Pensionszusage Analyse: attraktivste Nachsteuerrendite für Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebliche Altersversorgung
Pensionszusage Attraktivste Nachsteuerrendite für Gesellschafter-Geschäftsführer Durch die fortlaufenden Änderungen in der Steuergesetzgebung steigt der Informationsbedarf bei Gesellschafter-Geschäftsführern und deren Steuerberatern, welche Form der privaten oder betrieblichen Altersversorgung wirklich attraktiv ist. Mit dieser aktuellen Analyse vergleicht MPC Capital die Effektivität des Vermögensaufbaus über die private Altersversorgung aus versteuertem Gehalt, der Rürup-Rente, der Unterstützungskasse und der Pensionszusage unter steuerlichen Gesichtspunkten. Versorgungswege wurde die Kapitalanlage gleichgestellt. Unabhängig ob private Altersversorgung, Rürup-Rente, Unterstützungskasse oder Pensionszusage die Nettorendite der genutzten Kapitalanlage liegt zu Vergleichszwecken stets bei 6,0 % p. a. und erfordert für alle Formen einen Kapitaleinsatz von EUR 221.000. Ebenfalls identisch ist die Annahme, dass der Geschäftsführer in der Anwartschaftsphase und im späteren Leistungsbezug des Versorgungskapitals einem Steuersatz von rd. 45 % unterliegt. Erstmalig berücksichtigt die Analyse eine kumulierte Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen auf Ebene des Unternehmens und des Geschäftsführers, denn nur so kann eine Gesamtaussage getroffen werden. Wird bei Renteneintritt über alle Formen der Altersversorgung die Ausübung eines Kapitalwahlrechtes unterstellt, sind Unterstützungskasse und Rürup-Rente* die klaren Verlierer Gewinner ist eindeutig die Pensionszusage. Entscheidend aber für die Beurteilung für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die steuerlichen Auswirkungen auf privater Ebene, sondern auch auf Ebene des Unternehmens. Mehrleistungen des Unternehmens sind zusätzliche Betriebsausgaben und führen zu einer Steuerersparnis der Firma und damit zu einem Aufwand nach Steuern. Der Zufluss der Leistungen beim Geschäftsführer führt zu Einkommenssteuerbelastungen und damit zu einem Ergebnis nach Vermögenszuwachs nach Steuern Pensionszusage Unterstützungskasse Rürup-Rente Nettobesparung Kapitallebensversicherung 0 50.000 100.000 150.000 200.000 EUR Vergleich des Vermögenszuwachses bei kumulativer Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen auf Firmen- und Geschäftsführer-Ebene bei einem Vermögensaufbau von EUR 500.000 mit 6 % Nettoverzinsung über die genannten Versorgungswege und Einmalauszahlungen bei Rentenbeginn. Unternehmenssteuersatz: 30 %, Einkommenssteuersatz: 45 % in Anwartschaftsphase und im Leistungsbezug. Quelle: MPC Capital Ausgangsfall der Analyse Über einen Anlagezeitraum von 25 Jahren soll ein Versorgungskapital von EUR 500.000 zum 65. Lebensjahr des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgebaut werden. Im Vergleich der unterschiedlichen Steuern. Die Differenz zwischen Nettoergebnis beim Geschäftsführer und Nettoaufwand des Unternehmens drückt den Nettovermögenszuwachs aus und damit die Effektivität des jeweiligen Versorgungsweges. * Das in der Analyse für die Rürup-Rente unterstellte Kapitalwahlrecht ist nicht vereinbar, und die Ansprüche verfallen ohne Zusatzvereinbarung bei Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers. Betriebliche Altersversorgung
Private Altersversorgung über Kapitallebensversicherung aus Nettogehalt Um dem Geschäftsführer eine zusätzliche Sparleistung von EUR 221.000 über 25 Jahre zu ermöglichen, muss das Unternehmen unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 45 % ein zusätzliches Bruttogehalt von rd. EUR 402.000 zahlen, da Einkommenssteuer in Höhe von EUR 181.000 anfällt. Auf Ebene des Unternehmens führt die höhere Gehaltszahlung von EUR 402.000 zu zusätzlichen Betriebsausgaben, die bei einem unterstellten Unternehmenssteuersatz von 30 % eine Steuerersparnis von gut EUR 121.000 verursacht. Es entsteht also insgesamt ein Nachsteueraufwand von EUR 281.000. Zum Renteneintritt fließt dem Geschäftsführer auf privater Ebene das Kapital von EUR 500.000 aus der Lebensversicherung zu. 50 % des Wertzuwachses der Lebensversicherung sind steuerpflichtig und verursachen bei einem Steuersatz von 45 % rd. EUR 63.000 Einkommenssteuer. Es verbleibt ein Vermögensstamm von EUR 437.000. In der Gesamtbetrachtung steht dem Nachsteueraufwand von EUR 281.000 ein Nettovermögen auf privater Ebene von EUR 437.000 gegenüber. Der Nettovermögenszuwachs beträgt EUR 156.000. Rürup-Rente Im Rahmen der so genannten Rürup-Rente kann der Geschäftsführer einen Teil seiner Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Anteil betrug in 2005 60 % der Aufwendungen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Anteil um zwei Prozentpunkte jährlich. Ab 2025 können die Aufwendungen bis zur Obergrenze von EUR 20.000 bzw. EUR 40.000 (Alleinstehende/Ehepaare) steuerlich geltend gemacht werden. Die Jahresbeiträge von EUR 8.848, die über 25 Jahre zu einem Endvermögen von EUR 500.000 führen, liegen unterhalb der genannten Höchstbeträge, werden aufgrund der genannten %-Regelung in 2008 jedoch nur mit 66 % ansteigend um 2 % jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt. Über die gesamte Ansparphase kann der Geschäftsführer somit Sonderausgaben in Höhe von EUR 194.000 geltend machen. Die verbleibenden Beitragsleistungen von EUR 27.000, die bis zur Gesamtsparleistung von EUR 221.000 fehlen, wären aus dem Nettolohn nach Steuern zu erbringen. Bei einem Steuersatz von 45 % entspricht der Nettolohn von EUR 27.000 einem Bruttoarbeitslohn von rund EUR 50.000. Der gesamte Mehr-Arbeitslohn müsste also EUR 194.000 zzgl. EUR 50.000 = EUR 244.000 betragen. Das Mehrgehalt führt auf Ebene des Unternehmens bei einem Unternehmenssteuersatz von 30 % zu einer Steuerersparnis von EUR 73.000. Damit liegt der Nachsteueraufwand bei EUR 171.000. In der Rentenphase sind die Auszahlungen aus der Rürup-Rente bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2032 zu 92 % (ab 2040 zu 100 %) steuerpflichtig. Bei einer Gesamtleistung von EUR 500.000 und einem Steuersatz von 45 % beträgt die Steuerbelastung EUR 207.000 und der Netto-Vermögenszufluss damit EUR 293.000. Nach Abzug des
Kapitaleinsatzes von EUR 171.000 vom Netto-Vermögenszufluss verbleibt in der Gesamtbetrachtung von GmbH und Geschäftsführer ein Vermögenszuwachs von lediglich EUR 122.000. Das sind knapp 21% weniger als bei der privaten Altersversorgung über die Kapitallebensversicherung. Rückgedeckte Unterstützungskasse In diesem Fall wird eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse gewährt. Das Unternehmen wendet dafür insgesamt EUR 221.000 an Beiträgen auf, die als Betriebsausgaben steuerlich wirksam sind. Auf Unternehmensebene entsteht durch die Zuwendungen an die Unterstützungskasse eine Steuerersparnis von rund EUR 66.000, so dass der Nettoaufwand zur Vermögensbildung bei EUR 155.000 liegt. des Nettoaufwands von EUR 155.000 ein Nettovermögenszuwachs von lediglich EUR 120.000. Pensionszusage Den Spitzenplatz im Vermögenszuwachs erzielt die Pensionszusage, da sie auf Ebene der GmbH den stärksten steuerlichen Effekt erzielt. Anders als bei der Unterstützungskasse, erteilt das Unternehmen eine Direktzusage über ein Versorgungskapital von EUR 500.000 und kann damit in gleicher Höhe Pensionsrückstellungen bilden. Damit erzielt das Unternehmen einen Steuerspareffekt von rd. EUR 150.000, der mehr als doppelt so hoch ist, wie bei der Unterstützungskasse. Nach Abzug der eingesparten Unternehmenssteuern von der erforderlichen Sparleistung von EUR 221.000, wendet das Unternehmen lediglich EUR 71.000 netto auf. Der Zufluss des Versorgungskapitals von EUR 500.000 auf Ebene des Geschäftsführers ist identisch zur Unterstützungskasse und verursacht eine Einkommenssteuerbelastung von EUR 225.000, beim Verbleib von EUR 275.000. Die kumulative Betrachtung von GmbH und Geschäftsführer zeigt, dass der Nettovermögenszuwachs mit EUR 204.000 der stärkste unter allen verglichenen Versorgungswegen ist. Mit Renteneintritt des Geschäftsführers ist die Leistung der Unterstützungskasse in Höhe von EUR 500.000 voll steuerpflichtig. Nach Abzug der Einkommenssteuer von EUR 225.000 verbleibt ein Nettovermögenszuwachs von EUR 275.000. In der kumulierten Betrachtung von GmbH und Geschäftsführer entsteht nach Abzug Fazit: Die singuläre Betrachtung von Unternehmens- oder Geschäftsführerebene führt in dieser Zielgruppe zu keinem vollständigen Bild und keiner vollständigen Entscheidungsgrundlage. In der kumulativen Betrachtung dieses Falls wird deutlich, dass die Pensionszusage einen Nettovermögenszuwachs erzielt, der 70 % über der Unterstützungskasse, 66 % über der Rürup- Rente und gut 30 % über der privaten Altersversorgung aus versteuertem Nettogehalt liegt. www.mpc-capital.de
private Altersversorgung Kapitallebensversicherung Rürup-Rente betriebliche Altersversorgung Pensionszusage Ansparphase Arbeitgeber 4 Abs. 4 EStG 4 Abs. 4 EStG 4d EStG 6a EStG Arbeitnehmer 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG kein Zufluss kein Zufluss Rentenphase Arbeitnehmer 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 22 Nr. 5 EStG 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG Ansparphase Rentenphase GGF-Ebene Firmenebene Bruttoarbeitslohn 402.000 244.000 0 0 Beiträge Altersversorgung 0 0 221.000 221.000 Steuerlich abzugsfähig 402.000 244.000 221.000 500.000 Steuersatz 30 % 30 % 30 % 30 % Steuerersparnis 121.000 73.000 66.000 150.000 Nachsteueraufwand Firma (I) 281.000 171.000 155.000 71.000 GGF-Ebene Bruttoarbeitslohn 402.000 244.000 kein Zufluss kein Zufluss Abzugsfähige Sonderausgaben 0 194.000 kein Zufluss kein Zufluss Steuersatz 45 % 45 % 45 % 45 % Steuerbelastung 181.000 23.000 kein Zufluss kein Zufluss Nettoarbeitslohn Altersvers. 221.000 221.000 kein Zufluss kein Zufluss Auszahlungen 500.000 500.000 500.000 500.000 Steuerpflichtig 140.000 460.000 500.000 500.000 Steuersatz 45 % 45 % 45 % 45 % Steuerbelastung 63.000 207.000 225.000 225.000 Endvermögen nach Steuern (II) 437.000 293.000 275.000 275.000 Vermögenszuwachs (II-I) 156.000 122.000 120.000 204.000 Unterstützungskasse Bemerkungen Kapitalwahlrecht ja nein ja ja vererbbar ja nein nein ja Hinterbliebenenversorgung optional eingeschränkt optional optional Berufsunfähigkeit optional optional optional optional Pflegefall optional nein nein nein Alle Zahlen auf volle Tausend gerundet www.mpc-capital.de
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