Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Berlin

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Transkript:

Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Berlin

2 Liebe Berlinerinnen und Berliner, ein gut sortierter Supermarkt führt heutzutage im Schnitt rund 20.000 Produkte! Lose, verpackt, regional oder vom anderen Ende der Welt. Doch eines haben alle diese Produkte gemeinsam: Sie müssen den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit entsprechen. Das heißt: Sie dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein und es muss - vereinfacht gesagt drin sein, was drauf steht bzw. was nicht drauf steht, darf auch nicht drin sein. Dafür zu sorgen, ist zuallererst Pflicht und Aufgabe der Erzeuger, Produzenten und Händler, aber die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt: ohne amtliche Kontrolle geht es nicht. In dieser Broschüre erfahren Sie, wie die amtliche Lebensmittelüberwachung in Berlin strukturiert ist und welche Aufgaben sie wahrnimmt. Und Sie können nachlesen, was Sie als Verbraucherin und Verbraucher tun können, wenn Sie zum Beispiel eines der 20.000 Produkte aus Ihrem Supermarkt zu beanstanden haben. Mit freundlichen Grüßen Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz

3 DIE AMTLICHE LEBENSMITTELÜBERWACHUNG IN BERLIN Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher Warum gibt es die Lebensmittelüberwachung? 1. Um Sie vor Gesundheitsgefahren zu schützen! 2. Um Sie vor Irreführungen und Täuschungen zu bewahren! 3. Um Sie über nicht sichere Lebensmittel zu informieren!

4 Sie fragen sich, ob Ihre Lebensmittel sicher sind? Als Verbraucherin und Verbraucher haben Sie ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel, auch in Zeiten des globalen Handels. Rechtsgrundlage der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Das Gesetz verpflichtet die Lebensmittelunternehmer, also Erzeuger, Hersteller, Importeure, Transporteure, Einzelhändler oder Gastronomen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dazu, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte sicher, also nicht gesundheitsschädlich, sind. Gesetzlich geregelt ist außerdem, dass die Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachung von Produkten nicht irreführen oder täuschen dürfen. Das gilt natürlich auch für Produkte, die im Ausland hergestelllt und nach Deutschland importiert werden. Auf allen Stufen der Vermarktung vom Erzeuger bis zur Abgabe an den Endverbraucher muss durch betriebseigene Kontrollen die Sicherheit der Erzeugnisse gewährleistet sein. Die Gewerbetreibenden müssen die Stellen, die kritisch für die Sicherheit des Lebensmittels sind, besonders genau überwachen und dies auch dokumentieren. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass ihre Produkte allen weiteren lebensmittelrechtlichen Vorschriften z.b. zur Kennzeichnung entsprechen. Jeder Lebensmittelunternehmer muss darüber hinaus nachweisen können, von wem er seine Lebensmittel und Zutaten gekauft und an welchen Betrieb er diese weiter verkauft hat. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob die Lebensmittelunternehmer die entsprechenden Vorschriften einhalten. Und wenn trotz aller Sorgfalt und Kontrollen ein nicht sicheres Produkt an den Endverbraucher/innen gelangt ist? Dann müssen die Lebensmittelunternehmer dafür sorgen, dass das entsprechende Produkt umgehend zurück gerufen wird. Auf der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de finden Sie öffentliche Warnungen und Informationen von Herstellern oder Behörden zu solchen Erzeugnissen.

5 Wer übernimmt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung welche Aufgaben? Die Lebensmittelüberwachung wird von Tierärzt/innen, Lebensmittelchemiker/innen, Lebensmitteltechnolog/innen, Lebensmittelkontrolleur/innen und Weinkontrolleur/innen durchgeführt. Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Bezirke überwachen vor Ort, ob die Betriebe die Rechtsvorschriften beachten und die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das passiert unangemeldet und nach risikobasiertem Ansatz, d.h. je größer die mögliche gesundheitliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, desto intensiver wird kontrolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen u. a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte und die Einhaltung der Bestimmungen zur Kennzeichnung der Produkte. Sie entnehmen Produktproben und sind auch bei lebensmittelbedingten Erkrankungen im Einsatz. In der Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen wird darüber hinaus die Einfuhr von Lebensmitteln und Erzeugnissen insbesondere tierischen Ursprungs kontrolliert. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht die Proben, die von den Kontrolleuren in Berliner Betrieben entnommenen wurden auf ihre hygienische Beschaffenheit und Zusammensetzung. Die Wissenschaftler/innen können unerlaubte Zusätze, Arzneimittelrückstände, Schadstoffe oder Rückstände mithilfe spezieller technologischer und analytischer Verfahren auch in kleinsten Mengen aufspüren und nachweisen. Außerdem prüfen die Fachleute, ob Aufmachung und Kennzeichnung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

6 Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo ) ist die Zulassungsbehörde für Betriebe im Land Berlin, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten und auf den Markt bringen wollen. Außerdem werden hier sogenannte private Sachverständige zugelassen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist im Land Berlin die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde. Sie koordiniert, plant und steuert alle Angelegenheiten des Lebensmittelrechts von gesamtstädtischer Bedeutung. Ebenso vertritt sie die Berliner Interessen in Beratungen mit dem Bund und den übrigen Ländern auch zu Fragestellungen der EU. Seien Sie ein aufmerksamer und kritischer Verbraucher! Nicht nur die Behörden kontrollieren aktiv. Auch Sie als Verbraucher/in können und sollten - es tun: Die wichtigsten Anhaltspunkte sind dabei: Riecht oder schmeckt das Produkt einwandfrei? Ist die Verpackung in Ordnung? Sind Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum beim Kauf nicht überschritten? Falls Sie doch einmal Grund zur Beschwerde haben: Reklamieren Sie Ihre Waren zunächst beim Verkaufspersonal! Wenn Sie dort keinen Erfolg haben, können Sie sich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde in Ihrem Bezirk wenden. Eine Probenabgabe außerhalb der Sprechzeiten der Lebensmittelüberwachungsbehörde ist auch bei jeder Polizeidienststelle möglich.

7 Dabei sind Angaben zu folgenden Fragen wichtig: Um welches Lebensmittel handelt es sich? Wann genau und welcher Mangel wurde von Ihnen festgestellt? Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft? Welche Angaben stehen auf der Verpackung bzw. welche Angaben standen neben der Ware im Geschäft (Mindesthaltbarkeitsdatum)? Wie wurde das Lebensmittel in der Verkaufsstelle gelagert? Wie, wie lange und bei welchen Temperaturen haben Sie das Lebensmittel zu Hause aufbewahrt? Wenn bereits gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind, sind zusätzlich Angaben zu folgenden Fragen notwendig: Wie viel Zeit ist zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und dem Auftreten der ersten Beschwerden genau vergangen? Haben Sie bereits eine Ärztin/einen Arzt hinzugezogen? Sprechzeiten der für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden: Mo Do 9:00 bis 15:00 Uhr Fr 9:00 bis 14:00 Uhr Telefonische Nachfrage ist anzuraten! Sie finden alle Ämter im Internet unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/ oder in den Gelben Seiten des Telefonbuches. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden.

8 Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.bmelv.de www.bvl.bund.de www.clewwa.de www.lebensmittelsicherheit.eu www.lebensmittelwarnung.de www.verbraucherzentrale.de www.verwalt-berlin.de www.was-wir-essen.de www.zusatzstoffe-online.de

9 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Werbung für politische Parteien verwendet werden. Salzburger Straße 21 25 10825 Berlin Tel (030) 90 13 36 22 www.berlin.de/senjust pressestelle@senjust.berlin.de Fotos: Nordsternhaus Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann 07/2013 Herstellung: Justizvollzugsanstalt Tegel