Gliederung des Umweltberichts für den Bundesfachplan Offshore der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee

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Transkript:

Gliederung des Umweltberichts für den Bundesfachplan Offshore der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee 1 Einleitung 1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Umweltprüfung Bei der Aufstellung des Bundesfachplans Offshore erfolgt eine Umweltprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1 (Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sog. strategische Umweltprüfung). Das Erfordernis der Durchführung einer SUP ergibt sich aus 14b Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Anlage 3 Nr. 1.14 UVPG, da Bundesfachpläne nach 17a Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz (EnWG n.f.) 2 der SUP-Pflicht unterliegen. Ziel der strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen weit vor der konkreten Vorhabensplanung angemessen Rechnung getragen wird (siehe Art. 1 der SUP- RL 2001/42/EG). In dem zu erstellenden Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Bundesfachplans Offshore zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bundesfachplans Offshore 1.3 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen Raumordnungsplan für die AWZ in der Ostsee Abstimmung mit den Küstenbundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Berücksichtigung relevanter Pläne und Programme der Nachbarstaaten (v.a. Natura2000-Gebiete). 1.4 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Die Aufstellung des BFO sowie die Durchführung der SUP erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes. Diese geben Auskunft darüber, welcher Umweltzustand in Zukunft angestrebt wird (Umweltqualitätsziele). Die Ziele des Umweltschutzes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemeinschaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat. 1.4.1 Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz: Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei aller relevanten internationalen Übereinkommen zum Meeresumweltschutz. 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Art. 6 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. 12. 2012 (BGBl. I S. 2730). 2 Gesetz vom 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621, zuletzt geändert durch Art. 1, 2 Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. 12. 2012 (BGBl. I S. 2730). 1

(1) Weltweit gültige Übereinkommen, die ganz oder teilweise dem Meeresumweltschutz dienen Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78) Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London, 1972); Protokoll von 1996 Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See nach Ölverschmutzungs-Unfällen von 1969 Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung (OPRC) von 1990 (2) Regionale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki- Übereinkommen von 1992) Übereinkommen von 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten (3) Schutzgutspezifische Abkommen Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten von 1979 (Bonner Konvention) Im Rahmen dieser Konvention geschlossene Abkommen: o Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee von 1991 (ASCOBANS) o Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen von 1991 (EUROBATS) o Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel von 1995 (AEWA) Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1993 1.4.2 Meeresumweltschutz auf EU-Ebene: Einschlägige Rechtsvorschriften der EU sind zu berücksichtigen: Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, MSRL) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie, FFH-RL) Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, V-RL) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) Vorschriften zur nachhaltigen Fischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. 1.4.3 Umwelt- und Naturschutzvorgaben auf nationaler Ebene 34 und 36 BNatSchG Natura2000-Gebietsschutz 30 BNatSchG Gesetzlicher Biotopschutz 44 BNatSchG Artenschutzrechtliche Prüfung 2

1.4.4 Klimaschutzziele der Bundesregierung 25 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung bis 2030 laut Energiekonzept der Bundesregierung 1.4.5 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands Der Zustand der Umwelt ist inklusive etwaiger Vorbelastungen zu beschreiben und einzuschätzen. Dies gilt insbesondere für die Umweltmerkmale der Gebiete, die durch die Durchführung des Plans voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Vorzulegen sind auch Informationen über sämtliche derzeitigen für den Plan relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz (z.b. Natura2000-Gebiete) beziehen. 2.1 Boden 2.1.1 Geomorphologie 2.1.2 Sedimentverteilung auf dem Meeresboden 2.1.3 Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds 2.1.4 Schadstoffverteilung im Sediment 2.1.5 Zustandseinschätzung 2.2 Wasser 2.2.1 Strömungen 2.2.2 Seegang und Wasserstandsschwankungen 2.2.3 Oberflächentemperatur und Temperaturschichtung 2.2.4 Oberflächensalzgehalt und Salzgehaltschichtung 2.2.5 Eisverhältnisse 2.2.6 Schwebstoffe und Trübung 2.2.7 Zustandseinschätzung hinsichtlich der Nähr- und Schadstoffverteilung 2.3 Plankton 2.3.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplankton 2.3.2 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplankton 2.3.3 Zustandseinschätzung des Plankton 2.4 Biotoptypen 3

2.5 Benthos 2.5.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität 2.5.2 Zustandseinschätzung des Benthos 2.6 Fische 2.6.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität 2.6.2 Zustandseinschätzung der Fischfauna 2.7 Marine Säuger 2.7.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität 2.7.2 Zustandseinschätzung der marinen Säuger 2.8 Rast- und Zugvögel 2.8.1 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von See- und Rastvögeln 2.8.2 Zustandseinschätzung der See- und Rastvögel 2.8.3 Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität von Zugvögeln 2.8.4 Zustandseinschätzung der Zugvögel 2.9 Fledermäuse und Fledermauszug 2.10 Biologische Vielfalt 2.11 Luft 2.12 Klima 2.13 Landschaftsbild 2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) 2.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 3.1 Boden 3.2 Wasser 3.3 Plankton 3.4 Benthos 3.5 Biotoptypen 4

3.6 Fische 3.7 Marine Säuger 3.8 Rast- und Zugvögel 3.9 Fledermäuse und Fledermauszug 3.10 Biologische Vielfalt 3.11 Luft 3.12 Klima 3.13 Landschaftsbild 3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) 3.15 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit 3.16 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt (einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver und negativer Auswirkungen) 4.1 Umspannplattformen 4.1.1 Boden 4.1.2 Benthos Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension Veränderung der Sedimentstruktur Resuspension von Schadstoffen Substratveränderungen 4.1.3 Biotoptypen Lebensraumtypen (u. a. nach FFH-Richtlinie) Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Veränderungen von Habitaten 4.1.4 Fische Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension Auswirkungen durch Lärm Habitatveränderungen 5

4.1.5 Marine Säuger Auswirkungen durch Lärm Habitatveränderungen 4.1.6 Rast- und Zugvögel Kollisionsgefahr Scheuchwirkung; Barrierewirkung Habitatveränderungen 4.1.7 Fledermäuse und Fledermauszug 4.1.8 Klima CO 2 Emissionen (Status quo, Ausblick) 4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung 4.2.1 Boden 4.2.2 Benthos Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension Veränderung der Sedimentstruktur Resuspension von Schadstoffen Substratveränderung Sedimenterwärmung 4.2.3 Biotoptypen Lebensraumtypen (u. a. nach FFH-Richtlinie) Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Habitatveränderungen 4.2.4 Fische Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension elektrische und magnetische Felder 4.2.5 Marine Säuger 4.2.6 Rast- und Zugvögel 4.3 Wechselwirkungen der Nutzungen auf die Meeresumwelt Die z. T. noch unklaren Wirkungszusammenhänge sind zu diskutieren. Dabei sind ggf. Planungen in den angrenzenden Meeresgebieten der Küstenländer bzw. Nachbarstaaten zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die Nahrungskette Entwicklung der Benthos- und Fischbestände bei Befahrungsverboten der Sicherheitszone 6

Auswirkungen auf das Artenspektrum Auswirkungen von Substratveränderungen auf das Nahrungsangebot Auswirkungen auf die biologische Vielfalt 4.4 Kumulative Auswirkungen 5 Artenschutzrechtliche Prüfung 5.1 Umspannplattformen 5.2 Seekabelsysteme 6 FFH-Verträglichkeitsprüfung 6.1 Rechtsgrundlage 6.2 Schutz- und Erhaltungsziele 6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Umspannplattformen 6.4 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Seekabeltrassen 6.5 Ergebnis der Prüfung 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Bundesfachplans Offshore auf die Meeresumwelt 7.1 Umspannplattformen 7.1.1 Errichtungsphase Schallverhütende und schallmindernde Maßnahmen 7.1.2 Betriebsphase Naturverträgliche Beleuchtung 7.2 Seekabelsysteme 7.2.1 Errichtungsphase Naturverträgliche Verlegung Minimierung von Trübungsfahnen 7.2.2 Betriebsphase Minimierung von elektrischen und magnetischen Felder 7

8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten Vernünftige Alternativen zur Durchführung des Bundesfachplans Offshore, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, sind zu prüfen. Die Auswahl der geprüften Alternativen ist zu begründen. 8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen 8.2.1 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 8.2.2 Informationslücken Flächendeckende Sediment- und Biotopkartierung der AWZ Einhaltung der Maßgaben hinsichtlich Temperaturverlust im Sediment Kumulative Auswirkungen und Wechselwirkungen Fehlen von Bewertungskriterien 9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bundesfachplans Offshore auf die Umwelt 9.1 Monitoring potenzieller Umweltauswirkungen von Umspannplattformen 9.2 Monitoring potenzieller Umweltauswirkungen von Seekabeln 10 Nichttechnische Zusammenfassung 8