Tierseuchenbekämpfung Lebensmittelüberwachung Tierschutz Landwirtschaft Jagd Fischerei

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Transkript:

Tierseuchenbekämpfung Lebensmittelüberwachung Tierschutz Landwirtschaft Jagd Fischerei Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern stellt sich vor

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die vorliegende Broschüre informiert Sie über die grundlegenden Aufgaben der Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft (Veterinäramt) der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Lebensmittelskandale, gefährliche Tierseuchen oder Tierquälerei führten in den letzten Jahren immer wieder zu großem öffentlichen Interesse mit umfangreicher Berichterstattung in den Medien. Unsere Tätigkeit ist geprägt von den Anforderungen einer modernen Gesellschaft an Nahrungs- und Genussmittel. Sie hat auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung erhebliche Bedeutung für die Landwirtschaft und muss beim Tierschutz den ethischen Anforderungen unserer Zeit und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Diese spezielle tierärztliche Tätigkeit ist dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Schäden durch Lebensmittel oder ansteckenden Tierkrankheiten ebenso verpflichtet wie dem Schutz der Gesellschaft vor volks- und marktwirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen.

Die Tätigkeitsbereiche unterliegen sowohl engen nationalen Regelungen als auch umfangreichen Bestimmungen der Europäischen Union. Ihre Einhaltung zum Wohl von Mensch, Tier und Umwelt sicherzustellen, ist Aufgabe Ihres Veterinäramtes und der im öffentlichen Dienst stehenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Sie werden bei der Lebensmittelüberwachung von Lebensmittelkontrolleuren unterstützt. Für die verwaltungsrechtliche Umsetzung stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung.

Tierseuchenbekämpfung Eine Tierseuche ist eine Krankheit oder Infektion mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftritt und auf Tiere oder Menschen (Zoonose) übertragen werden kann. Der Begriff Tierseuche ist durch das Tierseuchengesetz juristisch definiert und ist Ausdruck des staatlichen Auftrages zur Bekämpfung und Tilgung dieser Krankheiten. Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen und dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden. Das Auftreten der Maul- und Klauenseuche, der Schweinepest und der Geflügelpest (Vogelgrippe) sowie der Blauzungenkrankheit seien als Beispiele der jüngsten Vergangenheit genannt. Welche ökonomischen Schäden hochinfektiöse Tierseuchen verursachen können, belegt das Maul- und Klauenseuchegeschehen in Großbritannien im Jahr 2002 mit Gesamtkosten von über 10 Milliarden Euro überdeutlich. Natur- und Artenschutz erfahren durch die Tierseuchenbekämpfung aktive Unterstützung, denn Seuchen der Haustiere befallen oft auch Wildtierpopulationen. Eine konsequente Tierseuchenbekämpfung ist ohne ausreichendes und gut geschultes Personal nicht möglich. Dafür stehen im Landkreis Kaiserslautern 3 Amtstierärzte zur Verfügung. Für die effektive Bekämpfung hochinfektiöser Krankheiten, wie Maul- und Klauenseuche und Schweinepest, wurde mit mehreren Nachbarkreisverwaltungen der Tierseuchenbekämpfungsverbund Westpfalz gegründet.

Für eine schnelle und exakte Diagnostik stehen moderne Untersuchungszentren und Referenzlaboratorien zur Verfügung. Die lückenlose Kennzeichnung unserer Nutztiere durch Ohrmarken und deren Erfassung in zentralen Datenbanken erleichtert den Nachweis der Wege einer Seuchenverschleppung. Landesweit verfügen wir über moderne Tierkörperbeseitigungsanlagen, in denen verendete Tiere, Schlachtabfälle und seuchenhygienisch bedenkliche Stoffe sicher entsorgt werden können. Diese Anlagen unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung wie auch Biogasanlagen, in denen neben Gülle und nachwachsenden Rohstoffen auch Speiseabfälle verarbeitet werden. Amtliche Feststellung von Tierseuchen und Sperre von betroffenen Betrieben sowie Bildung von Sperrgebieten Krisenmanagement bei Ausbruch von Tierseuchen (Betrieb des Tierseuchenkrisenzentrums) Durchführung von Tierseuchensanierungsverfahren in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen Genehmigung und Kontrolle von Veranstaltungen mit Tieren Überwachung der Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere Melde- und Berichtswesen beim Verbringen von Tieren innerhalb der EU Überwachung der Einfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft auf der Airbase Ramstein Kontrolle von Tierkörperbeseitigungsanlagen Überwachung von Biogasanlagen Aufgaben

Lebensmittelüberwachung Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher beginnt Verbraucherschutz bereits im Stall. Er befasst sich mit der Kontrolle der Haltungs- und Fütterungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere und mit der Durchführung amtlicher Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in den Schlachtbetrieben. Im Anschluß findet eine Überwachung der Verarbeitungs- und Vermarktungsschritte bis zur Abgabe an den Verbraucher statt, so dass eine Rückverfolgbarkeit jederzeit gewährleistet ist, nach dem Motto: Vom Stall bis zum Teller Die Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient nicht nur dem Schutz des Verbrauchers vor einer Gefährdung durch übertragbare Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu schützen. Dazu überwachen Lebensmittelkontrolleure durch

unangemeldete Betriebskontrollen Unternehmen auf allen Herstellungs- und Vermarktungsstufen, entnehmen Proben und befassen sich mit Verbraucherbeschwerden. Der vorbeugende Gesundheitsschutz ist auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion von Bedeutung und verpflichtet alle Betriebe zu angemessenen, risikoorientierten Eigenkontrollen, deren Wirksamkeit durch die Lebensmittelüberwachung überprüft wird. Zu diesem Zweck beraten Amtstierärztinnen, Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure die Gewerbetreibenden in Fragen der Betriebs- und Arbeitshygiene, Qualitätssicherung und Eigenkontrollmaßnahmen. Vorbeugender Verbraucherschutz durch amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildtieren Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen durch unangemeldete Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion Entnahme von Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben Beratung von Betrieben hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln, Information über bestehende Vorschriften Stellungnahmen zu Bauanfragen und Konzessionen Verfolgung von Verbraucherbeschwerden Überwachung von Rückrufaktionen Aufgaben

Tierschutz Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Die wichtigste Aufgabe ist es, das Leben und Wohlbefinden aller Tiere zu schützen. Dies beinhaltet das Halten, das Betreuen, die Ernährung, die Pflege und die für das Tier verhaltensgerechte Unterbringung. Der amtliche Tierschutz muss im Fall eines Verdachts Haltung, Sorgfaltspflicht und Zuverlässigkeit des Halters überprüfen und eine Entscheidung zum Wohl des Tieres treffen. Falsch verstandene Tierliebe ist ebenso Ausgangspunkt von Haltungsproblemen wie Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Tier, mit denen persönliche Defizite der Tierhalter kompensiert werden sollen. Die daraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, vielseitig, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit den verschiedenen Tierarten und soziale Kompetenz in der Auseinandersetzung mit den Tierhaltern. Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen (Schlachthöfe, Tiertransportunternehmen und deren Fahrzeuge, Zoofachhandlungen, Tierversuchseinrichtungen, Tierparks, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, Tierpensionen u.a.) einer regelmäßigen Kontrolle. Die obligatorische Prüfung von Bauplänen und Haltungs-

systemen gewerblicher Tierhaltungen ermöglicht eine frühzeitige fachkundige Beratung und dient der Vermeidung tierschutzrelevanter Fehler. In den letzten Jahren werden die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte von den Ordnungsbehörden zunehmend zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden und der Haltung gefährlicher Tierarten (z.b. Schlangen) hinzugezogen, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können. Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften ziehen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren nach sich. In Fällen erheblich vernachlässigter Tierhaltung wird die sofortige Wegnahme von Tieren angeordnet. Erlaubniserteilung für gewerbliche Tierhaltungen Kontrollen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden Kontrollen von Tiertransporten Überprüfung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben Kontrolle des Tierschutzes bei der Haltung von Versuchstieren und bei der Durchführung von Tierversuchen. Tierschutzrechtliche Überprüfung von Bauanträgen Aufgaben

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei Dieser Fachbereich ist für die verwaltungsrechtliche Abwicklung der Agrarfördermaßnahmen sowie den Vollzug der Milchabgabenverordnung und des Grundstückverkehrsgesetz zuständig. Unter die Agrarfördermaßnahmen fallen die Betriebsprämienregelung, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und verschiedene Agrarumweltmaßnahmen. Kernelemente der Betriebsprämienregelung ist die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion, die Verknüpfung dieser Zahlungen mit Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz, Lebensmittelund Futtermittelsicherheit. Mit der Gewährung der Ausgleichszulage sollen die natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen und eine standortgerechte Landbewirtschaftung erhalten werden. Die Agrarumweltmaßnahmen dienen der nachhaltigen Landbewirtschaftung und der Erhaltung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz. Die landwirtschaftliche Produktion soll u.a. durch spezielle Produktionsverfahren umweltverträglicher gestaltet und dem Verbraucherwunsch nach qualitativ hochwertigen und gleichzeitig umweltschonend erzeugten Nahrungsmittel nachgekommen werden. Mit dem Grundstückverkehrsgesetz steht ein Instrumentarium zur Verfügung um der Landwirtschaft zu ihrer Existenzsicherung die Möglichkeit zu erhalten in den Besitz von Grund und Boden zu gelangen.

Der Unteren Jagdbehörde obliegt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften. Sie ist ferner zuständig für ordnungsrechtliche Belange wie die Ausgabe von Jagdscheinen und den Vollzug der Abschussregelungen beim Schalenwild. Letzteres dient insbesondere der Erreichung des waldbaulichen Betriebsziels bei gleichzeitiger Erhaltung eines angemessenen und gesunden Wildbestandes. Die Fischereibehörde wird insbesondere tätig bei der Durchführung der Fischerprüfungen. Abwicklung der flächengebundenen Agrarfördermaßnahmen Betriebsprämie Ausgleichszulage Agrarumweltmaßnahmen Vollzug der Michabgabenverordnung Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes Vollzug der Höfeordnung Aufgaben Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen Bestätigung bzw. Festsetzung der Abschusspläne Durchführung der Jägerprüfungen Grenzänderung bei Jagdbezirken Aufsicht über die Jagdgenossenschaften Organisation der Fischerprüfungen Bestellung von Fischereiaufsehern Gestaltung: Atelier Scheib, Kaiserslautern

Kreisverwaltung Kaiserslautern Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern Telefon: 0631 7105 450 Telefax 0631 7105 457 veterinaeramt@kaiserslautern-kreis.de www.kaiserslautern-kreis.de