Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin Fachstelle Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München
Die Fachstelle seit 01.10.2007 gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München Arbeitsschwerpunkte landesweite Anlaufstelle fachliche Beratung Unterstützung von Initiatoren bei der Neugründung Vernetzung der Anbieter ( Fach-(Öffentlichkeit Information der Entwicklung eines Qualitätskriterienkataloges für Bayern
Was sind ambulant betreute Wohngemeinschaften? Alternative Wohnform zwischen häuslicher Pflege / Betreuung und vollstationärer Versorgung Hilfs- oder Pflegebedürftige leben als Mieter in einer geeigneten Immobilie + wählen für die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit ambulante Dienstleister
Grundlagen Basis: Grundverständnis von privatem Wohnen Wohnen und Dienstleistungen sind rechtlich getrennt! Bedürfnisse und Interessen der Mieter sind maßgeblich für jegliches Handeln zentrales Kennzeichen: Selbstbestimmung ihrer Bewohner
Akteure einer Wohngemeinschaft ( Mieter ) die Mitglieder der Wohngemeinschaft die Angehörigen und/oder gesetzlichen Betreuer ( stehen (bei Mietern, die unter Betreuung verschiedene Dienstleistungsanbieter ( Leistungen (Pflege-, Betreuungs-, hauswirtschaftliche der Vermieter Ehrenamtliche, bürgerschaftlich Engagierte Koordination/Moderation
Was ist ein Gremium? Ist die organisiert strukturierte Form der Selbstbestimmtheit der Bewohner mit der Zielsetzung alle Entscheidungen der Wohngemeinschaft treffen zu können.
Gremiumsbildung Selbstgegebene klare, eindeutige Vereinbarungen/Vertrag (Struktur und Aufgabenstellung) schriftlich! Rechtsform (GbR, Verein) Häufigkeit und verpflichtende regelmäßige Treffen Klärung über Stimmrecht (jedes Mitglied hat eine Stimme) Wahl eines Vertreters/ Gremiumsprechers Aufgabenbereiche, für die Entscheidungen getroffen werden müssen (z. B. Wahl Pflegedienst, Ein-und Auszug von WG- Mitgliedern) Aufgabenverteilung Teilnahme Dritter (z.b.der Vertreter/-innen von Dienstleistungsanbietern oder Vermieter (ohne Stimmrecht)
Gremiumsaufgaben Klärungs- und Entscheidungsbedarf u.a. Einzug und Auszug von WG-Mitgliedern (. etc Freie Wahl der Dienstleister (Pflege und Betreuung Regelung des Zusammenlebens (Hauswirtschaft, Alltagsgestaltung etc.) Verwaltung der Haushaltskasse Gestaltung der äußeren und inneren Bedingungen Vertretung der Wohngemeinschaft nach außen (z.b. Behörden) ( Einrichtung gemeinsam notwendige Anschaffungen (z. B. Transparenz über gemeinschaftliche Entscheidungsfindung
Warum überhaupt Selbstbestimmtheit Entlastung von Aufgaben/Verantwortungen die nicht bezahlt werden Mehr Ideen und Lösungsmöglichkeiten für alle Beteiligten Neues lernen Gemeinschaftsgefühl stärken Neue berufliche Erfahrungen Gestaltungsmöglichkeiten erleben und erweitern Schutz vor Überforderung etc.
Moderation Die Schaffung eines funktionierenden - die Rechte und Pflichten der demenzkranken Mieter/Pflegebedürftigen gegenüber Vertragspartnern / Dritten tatsächlich vertretendes (Angehörigen) Gremiums, ist ein Prozess der durch Anleitung/Moderation wirkungsvoll unterstützt werden kann. Bewohner/Angehörige bedürfen eines unterstützenden Lernprozesses Heim Denken Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung
Förderung Bayerisches Staatsministerium "Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWof" Koordination und Moderation des Gremiums www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/index.htm
Resumee Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten Lebensqualität für Senioren / Pflegebedürftige / Demenzkranke Ermöglichen selbstgestaltete Hilfe für die Bewohner Lassen Angehörige Entlastung und Rückgewinn von Lebensqualität (ohne gravierende Versagens- und Schuldgefühle) erleben Fordern von allen Beteiligten Offenheit, Engagement und Lust am Neuen stellen einen Versorgungsbaustein dar sind nicht für jeden Betroffenen / jeden Angehörigen geeignet
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!