März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten der Agentur für Arbeit Paderborn? (Sprach)förderung: Welche Angebote bestehen während des Asylverfahrens? Integration in den Ausbildungsmarkt: Seite 2
Die Aufenthaltssituation bestimmt die Möglichkeiten des Arbeitsmarktzuganges Flüchtlingsgruppe Stand im Asylverfahren Aufenthaltssituation Arbeitsmarktzugang Arbeitsförderung durch Asylbewerber Asylantrag gestellt Verfahren läuft Aufenthaltsgestattung Wartefrist: 3 Monate und Vorrangprüfung SGB III Asylberechtigte/ Anerkannte Flüchtlinge Asylantrag bewilligt Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkt SGB II Geduldete Asylantrag abgelehnt Duldung Wartefrist: 3 Monate und Vorrangprüfung SGB III Kontingentflüchtlinge Landesaufnahmeprogramm kein Asylverfahren (legale Einreise nach Deutschland) Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG uneingeschränkt SGB III Kontingentflüchtlinge Bundesaufnahme- Programm Kein Asylverfahren (legale Einreise nach Deutschland) Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG Uneingeschränkt SGB II RD NRW Bundesagentur für Arbeit Seite 3
Rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist). Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat. RD NRW Bundesagentur für Arbeit Seite 4
Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt Seite 5
Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in den Ausbildungsmarkt Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt) ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich. Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich, der Antrag auf Förderung ist vor Beginn bei der AA zu stellen (s. Handout zu Praktika). Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Seite 6
Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen 1. Hospitationen 2. Praktika 3. Maßnahmen der Arbeitsförderung 4. Probebeschäftigung https://www.arbeitsagentur.de/web/content/de/unternehmen/arbeit skraeftebedarf/beschaeftigung/gefluechtetemenschen/detail/index. htm?dfcontentid=l6019022dstbai806785 Seite 7
Herkunftsländer der Flüchtlinge Integrationslotsen Seite 8
Zunächst häufig Suche nach Helfertätigkeiten Qualifikationen aus allen Bereichen Flüchtlinge aus Eritrea kommen überwiegend mit guten Ausbildungen teilweise Studium Beispielhaft für die Herkunft aus: Afghanistan Syrien Irak Helfer Fachkräfte ohne Angabe Zu Beginn überwiegend Suche nach Helfertätigkeiten: unvollständige / fehlende Sprachkenntnisse Anerkennung der heimischen Berufsausbildung nicht abgeschlossen Wenn Hindernisse ausgeräumt sind, dann häufig Suche nach höherwertigen Tätigkeiten! Seite 9
Möglichkeiten der Sprachförderung Integrationskurs durch ESF- BAMF Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung und hohe Bleibewahrscheinlichkeit nicht BüMA Berufsbezogener ESF-BAMF Kurs Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt, Sprachniveau A1 Basis-Sprachkurse aus Landesmitteln, BüMA, Aufenthaltsgestattung und kein Anspruch auf Förderung von Sprachkursen nach Bundesrecht Lokale, kommunale Kurse (zum Beispiel LennarD ) Sprachförderung nach 421 SGB III BüMA, Aufenthaltsgestattung und hohe Bleibewahrscheinlichkeit unterstützende Online-Angebote z.b. www.linguatv.com und www.ready4study.de Integrationslotsen Seite 10
Maßnahmen der Agentur für Arbeit mit Sprachanteil Perspektive für Flüchtlinge (PerF) BüMA, Aufenthaltsgestattung, hohe Bleibewahrscheinlichkeit, Sprachkenntnisse (ca. A2) Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF) BüMA. Aufenthaltsgestattung, hohe Bleibewahrscheinlichkeit, Sprachkenntnisse (ca. A2) Förderzentrum für Flüchtlinge BüMA, Aufenthaltsgestattung, hohe Bleibewahrscheinlichkeit Integrationslotsen Seite 11
In den Agenturen für Arbeit und Jobcentern wurden bereits erste Strukturen aufgebaut Seite 12
Was können Sie tun? die Flüchtlinge zu den einzelnen Behörden begleiten helfen, die Sprachkompetenzen zu verbessern helfen, sich im deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden Zeugnisse und Berufsabschlüsse anerkennen lassen IQ-Beratung falls nicht vorhanden Aufstellung der Schulabschlüsse und beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnissen vor der Meldung bei der Agentur helfen beim Bewerbungen schreiben Vorstellungsgespräche vorbereiten Seite 13
Was Sie beachten sollten.. keine Auskünfte zu rechtlichen Bestimmungen geben!!! Seite 14