Hinweise für das erstmalige Ausfüllen der Datenbank

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Transkript:

Stand: 17.12.2009 Datenbank Initiative Niedersachsen Hinweise für das erstmalige Ausfüllen der Datenbank Ansprechpartner: Für Fragen zur Datenbank steht Ihnen Frau Schrader vom Niedersächsischen Finanzministerium unter 0511/120 8196 oder unter KPII@mf.niedersachsen.de gern zur Verfügung. Die Datenbank ist über die Internetadresse: www.zukunftsinvestitionsgesetz.niedersachsen.de erreichbar. LogIn... 2 Auswahlmaske... 2 Eingabefelder... 3 Übersicht... 7 Suchmaske... 7 1

LogIn Auswahlmaske 2

Eingabefelder In der Eingabemaske wird ein begonnenes oder in Kürze beginnendes Vorhaben erfasst und daraufhin an die nächste Instanz versendet. Bitte speichern Sie Ihre Eingaben zwischendurch, da sich das System nach 30 Minuten ohne Eingaben automatisch abmeldet. Mit dem Betätigen des OK- Feldes gelangen Sie zu einer Übersicht. Dort können Sie das Vorhaben speichern. 1. Identifikationsschlüssel: Die Ident setzt sich zusammen aus dem Kürzel NI, dem Benutzernamen und einer fortlaufenden Nummer. Sie wird automatisch generiert und dient der eindeutigen Zuordnung von Vorhaben und Nachweisen der Verwendung. 2. Beginn eines Vorhabens: Beginn eines Vorhabens ist entweder bei den Kommunalen Förderschwerpunkten die Erteilung des entsprechenden Zuwendungsbescheides oder bei der Investitionspauschale der Zeitpunkt des ersten Vertrags-Abschlusses bezogen auf das jeweilige Vorhaben (z.b. auch der Auftrag an den Architekten). Die Erfassung in der Datenbank ist umgehend nach Beginn bzw. Erteilung des Zuwendungsbescheides vorzunehmen. 3. Kurzbeschreibung: Die Kurzbeschreibung konkretisiert insbesondere in örtlicher und sachlicher Hinsicht das geförderte Vorhaben und nennt die durchgeführten (Einzel-)Maßnahmen. Durch die Beschreibung der Maßnahme ist der Bezug zum ausgewählten Förderbereich des 3 ZuInvG zu verdeutlichen und widerspruchsfrei darzustellen. Notwendige Angaben: a) Das Vorhaben ist örtlich und sachlich so zu konkretisieren, dass es eindeutig zu identifizieren ist und von anderen Vorhaben des gleichen Förderbereichs unterschieden werden kann. Dazu ist möglichst auch die Adresse (PLZ, Ort, Straßenname) des Vorhabens zu nennen. Beispiel: - Joan-Miró-Grundschule, Waldstrasse 3, 20097 Hamburg b) Des Weiteren ist kurz die Art der Maßnahme (Sanierung, Anschaffung, Neubau, z.b. Austausch Fenster, Dachdämmung usw.) zu erläutern. Das Vorhaben ist inhaltlich zu konkretisieren. Der investive Charakter der Maßnahme muss benannt oder erkennbar sein. Beispiele: - Energetische Sanierung: Dachdämmung nach EnEV 2009 - kindergerechte Raumgestaltung - Anschaffung einer Reinstwasseraufbereitungsanlage Nicht ausreichend: - Kinderspielplatz (Maßnahme unklar; sondern z. B.: Modernisierung Kinderspielplatz durch Aufstellen neuer Spielgeräte) - Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Zwickau (zu unbestimmt) Soweit an einem Vorhaben mehrere Maßnahmen ergriffen wurden, sollten zumindest die wesentlichen Maßnahmen kurz aufgezählt werden. Beispiele: - Betonsanierung, denkmalgerechte Instandsetzung - Anschaffung von drei Serversystemen, Verlegung neuer Netzwerkleiterkabel, externe Unterstützung zur Übertragung des Altsystems Nicht ausreichend: - Infrastrukturmaßnahmen (zu allgemein) c) Der Bezug zu den Förderbereichen des Bundes nach 3 des Zukunftsinvestitionsgesetzes muss zweifelsfrei erkennbar sein. Dabei sind vor allem auch die fachlichen Anforderungen in Bezug auf die Klammerzusätze genau zu beachten, z.b. (insbesondere energetische Sanierung). Neben "Energetische Sanierung" sind weitere Schlüsselwörter bei entsprechenden Vorhaben: "vorbeugender Brandschutz" und "Herstellung der Barrierefreiheit". Die Kurzbeschreibung der Maßnahme ist das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderfähigkeit!!! Weitere Informationen zu den Anforderungen der Kurzbeschreibung entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Bundes (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/c55954767_l20.pdf). 3

4. Gemeindeschlüssel: Maßgeblich ist an dieser Stelle der 3- bzw. 6-stellige amtliche Gemeindeschlüssel der Stadt/ Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt wird. Die führende 03 für Niedersachsen fällt weg. Den Gemeindeschlüssel wählen Sie bitte aus der Scroll-Down-Liste aus. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist hier nicht maßgeblich! 5. Förderprogramm: An dieser Stelle ist die Art des Förderprogramms auszuwählen: I. Investitionspauschale: Zuweisungen an die Kommunen nach dem NZuInvG. II. Kommunale Förderschwerpunkte: Ein Zuwendungsbescheid liegt vor. Grundlage sind die entsprechenden Förderrichtlinien. Zu den Förder- lediglich im Bereich Schulinfrastruktur (bei der Medienaustattung, Bau und Ausstattung von Schu- schwerpunkten zählen die Modernisierung der Schulinfrastruktur, die Breitbandverkabelung, der kommunale Sportstättenbau, Krankenhäuser, der Hochwasserschutz im Binnenland und die Altlastensanierung. Der entsprechende Förderschwerpunkt lt. Bewilligungsbescheid ist auszuwählen. Von der Kommune sind len, Innovations- und Zukunftszentren der berufsbildenden Schulen) Eintragungen vorzunehmen. Eintragungen für die anderen Förderschwerpunkte werden vom Land übernommen. N ur von Landesdienststellen auszuwählen: III. Landesmaßnahmen: Investitionen in die Infrastruktur im Bereich von Hochschulen, Forschung und Bildung; Investitionen für besondere Einzelmaßnahmen im Landesinteresse. IV. Aufstockungsprogramm: Landeseigenes Programm. 6. Zuständiges Ressort: Hier ist das für Sie zuständige Prüfressort auszuwählen. Beim Bewilligungsbescheid ist das be- willigende Ressort anzugeben. 1. Investitionspauschale: 03 MI Ministerium für Inneres, Sport und Integration 2. Kommunale Förderschwerpunkte: a) Schulinfrastruktur: 07 MK Kultusministerium nur von den Landesdienststellen auszuwählen: b) Breitband: c) Komm. Sportstätten: MW Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr MI Ministerium für Inneres, Sport und Integration d) Krankenhäuse r: MS Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit e) Hochwasserschutz: MU Ministerium für Umwelt und Klimaschutz f ) Altlastensanierun g: MU Ministerium für Umwelt und Klimaschutz 7. Förderbereich nach 3 Absatz 1 ZuInvG: Auszuwählen ist der Förderbereich laut Bundesgesetz. ( 3 ZuInvG) 4

8. Eingabe der Investitionsbeträge: Höhe des Investitionsvolumens in EUR: Die Gesamtsumme der (voraussichtlichen) Inves- den Zahlungen der Kommune auch die Mittel des titionssumme ist anzugeben. Dazu zählen neben Landes und des Bundes, sowie von Dritten (private Träger, EU). Übertragen: Mit diesem Button wird das Investitionsvolumen automatisch in das Feld des öffentlichen Volu- mens übertragen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn das Investitionsvolumen gleich dem öffentlichen Volumen ist. Investitionshöhe im kommunalen Bereich in EUR: Liegt das Vorhaben vollständig im Aufgabenbereich der Kommunen, so ist das kommunale Investitionsvolumen identisch mit dem Gesamtvolumen der Investition und in dieser Höhe einzutragen. Liegt das Vorhaben vollständig im Aufgabenbereich des Landes, so ist das kommunale Investitionsvolumen mit 0,00 einzu- tragen. Bei freien Trägerschaften liegt nur dann kommunales Investitionsvolumen vor, wenn der freie Träger auch kommunale Aufgaben wahrnimmt (Bsp.: kirchlicher Kindergarten). Höhe der öffentlichen Finanzierung in EUR: Die Summe der Finanzierungsvolumina des Bundes, des Landes und der Kommune summiert in EUR. Mittel privater Träger oder Firmen sind hier nicht zu berücksichtigen. Höhe der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung in EUR: Umfasst die auf das konkrete Vorhaben entfallenden Bundesmittel in EUR. Diese betragen 75 % der Bruttozuweisung bzw. des verwendeten Budgets aus der Investitionspauschale (siehe Anlage zum NZuInvG und Beispiel unten). Höhe der Beteiligung des Landes an der öffentlichen Finanzierung in EUR: Umfasst die auf das konkrete Vorhaben entfallenden Landesmittel in EUR. Zu berechnen sind diese Mittel wie folgt: a) Investitio nspauschale: Der Bund trägt 75 % Ihres verwendeten Budgets aus der Investitionspauschale. Das Land und Sie als Kommune tragen bei der Investitionspauschale gemeinsam die restlichen 25 % aus dem verwendeten Budget. Die Kommune hat einen Eigenanteil von 5% bis zu 25 %. Dieser ergibt sich rechnerisch aus der Anlage zum NZuInvG, indem sie: Eigenanteil x 100 rechnen. Budget Um den in das Feld einzutragenden Landesanteil zu errechnen ziehen Sie den errechneten Prozentsatz der Kommune von den 25 % ab, die Land und Kommune gemeinsam tragen. In unserem fiktiven Beispiel beträgt der kommunale Eigenanteil 10,56 %. 25 % 10,56 % = 14,44 %. 14,44 % von 100.000,- EUR = 14.440,- Euro. b ) Kommunale Förderschwerpunkte: Hier entnehmen Sie die Beträge bitte den Zuwendungsbescheiden des Kultusministeriums bzw. des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration 5

9. Anzahl der Vorhaben (i n Hinblick auf Zusammenführung von Einzelvorhaben nach 4 Abs. 1 S. 5 VVZuInvG): Die Anzahl der geförderten Einzelvorhaben ist einzutragen. Zusammengefasst werden können Vorhaben, die zum gleichen Fördergebiet gehören, nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und die Grenze von 1 Million nicht überschreiten. Ein Vorhaben definiert sich über die Adresse. Beispiel: Anzahl der Vorhaben: 1: Energetische Sanierung der Grundschule 1, Straße 1. 12345 Ort, Erneuerung Fassade mit Wärme-Verbundsystem, Ersatz Stahlfenster durch Holz-Aluminiumfenster mit 3- fach Isolierverglasung, Dachdämmung, Beispiel: Anzahl der Vorhaben: 2: Energetische Sanierung der Grundschule 1, Straße 1. 12345 Ort, Hauptschule 2, Weg 2, 12345 Ort, Erneuerung Fassade mit Wärme-Verbundsystem, Ersatz Stahlfenster durch Holz-Aluminiumfenster mit 3-fach Isolierverglasung, Dachdämmung, 10. Bestätigungen: Diese drei Buttons sind anzuwählen, damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Förderfähigkeit des Vorhabens gewährleistet ist. Die Vorhaben bezogene Zusätzlichkeit der Maßnahme gem. 3a Abs. 2 ZuInvG ist zu bestätigen. Es ist zudem zu bestätigen, dass das Doppelförderungsverbot gem. 4 Abs. 1 ZuInvG eingehalten wurde. Maßgeblich ist nicht die theoretische Fördermöglichkeit aus mehreren Programmen, sondern die tatsächliche Inanspruchnahme der bestehenden Fördermöglichkeiten. Die längerfristige Nutzung der Investition auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung ist gem. 4 Abs. 3 ZuInvG zu bestätigen. Gehen Sie auf OK, gelangen Sie auf die nächste Seite. Dort wird Ihnen eine Übersicht Ihrer Eingaben an- Gehen Sie auf Abbrechen, wird der Vorgang ungespeichert abgebrochen. Die vorgenommenen Eingaben gezeigt. werden gelöscht und Sie gelangen zurück zur Suchmaske. 6

Übersicht An dieser Stelle sehen Sie sämtliche Eingaben noch einmal in der Übersicht. Nach Überprüfung Ihrer Eingaben haben Sie mehrere Möglichkeiten fortzufahren: a) Sie gehen in die Eingabemaske zurück um Änderungen vorzunehmen. b) Sie können sich das eingegebene Vorhaben ausdrucken. Es öffnet sich ein Druckdialog. c) Sie können das Vorhaben abspeichern. ACHTUNG: Ihre Eingaben werden lediglich abgespeichert, jedoch nicht an das zuständige Ressort weitergeleitet. Bitte achten Sie darauf, ein Vorhaben auch weiter zu leiten. d) Sie leiten das Vorhaben weiter. Mit dem Weiterleiten wird das Vorhaben auch automatisch abgespeichert. Ein zusätzliches Speichern ist nicht notwendig. Nach dem Versenden gelangen Sie zurück zur Suchmaske. e) Gehen Sie auf Abbrechen, wird der Vorgang ungespeichert abgebrochen. Die vorgenommenen Eingaben werden gelöscht und Sie gelangen zurück zur Suchmaske. Zusätzlich wird in dieser Übersicht die Investitionshöhe der finanzschwachen Kommunen angegeben. Sofern die Kommune als finanzschwach gilt (in der Datenbank voreingestellt; Eigenanteil < 25%), wird hier der Betrag aus dem Feld Investitionshöhe im kommunalen Bereich eingesetzt, ansonsten 0,- EUR. Hinweis: Es kann passieren, dass zwei Kollegen gleichzeitig für dieselbe Kommunale Körperschaft ein Vorhaben eingeben. Beim Speichern wird dann dem zweiten Kollegen eine neue Ident zugewiesen und es erscheint ein Hinweis darauf. Ihr Vorhaben ist dadurch gesichert. Suchmaske Hier können Sie, untergliedert in verschiedene Suchbereiche, Ihre eingegebenen Vorhaben suchen und gebündelt an die nächste Instanz versenden, falls Sie die Vorhaben bisher nur gespeichert haben. 7