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Weiden i.d.opf., 27.10.2016 Einladung für die am Mittwoch, 09.11.2016 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Neubesetzung des Ausschusses; Stadtratssitzung vom 10.10.2016 3. Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); Frau, Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Referat II 5 - Jugendpolitik, Jugendhilfe spricht zum Thema JaS als Erfolgsmodell AJHSF vom 27.10.2015 und 16.03.2016 und 29.06.2016; Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 17.07.2012 und 27.10.2015 und 25.04.2016 (Nachtragshaushalt) 4. Kindertagesbetreuung in Weiden; Sachstandsbericht und weitere Planungen 5. Flüchtlingskinder in Kitas; Maßnahmen zur Integration 6. Anforderungen des Stadtjugendamtes zum Budget 2017 7. Stadtjugendring; Haushaltsplan 2017; Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen vom 11.03.2015 8. Heizbeihilfe 2016/2017 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII 9. Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Zwischenbericht und Fortschreibung 10. Antrag des Stadtjugendrings zur Erhöhung der Mittel an Jugendverbände; Mittelanforderungen zum Budget 2017

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 29.09.2016 Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom 29.06.2016 besteht Einverständnis. ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 29.09.2016 Tagesordnungspunkt 2: Neubesetzung des Ausschusses; Stadtratssitzung vom 10.10.2016 Mit Schreiben vom 06.09.2016 teilt Frau als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen mit, dass zwecks Ausscheidens ihrer bisherigen Stellvertreterin die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes erforderlich ist. Frau schlägt als ihre Stellvertreterin, Frau, vor. Frau ist Förderlehrerin und seit Jahren ehrenamtlich bei. tätig. Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 17 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung stimmberechtigter Mitglieder im AJHSF und deren Stellvertretung eine Beschlussfassung durch den Stadtrat in offener Abstimmung erforderlich. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst. ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 29.09.2016 Tagesordnungspunkt 3: Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); Frau, Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Referat II 5 - Jugendpolitik, Jugendhilfe spricht zum Thema JaS als Erfolgsmodell AJHSF vom 27.10.2015 und 16.03.2016 und 29.06.2016; Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 17.07.2012 und 27.10.2015 und 25.04.2016 (Nachtragshaushalt) In den letzten Sitzungen des AJHSF wurde dem Finanzausschuss/Stadtrat der weitere Ausbau der JaS empfohlen und gebeten, die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Stellen für die JaS an der Hammerweg-Grundschule und der Rehbühl-Grundschule wurden ausgeschrieben. Zum 01.10.2016 konnte die Stelle der JaS an der Hammerweg- Grundschule besetzt werden. Zwischenzeitlich wurde die Stelle der JaS an der Gerhardinger-Grundschule aufgrund der Elternzeit der Stelleninhaberin vakant. Diese befristete Stelle konnte mit einer zweiten Bewerberrunde besetzt werden. Für die Stelle der JaS an der Rehbühl-Grundschule konnte noch keine geeignete Fachkraft gefunden werden. Die Stelle wurde erneut ausgeschrieben. Ausbau: 1997: Max-Reger-Schule (Mittelschule) 1998: sonderpäd. Förderzentrum (Stötznerschule) 2002 Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen 2009: Europa-Berufsschule 2009: Pestalozzischule (Mittelschule) 2012 Ausweitung des Förderprogramms auf Grundschulen 2013: Albert-Schweitzer-Grundschule 2014: Gerhardinger-Grundschule 2016: Hammerweg-Grundschule 2017: Rehbühl-Grundschule Geplant 2017: Hans-Sauer-Grundschule Staatliche Förderung: Jährlich Euro für eine Vollzeitstelle, bei Teilzeitstellen anteilsmäßig. Beispiel Grundschule:

Sozialpädagoge/in in mit 30 Wochenstunden Förderbetrag Eigenmittel der Stadt Weiden ca. Euro Euro Euro Situation in Weiden: Zum 31.12.2015 gab es in Weiden 4.987 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, davon lebten 1.017 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren von Grundsicherung bzw. in Bedarfsgemeinschaften. Das entspricht einem Anteil von 20,39%. d.h. jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Kinder von Flüchtlingen haben einen besonders hohen Bedarf an Förderung und Unterstützung. Im Alter zwischen 7 und 15 Jahren sind ca. 71 Kinder mit Fluchterfahrung schulpflichtig. Die Fachveranstaltung im Rahmen des ESF-Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier vom 05. Oktober hat interessante Einblicke ergeben in die Ergebnisse der Studie Die im Dunkeln sieht man nicht Marginalisierte und schwer erreichbare junge Menschen mit komplexen Problemlagen erreichen der LAG Jugendsozialarbeit Bayern (finanziert über das Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration). Zu den 12 zentralen Befunden (vgl. Anlage 1) wurden Handlungsvorschläge entwickelt: Doppelauftrag der Jugendsozialarbeit: berufliche und soziale Integration präventive, aufsuchende und Familien unterstützende Angebote zur Verhinderung der transgenerationalen Weitergabe von Erziehungsproblemen und Prävention von Ausgrenzungsprozessen Erhöhter Bedarf an präventiven Angeboten innerhalb der Schule langfristige Angebote mit kontinuierlichen und verlässlichen Beziehungen und Begleitung von Übergängen mit gleichbleibenden Ansprechpartner/innen verstärkte Unterstützung aus sozialen Hilfesystemen in diesen Entwicklungsaufgaben Kompetenzförderung als Beitrag zur Bewältigung der komplexen Problemlagen Gestaltung der Niedrigschwelligkeit in Verbindung mit langfristigen Bezugspersonen durch Beibehalten von grundsätzlichen Beziehungsstrukturen innerhalb einer Einrichtung Fazit: Mit Jugendsozialarbeit an Schulen und weiteren niedrigschwelligen Angeboten kann das Ziel der Jugendsozialarbeit ( 13 SGB VIII), die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt von jungen Menschen und ihre soziale Integration erreicht werden. Frau, Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Referat II 5 - Jugendpolitik, Jugendhilfe spricht zum Thema JaS als Erfolgsmodell. Weitere Planungen: Mit der geplanten Besetzung der JaS-Stelle an der Hans-Sauer-Grundschule wird der Beschluss des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 17.07.2012 zum stufenweisen Ausbau der JaS abschließend umgesetzt. Es verbleiben zwei weitere staatl. Grundschulen: - Hans-Schelter-Grundschule - Clausnitzer-Grundschule Voraussetzung des Förderprogramms für JaS an Grundschulen ist ein Anteil von Kindern mit

Migrationshintergrund von dauerhaft mindestens 20%. Diese Voraussetzung erfüllt die Hans- Schelter-Grundschule. Ein Antrag der Schulleitung der Hans-Schelter-Grundschule, Frau, wurde angekündigt. Förderanträge unterliegen einer Prioritätenliste. Oberste Priorität haben Mittel-, Berufs- und Förderschulen. Die Bewilligung der staatl. Förderung kann deshalb nicht vorausgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Je länger die Stadt Weiden wartet, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Förderung. (x) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 30.09.2016 Tagesordnungspunkt 4: Kindertagesbetreuung in Weiden; Sachstandsbericht und weitere Planungen 1. Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3Jährige: Beim letzten Abgleich der Vormerkliste Ende Oktober fanden sich 38 Kindern auf der aktuellen Warteliste und weitere 50 Kinder auf der Warteliste im laufenden Kindergartenjahr (bis August 2016). Warteliste heißt, dass zum Zeitpunkt der Abfrage kein Platz zur Verfügung steht. Tagespflege: Derzeit werden 14 Kinder von 9 Tagesmüttern betreut. Die Tagespflege ist für Eltern von unter 3Jährigen eine attraktive Alternative zur institutionellen Betreuung ihrer Kinder in einer Kinderkrippe. Um das Angebot noch attraktiver zu gestalten und auch für Tagespflegepersonen ein attraktives Angebot zu bieten, ist weiterhin geplant eine Großtagespflege einzurichten. Dies scheitert nach wie vor an geeigneten Räumlichkeiten. Derzeit unterziehen sich 2 Personen der Überprüfung der Geeignetheit als Tagespflegeperson. Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im Februar 2017. Planung: Weiterer Ausbau der Tagespflege Krippenausbau Förderanträge sind gestellt für: - Private Kinderkrippe Schneckenhaus (Mozartstr. 6). Das Gebäude wird um ein Stockwerk aufgestockt; eine zusätzliche Gruppe á 12 Kinder entsteht. - AWO Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.v., Kinderkrippe Spatzennest (Hochstr. 5). Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindergartengruppe werden zu einer Kinderkrippe für 12 Krippenkinder umgebaut. - 3-gruppige Kinderkrippe der Johanniter-Unfallhilfe e.v., für 36 Krippenkinder. 2. Bedarf an Betreuungsplätzen für über 3Jährige Derzeit werden 1086 Kinder auf 1146 Plätzen (davon 21 Zusatzplätze) betreut. Insgesamt werden 26 Integrationskinder in den Kindergärten gefördert, die mit dem Faktor 4,5 berechnet werden. Derzeit erfolgt ein Abgleich der Wartelisten. Leider kann zum Bedarf an Kindergartenplätzen nur eine Schätzung abgegeben werden, da der Bedarf von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die nicht planbar sind: - Zugang an Flüchtlingen - Zuzug von Familien mit Kindern - Bedarf an integrativen Plätzen (Faktor 4,5)

- Buchungszeiten (mögliche Platzbelegung) - Belegung der Plätze durch US-Amerikaner (NATO) Wie bereits im letzten AJHSF mitgeteilt, geht die Verwaltung davon aus, dass auf Dauer Plätze fehlen. Als Berechnungsfaktor ist bayernweit üblich den Bedarf an Kindergartenplätzen mit 3,5 Alterskohorten zu berechnen. Es würde sich bei einer durchschnittlichen Geburtenrate von 340 Kindern in Weiden ein Wert von 1.190 Plätzen ergeben. Bei derzeit 1.125 Plätzen fehlen rechnerisch 65 Plätze. Bei dieser Berechnung wird die Belegung der Plätze durch US- Amerikaner der NATO, von derzeit 20 Kindern nicht mit berücksichtigt, da diese in Weiden nicht gemeldet und bei der Geburtenrate nicht berücksichtigt sind. Tendenz: steigende Geburtenrate Unserer Schätzung zufolge fehlen 3 Kindergartengruppen á 25 Plätze. In der letzten Sitzung des AJHSF wurde der Bedarf für eine Gruppe anerkannt. Planung: Leider hat der Kindergarten die Planungen zur Errichtung einer Freilandgruppe aufgrund interner Richtlinien der einstellen müssen. Die Elterninitiative zur Gründung eines Waldkindergartens hat sich konstituiert. Träger ist. Als Ort ist das Waldgrundstück vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass der Waldkindergarten spätestens im September 2017 in Betrieb gehen kann. Damit wäre der in der letzten Sitzung des AJHSF festgestellte Bedarf gedeckt. Vorschlag: Träger, die in Weiden bereits eine Kindertagesstätte betreiben, werden gebeten, weitere Gruppen zu schaffen. ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 30.09.2016 Tagesordnungspunkt 5: Flüchtlingskinder in Kitas; Maßnahmen zur Integration Kinder mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Stand 01.10.2016 Kinderkrippen (0 3 Jahre) 3 Kindergärten (3 6 Jahre) 26 Kindertagespflege 2 Kinder mit Fluchterfahrung auf der Warteliste: 7 Zu den bisherigen Erfahrungen der Einrichtungen mit Flüchtlingskindern, spricht die Fachkraft Kindertagesbetreuung der Stadt Weiden, Frau Beate Hoge. Maßnahmen zur Integration: 1. Förderprogramm zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von Asylbewerbern in Kindertageseinrichtungen des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Frau Otto stellt das Förderprogramm und das Konzept der Stadt Weiden vor. Eigenanteil der Stadt Weiden ca. Euro. 2. Angebot des, unversorgte Vorschulkinder ½ Jahr vor der Einschulung 5 oder alternativ 7 Monate zu schulen. Die Maßnahme würde ca. 7 Kinder betreffen. Herr berichtet über die diesjährigen Erfahrungen und stellt das Angebot vor. Kosten ca.. (x) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 30.09.2016 Tagesordnungspunkt 6: Anforderungen des Stadtjugendamtes zum Budget 2017 Die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplans gehört nach der Jugendamtssatzung ( 5 Abs. 4 Nr. 5) zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen. Die Anforderungen zum Haushalt 2017 basieren auf der tatsächlichen bzw. vorhersehbaren Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr. Dabei wurde der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bestmöglich beachtet. In der Anlage sind alle Einnahmen und Ausgaben der Teilbudgets 51 (Jugendamt) einschließlich des Unterbudgets 57 (Kinderhaus Tohuwabohu) dargestellt und begründet. Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt beträgt voraussichtlich ca. Euro. Da das Ergebnis für 2016 noch nicht vorliegen kann und aufgrund der Abhängigkeit von Fallzahlen nur grob geschätzt werden kann, stellt die Verwaltung einen Vergleich zum Haushaltsergebnis 2015 her: Es ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs von knapp Mio. Euro. Der Haushaltsplan entspricht nicht den Mittelanforderungen. Entsprechend der Zielvorgabe des Oberbürgermeisters wurde eine Kürzung von % auf allen Ausgabehaushaltsstellen vorgenommen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Es entstehen deshalb Diskrepanzen, die über Einsparungen auf anderen Haushaltsstellen ausgeglichen werden sollen. A) Es sind v. a. zwei Ursachen für den erhöhten Zuschussbedarf verantwortlich: 1. kindbezogene Förderung (vgl. S. 37 des Haushaltsplans; HHSt 46700.70020). Der Basiswert wurde seit 2014 von auf erhöht. Für 2017 ist mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen, da in diesen die Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst einfließen. Die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ist und bleibt weiterhin der höchste Ausgabeposten der Jugendhilfe. Die Fördersumme wird weiter steigen, nicht nur aufgrund der Erhöhungen des Basiswertes sondern auch aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen. Je mehr Kinder in Kindertagesbetreuung gefördert werden, desto höher ist die Fördersumme. 2. Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst und sonstige Kostensteigerungen. Mindestens % der Leistungen der Jugendhilfe sind Personalkosten der Rest sind Sach- und Overheadkosten, die analog der Tarifsteigerungen eine Steigerung erfahren haben.

Kosten je Fachleistungsstunde am Beispiel der Eingruppierung in S11 TVS+E (neu S11b TVS+E) Ab 01.03.2014 39,38 Ab 01.03.2015 40,31 Ab 01.05.2015 40,45 Ab 01.03.2016 42,32 Ab 01.02.2017 43,16 Es ergibt sich eine Erhöhung von ca. 9,6%. Beispielrechnung: Rechtsgrundlage SGB VIII Ergebnis 2015 Bedarf lt. Erhöhung von 9,6% Mittelanforderungen 2017 Differenz Haushaltsplan Hilfen zur Erziehung 30 Erziehungsbeistand 31 SGB Sozialpäd. Familienhilfe 34 Heimerziehung ohne umf 35 intensive sozialpäd. Einzelbetreuung 41 Hilfen für junge Volljährige 397.487,08 ca, 435.600 350.000-85.600 332.500 554.208,85 ca. 607.400 450.000-157.400 427.500 2.640.282,98 ca. 2.890.000 2.500.000-390.000 2.375.000 62.656,99 ca. 68.600 50.000-18.600 47.500 116.254,36 ca. 127.400 232.000 104.600 220.400 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder 32 Heilpäd. Tagesstätte 35a Eingliederungshilfe 257.685,19 ca. 282.400 260.000-22.400 247.000 1.052.123,53 ca. 1.153.000 1.190.000 37.000 1.130.500 Ergebnis -542.400 Die Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst und sonstige Kostensteigerungen fallen auch weiterhin ins Gewicht. Die Kosten der Jugendhilfe steigen also auch in den nächsten Jahren bei allen Hilfearten selbst bei gleichbleibenden Fallzahlen. B) Tendenzen - Erhöhung der Fallzahlen in den Eingliederungshilfen (seelisch behinderte Kinder). Bewertung: Tendenz ist in allen gesellschaftlichen Bereichen erkennbar - Erhöhung der Fallzahlen an Eltern mit psychischen Erkrankungen und Suchtproblemen, die die Erziehungsfähigkeit erheblich einschränken - Erhöhung der Fallzahlen im Bereich frühe Hilfen. Bewertung: Der koordinierte Kinderschutz (Koki) funktioniert. Es werden immer mehr Eltern frühzeitig und niederschwellig erreicht. Die Vernetzung im koordinierenenden Kinderschutz funktioniert: Wir stellen vermehrte Meldungen von Kindswohlgefährdungen durch externe Fachkräfte (z.b. Ärzte, Therapeuten, Lehrer) fest - Tendenz weg von stationären Heimunterbringungen hin zu mehr ambulanten Hilfen

C) Ausblick: Der Zuzug von Flüchtlingsfamilien birgt ein hohes Potenzial aber auch Risiken. Das Leitziel von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit gilt für alle Kinder. Nach der Sicherstellung von Unterbringung und Versorgung ist die Integration von Flüchtlingskindern und deren Familien vorrangige Aufgabe. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe schlägt sich auf die Jugendhilfe nieder, insbesondere in den Bereichen - Kindertagesbetreuung - Unterstützung der Schulen (JaS-Ausbau) - Angebote zur Familienbildung - Psychologische Hilfe, einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie - Erziehungsberatung - Offene Angebote der Jugendarbeit - Freizeitangebote Die Auswirkungen auf die genannten Bereiche sind erkennbar und werden sich voraussichtlich in den nächsten Jahren noch mehr in den Vordergrund drängen. Es ist davon auszugehen, dass sich bei den bestehenden Angeboten die Wartezeiten verlängern und in anderen Bereichen Bedarfe entstehen. (x ) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 30.09.2016 Tagesordnungspunkt 7: Stadtjugendring; Haushaltsplan 2017; Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen vom 11.03.2015 Im AJHSF vom 11.03.2015 wurde beschlossen, dass der Stadtjugendring jeweils zur letzten Sitzung des Jahres den Haushaltsplan für das kommende Jahr vorstellt. Auslöser dafür war der Bericht des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes. Es wurde empfohlen den Haushalt des SJR im AJHSF zu behandeln und sich mit den Inhalten der Arbeit, insbesondere mit den vom SJR erstellten Rahmenzielen und Einzelzielen für das kommende Haushaltsjahr auseinanderzusetzen. Vertreter des SJR werden gebeten den Haushaltsplan kurz zu erläutern. ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 10.10.2016 Tagesordnungspunkt 8: Heizbeihilfe 2016/2017 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Wie in den Vorjahren erfolgt die Ermittlung der Heizungshilfe für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII auf der Grundlage eines sogenannten Heizungshilfe-Eckwerts entsprechend den seit 1977 bewährten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dem aktuell ermittelten Heizungshilfe-Eckwert liegen folgende Daten zugrunde: Durchschnittlicher Heizölverbrauch in l/qm laut der Studie Energie-Kennwerte Hilfen für den Wohnungswirt Ausgabe 2015 der Techem AG. Für die Städte in Deutschland wird von einem Durchschnittsheizölverbrauch von 11,11 l je qm Wohnfläche ausgegangen. Nachdem der Heizölverbrauch von verschiedenen Faktoren abhängig ist und die Techem Studie von zentralbeheizten Mehrfamilienhäusern ausgeht, wurde unsererseits der Durchschnittsheizölverbrauch von 11,11 l je qm um einen Zuschlag in Höhe von 20 % erhöht, womit wir von einem Heizölverbrauch von 13,33 l/qm ausgehen. Als zu berücksichtigende beheizbare Wohnfläche werden dem Heizungshilfe- Eckwert 50 qm zu Grunde gelegt. Durchschnittlicher Heizölpreis derzeit 0,55 (einschließlich Mehrwertsteuer, Gefahrgutzulage und Lieferung frei Haus) ermittelt durch Umfrage bei den hiesigen Brennstoffhändlern. Nachdem leichtes Heizöl in der Stadt Weiden i.d.opf. der eindeutig bevorzugte Heizbrennstoff ist, wurde bei der Festsetzung des Heizungshilfe-Eckwertes vom aktuellen Heizölpreis ausgegangen. Aufgrund des sich ständig verändernden Ölpreises erfolgte die Festsetzung der Heizbeihilfe 2016/2017 erst Anfang September 2016. Eine vorherige Unterrichtung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen war somit nicht mehr möglich. Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss hat am 27.9.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Eckwert wird auf festgesetzt: Danach ergeben sich folgende Beträge:

a) Haushalte mit einer Person (50 qm) b) Haushalte mit zwei Personen (65 qm) c) Haushalte mit drei Personen (75 qm) d) Haushalte mit vier Personen (90 qm) jede weitere Person (15 qm) Diese Beträge stellen Höchstsätze dar, die grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Bei besonders den Bedarf beeinflussenden Umständen (schlechte Beheizbarkeit der Wohnung, schlechte Wärmeisolierung des Gebäudes, erhöhtes Wärmebedürfnis der Bewohner z.b. bei Kranken, Behinderten und Kleinkindern) können im Einzelfall die Höchstsätze um maximal 20 % überschritten werden. Die Gründe sind im Einzelfall in einem Aktenvermerk festzuhalten. Die Heizungsbeihilfe für den Zeitraum 01.10.2016 bis 30.04.2017 wird in voller Höhe nur bei Antragstellung bis zum 31.12.2016 gewährt. Wird Heizungsbeihilfe nach diesem Zeitraum beantragt, so wird sie, dem abgelaufenen Zeitraum entsprechend, gekürzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einer erheblichen Veränderung des Heizölpreises den Heizungshilfe-Eckwert entsprechend anzupassen. Bei der Obdachlosenunterkunft wurde jeweils eine Wohnungsgröße von 30 qm unterstellt, womit je Wohnung eine Heizbeihilfe in Höhe von gewährt werden kann. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II hat der Finanzausschussbeschluss des Stadtrates vom 16.09.2008 weiterhin Gültigkeit, wonach, entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Leistungen für Heizung vom 18.06.2008, die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sind, soweit diese angemessen sind. Eine Pauschalierung ist, im Gegensatz zum Bereich des SGB XII, grundsätzlich unzulässig. Die Verwaltung wird ermächtigt ab 2017 die Heizbeihilfe nach dem bisherigen Berechnungsschema selbst festzusetzen. Die Eckwerte sind dem Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss zeitnah bekanntzugeben. ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 06.10.2016 Tagesordnungspunkt 9: Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Zwischenbericht und Fortschreibung Organisation: Die Schwerpunkte im Jahr 2015 waren vor allem die Schaffung bzw. Aktivierung der notwendigen Strukturen vor Ort: Installierung des Begleitausschusses, Einrichtung der KuF sowie Vorarbeiten und die Einrichtung des Jugendforums, als völlig neuer Instanz in Weiden. Im Rahmen des BgA und der öffentlichen Veranstaltungen ist es gelungen, den Stadtrat mit seinen Fraktionen einzubinden und damit die bereits vorhandene Zusammenarbeit zu vertiefen. Im Jahr 2016 konnte mit Jahresbeginn mit der projektbezogenen Arbeit begonnen werden. Das federführende Amt und die externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) nehmen die in den Leitlinien des Bundesprogramms festgelegten Aufgaben wahr. Beide pflegen eine enge Zusammenarbeit: Es finden monatl. Treffen statt u.a. zur Programm- u. Projektumsetzung, zur Veranstaltungsplanung, zur Vorbesprechung der BgA- und der Trägertreffen sowie zur Planung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Beide Einrichtungen organisieren und bereiten gemeinsam die Demokratiekonferenzen vor. Das federführende Amt kümmert sich um die administrative und finanzielle Projektabwicklung, die Mitarbeiterin nimmt z.b. an Fachveranstaltungen, den BgA-Sitzungen und Trägertreffen teil. Die KuF nahm im Juni 2015 ihre Arbeit auf und kümmert sich um den Prozess von Projektbeantragung, -bewilligung, - umsetzung und -bewertung. Sie koordiniert den BgA sowie die Träger und ihre Projekte. Die KuF pflegt die lokale, regionale wie überregionale Vernetzung und nimmt an unterschiedlichsten Fachveranstaltungen teil (München, Nürnberg, Frankfurt/Main). Schwerpunkte: Bedingt durch die mittlerweile stark veränderte Lage hat das Thema Flucht und Asyl an Bedeutung gewonnen und dies lässt sich auch an den bewilligten Projekten erkennen. Als zweiten Schwerpunkt lässt sich das Feld der Demokratiestärkung benennen; ein Teil der bewilligten Projekte ist präventiv angelegt: So befassen sich mehrere Projekte mit dem Abbau von Vorurteilen bzw. mit der Förderung des gegenseitigen Verständnisses. Der Beginn und die Fortführung einer Schulungsreihe zum Thema Diversität in der Jugendhilfe kann für alle Themenbereiche als unterstützende Maßnahme herangezogen werden. Mit einem Vortrag konnte noch im Jahr 2015 der Auftakt im Themenfeld Islamistische Orientierungen und Handlungen gemacht werden. In den Jahren 2016 und 2017 werden insgesamt 4 Veranstaltungen in Kooperation mit dem Landesamt für Verfassungsschutz zu diesem Thema vorbereitet und umgesetzt. Hervorzuheben ist außerdem die sich weiterhin vertiefende Kooperation mit den Schulen ohne Rassismus Schulen mit Courage. Mittlerweile fanden in diesem Rahmen 3 Netzwerktreffen statt, die dem Kennenlernen, der Informationsweitergabe und dem Erfahrungsaustausch dienen. Aus diesem Kreis heraus wurden die oben genannten Veranstaltungen zum Thema Salafismus und eine Fortbildung Argumentieren gegen rechte Parolen für

Lehrkräfte organisiert. Auf übergeordneter Ebene wird ausgehend von der Erfahrungen bei TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN und den laufenden Projekten an einer lokalen Handlungsstrategie für den mittel- und langfristigen Umgang mit den Programmthemen gearbeitet, die aller Voraussicht nach im Herbst 2017 sowohl dem Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen als auch dem Stadtrat zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird. Zielerreichung: Es kann insgesamt festgestellt werden, dass fast alle Ziele auf der Ebene der Handlungsziele (3. Ebene) erreicht werden konnten und auch für das Jahr 2016 wird dies so sein. Zu den Ebenen der Mittler- und Leitziele kann eine solche absolute Aussage nicht getroffen werden. Es handelt sich hierbei z. T. um relativ abstrakte und offene Zielbeschreibungen, die immer wieder neu überdacht und mit konkreten Handlungsansätzen gefüllt werden müssen. Von den im Jahr 2015 zur Verfügung stehenden 53.600 wurden nur ca. 50.600 verausgabt. Im Durchschnitt wurden pro Projekt ca. 3.100 ausgegebenen. Wobei die Spanne von 500 bis zu 18.000 reicht. Auch für das Jahr 2016 wird von einer mindestens 95%-igen Mittelausschöpfung ausgegangen. In beiden Jahren wurden jeweils 16 Projekte bewilligt. Bisher konnte nur ein Projekt aufgrund mangelnder personeller und zeitlicher Ressourcen der Trägers nicht umgesetzt werden. Teilnehmendenstruktur (2015) Im Jahr 2015 haben insgesamt 601 Personen an Projekten bzw. Veranstaltungen einmalig oder mehrmalig teilgenommen: Davon waren u. A. 323 Kinder und Jugendliche, 50 Eltern und Erziehungsberechtigte sowie 180 zivilgesellschaftliche Akteure. Insgesamt 25% der Teilnehmenden hatten einen Migrationshintergrund. Jugendforum: Der Träger des Jugendfonds ist der hiesige Stadtjugendring, der in Kooperation mit dem federführenden Amt und der lokalen KuF die Gründung bzw. Einrichtung eines Jugendforums in Angriff genommen hat, da es in Weiden bisher kein vergleichbares Partizipationsinstrument gab. Die Ansprache interessierter Jugendlicher erfolgte zunächst über Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (JuZ, Schülercafé) sowie über persönliche Kontakte an Schulen. Hinzu kamen die Kontaktaufnahme mit den SMV der weiterführenden Schulen sowie den verschiedenen Jugendverbänden. Es haben sich insgesamt ca. 12 Jugendliche für die Beteiligung am Forum interessiert bzw. dessen Einrichtung auch vorangetrieben. Am 18. Juni 2016 fand eine erste Jugendkonferenz statt, in der u. A. auch für das Jugendforum geworben wurde. Finanzierungsplan: 2015 2016 2017 2018 2019 Ausgaben 50.589,40 85.000,00 85.000,00 90.000,00 90.000,00 Einnahmen 50.589,40 85.000,00 85.000,00 90.000,00 90.000,00 davon Bundesmittel 50.589,40 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 davon kommunale Mittel 0,00 5.000,00 5.000,00 10.000,00 10.000,00 (x) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., 10.10.2016 Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Stadtjugendrings zur Erhöhung der Mittel an Jugendverbände; Mittelanforderungen zum Budget 2017 Der Stadtjugendring stellt beiliegenden Antrag zur Erhöhung der Mittel an die Jugendverbände von derzeit Euro auf Euro. Die Erhöhung entspricht einem Wert von %. Begründet wird der Antrag durch 1. aktive Jugendverbände 2. neue Mitglieder des Stadtjugendrings Die Verwaltung hält eine Erhöhung diesen Ausmaßes für unbegründet und schlägt eine Erhöhung um % vor. (x) beratend ( ) beschließend