Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Ähnliche Dokumente
Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Neues Begutachtungsverfahren

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016

funktioniert die Pflegereform

Definition 36 (Gesetzesbeschluss )

Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Anhang für die staatlich geförderte ergänzende Pflege-Monatsgeld-Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Auszug aus den Gesetzestexten

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II

2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Leistungen der Pflegeversicherung

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Einführung in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen?

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

PFLEGEPROTOKOLL. Datum: Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung. Angaben zur pflegebedürftigen Person:

Messen Bedarfsgrade Pflegebedürftigkeit besser als Pflegestufen? 3. DGP-Hochschultag. Katholische Hochschule Mainz

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegebedürftig, was nun? Die wichtigsten Informationen und Hinweise rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und den gesetzlichen Grundlagen

Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation

Das neue Begutachtungsassessement: Inhalte und Umsetzung Jürgen Brüggemann, Team Pflege

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

PSG II - Stand der Ausgestaltung und Umsetzung

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

GESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II)

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Pflegestärkungsgesetz II

MODUL 1: MOBILITÄT. Folie 1. Stand:

Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?

Neues Pflegerecht. die Durchsetzung von Pflegegraden. Deutscher Medizinrechtstag 24. September 2016 RA Hinrich Christophers MBA,DES

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

DBfK on Tour. Begutachtungsrichtlinien. Neue Begutachtungsphilosophie

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA

neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsassessment

Pflegende Angehörige entlastet Pflegebedürftige dabei gut betreut wie geht das? Claudia Schöne, Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Vergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

PSG II. Alle Infos zur Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade! - fasst zusammen, was Sie wissen müssen! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR ANGEHÖRIGE

Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und leistungsrechtliche Herausforderungen

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

4 Erläuterungen für die Anwender (Mitarbeiter der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen)

PSG III Übersicht der Änderungen Artikel 1: SGB XI Auszug im Hinblick auf die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe

Recht. Musterbedingungen 2017 für die ergänzende Pflegekrankenversicherung

Das neue Begutachtungs- Instrument

Gut gepflegt. Leistungen der TK-Pflegeversicherung

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt mit Auswirkungen auf die Erlöse?

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Was bringt die große Pflegereform?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Renten- und Arbeitslosenversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum. Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II. Altenpflege-Messe Connectfläche Verpflegung und Huaswirtschaft 10.3.

Krankenversicherungsverein a. G. Informationen über Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung

Das Pflegestärkungsgesetz II Welche Veränderungen bringt es? Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab

Das Ausfüllen des Fragenbogens ist für uns hilfreich, um für Sie ein detailliertes Angebot zu erstellen.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Angebote ambulanter Pflegedienste vor dem Hintergrund des 2. Pflegestärkungsgesetzes

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Pflege-Assistance-Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung - SGB XI

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Ganzkörperwäsche* z.b. Waschen, Baden, Duschen, An- / Auskleiden 18,13. Teilwäsche* z.b. Pflege des Intimbereichs, An/Auskleiden 9,73

Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin

Pflegereform 2017: Die neuen Pflegegrade

Transkript:

Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine Wird dieses Kriterium bejaht, werden Pflegebedürftige in jedem Fall dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Fähigkeit bzw. unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils Fähigkeit in einem geringen Maße Fähigkeit nicht Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren

Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen) häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) täglich 0 1 Punkt 3 5 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Modul 4 Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken un un Essen un un 0 3 6 9 Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls un un 0 2 4 6 Bewältigen der Folgen einer Harn- inkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma un un

keine, nicht täglich oder nicht auf Dauer täglich zusätzlich zu oraler Ernährung ausschließlich oder nahezu ausschließlich 0 6 3 Ernährung parenteral oder über Sonde Modul 5 - Bewältigung von und er Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf Medikation entfällt oder pro Tag pro Woche pro Monat Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung entfällt oder pro Tag pro Woche pro Monat Kriterium in Bezug auf Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung entfällt oder pro Tag pro Woche pro Monat

Kriterium in Bezug auf entfällt oder pro Woche pro Monat Arztbesuche Kriterium in Bezug auf entfällt oder pro Woche pro Monat Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) Kriterium in Bezug auf entfällt oder pro Woche pro Monat Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) Kriterium entfällt/nicht erforderlich/ un un Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen un un Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes