So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 3 Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler. Da auf die hierdurch erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Vorauszahlungen festgesetzt waren, kann es zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens + Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft + Einkünfte aus Gewerbebetrieb + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (hierunter fallen die Versorgungsbezüge) + Einkünfte aus Kapitalvermögen + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + Sonstige Einkünfte (hierunter fallen die Renten) = Summe der Einkünfte./. Altersentlastungsbetrag./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende./. Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte./. Sonderausgaben./. Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen./. Kinderfreibeträge./. Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes = zu versteuerndes Einkommen 20 www.walhalla.de
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Erstellung der Einkommensteuererklärung... 22 1. Schritt... 22 2. Schritt... 22 3. Schritt... 23
Erstellung der Einkommensteuererklärung Damit die Erstellung der Einkommensteuererklärung leicht von der Hand geht, werden nachfolgend die drei Schritte zur Erstellung geschildert. Hieran schließt sich der Musterfall an. Dieser ist als Vorlage für die eigene Erklärung gedacht, was die Bearbeitungszeit erheblich reduzieren kann. 1. Schritt Die Erstellung der Einkommensteuererklärung beinhaltet drei wesentliche Aufgaben: die Zusammenstellung aller für die Erklärung relevanten Sachverhalte das Ausfüllen der Formulare die ordnungsgemäße Zusammenstellung der Belege zu den gemachten Angaben Wie Sie die einzelnen steuerrelevanten Sachverhalte zusammenstellen, ergibt sich aus den Ausführungen nach dem Musterfall. Prüfen Sie Schritt für Schritt, was auf Sie zutrifft, und stellen Sie die hierfür erforderlichen Informationen zusammen. Am besten ist es, wenn Sie bereits unterjährig damit beginnen. Das kann die Arbeit wesentlich erleichtern. 2. Schritt In einem nächsten Schritt müssen Sie die Formulare ausfüllen, was je nach Umfang der Erklärung recht anstrengend sein kann. Letztendlich sind es bei der Vielzahl der möglichen Angaben jedoch meistens nur wenige, die auf Sie zutreffen. Im unten dargestellten Beispielsfall können Sie sehen, wie eine relativ umfangreiche Steuererklärung aussieht und was in einem solchen Fall auszufüllen ist. Beachten Sie, dass alle in die Formulare einzutragenden Beträge auf volle Euro nach oben aufgerundet werden. Sollte der Platz in einem Feld für Ihre Angaben nicht ausreichen, arbeiten Sie mit Anlagen und verweisen auf diese. 22 www.walhalla.de
3. Schritt Praxis-Tipp: Den Formularen des Finanzamtes ist eine Anleitung beigefügt, wie diese auszufüllen sind. Diese Anleitung ist eine hervorragende Hilfe und sollte unbedingt genutzt werden. Und nehmen Sie eine Zweitausfertigung der Einkommensteuererklärung zu Ihren Unterlagen. Dies erleichtert die Kontrolle des Steuerbescheides und dient im nächsten Jahr als Ausfüllhilfe für die dann zu erstellende Erklärung. 3. Schritt Der dritte Schritt besteht darin, alle Angaben ordnungsgemäß zu belegen. Wichtige Belege sind Abordnungsverfügungen, Dienstreiseanordnungen, Dienstreiseabrechnungen, Bestätigungen des Arbeitgebers, Quittungen, Rechnungen, Bankbelege, Spendenbescheinigungen etc. Sollte es der Fall sein, dass bestimmte Sachverhalte nur durch sogenannte Eigenbelege dokumentiert werden können, sind diese mit einzureichen. Achten Sie darauf, dass alles übersichtlich und systematisch sortiert ist. Nachdem die Erklärung fertiggestellt ist, können Sie diese beim Finanzamt einreichen. Denken Sie daran, die Erklärung zu unterschreiben, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgt. Es ist ratsam, die Steuererklärung möglichst früh im neuen Jahr beim Finanzamt einzureichen. In aller Regel wird Ihre Erklärung dann schnell bearbeitet, und Sie haben einen eventuellen Erstattungsbetrag früh auf Ihrem Konto. Falls es zusätzlichen Erläuterungsbedarf gibt, ist es häufig sinnvoll, die Erklärung mit dem Sachbearbeiter persönlich durchzusprechen. Gerade die berufsspezifischen Themen sind vielfach erläuterungsbedürftig und dem Sachbearbeiter womöglich nicht so geläufig. Durch die persönliche Vorsprache reduziert sich die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen und führt ebenfalls zu einer schnelleren Bearbeitung. Wichtig: Die Finanzverwaltung bietet unter www.elster.de/arbeitn_home.php die kostenlose Möglichkeit, über das Programm ElsterFormular die Steuererklärung zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu senden. www.walhalla.de 23
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Und noch etwas: Für viele steuerpflichtige Rentner und Pensionäre ist die elektronische Steuererklärung freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Anträge werden zwar schneller bearbeitet. Eingabefehler werden Ihnen nach Auffassung der Finanzgerichte aber selbst zugerechnet. Allerdings können Sie sich dem Ganzen möglicherweise nicht entziehen. Denn seit dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erwirtschaften, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch per Internet übermitteln. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit, also immer wenn Sie eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) machen müssen. Hinweis: Eine EÜR braucht nicht erstellt zu werden, wenn die Betriebseinnahmen unter 17 500 EUR liegen. Die elektronische Steuererklärung kann nicht verlangt werden, wenn die Gewinneinkünfte nur neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden. Dabei darf die positive Summe der Gewinneinkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Bagatellbetrag von 10 EUR nicht übersteigen. Wichtig: In Ausnahmefällen lässt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten die Abgabe von Erklärungen in herkömmlicher Form zu. Ausnahmen werden gemacht, wenn Ihnen der damit verbundene finanzielle oder persönliche Aufwand nicht zumutbar ist. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen, aus dem hervorgeht, dass Sie sich zum Beispiel altersbedingt nicht in der Lage sehen, eine elektronische Steuererklärung abzugeben. Praxis-Tipp: Wenn Sie mehr zur elektronischen Steuererklärung wissen wollen, informieren Sie sich am besten unter www.elster.de. Telefonische Auskünfte erteilt die Info-Hotline der Finanzämter unter der Nummer 0180-37 57 00. 2 www.walhalla.de