Betreiberkonzept Festivalhalle Anfrage der Moers Kultur GmbH Betriebsoptimierung der Festivalhalle

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Transkript:

Betreiberkonzept Festivalhalle Anfrage der Moers Kultur GmbH Betriebsoptimierung der Festivalhalle Überlegung zu einer Zusammenarbeit zwischen Moers Kultur, ENNI S+S, ENNI S&B und ggf. weitere interkommunale Partner

Inhaltsverzeichnis Bedarfe der innerstädtischen Partner Konzept Service e.g. 24.06.2015 2

Bedarfe der Moers Kultur GmbH und der ENNI S&B/S&S Viele kommunale Partner haben kurzfristigen Personal und Servicebedarf im Bereich Facility Management Gastronomie Catering Security etc. Derzeit werden diese Bedarfe regelmäßig durch externe Firmen erbracht bzw. Leistungen komplett fremdvergeben. 24.06.2015 3

ENNI Service e.g. Konzept 22. Juni 2014

Konzept Service e.g. Die ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH überlegt, auf Grundlage der Gespräche mit der Moers Kultur GmbH die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften mittels einer Servicegenossenschaft zu optimieren. Die neue Organisationseinheit soll Personal und ServiceLeistungen im Bereich Facility Management Catering / Gastronomie technische Ausstattung sonstigen Service und Sicherheit für Ihre Mitglieder erbringen. 5

Konzept Service e.g. Die Organisation soll: Veranstaltungseinrichtungen und Gastronomieinrichtungen für Ihre Mitglieder managen und professionell Betreiben bewegliches technisches Material, wie z.b. Beschallungs, Beleuchtungs und Bühnentechnik vorhalten und für Veranstaltungen disponieren und zur Verfügung stellen Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudemanagement, Security, Gastronomie, technische Dienstleistungen und sonstigen Service, für Ihre Mitglieder und Dritte erbringen Mitarbeiter vorübergehend an Mitglieder und dritte mit entsprechendem Bedarf verleihen 6

Konzept Service e.g. Warum Genossenschaft? Der Zweck einer Genossenschaft gegenüber einer GmbH ist nicht die Gewinnmaximierung, sonder die bestmögliche Unterstützung Ihrer Mitglieder. Das heißt die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange ( 1 GenG). Aufgrund dieser Zielsetzung ist die Genossenschaft berechtigt, am Jahresende eine im so genannten Mitgliedergeschäft erzielten Überschuss als Rückvergütung an die Mitglieder zu verteilen und diese Zahlung als Betriebsausgabe geltend zu machen ( 22 KStG). => Entgegen einer Kapitalgesellschaft somit keine verdeckte Gewinnausschüttung! 7

Arbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung neue Service Genossenschaft (Verleiher) Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Mitglied Arbeitsvertrag Direktionsrecht Eingliederung in Betrieb Leiharbeitnehmer 8

Arbeitsrecht Tarifvertrag Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft, DEHOGA NRW, igz/ba Personaldienstleister Anwendung des Tarifvertrags für Arbeitgeber durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder Abschluss eines Haustarifvertrags, für Arbeitnehmer aufgrund Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag Mitgliedschaft im AGVerband Monatlicher Beitrag (EUR 102,26 (in den ersten 6 Monaten EUR 51,13) + EUR 20,45 für jede weitere Niederlassung, max.: EUR 388,56) Keine weiteren Verhandlungen mit Gewerkschaft erforderlich Haustarifvertrag Ggf. flexiblere Regelungen möglich (ggf. langwierige) Verhandlungen mit Gewerkschaft erforderlich Aufwand erst ab bestimmter Betriebsgröße sinnvoll darstellbar ENNI empfiehlt Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Anwendung der Tarifverträge 9

Festivalhalle und ENNI Sportpark Vorkalkulation Betriebsmodell I: Moers Kultur GmbH gem. ICGGutachten Erlöse aus Betrieb & Catering Festivalhalle Gutachten minimal Variante [ ] Partnerschafts Verträge 40.000 Gastro, Hallenbetreuung Investzuschuss 105.000 Erlöse 145.000 Personalaufwand Festivalhalle 5.000 Personalaufwand Management u. Catering Halle 47.000 Gebäudeunterhaltung 25.000 Unterhaltung Veranstaltungstechnik Fremdleistungen Kapitaldienst 15.400 Abschreibung 148.600 Aufwendungen 241.000 Synergieausgleich gem. Veranstaltungstechnik Ergebnis 96.000 24.06.2015 10

Festivalhalle und ENNI Sportpark Vorkalkulation Betriebsmodell II: Service e.g. mit gemeinsamer Veranstaltungstechnik + Festivalhalle gem. ICGGutachten im BGA Festivalhalle Service e.g. Gutachten minimal Festival, Sport u (im BgA) Veranstaltungshalle ESP [ ] [ ] Erlöse aus Betrieb & Catering 380.000 Partnerschafts Verträge 170.000 Gastro, Hallenbetreuung 250.000 Investzuschuss 105.000 Erlöse 105.000 800.000 Personalaufwand Festivalhalle 5.000 Personalaufwand Management u. Catering 460.000 Halle 47.000 Gebäudeunterhaltung 25.000 Unterhaltung Veranstaltungstechnik 25.000 Fremdleistungen 200.000 Kapitaldienst 15.400 17.500 Abschreibung 148.600 70.000 Aufwendungen 236.000 777.500 Synergieausgleich gem. Veranstaltungstechnik 39.000 39.000 Ergebnis 170.000 61.500 24.06.2015 11

Festivalhalle und ENNI Sportpark Vorkalkulation Betriebsmodell III: Service e.g. mit gemeinsamer Veranstaltungstechnik + Festivalhalle mit 1,5 % im BGA, inkl. Dach u. Fassade Erlöse aus Betrieb & Catering Festivalhalle Festivalhalle Gutachten minimal (im BgA) Variante [ ] Service e.g. Festival, Sport u Veranstaltungshalle ESP [ ] 380.000 Partnerschafts Verträge 40.000 170.000 Gastro, Hallenbetreuung Investzuschuss 105.000 Erlöse 105.000 145.000 Personalaufwand Festivalhalle 5.000 Personalaufwand Management u. Catering Halle 70.000 47.000 Gebäudeunterhaltung 25.000 Unterhaltung Veranstaltungstechnik Fremdleistungen Kapitaldienst 52.900 15.400 Abschreibung 223.600 148.600 Aufwendungen 371.500 241.000 Synergieausgleich gem. Veranstaltungstechnik Ergebnis 39.000 305.500 96.000 250.000 800.000 5.000 460.000 25.000 200.000 17.500 70.000 777.500 39.000 61.500 24.06.2015 12

Zeitplan Gründung e.g. 3 Monate 1 Monat 1 3 Monate Beantragung AÜ Erlaubnis Beantragung Mitgliedschaft AGVerband Aufbau Betriebsorganisation, Einstellung Personal Beginn Verleih AN von Beschlussfassung ca. 7 Monate 13

Nächsten Schritte Bei Interesse der potentiellen Mitglieder: Rechtliche u. wirtschaftliche Detailplanung Vorstellung in den Gremien der potentiellen Mitglieder und Beschlussfassung zur Sache nach Beratung Bei Beschlussfassung => Gründung Genossenschaft bis Ende 2015 24.06.2015 14

Chancen Zusammenarbeit im Rahmen einer Service e.g. Zentrale Steuerung von Nutzungsanfragen und Vermarktung der jeweils optimalen Einrichtung => optimierte Ausnutzung der Festivalhalle und des ENNI Sportparks => kein Wettbewerb im defizitären Bereich Einfache Aufnahme neuer Mitglieder z. B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Optimierte Auslastung vorgehaltener Personal und Serviceleistungen wie z.b. a) techn. Instandsetzung mobile Einheit für alle Einrichtungen b) Unterhalts und Grundreinigung c) Bewirtung und Catering Gemeinsame Nutzung von mobiler Infrastruktur wie z.b. a) Beschallung b) Beleuchtung c) Bühnentechnik d) Bewirtungstechnik Rückvergütung von Überschüssen an Mitglieder => keine verdeckte Gewinnauschüttung 24.06.2015 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!