Anschlußheilbehandlung und Frührehabilitation

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Transkript:

Anschlußheilbehandlung und Frührehabilitation Rüdger Kopp Wieso Rehabilitation von der Intensivstation 331 Verlegungen 12 Rückverlegungen (3,6 %) Sonstige Intensivstation 2.633 Patienten 1.219 88 (7,2%) Intermediate Care 2.725 Patienten 1.083 Verlegungen 39 Rückverlegungen (3,6 %) Normalstation Grundsätzliche Fragen Grundsätzliche Antworten Welcher Patient benötigt eine frühe Rehabilitation? Welcher Patient ist überhaupt dafür geeignet? Wohin soll die Reise gehen (Ort und Art der Reha?) Wer bezahlt die Rehamaßnahme? Was ist das Ziel der Reha? Bei jeder Reha muss definiert werden: Rehabilitationsbedürftigkeit Rehabilitationsfähigkeit Rehabilitationsprognose Rehabilitationsziel! Grundsätze: Reha vor Rente Reha vor Pflege Kostenträger Berufsgenossenschaft Rentenversicherung Krankenkasse Problem: Patient aus dem Pflegeheim

Formen der Verlegung und Rehabilitation Weaningzentrum Verlegung in spezialisiertes Akutkrankenhaus: Krankenhausverlegung, Weaningzentrum kein Rehaantrag, keine Übernahmeantrag Querschnittzentrum Transportkosten Spezialklinik, z. B.: Verbrennung, plastische Chirurgie, Maximalversorger Verlegung in Frührehabilitation eines Krankenhauses Krankenhausverlegung Neurologische Frührehabilitation (OPS 8-552) Geriatrie Reha (OPS 8-550) Fachübergreifende Frührehabilitation (OPS 8-559) Verlegung in spezialisierte Pneumologische Abteilungen Anmeldung über Fragebogen Keine Antrag bei Krankenkasse erforderlich Patienten mit multiresistenten Erregern häufig schwerer unterzubringen Teilweise Rückübernahme gefordert bei fehlender Weanbarkeit oder neuen Erkrankungen/Komplikationen Wartezeit Teilweise Frührehabilitation angeschlossen Verlegung in Rehaklinik Neurologische Frührehabilitation Geriatrische Frührehabilitation Anschlußheilbehandlung (ggf. auf Pflegestation) Rehaantrag und Klärung der Transportkosten Querschnittzentrum Welche Reha hätten Sie denn gerne? Neurologische Diagnose: Geriatrischer Patient: Kein Querschnitt In der Regel BG Kliniken Verlegungszeitpunkt abhängig von Alter und Intensivpflichtigkeit des Patienten Beatmungspflicht verlängert in der Regel die Wartezeit Typisches Klientel traumatische Querschnittverletzungen Auch Behandlung von Begleitverletzungen möglich Schädelhirntrauma Apoplex, ICB SAB, Aneurysma Querschnitt Guillain-Barré-Syndrom Critical Illness Polyneuropathie Alter in der Regel ab 70 Jahre Relevante geriatrietypische Komorbidität Kein Weaningversagen Kein Rentenalter? Neurologische Frührehabilitation Geriatrische Rehabilitation Ggf. fachübergreifende Frührehabilitation

Barthel-Index Einstufung der Patienten PHASE A Akutbehandlung der neurologischen Erkrankung Akutkrankenhaus Akutbehandlung Rehabilitation Akutkrankenhaus Akutgeriatrie Frührehabilitation Rehabiliation (AHB) Krankenhaus versus Rehaklinik 39 SGB V 40 & 111 SGB V PHASE B Pat. schwer bewußtseinsgestört Intensiv/IMC-Pflege Frühreha-Barthel-Index 30 PHASE C Pat. kooperativ Pflegestation Frühreha-Barthel-Index 30-70 PHASE D Pat. frühmobilisiert AHB Frühreha-Barthel-Index 70 Behandlungs- und Reha-Phasen in der Neurologie /Neurochirurgie PHASE E Nachsorge berufliche Rehabilitation PHASE F aktivierende zustandserhaltende Langzeitpflege

Merkmale der Phasen einer neurologischen Rehabilitation Je nach Bundesland: Krankenhausverlegung oder Antrag bei Krankenkasse Neurologische Frührehabilitation Vorraussetzungen: Akutbehandlung (z. B. Operationen) abgeschlossen Rehapotential gegeben Krankenkasse legt: Rehaeinrichtung Rehaort Rehadauer und umfang Art der Durchführung fest Häufige Probleme: Neurologische Diagnose muss als Hauptdiagnose dargestellt werden Wartezeit auf freien Platz (Phase B häufig länger als Phase C) Besonders problematisch bei Beatmungspflicht Komorbiditäten, wie z. B. Dialyse, multiresistente Erreger, Psychiatrische Begleiterkrankung Kostenübernahme für Transport

Geriatrische Rehabilitation Akutgeriatrie Krankenhausverlegung Anschließende AHB noch möglich Geriatrische Frührehabilitation Rehaantrag bei der Krankenkasse Aber auch hier, je nach Bundesland Unterscheidung in Krankenhausbehandlung und Rehabilitation unterschiedlich geregelt 39 SGB V versus 40 SGB V Wichtig! Voraussetzung klar darlegen! Alter Geriatrie-typische Komorbidität Rehapotential Beatmungs-WG /Intensivpflege Pflegeleistungen unterteilen sich: Grundpflege nach SGB XI (Pflegestufen) z. B. Waschen, Essen, An- und Ausziehen Behandlungspflege nach SGB V zur Vermeidung von Krankenhausbehandlung z.b. Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, ärztliche Assistenz, Blutentnahme, Stomaversorgung engmaschige Vitalzeichenkontrolle, invasive/ nicht- invasive Beatmung Genehmigung durch MDK Individuelle Kostenvereinbahrung

Wer hilft mir? Sozialdienst des Krankenhauses Insbesondere bei der Frage: Wer ist der zuständige Kostenträger? Schaffung eines Kostenträgers (Patient ohne Krankenkasse) Welche Rehaeinrichtungen gibt es? Wo bekomme ich den passenden Antrag her? Brauche ich eine rechtsverbindliche Unterschrift (Betreuer?) Neue oder ungewöhnliche Wege beschreiten