Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)

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Transkript:

Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten zu Mastzwecken halten, müssen seit dem 01. Juli 2014 Meldungen über Antibiotikaanwendungen sowie Tierbewegungen (Tierbestand und Bestandsveränderungen) in die amtliche zentrale Datenbank http://www.hi-tier.de/ eintragen. Wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika angewendet werden, dann müssen für dieses Halbjahr auch keine Tierbewegungen gemeldet werden. Die erforderlichen Meldungen zu Antibiotikaanwendungen können sowohl elektronisch über die HIT-Datenbank als auch schriftlich über die Formulare des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. (LKV) erfolgen. I. Elektronische Meldung: Für die Meldung über die HIT-Datenbank gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Melden Sie sich mit Ihrer 12-stelligen Betriebsnummer und ihrer PIN (Passwort) auf der Startseite der HIT-Datenbank an: 2. Es erscheint folgendes Hauptmenü. Dort klicken Sie auf Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM) : Seite 1 von 6

Bitte klicken Sie hier 3. Sie befinden sich nun im Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM) der HIT- Datenbank. Bitte klicken Sie auf Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen : Bitte klicken Sie hier Seite 2 von 6

4. Es erscheint folgende Ansicht: 5. Erklärung der Spalten der Eingabetabelle: Abgabe/Anwendung: Abgabe : Dieses Feld ist auszuwählen, wenn die Abgabe von Antibiotika an den Tierhalter erfasst werden soll und die Eintragungen auf Angaben aus einem tierärztliche Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg (AUA-Beleg) des behandelnden Tierarztes beruhen. Wird Abgabe gewählt, sind schriftliche Versicherungen des Tierhalters erforderlich. Der Tierhalter muss dazu dem Tierarzt bei jeder Behandlung und der zuständigen Behörde (Veterinäramt) am Ende des Erfassungshalbjahres schriftlich versichern, dass er nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen ist. Ein Musterformular für die Versicherung gegenüber der Behörde steht unter dem Menüpunkt Hinweise zur Tierhalter-Versicherung in der HIT-Datenbank für den Tierhalter zum Download bereit. Die Versicherung gegenüber dem Tierarzt kann auch in den Betreuungsvertrag zwischen Tierarzt und Tierhalter aufgenommen werden. Anwendung : Dieses Feld ist auszuwählen, wenn eine Antibiotikaanwendung, die durch den Tierhalter oder durch den Tierarzt erfolgt ist, erfasst werden soll (beruhend auf Eintragungen von Anwendungsdaten (Eintragung zur Anwendungen im Bestandsbuch, auf dem Kombibeleg oder sonstigen Dokumentationen) gemäß Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung). Dies gilt Seite 3 von 6

auch für die Meldung auf Basis der AUA-Belege durch den Tierarzt als Dritten für Antibiotika, die der Tierarzt selbst angewendet hat. Nutzungsart: Wählen Sie hier die Nutzungsart aus (z.b. Mastkalb, Mastrind) Anzahl behandelte Tiere: Tragen Sie hier die Anzahl der behandelten Tiere ein. Arzneimittelliste: Tragen Sie die Bezeichnung des angewendete Antibiotikum ein. Das Wort muss nicht ganz ausgeschrieben werden, es reicht auch die Eingabe der Anfangsbuchstaben, drücken Sie auf Suchen und wählen Sie das richtige Antibiotikum aus der Liste, die Ihnen nun angeboten wird, aus. Des Weiteren gibt es nun die Möglichkeit Antibiotika in die HIT-Datenbank einzutragen, die nicht gelistet sind. Hierzu wird der Begriff #Arzneimittelname in die Spalte des Arzneimittelnamens eingetragen (z.b. #Penicillin XY). Menge pro Tier und Tag/Gesamtanwendungsmenge: Geben Sie entweder die Menge pro Tier und Tag ein oder die Gesamtanwendungsmenge. Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen und erst nach dem Speichervorgang angezeigt. Die Maßeinheit kann auch manuell ausgewählt werden. Wenn Eintragungen in den Spalten Menge/Tier/Tag und Behandlungstage erfolgt, wird die Gesamtmenge automatisch errechnet. Datum Anwendung: Die Eingabe des Behandlungsdatums ist freiwillig. Erfolgt keine Eingabe des Behandlungsdatums, müssen bei einer Anwendung, die über das Kalenderhalbjahr hinausgeht, für jedes einzelne Halbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden. Bei fehlender Eingabe des Behandlungsdatums wird in der HIT-Datenbank ein Ersatzdatum (01.01.1990) eingetragen. Behandlungstage: Anzahl der Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde. Die Eingabe der Behandlungstage ist freiwillig. Erfolgt keine Eingabe, kann die Gesamtanwendungsmenge an Arzneimittel nicht automatisch berechnet werden. Wirkungstage: Bei Antibiotika, die täglich verabreicht werden, ist die Anzahl der Behandlungstage mit der Anzahl der Wirkungstage identisch. Dies ist entsprechend einzutragen. Für Antibiotika, die eine Wirkung von mehr als 24 Stunden aufweisen und in größeren Abständen als täglich oder nur einmalig (one shot-präparate)angewandt werden, muss der Tierhalter die Anzahl der Wirkungstage bei seinem behandelnden Tierarzt erfragen und entsprechend eintragen. Bei der Angabe der Wirkungstage sind die Behandlungstage mit einzuberechnen. 6. Tragen Sie die Antibiotikaanwendung ein und bestätigen Sie mit Ändern/Speichern : Seite 4 von 6

Bitte klicken Sie hier Zusatzinformation Eingabe Nullmeldung Seit dem 02.01.2015 gibt es im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank die Möglichkeit zur freiwilligen Nullmeldung. Mit Hilfe dieser Meldung kann der Tierhalter kennzeichnen, dass er in seinem Betrieb für das vergangene Erfassungshalbjahr keine Antibiotika angewendet hat und die Meldungen nicht vergessen wurden. Findet in einem Halbjahr für die Nutzungsart keine Antibiotika- Behandlung statt, erübrigen sich auch Mitteilungen zu Veränderungen im Tierbestand für diese Nutzungsart. Für den Betrieb wird durch die Antibiotika-Datenbank automatisch die Therapiehäufigkeit "Null" ermittelt. Durch Setzen des Häkchens bestätigen Sie, dass Sie keine Antibiotika im Halbjahr angewendet haben sowie die Richtigkeit dieser Angabe. Symbolerklärung Beim Anklicken dieses Zeichens werden Sie auf eine Seite mit kurzen und verständlichen Erklärungen weitergeleitet. II. Schriftliche Meldung: Die Formulare für die schriftliche Meldung der Tierbewegungen können beim LKV angefordert oder auf der Homepage des LKV heruntergeladen werden. Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. (LKV) Haydnstraße 11 80336 München Tel.: 089/ 544348 71 Fax.: 089/ 544348 70 Seite 5 von 6

vvvo@lkv.bayern.de http://www.lkv.bayern.de/ Das Formular ist analog zur Eingabemaske der HIT-Datenbank auszufüllen (s. o. Elektronische Meldungen): Durch das elektronische oder schriftliche Eintragen der Antibiotikaanwendungen haben Sie Ihre Pflicht zur Meldung erfüllt. Weitere Informationen finden Sie unter www.amgnovelle.bayern.de oder erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt. Seite 6 von 6