbesondere private Versicherungen) o Kreditnehmer sind große Unternehmen bester Bonität (oftmals sogar börsenfähige) o Rechtsgrundlage sind 607 BGB und 344 HGB (Darlehen gegen Schuldschein, der jedoch nicht Wertpapier, sondern nur Beweisurkunde ist) o Die Losgrößen sind hoch (regelmäßig ab 10 Mio.)

23 o Die Laufzeit ist in der Regel lang (meist über 8 Jahre) o Üblich sind Festzinskonditionen (meist ca. 0,25 % bis 0,5 % über dem Zins laufzeitgleicher börsenfähiger Rentenpapiere) o Verzicht auf Absicherung oder Bestellung einer erstrangigen Grundschuld Gesamtbewertung: Diskrete, aber unzeitgemäße und unflexible Finanzierungsform für beide Parteien. Das Schuldscheindarlehen hat seinen Namen davon, dass früher die Auszahlung gegen Übergabe eines einfachen Schuldanerkenntnisses erfolgt (so einfach war die Welt damals!). Heute ist es gerade das Merkmal des Schuldscheindarlehens, dass kein Schuldschein ausgestellt wird. Statt dessen wird ein (meist sehr umfangreicher) Kreditvertrag ausgestellt, der die individuellen Vertragsbedingungen detailliert regelt. Da die gesetzliche Grundlage des Schuldscheindarlehens lediglich dispositiven Charakter hat (d. h. es kann durch abweichende vertragliche Regelung davon abgewichen werden) ist eine höchst flexible und individuelle Ausgestaltung möglich 2.2.3. Wichtige Formen der Kreditfinanzierung mit Einschaltung der Börse 2.2.3.1. Übersicht und gemeinsame Merkmale Hohe Kreditnachfrage Kreditnehmer fragt hohe Beträge nach; Kreditgeber verleihen kleinere Beträge viele Kreditgeber wenige/1 Kreditnehmer 2.2.3.2. Wichtige Erscheinungsformen Wertpapier Standardisiert und handelbar = Effekte Unstandardisiert (z. B. Warenschein, Lagerschein, Konnossement) Fremdkapital = Teilschuldverschreibung Eigenkapital (z. B. Aktie) Doppelwährungsanleihe Nullkuponanleihe Variabel verzinsliche Anleihe Kuponanleihe Sonstige

24 2.2.3.2.1. Kuponanleihe Die Kuponanleihe (= Bond) ist die älteste und gebräuchlichste Erscheinungsform der Teilschuldverschreibung. Sie wird oftmals auch als Obligation oder Schuldverschreibung bezeichnet, ohne dass mit diesen Begriffen eine betriebswirtschaftliche Differenzierung gemeint ist. Durch Kombination dieser Worte mit Zusätzen, die einen Hinweis auf den Schuldner geben sollen, entsteht ein Begriffsbabylon, dem Sie keine besondere Aufmerksamkeit widmen sollten. Beispiele: Staatsanleihe, Kommunalobligation, Industrieschuldverschreibung, Bundesanleihe, Industrieobligation, etc. Wichtig sind hingegen die gemeinsamen Merkmale, die Kuponanleihen auszeichnen. Festgeschriebene Merkmale der börsenfähigen Teilschuldverschreibung (Kuponanleihe): o Laufzeit o Rendite o Ausschüttungszeitpunkte (meist ½-jährlich oder jährlich) o Anlagewährung, Zins und Tilgungswährung (stets übereinstimmend) o Garantiertem Rückzahlungskurs (meist 100 % = pari) o Deckungsfähig : Lebensversicherungen dürfen in Kuponanleihen investieren Diese Wertpapierform ist die älteste und gebräuchlichste verbriefte Verschuldungsart Erst seit ca. 1980 Varianten und Sonderformen sowie Kopplungen von Kuponanleihen mit Optionsund Fixgeschäften am deutschen Markt vorfindbar. 2.2.3.2.2. Nullkuponanleihe (=Zero-Bond) Merkmale: o Börsenfähige Teilschuldverschreibung o Keine Zinszahlungen während der Laufzeit (Nominalzins = 0) o Rentabilität ergibt sich aus Differenz zwischen Emissionskurs (Ausgabekurs)und Rücknahmekurs o Rendite bis zur Endfälligkeit fest Verzinsung erfolgt am Ende der Laufzeit o Kein Wiederanlagerisiko (auch keine Chance) hinsichtlich von Zinszahlungen o Bonitätsbewertung des Schuldners kritisch o Liquiditätsbelastung bei Rückzahlung enorm o Extreme Kursempfindlichkeit bei langer (Rest-)Laufzeit o In Deutschland besondere steuerliche Überlegungen wegen dem Zuflussprinzip

25 Beispiel: Emissionskurs : 96 % = 9.600 Rücknahmekurs:100 % = 10.000 2.2.3.2.3. Variabel verzinsliche Anleihe (= Floating-Rate-Note) Floating-Rate-Notes, im folgenden wie am Markt kurz als Floater bezeichnet, passen ihre laufende Zinszahlung in kurzen Zeiträumen (z. B. 3 oder 6 Monate) der Entwicklung der Marktzinsen an. Der Grundgedanke dieser Wertpapierform besteht darin, den Schuldnern langfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, ohne einen langfristigen (und damit weil die normale Zinsstrukturkurve ansteigend ist meist höheren) Zinssatz gewähren zu müssen. Der Emittent eines Floater erhält also langfristiges Kapital zu kurzfristigen (und variablen) Geldmarktzinssätzen. Als Bezugsgrößen dienen meist die bereits vorgestellten und erläuterten Referenzzinssätze (FIBOR, LIBOR, Euribor). Die Tatsache, dass sich die Verzinsung kurzzyklisch den Marktveränderungen anpasst, garantiert einen Kurs des Wertpapiers von dicht an 100 %. Somit sind Floater aus Sicht der Geldgeber ideal geeignet, wenn Kursrisiken prinzipiell vermieden werden sollen oder eine Steigerung der Kapitalmarktzinsen befürchtet wird. Merkmale: o Börsenfähige Teilschuldverschreibung o variable Verzinsung, gekoppelt an kurzfristige Geldmarktzinsen (Dreimonats- oder Sechsmonatszins) o dadurch stets marktentsprechende Zinsen o folglich kaum renditebedingte Kursschwankungen o Zinsbasis ist LIBOR (London Interbank Offered Rate), FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) oder seit Einführung des Euros auch EURIBOR Charakter der Neuheit und Problemlösung: Erhalten von langfristigem Kapital zu kurzfristigen und variablen Sätzen (aus Schuldnersicht) sowie Möglichkeit zur kurz-, mittel- und langfristigen Anlage ohne Kursrisiken (aus Anlegersicht) Varianten: o Reverse Floater ( Umgekehrte Floater ): Verzinsung ergibt sich aus einem vorgegebenen festen Zinssatz, von dem repräsentativer Marktzins abgezogen wird (meist FIBOR oder LIBOR) Beispiel 1: Verzinsung = 10 % minus LIBOR Beispiel 2 : Verzinsung = 18 % minus 3 * FIBOR Rendite verhält sich genau umgekehrt zur Marktzinsentwicklung o Floater mit Zinsobergrenze (= Cap) o Floater mit Zinsuntergrenze (= Floor) o Collars mit Zinsober- und Zinsuntergrenze

26 2.2.3.2.4. Weitere Anleihevarianten [nicht klausurrelevant] 2.2.4. Formen der Kreditleihe 2.2.4.1. Erläuterung der Funktionsweise o Verleihung nicht von Geld, sondern von BONITÄT (Kreditwürdigkeit, guter Name, guter Ruf ) o In der Regel verliehen durch die Kreditinstitute ( Geschäftsbanken ) 2.2.4.2. Avalkredit Merkmale: o Kreditinstitut übernimmt Haftung für Verbindlichkeiten eines Kunden gegenüber Dritten in Form einer Bürgschaft/Garantie o Eventualverbindlichkeiten o Geschäfte mit unbekannten oder bonitätsschwachen Partnern werden möglich o Kapitalbindende Sicherheitsleistungen lassen sich vermeiden Häufig vorkommende Anlässe zur Anwendung von Avalkrediten: o Erwünschte Verschuldung im Ausland (z. B. zur Ausnutzung des internationalen Zinsgefälles oder bei einem unbekannten Partner) o Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit von Urteilen (Prozessaval) o Teilnahme an Ausschreibungen bzw. Bietungen (Bietungsaval) o Absicherung erhaltener Anzahlungen o Absicherung von Konventionalstrafen o Absicherung von Gewährleistungsansprüchen (Gewährleistungsaval)

27 2.2.4.3. Akzeptkredit Merkmale: o Kunde eines Kreditinstitutes zieht Wechsel auf das Kreditinstitut, welches diesen akzeptiert o Kreditinstitut leiht seinen guten Namen; Kunde besitzt Wechsel mit hoher Güte o Kunde stellt Wechselbetrag vor Fälligkeit des Wechsels (in der Regel als Guthaben auf seinem Konto) bereit o Kunde kann Wechsel als Zahlungs- oder Kreditmittel weiterverwenden 2.2.5. Kreditsurrogate / Kreditsubstitution 2.2.5.1. Einordnung und Überblick Grund/Rechtfertigung: o fehlende Kreditwürdigkeit o Kredit ist zu teuer, zu hohe Kreditkosten o Schonung der Bilanzstruktur Vermeidung eines hohen Verschuldungsgrades 2.2.5.2. Leasing Wichtigste Leasingarten: o Finanzierungs-Leasing: o Feste Grundmietzeit, in der keine Kündigung möglich ist o Die Grundmietzeit entspricht regelmäßig nicht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, sondern ist kürzer o Die Leasing-Raten sind so errechnet, dass der Leasing-Geber während der Grundmietzeit a) sein eingesetztes Kapital zurückgewinnt b) seine Kapitalkosten realisiert c) Verwaltungskosten, Wagnisprämien sowie eine Gewinnspanne erstattet erhält o Das Investitionsrisiko wird vom Leasingnehmer getragen (z. B. Untergang, Reparatur- und Instandhaltung, Veralterung) (Beispielsweise sind die Leasing-Raten unabhängig von der Funktionalität des Gegenstandes fällig). o Operate Leasing o Kurzfristiger Leasingvertrag

28 o Wartung durch den Leasinggeber Art des Leasingvertrages Der Leasing-Gegenstand wird bilanziert Vertrag ohne irgendwelche Optionsrechte Beim Geber (i. d. R. steuerlich erwünscht) Grundmietzeit mindestens 40 % und höchstens 90 % der Nutzungsdauer beim Nehmer (i. d. R.l steuerlich unerwünscht Grundmietzeit unter 40 % oder über 90 % der Nutzungsdauer Vertrag mit Kaufoption (nach Grundmietzeit von mindestens 40 % und höchstens 90 % der Nutzungsdauer) Kaufpreis muss über dem erwarteten Restbuchwert liegen Kaufpreis liegt unter dem erwarteten Restbuchwert Verlängerungsoption (nach einer Grundmietzeit von mindestens 40 % und höchstens 90 % der Nutzungsdauer) Summe der Folgemieten muss den Werteverzehr für den Zeitraum der Folgemiete übersteigen Spezialleasing Nie möglich! in jedem Fall Summe der Folgemieten erreicht den Werteverzehr für den Zeitraum der Folgemiete nicht Beachte: Leasing ist in der Regel über die Gesamtnutzungsdauer teurer als Kauf!

29 2.2.5.3. Factoring Merkmale: o Verkauf von Forderungen an den Factor o Factor übernimmt o Dienstleistungsfunktion (Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen) o Delkrederefunktion (Risiko des Forderungsausfalls; 0,2 1,2 % des Umsatzes als Risikovergütung) o Finanzierungsfunktion (Ankauf von Forderungen vor dem durchschnittlichen Fälligkeitstermin Bevorschussung Der Factor kann 1 3 dieser Funktionen übernehmen

30 2.2 Beteiligungsfinanzierung Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung Einlagen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften, bzw. Aufnahme neuer Gesellschafter (Problem: siehe Skript Seite 81 84) Nicht in Beteiligungspapieren verbriefte Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften In Beteiligungspapieren verbriefte Anteile an Kapitalgesellschaften Geschäftsanteile bei GmbH Geschäftsanteile bei Genossenschaften (keine Aktien Aktien ( Kapitalerhöhung) Interims- /Zwischenscheine Einzelkaufmann Personengesellschaften (OHG, KG) GmbH Genossenschaft AG KgaA (Michelin) nicht emissionsfähige Unternehmen (ohne Einschaltung der Börse (Skript 2.2.1)) Emissionsfähige Unternehmen (Börse Skript 2.2.2) 2.2.1. Beteiligungsfinanzierung ohne Einschaltung der Börse (incl. Venture Capital) Siehe Skript 2.2.1

31 2.2.2. Beteiligungsfinanzierung über die Börse Seite 87 Lesen!!! Kapitalerhöhung der AG Ausgabe neuer (junger) Aktien Ausgabe neuer (junger) Aktien ordentliche Kapitalerhöhung bedingte Kapitalerhöhung genehmigte Kapitalerhöhung nominelle Kapitalerhörung = Kapitalerhöhung gegen Einlagen ( 182 191 AktG) ( 192 201 AktG) ( 202 206 AktG) = Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln( 207 220 AktG) Normalfall zur Beschaffung von zusätzlichem neuen Kapital durch Ausgabe neuer (junger Aktien gegen Einlagen Erhöhung des Grundkapitals/gezeichneten Kapitals (Summe der Nennwerte + Kapitalrücklagen bei Emission über Nennwert (Überpari- Emission) Zweckgebundene Kapitalerhöhung in Sonderfällen; sie wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen eingetreten sind. Vollmacht der HV zur Durchführung einer (ordentlichen) Kapitalerhöhung innerhalb von 5 Jahren bis zu 50 % des vorhandenen Grundkapitals Kein zusätzliches Beteiligungskapital; rein buchmäßiger Vorgang (Passivtausch) unter Ausgabe von Berichtigungsaktien. Rücklagen werden umgewandelt in gezeichnetes Kapital

32 Aktienarten Einteilung nach dem Umfang der Rechte Einteilung nach der Übertragbarkeit Einteilung nach der Aufteilung des Grundkapitals Stammaktien Vorzugsaktien Inhaberaktien Namensaktien Nennbetragsaktien nennbetragslose Aktien Regelfall Höhere Dividende ABER: kein Stimmrecht Sonderform: vinkulierte Namensaktien Übertragbarkeit nur mit Zustimmung der AG Stückaktien (=unechte nennwertlose Aktien) Quotenaktien (=echte nennwertlose Aktien)