Sozialversichert als Auszubildender



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Transkript:

ikk-classic.de Sozialversichert als Auszubildender Start ins Berufsleben Da fühl ich mich gut.

Vorwort Herzlichen Glückwunsch, es ist geschafft! Den Ausbildungsvertrag in Aussicht oder bereits in der Tasche, beginnt für Sie nun ein neuer Lebensabschnitt. Sie verdienen Ihr eigenes Geld und stehen mehr und mehr auf eigenen Beinen. Über den Versicherungsschutz oder die Absicherung für das Alter machen sich junge Leute selten Gedanken. Ein Fehler, denn beispielsweise vor Krankheit, Unfall und Berufsunfähigkeit ist keiner gefeit. Mit diesem Faltblatt informieren wir Sie darüber, wie die Sozialversicherung in Deutschland funktioniert und welche Risiken abgesichert sind. So helfen wir Ihnen zum Beispiel, das Zahlenwirrwarr Ihres ersten Lohnzettels (Abrechnung der Ausbildungsvergütung) zu durchschauen. Darüber hinaus geben wir Tipps und Hinweise, wie Sie IKK-Mitglied werden und was Sie sonst noch zum Berufsstart wissen und beachten sollten. Nutzen Sie bitte zusätzlich unsere Onlineangebote, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Wir stehen Ihnen jederzeit gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Für den Start ins Berufsleben wünschen wir Ihnen viel Erfolg und alles Gute. Ihre IKK classic Herausgeber: www.ikk-classic.de info@ikk-classic.de 5. Auflage. Stand: 1. Januar 2010. GK100122 2010 PRESTO Gesundheits-Kommunikation GmbH 30177 Hannover www.presto-gk.de

Die Sozialversicherung Wie alle Arbeitnehmer gehören Auszubildende vom Tag der Arbeitsaufnahme der Sozialversicherung (kurz: SV) an. Die Zugehörigkeit beruht dabei nicht auf Freiwilligkeit, denn sozialversichert zu sein, ist in Deutschland in aller Regel Pflicht. Wichtig: Zur Berufsausbildung Beschäftigte sind auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsentgelt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 EUR nicht überschreitet. Andere Arbeitnehmer mit einem solchen Minijob sind unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei. Die Sozialversicherung ist in fünf verschiedene Zweige man spricht hier auch von fünf Säulen gegliedert: Krankenversicherung (KV): medizinische Behandlung, Arzneimittel und Krankengeld Pflegeversicherung (PV): ambulante Pflege oder Heimunterbringung, Pflegehilfsmittel Rentenversicherung (RV): Rehabilitationsleistungen, Renten bei Erwerbsminderung, im Alter oder bei Tod Arbeitslosenversicherung (ALV): Arbeitsvermittlung und Fördermaßnahmen, Arbeitslosengeld Unfallversicherung (UV): Behandlungskos ten, Renten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Die sogenannten Sozialversicherungsträger zeichnen für die Durchführung verantwortlich. Hierzu gehören zum einen die gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (KV, PV) und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Bundesagentur für Arbeit (ALV) sowie die Berufsgenossenschaften (UV). Die IKK ist für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. 3

Berechnung der SV-Beiträge Für die UV- Beiträge kommt der Arbeitgeber allein auf. In aller Regel erhalten Sie nach einem Monat die erste Abrechnung über Ihre Ausbildungsvergütung. Spätestens jetzt werden Sie unmittelbar mit dem Sozialversicherungssystem konfrontiert, denn neben den ggf. anfallen den Steuern können auch Sozialversicherungs beiträge abgezogen worden sein. Der Beitrag, der in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fließt, richtet sich zum einen nach der Höhe der Ausbildungsvergütung. Zum anderen wird die Beitragshöhe von dem Beitragssatz im jeweiligen Ver sicherungszweig bestimmt: Krankenversicherung: 14,90 % Pflegeversicherung: 1,95 % Rentenversicherung: 19,90 % Arbeitslosenversicherung: 2,80 % Grundsätzlich tragen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender den Beitrag je zur Hälfte. Die Ausbildungsvergütung wird daher mit dem halben Beitragssatz multipliziert und das Ergebnis kaufmännisch gerundet. In der Krankenversicherung gilt das Prinzip fifty-fifty nicht: Hier hat der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz und im Übrigen der Auszubildende zu tragen. Das bedeutet, dass der Beitragsanteil des Arbeitgebers derzeit 7,0 Prozent und der des Auszubildenden 7,9 Prozent beträgt. 4

In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose den sogenannten Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten zahlen. Allerdings: Auszubildende sind von dieser Regelung meist nicht betroffen, da der PV- Beitragszuschlag erst ab dem vollendeten 23. Lebensjahr anfällt. Eine weitere Besonderheit gilt für Sachsen: Im Zusammenhang mit der Einführung der Pflege versicherung wurde anders als in den übri gen Bundesländern kein Feiertag gestrichen. Daher sind Arbeitnehmer bzw. Auszubildende hier stärker als zur Hälfte am Pflegeversicherungsbeitrag beteiligt. Beispiel: Tobias Jäger (17 Jahre) macht in einem Betrieb in Erfurt eine Ausbildung zum Dachdecker. Er ist Mitglied der IKK classic. Im ersten Lehrjahr beträgt die Ausbildungsvergütung 393 EUR. u Von seiner Ausbildungsvergütung werden folgende Beträge abgezogen: Brutto-Ausbildungsvergütung 393,00 EUR KV (7,90 %) 31,05 EUR PV (0,975 %) 3,83 EUR RV (9,95 %) 39,10 EUR ALV (1,40 %) 5,50 EUR Lohnsteuer * 0,00 EUR Kirchensteuer * 0,00 EUR Solidaritätszuschlag * 0,00 EUR Netto-Ausbildungsvergütung SV-Beitrag Arbeitgeber (19,325 %) 313,52 EUR 75,94 EUR * Aufgrund des steuerfreien Existenzminimums von derzeit 8.004 EUR im Jahr (Alleinstehende) fällt für viele Auszubildende gar keine Lohnsteuer an. Ist das der Fall, werden auch Kirchen steuer und Solidaritätszuschlag nicht erhoben. 5

Ausnahme: Geringverdiener Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 EUR im Monat. Unter Geringverdienern im Sinne der Sozialversicherung werden zur Berufsausbildung Beschäftigte verstanden, deren Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. In diesen Fällen muss der Ausbildungsbetrieb die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe übernehmen; einschließlich PV-Beitragszuschlag. Etwas Besonderes gilt, wenn die Geringverdienergrenze ausnahmsweise in einem Monat überschritten wird. Dieser Fall kann eintreten, sofern zusätzlich zur Ausbildungsvergütung eine Sonderzahlung (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erfolgt. Ist das Gesamtentgelt höher als 325 EUR, dann kommen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender aus dem übersteigenden Entgelt gemeinsam für die Beiträge auf; es gilt die übliche Beitragslastverteilung. Für das Arbeitsentgelt bis zur Geringverdienergrenze bleibt es jedoch bei der alleinigen Beitragsaufbringung durch den Arbeitgeber. Beispiel: Anja Vetter (16 Jahre) lernt in einem baden-württembergischen Salon Friseurin. Ihre Ausbildungsvergütung beträgt 300 EUR. Im Dezember 2010 erhält sie ein Weihnachtsgeld in Höhe von 150 EUR. u Im Dezember 2010 trägt der Friseursalon aus 325 EUR die Beiträge allein. Aus 125 EUR tragen Anja Vetter und ihr Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam. 6

Mitgliedschaft erklären Die meisten Berufsstarter sind über einen Elternteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei mitversichert. Egal, ob diese Familienversicherung bereits von der IKK durchgeführt wird oder nicht, zukünftige Auszubildende müssen selbst aktiv werden und ihre eigene IKK-Mitgliedschaft erklären. Dazu wird eine Art Aufnahmeantrag ausgefüllt, das dauert keine fünf Minuten. Bei den wenigen Formalitäten unterstützen wir Sie gern. Anschließend erhalten Sie eine sogenannte Mitgliedsbescheinigung, die beim Ausbildungs betrieb vorzulegen ist. Für die Vorlage sind ab Ausbil dungs beginn 14 Tage Zeit. Der Betrieb meldet Sie daraufhin bei der IKK an. Ist in der Vergangenheit bereits eine eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse begründet worden (z. B. aufgrund eines versicherungspflichtigen Ferienjobs), sind Sie in der Regel für 18 Monate daran gebunden. Frühestens zum Ende dieser Frist kann die IKK-Mitgliedschaft beginnen, vorausgesetzt, Sie haben der bisherigen Krankenkasse drei Monate zuvor gekündigt. Bei bestimmten Wahltarifen beträgt die Bindungsfrist drei Jahre. Sind Sie erst einmal IKK-Mitglied geworden, begleiten wir Sie gern ein Leben lang, egal ob Sie z. B. später noch studieren oder den Arbeitgeber wechseln. Meldungen zur Sozialversicherung Auf die Anmeldung bei Ausbildungsbeginn sind wir bereits kurz eingegangen. Sowohl die Anmeldungen als auch alle weiteren Meldungen sind dafür gedacht, dass den Kranken- und Pflegekassen, der Rentenversiche 7

rung sowie der Bundesagentur für Arbeit die für sie wichtigen Informationen vorliegen. Über alle abgegebenen Meldungen erhalten Sie mindestens einmal jährlich eine schriftliche Information. Diese ist unbedingt aufzubewahren, weil beispielsweise das gemeldete Bruttoentgelt für die spätere Rentenberechnung entscheidend ist. Aber auch schon früher kann diese Information wichtig sein, wenn man zusätzlich privat fürs Alter vorsorgt ( Riester-Rente ). Der Rundumservice der IKK Als Partner in punkto Sozialversicherung sind wir schon während der Schulzeit für unsere Versicherten sowie Interessenten da, indem wir ihnen mit Tipps und Informationen von der Berufswahl bis zur optimalen Bewerbung unter die Arme greifen. Werden aus den Schülern später Berufsstarter, unterstützen wir sie und ihren Ausbildungsbetrieb aktiv und effektiv. Dadurch können sich beide auf das Wesentliche, nämlich die Berufsausbildung konzentrieren. Beispielhaft seien hier nur erwähnt: Rentenversicherungsnummer, SV-Ausweis è Werden sofern noch nicht vorhan den von uns beantragt. Schulzeitbescheinigung è Haben Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht, sollten Sie sich diese Bescheinigung zur Sicherung späterer Rentenansprüche vom Schulsekre tariat ausstellen lassen. Den entsprechenden Vordruck halten wir für Sie bereit. 8

Krankenversichertenkarte/elektronische Gesundheitskarte è Diese erhalten Sie von uns, um u. a. ärztliche und zahnärztliche Behand lung auf Kosten der IKK in Anspruch nehmen zu können. Das gilt auch, wenn Sie bereits bei der IKK familienversichert waren, denn der Status hat sich geändert: Für Familienversicherte gilt der Versicherungsstatus 3, für Mitglieder dagegen der Status 1. Was ist sonst noch wichtig? Lohnsteuerkarte/ELStAM è Auch die Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber ggf. vom Brutto ab und überweist sie an das Finanzamt; dafür benötigt er eine Lohnsteuerkarte. Diese erhalten Sie kostenfrei vom Einwohnermeldeamt. Aus der Lohnsteuerkarte ergibt sich u. a. die Lohnsteuerklasse, die entsprechend des Familienstandes zugewiesen wird. Für Ledige gilt beispielsweise die Steuerklasse I (eins). Ausblick: Die Lohnsteuerkarte für 2010 ist die letzte ihrer Art. Künftig sind dem Arbeitgeber nur die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitzuteilen, damit er von 2012 an die Elektronischen LohnSteuer AbzugsMerkmale online aus der ELStAM-Datenbank abrufen kann. Girokonto è Die Zeiten der Lohntüte sind vorbei. Heutzutage wird die Ausbildungsvergütung nicht mehr bar ausgezahlt. Spätestens dann also, wenn Sie Ihr erstes selbst verdientes Geld erhalten, benötigen Sie ein Konto. Hier hat sich inzwischen das kostenlose Girokonto für Auszubildende und Studenten durchgesetzt. 9

Tipp: Da die Kontoführung häufig nach Ab schluss der Berufsausbildung kostenpflichtig wird, lohnt es sich, von vornherein nach einem kostenfreien Angebot Ausschau zu halten. Ohne das daran weitere Voraussetzungen geknüpft wären, gibt es solche gerade im Bereich Online- Banking. Gesundheitsbescheinigung è Berufseinsteiger, die ihren 18. Ge burtstag noch nicht gefeiert haben, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung. Ausgestellt z. B. von Ihrem Hausarzt, wird be stätigt, dass Sie für den gewählten Ausbildungsberuf gesundheitlich fit sind. Ansprechpartner zum BAB finden Sie bei der örtlichen Arbeitsagentur. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) è BAB wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer vorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten BAB, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Private Versicherungen Das Positive vorweg: Bei manchen Versicherungen sind Sie meist noch über Ihre Eltern mitversichert, so z. B. bei der Haftpflichtversicherung. Das eigene Portemonnaie bleibt hier also erst einmal verschont. Darüber hinaus ist es schwer, Empfehlungen auszusprechen, gehen die Meinungen doch stark auseinander. Nur bei zwei Versicherungstypen stimmen hinsichtlich der Notwendigkeit weitgehend alle überein: 10

Berufsunfähigkeit Gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung im Grunde nur abgesichert, wer bis 1960 geboren ist. Auszubildende sollten eine private Berufsunfähigkeitsver sicherung daher ernsthaft in Erwägung ziehen. Tipp: Vielleicht sind die Eltern ja anfangs bereit, dafür zumindest zum Teil aufzukommen. Riester-Rente Zugegeben, es ist ja noch etwas Zeit bis zur Altersrente. Allerdings ist fraglich, ob die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Hintergrund einer ständig alternden Bevölkerung dann mehr als nur eine Grundsicherung zahlen kann. Neben den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung darüber sollten Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb sprechen rückt daher mehr und mehr die private Altersvorsorge in den Mittelpunkt. In Frage kommt dafür u. a. die sogenannte Riester-Rente : Mit diesem staatlich geförderten Modell erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, mit Ihren Altersbezügen den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch Auszubildende. Zur Verdeutlichung: Angenommen, die Ausbildungsvergütung beträgt 7.800 EUR im Jahr. Davon werden vier Prozent, also 312 EUR gespart. Der Staat gibt nun 154 EUR als Zulage dazu, so dass letztlich nur 158 EUR, also gut 13 EUR im Monat, selbst gespart werden müssen. 11

Kostenlose Service-Hotline: 0800 455 1111