Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

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Transkript:

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe auf Grundlage der Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Ausstattung und Umsetzung der Aufgaben zur Stärkung der Erziehungskompetenz der allgemein bildenden und beruflichen Schulen durch Lehrkräfte dezentraler Systeme der Erziehungshilfe zwischen dem Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern vom 16. Februar 2006

1 Vorbemerkung Zwischen dem Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern wurde am 16. Februar 2006 die Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Ausstattung und Umsetzung der Aufgaben zur Stärkung der Erziehungskompetenz der allgemein bildenden und beruflichen Schulen durch Lehrkräfte dezentraler Systeme der Erziehungshilfe getroffen. Darin sind zehn Ziele formuliert, die sowohl Maßnahmen zur Sicherung der Strukturqualität als auch Maßnahmen zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität beschreiben. Im Bereich der Maßnahmen zur Sicherung der Strukturqualität werden im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis vom Schuljahr 2006/2007 bis zum Schuljahr 2008/2009 insgesamt 9 Stellen zweckgebunden implementiert. Die Maßnahmen zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität umfassen u.a. folgende Ziele: Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Erziehungsbedarf tragen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Vereinbarungen zwischen allgemein bildender bzw. beruflicher Schule und dezentraler Erziehungshilfe, die die Einzelfallarbeit und die Erarbeitung von Erziehungskonzeptionen regeln, werden getroffen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe wird verringert. Die hier vorliegende Handreichung gibt Hinweise für die Zusammenarbeit zwischen allgemein bildender bzw. beruflicher Schule und den Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe. Sie bezieht sich auf konkrete Regeln, Prinzipien oder Maße, damit sie Orientierung bieten können. 1 Damit stellt sie auch eine Grundlage dar, um die Ziel- und Leistungsvereinbarung vor Ort realisieren zu können. Im besten Fall bietet die Handreichung eine solide und funktionsfähige Arbeitsgrundlage zur Realisierung der Ziel- und Leistungsvereinbarung vor Ort. Im Zuge der Erarbeitung der Handreichung wurde stets darauf geachtet, sie auf möglichst breiter Basis zu erstellen. So waren im Rahmen zweier Dienstbesprechungen alle Lehrkräfte dezentraler Systeme der Erziehungshilfe im Schulamtsbezirk eingebunden. Unter der Leitung des Staatlichen Schulamtes wurde die Erstellung der Handreichungen durch die Konzeptgruppe zur Dezentralen Erziehungshilfe kontinuierlich begleitet. Die vorliegende Handreichung liegt den allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie den Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 vor. Sie wird nach Ablauf des Schuljahres durch das Staatliche Schulamt evaluiert und weiterentwickelt. 1 Verband Sonderpädagogik, Standards der sonderpädagogischen Förderung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 2/2008, S. 43.

2 Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe 2.1 Grundhaltungen der Lehrkräfte Lehrkräfte der allgemein bildenden sowie beruflichen Schulen 2, Eltern und Förderschullehrer sind Erziehungspartner. 3 Die Stärkung der Erziehungskompetenz der Lehrkräfte erfolgt nach dem Grundsatz einer an den Stärken und Ressourcen orientierten Förderung der Schüler mit Erziehungshilfebedarf. Die Akteure in der schulischen Erziehungshilfe sind von einem humanistischen Menschenbild geleitet, das geprägt ist von der Fähigkeit, über eigenes Handeln zu reflektieren, das eigene und das Verhalten des Partners rational und emotional einzuschätzen und hohe Kompetenzen in Kommunikation, Gesprächsführung und Handlung aufweist. Innerhalb eines Kollegiums wird eine gemeinsame Erziehungshaltung gegenüber schwierigen Schülern angestrebt. Für eine gelingende Zusammenarbeit ist Vertraulichkeit, Neutralität und Transparenz unter den beteiligten Personen notwendige Voraussetzung. Auf Grund der sich schnell verändernden Gegebenheiten in der Einzelfallberatung ist pädagogische Kreativität im Umgang mit herausfordernden Situationen erforderlich. 2.2 Rahmenbedingungen Die Bereitschaft zur Kooperation stellt die Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften der allgemein bildenden Schule bzw. der beruflichen Schule und den Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe dar. Die Verantwortung für den Schüler, der im Rahmen schulischer Erziehungshilfe gefördert wird, bleibt bei dem Lehrer der allgemein bildenden bzw. beruflichen Schule. Stammschule des Förderschullehrers ist die Förderschule. In Einzelfällen kann die allgemein bildende bzw. berufliche Schule Stammschule sein. Lehrkräfte in der schulischen Erziehungshilfe verfügen in der Regel über das Lehramt an Förderschulen und die Fachrichtung Erziehungshilfe sowie über Berufserfahrung als Klassenlehrer an einer Förderschule. Qualifikationsnachweise in Methoden der Gesprächsführung sind wünschenswert. Den Förderschullehrkräften steht nach Möglichkeit ein eigener Raum für Beratungsgespräche und ein Zugang zu elektronischen Medien (Computer, Telefon) zur Verfügung. Die Lehrkräfte in der schulischen Erziehungshilfe nehmen nach Maßgabe der Konferenzordnung vom 29. Juni 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (Abl. S. 468) an Gesamtkonferenzen der allgemein bildenden bzw. beruflichen Schule teil. Das Staatliche Schulamt gewährleistet Kontinuität bei der Personalzuweisung 2 Im Folgenden mit dem Begriff Schule zusammengefasst. 3 Die in den Empfehlungen verwendete männliche Form der Anrede schließt immer die weibliche Form mit ein.

in dezentrale Systeme der Erziehungshilfe. Bei Bedarf kann der schulpsychologische Dienst in Beratungsprozesse von erziehungsschwierigen Schülern eingeschaltet werden. Das Staatliche Schulamt lädt mindestens einmal im Jahr zu einer Dienstbesprechung ein, an der sowohl die Schulleiter der Förderschulen als auch die Schulleiter der allgemein bildenden bzw. beruflichen Schulen beteiligt sind. 2.3 Ziele und Aufgaben Ziel der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern ist die Reduzierung der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Die allgemein bildende Schule bleibt so lange wie möglich Beschulungsort. Die Zusammenarbeit von Förderschule und allgemein bildender bzw. beruflicher Schule fußt auf einem zu erstellenden Konzept, das den Möglichkeiten vor Ort gerecht wird. Dabei wird die Vernetzung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen bedacht. Die Evaluation und Weiterentwicklung des Konzepts unter Federführung der Förderschullehrkraft ist obligatorisch. Zentrales Instrument für alle Akteure der an dem Arbeitsprozess beteiligten Personen ist der Förderplan. Die Lehrkräfte dezentraler Systeme der Erziehungshilfe sorgen für Transparenz ihrer Arbeit (Tätigkeitsbericht). Vor Ort entsteht eine Kartei mit Adressen von Dienstleistern, wie z.b. Therapeuten, Ärzten, Ämtern usw. ( Sozialatlas ). In Grundschulen nimmt die Förderschullehrkraft bei den Einschulungsuntersuchungen und bei der Gestaltung des Übergangs von Klasse 4 zu Klasse 5 eine beratende Funktion ein. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beruflicher Schulen liegt der Schwerpunkt schulischer Erziehungshilfe auf der Stärkung der Lebenskompetenz bzw. auf der Unterstützung zur Lebensbewältigung. Die Förderschullehrkraft ist in die Erstellung des Fortbildungskonzepts der allgemein bildenden bzw. der beruflichen Schule eingebunden und trägt dazu bei, dass fachspezifische Fortbildungen zu Stande kommen. Die Förderschullehrkräfte nehmen in Abstimmung mit der Schulleitung der allgemein bildenden bzw. beruflichen Schule an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teil (z.b. Elternabende). Das Staatliche Schulamt organisiert regionale Arbeitsgruppen für kollegiale Fallbesprechungen und Fortbildungen.

2.4 Dokumentation Am Ende jeden Schuljahres legt die Förderschullehrkraft einen Tätigkeitsbericht vor, der zur Evaluation dient. Sein Aufbau ist abhängig vom Konzept vor Ort. Weitere Inhalte werden mit dem Schulleiter der Förderschule vorab vereinbart. Gießen, den 01.08.2008 (Kipp, Leiter des Staatlichen Schulamtes) (Karger, Fachberater)