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Transkript:

small Foot AG Die Kinderkrippe Holzweidweg 2, CH-4852 Rothrist, +41 62 794 40 33 rothrist@small-foot.ch / www.small-foot.ch Hygiene-Konzept Inhaltsverzeichnis 1 DEFINITION... 2 2 WICHTIGE HYGIENEMASSNAHMEN... 2 2.1 Persönliche Hygiene... 2 2.1.1 Hände waschen... 2 2.1.2 Saubere Arbeitskleidung... 2 2.2 Hygiene in der Küche... 2 2.2.1 Temperaturkontrolle in Kühlgeräten... 2 2.2.2 Arbeitsplatz sauber halten... 2 2.3 Lebensmittelhygiene... 3 2.3.1 Einkauf von Lebensmitteln... 3 2.3.2 Lebensmitteltrennung... 3 2.3.3 Verarbeitung von Lebensmitteln... 3 2.3.4 Lebensmittellagerung... 4 2.4 Abfälle korrekt und rasch entsorgen... 5 2.5 Raumhygiene... 5 2.5.1 Badezimmer... 5 2.5.2 Spielräume... 5 2.5.3 Schlafraum... 5 3 REINIGUNGSMITTEL UND GIFTCHEMIKALIEN... 6 3.1 Wichtige Hinweise... 6 3.2 Anwendung... 6 small Foot AG Die Kinderkrippe Seidenhofstrasse 14, CH-6003 Luzern +41 41 210 21 20 www.small-foot.ch traegerschaft@small-foot.ch

1 Definition Die Definition von Hygiene lautet wie folgt: Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit. In der Kinderkrippe small Foot wird grossen Wert auf den korrekten hygienischen Umgang gelegt. Alle Mitarbeiterinnen sind dazu verpflichtet, sich an die Hygienerichtlinien, so wie das Hygiene-Konzept zu halten. Für die Erhaltung der Gesundheit ist Hygiene ein wichtiger Grundsatz. Dies beginnt mit Sauberkeit an der eigenen Person, Lebensmittel, diversen Geräten und allen Räumlichkeiten. 2 Wichtige Hygienemassnahmen 2.1 Persönliche Hygiene 2.1.1 Hände waschen Hände werden regelmässig gewaschen, vor allem vor und nach Arbeiten in der Küche, nach Putzarbeiten, nach Pausen, nach Toilettenbenutzung, nach dem Wickeln der Kinder etc. Zusätzlich zum Waschen sollen die Hände regelmässig und korrekt desinfiziert werden. Schmuckgegenstände wie Uhren, Ringe, Armbänder etc. werden zum Händewaschen, so wie zum Kochen abgelegt, da sie sich zu Brutstätten von Bakterien entwickeln können. Leidet eine Mitarbeiterin an Hautausschlägen, besitzt offene Wunden an den Händen, ist sie verpflichtet diese korrekt abzudecken und nicht mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ansonsten müssen Plastikhandschuhe getragen werden. 2.1.2 Saubere Arbeitskleidung Es gilt stets saubere und hygienische Arbeitskleidung zu tragen. Bei Arbeiten in der Küche werden die Haare nach Möglichkeit zusammen gebunden. 2.2 Hygiene in der Küche 2.2.1 Temperaturkontrolle in Kühlgeräten Der Kühlschrank, so wie die Tiefkühler werden täglich auf ihre Temperatur kontrolliert. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. (Kühlschrank max. 5 C, Tiefkühler mind. -18 C). Bei den frisch eingekauften Lebensmitteln werden regelmässig Temperaturkontrollen durchgeführt, um deren Frische zu kontrollieren und garantieren. 2.2.2 Arbeitsplatz sauber halten Der Arbeitsplatz wird regelmässig und gründlich gereinigt. Schneidebretter werden für Fisch und Fleisch, so wie für Brot, Früchte, Gemüse getrennt gehalten. Die diversen Geräte werden nach Vorgaben des Herstellers oder des eigenen Putzplanes gereinigt und kontrolliert. Küchentücher und Lappen werden täglich gewechselt. Täglich morgens, mittags und zwischendurch bei Bedarf werden die Räume gelüftet. (Achtung: im Winter kurz aber speditiv lüften Energieverbrauch) Seite 2 von 6

Abwaschschwämme- und bürsten werden regelmässig ausgewechselt. Geräte wie Backofen, Mikrowelle, Wasserkocher, etc. werden nach jedem Gebrauch gereinigt. Die Kaffeemaschine wird nach jedem Gebrauch gereinigt. Alle 3 4 Monate wird die Maschine entkalkt. Der Geschirrspüler wird mind. einmal pro Monat innen gründlich gereinigt. Der Küchenboden wird täglich gereinigt. 2.3 Lebensmittelhygiene 2.3.1 Einkauf von Lebensmitteln Beim Einkaufen wird auf frische, saisongerechte Lebensmittel geachtet. Die Fleischherkunft ist schriftlich deklariert. Eine Temperaturkontrolle des Essens wird regelmässig durchgeführt. Die Lebensmittel werden in der Nähe gekauft und können innerhalb von 15 Minuten wieder gekühlt gelagert werden. 2.3.2 Lebensmitteltrennung Gekochte Lebensmittel werden getrennt von rohen Lebensmitteln aufbewahrt, damit sich keine Mikroorganismen auf diese übertragen. 2.3.3 Verarbeitung von Lebensmitteln Das Fleisch muss immer gut durchgekocht sein, besonders grosse Vorsicht ist bei rohem Geflügelfleisch zu beachten (Salmonellengefahr). Auch hier gilt: Hände und Arbeitsutensilien gründlich reinigen vor und nach Gebrauch. Gefrorenes Fleisch, muss vor dem Kochen vollständig aufgetaut sein. Alle Lebensmittel werden auf Schneidebrettern verarbeitet. Alle Speisen welche gekocht werden, müssen auf mindestens 70 C erhitzt werden. Die Hitze tötet Mikroorganismen ab. Es werden keine rohen Eierspeisen verwendet. Eier müssen immer gut gekocht sein. Gefrorene Produkte, werden im Kühlschrank aufgetaut und nicht länger als einen Tag dort gelagert, danach müssen sie verarbeitet werden. Einmal aufgetaute Produkte werden nicht wieder eingefroren. Seite 3 von 6

Pilzgerichte werden nicht aufgewärmt, da sie sehr leicht verderblich sind. Bleiben Reste übrig, werden diese in einem Abkühlprozess auf 0 C innerhalb von 3 Stunden abgekühlt. Die Reste werden gut verpackt und beschriftet im Kühlschrank aufbewahrt. Reste werden nicht länger als 24h aufbewahrt, wenn diese wieder aufgewärmt werden, müssen diese vor Konsumation durcherhitzt werden. Werden Speisen warmgehalten, darf dies nicht länger als 1h sein. Bei 20-40 C vermehren sich Bakterien am besten. Schoppenflaschen, Sauger und Nuggis werden nach Gebrauch gründlich gereinigt und 1x pro Woche ausgekocht. 2.3.4 Lebensmittellagerung Die Lebensmittel werden einzeln datiert und 1x pro Woche auf ihr Verfallsdatum kontrolliert. Zudem wird schriftlich festgehalten, zu welchem Zeitpunkt sie geöffnet werden. Es werden keine Lebensmittel über das Verfallsdatum hinaus verwendet. Sollte, trotz sorgfältiger und korrekter Lagerung, Anzeichen von Verderben auftreten, sind diese Lebensmittel unverzüglich zu entsorgen. Es ist stets auf die Farbe, die Konsistenz und den Geruch der Lebensmittel zu achten, denn diese verraten uns ob sie verdorben sind oder nicht. Nach dem Einkaufen werden die Lebensmittel korrekt verpackt und gelagert. Früchte werden gewaschen und in der Früchteschale aufbewahrt, das Gemüse im Gemüsefach des Kühlschrankes. Milchprodukte werden sauber verpackt und datiert im Kühlschrank aufbewahrt und nach dem Öffnen innert 3 bis 4 Tagen gebraucht. Falls Reste aufbewahrt werden, werden sie in sauber und gut verschliessbare Tupperwares gefüllt, angeschrieben und mit Datum versehen. Konservendosen werden kühl und trocken gelagert. Muttermilch darf im Tiefkühler nicht länger als 3 Monate aufbewahrt werden, einmal aufgetaut, ist sie sofort zu verwenden. Schoppenmilch darf maximal 1x aufgewärmt werden und nicht länger als 24h im Kühlschrank lagern. Breinahrung muss innert 24 h gebraucht werden oder darf 3 Monate im Tiefkühler gelagert werden. Der Gefrierschrank wird alle 6 Monate gereinigt. Der Kühlschrank wird wöchentlich gereinigt und auf abgelaufene oder nicht korrekt verschlossene Lebensmittel kontrolliert. Seite 4 von 6

2.4 Abfälle korrekt und rasch entsorgen Die Abfälle werden korrekt getrennt (Altpapier, Konserven, Kompost, Karton usw.) und sollen so rasch wie möglich beseitigt werden. Der Küchen-, wie auch Windelabfall muss täglich geleert und entsorgt werden. 2.5 Raumhygiene 2.5.1 Badezimmer 2.5.1.1 Wickeln Nach jedem gereinigten Stuhlgang werden die Hände gewaschen und desinfiziert. Jedes Kind besitzt eine eigene Wickelunterlage (Tuch), diese werden wöchentlich gewechselt, bei Bedarf auch öfters. 2.5.1.2 Reinigung und Kontrolle Die Zahnbecher und Zahnbürsten werden wöchentlich gereinigt und wenn nötig ersetzt. Der Wickeltisch, das Häfi sowie das Lavabo und die Toiletten werden täglich gereinigt und desinfiziert. Die Mitarbeiterinnen visieren auf dem entsprechenden Plan alle Reinigungsarbeiten. Der Inhalt des Abfall und Windeleimers wird täglich entsorgt. 2.5.2 Spielräume Die Böden werden täglich gesaugt, sowie einmal wöchentlich feucht aufgenommen. Türen und Lichtschalter werden einmal wöchentlich desinfiziert. Spielsachen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. 2.5.3 Schlafraum Bettwäsche und Fixleintücher werden einmal monatlich oder nach Bedarf gewaschen. Der Boden wird täglich gesaugt, sowie einmal wöchentlich feucht aufgenommen. Seite 5 von 6

3 Reinigungsmittel und Giftchemikalien 3.1 Wichtige Hinweise Putz- und Giftmittel gehören nicht in Kinderhand. Deshalb so aufbewahren, dass sie für Kinder unerreichbar sind. Putzmittel und Chemikalien immer kühl und trocken und 1.60 Meter ab Boden verschlossen lagern. 3.2 Anwendung Eingetrocknete Flaschen, Mittel und ausgelaufene Flüssigkeiten vernichten Verfalldatum auf Packungen berücksichtigen und auf der Packung notieren Giftchemikalien bei Nichtgebrauch im Fachgeschäft retournieren Flaschen immer gut verschliessen (Sicherheitsschutz) Gebrauch von Giftmitteln anwenden, wenn die Kinder nicht im Raum sind und bis zur Trocknung mit der Raumbenützung warten Gebrauchsanweisungen immer aufbewahren Bei Anwendung immer die Gebrauchsanweisung beachten Bei Beendung der Verwendung der Mittel Hände waschen und evtl. mit Handdesinfektionsmittel einreiben Für Raumdurchlüftung sorgen. V2016-06-01/ In Kraft ab 01.Juni 2016 Seite 6 von 6