Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten
Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei Bau- und Montagearbeiten Schwerpunkte des Unfallgeschehens Gerüste Abbruch- und Rückbau +mangelhafte Arbeitsmittel +fehlende Arbeitsvorbereitung und Koordinierung
Träger der GDA: Bund/Länder/UVT Kooperationspartner: Gewerkschaft und Verbände
Senkung der Arbeitsunfälle Senkung der Arbeitsunfälle Zeit 07/2010 Besichtigung der Unternehmen auf Baustellen Das Konzept war: 1. Bewertung der angetroffenen Situation nach dem Ampel-Modell Präventionsgespräche Z I E L im Unternehmen 07/2011 Schwerpunkt Gewerke: Gerüstbau Gerüstbenutzer Abbruch 2. Weichenstellung bezüglich einer effektiven weiteren Verfolgung durch UVT / ASV ( Verursacher => Unternehmer, Bauherr/Koordinator) Präventionsgespräche mit Bauherr und Koordinator 06/2012
Das Konzept war: 1. Bewertung der angetroffenen Situation nach dem Ampel-Modell Bei Roter Ampel erfolgte die Ermittlung des Verursachers der Mängel Unternehmer Bauherr/Koordinator
Das Konzept war: 2. Weichenstellung bezüglich einer effektiven weiteren Verfolgung durch UVT / ASV ( Verursacher => Unternehmer Bauherr/Koordinator) War der Bauherr/Koordinator nach einer Beratung nicht bereit die Mängel abzustellen, so wurde die zuständige Landesbehörde unterrichtet. (UVT an ASV)
Dipl.-Ing. Bernhard Arenz Arbeitsschutzfachtagung 26.11.2013 Potsdam
Aktivitäten in der Durchführungsphase 68.084 Überwachungs-, Beratungs- und Präventionsmaßnahmen Davon waren: 65.573 Baustellenbesichtigungen 1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern 643 Präventionsgespräche mit Bauherren
65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen
65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen
65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen nach dem Ampelmodell
1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern
1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern
643 Präventionsgespräche mit Bauherren
643 Präventionsgespräche mit Bauherren
1.037 x Qualifikationen und Weiterbildungen
1.037 x Qualifikationen und Weiterbildungen
19.393 Seminarteilnehmer
Reduzierung der Kosten der Arbeitsunfälle um mehr als 30% Für beide Hauptgewerbezweige sind die Entschädigungsleistungen für Arbeitsunfälle pro 1.000 Arbeitsentgelt von 2008 bis 2011 um mehr als 30% rückläufig.
Was haben wir erreicht? Gerüsthersteller Muster einer Aufbau- und Verwendungsanleitung für Arbeits- und Schutzgerüste Am 14. Mai 2010 Jahreshauptversammlung Bundesverband Gerüstbau (Gemeinsame Beratung) Versandt an alle Gerüsthersteller Gerüsthersteller erstellen neue Aufbau- und Verwendungsanleitungen Gerüsthersteller weisen Anschlagpunkte für PSAgA im Gerüst nach
Was haben wir erreicht? Bauherren, Planer und Koordinatoren Informations-, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Baustellenorganisation Altlasten und Gebäudeschadstoffen Beteiligung am Bundeskoordinatorentag Vorträge auf Fachtagungen
Was haben wir erreicht? Gerüstbauer, Gerüstersteller Informations- und Schulungsveranstaltungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Gefährdungsbeurteilung Qualifikation von fachlich geeigneten Beschäftigten befähigten Personen Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material Lehrfilm Sturz vom Gerüst Was nun? Lehrfilm Maßnahmen gegen Absturz im Fassadengerüstbau Aber wie? Erarbeitung von Seminarunterlagen Merk-Karten Gerüste, Mappe für befähigte Personen
Was haben wir erreicht? Gerüstbenutzer Informations- und Schulungsveranstaltungen zur Qualifikation von befähigten Personen Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material Überarbeitung von Seminarunterlagen Merk-Karten Gerüste Mappe für Aufsichtsführende (befähigte Personen)
Was haben wir erreicht? Veröffentlichung der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI/GUV-I 663 und LV 37 Geänderte Ausgabe Juni 2011 (Juli 2010)
Was haben wir erreicht? Abbruch- und Rückbaufirmen Informations- und Schulungsveranstaltungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Gefährdungsbeurteilung Beseitigung und zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material Überarbeitung von Seminarunterlagen Merk-Karten Gerüste Mappe für Aufsichtsführende (befähigte Personen)
Was haben wir erreicht? Abgestimmtes Vorgehen bei der Beratung und Überwachung Gemeinsamer Standpunkt für die Revisionstätigkeit bei Gerüstbauarbeiten zwischen den ASV und den UVT LASI-Beschluss Die Mitglieder des LASI nehmen den gemeinsamen Standpunkt zum Vorgehen bei Revisionen auf Gerüstbaustellen zur Kenntnis. Er wird zukünftig dem Handeln der Arbeitsschutzbehörden der Länder zugrunde gelegt.
Was haben wir erreicht? Anteil der Betriebe mit organisiertem Arbeitsschutz wurden erhöht Anteil der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wurde erhöht Die Gefährdungen im Gerüstbau und Gerüstbenutzung sowie bei Abbruch- und Rückbauarbeiten waren/sind Schwerpunkte in der Beratungstätigkeit Stärkere Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der Planungsphase
Arbeitsmappen für Aufsichtführende
Merkkarten für die Beschäftigten
Banner und Gerüstschilder Film zur Rettung im Gerüstbau
Erfahrungen und Schlussfolgerungen Grundlegende Erfahrung Es wurde eine neue Qualität des gemeinsamen Handelns erreicht. Durch: Enge Zusammenarbeit Gegenseitiger Informationsaustausch Abgestimmtes Vorgehen. Schlussfolgerung Der Vorschlag der Leitung des Arbeitsprogramms, diese neue Qualität des gemeinsamen Handelns fortzuführen, wurde von der NAK zugestimmt. Diese bewährten Verfahren sind daher in die Leitlinie zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben aufgenommen.
Nachhaltigkeit! Leitlinie Planung und Ausführung von Bauvorhaben Das gemeinsame Ziel der koordinierten Zusammenarbeit ist die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Information und Beratung Information: die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden informieren bei komplexen Bauvorhaben über die eingegangenen Vorankündigungen die Unfallversicherungsträger dem Bauherr kann das Informationsblatt in Anhang 1 zur Verfügung gestellt werden. Beratung: des Bauherrn zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen auf der Baustelle über die Zusammenstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
Überwachung (1) Grundsatz: die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger wirken im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften hin sie informieren sich im Einzelfall gegenseitig Im Einzelfall UVT an Behörde (nach Anhang 3.1): der Bauherr/Koordinator stellt nach der Beratung durch die AP des UVT den Mangel auf der Baustelle nicht ab Unterstützung unter Zuhilfenahme des Formulars nach Anhang 3.1 Information zur Baustelle an die für die Überwachung der BaustellV zuständige Behörde Formular Anhang 3.1 an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde senden
Überwachung (1) Aufsichtsperson des UVT Ermittelt den Verursacher der Mängel? Unternehmen, als Bauherr/Koordinator Beratung durch UVT Bauherr/Koordinator öffentlich/privat Beratung durch UVT 16 Informationen von der BG BAU weitergeleitet (von 08. bis 10. 2013) Mängel werden abgestellt? ja nein Revisionsmittel Mängel werden abgestellt? ja nein Formular (Anhang 3.1) an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde Umsetzung der BauStellV
Überwachung (2) Im Einzelfall Behörde an UVT (nach Anhang 3.2): Der Unternehmer ohne Beschäftigte oder Arbeitgeber, der selbst auf der Baustelle tätig ist stellt trotz Beratung durch die Aussichtsperson der für den Arbeitsschutz zuständige Behörde die Arbeiten nicht ein, so unterrichten sie den für den Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften zuständigen Unfallversicherungsträger Unterstützung unter Zuhilfenahme des Formulars nach Anhang 3.2 Information zur Baustelle an den zuständigen Unfallversicherungsträger Formular Anhang 3.2 an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit