Amtsblatt für den Kreis Paderborn

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Transkript:

zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt / Fahrerlaubnisbehörde über die Zustellung eines Bescheides Az.: 36 21 50 54/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Büren-Steinhausen 55/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn-Neuenbeken; Az.: 66.3/40380-15-600 Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen und Erörterungstermin 56/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn-Neuenbeken; Az.: 66.3/40407-15-600(V) u. 66.3/42146-15-600 Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen und Erörterungstermin 57/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn-Dahl; Az.: 66.3/41512-15-600 (V) Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen und Erörterungstermin 58/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Borchen-Dörenhagen; Az.: 66.3/40387-15-600 Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen und Erörterungstermin 2 3 4-5 6-7 8-9 10-11 Herausgeber: des Kreises Paderborn, Amt Zentrale Dienste, Postfach 19 40, 33049 Paderborn Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder im Kreishaus abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Das gesamte Amtsblatt kann im Internet unter www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/amtsblatt eingesehen werden.

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 2 53/2016 Öffentliche Zustellung eines Bescheides des Kreises Paderborn Herr Ionut Munteanu geb. am 14.09.92 in Galati zuletzt wohnhaft: 33104 Paderborn, Am Rolfshof 2 Aufenthalt derzeit nicht bekannt wird davon unterrichtet, dass beim - Straßenverkehrsamt / Fahrerlaubnisbehörde -, An der Talle 7, 33102 Paderborn, Zimmer 112, während der üblichen Sprechzeiten (Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) der Bescheid des Kreises Paderborn vom 08.03.2016 (Az: 36 21 50) in seiner Fahrerlaubnisangelegenheit eingesehen werden kann. gez. Seifert

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 3 54/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Az.: 66.3/42130-15-600 Immissionsschutz Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG) für die Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage als Teil einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen in 33142 Büren Herr Hermann Schüth, Triftweg 2 a, 33142 Büren, beantragt für den Standort Büren, Gemarkung Steinhausen, Flur 4, Flurstücke 196 und 200, eine Genehmigung nach 4 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 60 m und einem Rotordurchmesser von 52,90 m. Die v.g. Anlage ist in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 als Vorhaben genannt, für die im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c Satz 1 des UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien - erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. 3 a des UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. gez. Kasmann

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 4 55/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Az.: 66.3/40380-15-600 Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage in Paderborn - Neuenbeken Die Dune Energie GmbH & Co. KG i. G., Am Bukschlag 6, 33100 Paderborn, beantragt gem. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 14, Flurstück 132. Die Windkraftanlage hat folgende technische Merkmale: E-82 E2 Leistung 2.300 kw Nabenhöhe 98,38 m Rotordurchmesser 82,00 m Gesamthöhe 139,38 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für dieses Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Anlage 1, Ziffer 1.6.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß 10 Abs. 3 BImSchG i.v.m. 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 07.04.2016 bis einschließlich 09.05.2016 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, aus. Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich werden die Antragsunterlagen im Internet unter: http://www.kreis- paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/66- umweltamt/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-immissionsschutz/amtliche-bekanntmachungund-auslegung.php veröffentlicht. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 23.05.2016) schriftlich bei der vorstehend genannten Behörde erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o.g. Frist bei der o.g. Behörde. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 5 Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß 10 Abs. 6 BImSchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Findet aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der erhobenen Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Genehmigungsbehörde zunächst auf den 28.06.2016 ab 10.00 Uhr anberaumt. An diesem Termin werden mehrere Vorhaben im Bereich Paderborn- Dahl und Paderborn-Neuenbeken erörtert. Der Erörterungstermin wird gegebenenfalls im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist gemäß 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. gez. Kasmann

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 6 56/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Az.: 66.3/40407-15-600 (V) 66.3/42146-15-600 Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage in Paderborn - Neuenbeken Die VMV Böltenberg Wind GmbH & Co. KG, Am Freistuhl 14, 33100 Paderborn, beantragt gem. 4,9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Vorbescheid sowie die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 14, Flurstück 127. Die Windkraftanlage hat folgende technische Merkmale: Enercon E-82 E2/E3 Leistung 2.300 kw Nabenhöhe 138,38 m Rotordurchmesser 82,00 m Gesamthöhe 179,38 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den ausgelegten Anträgen und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für dieses Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Anlage 1, Ziffer 1.6.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß 10 Abs. 3 BImSchG i.v.m. 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Die Anträge mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 07.04.2016 bis einschließlich 09.05.2016 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, aus. Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich werden die Antragsunterlagen im Internet unter: http://www.kreis- paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/66- umweltamt/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-immissionsschutz/amtliche-bekanntmachungund-auslegung.php veröffentlicht. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 23.05.2016) schriftlich bei der vorstehend genannten Behörde erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o.g. Frist bei der o.g. Behörde. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 7 Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß 10 Abs. 6 BImSchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Findet aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der erhobenen Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Genehmigungsbehörde zunächst auf den 28.06.2016 ab 10.00 Uhr anberaumt. An diesem Termin werden mehrere Vorhaben im Bereich Paderborn- Dahl und Paderborn-Neuenbeken erörtert. Der Erörterungstermin wird gegebenenfalls im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist gemäß 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, der Antragsteller und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid bzw. den Genehmigungsantrag und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. gez. Kasmann

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 8 57/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Az.: 66.3/41512-15-600 (V) Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage in Paderborn - Dahl Herr Dionysius Vogt, Bad Lippspringer Str. 36, 33100 Paderborn, beantragt gem. 9 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Vorbescheid zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Paderborn, Gemarkung Dahl, Flur 3, Flurstück 94. Die Windkraftanlage hat folgende technische Merkmale: Enercon E-82 E2 Leistung 2.300 kw Nabenhöhe 108,38 m Rotordurchmesser 82,00 m Gesamthöhe 149,38 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für dieses Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Anlage 1, Ziffer 1.6.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß 10 Abs. 3 BImSchG i.v.m. 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 07.04.2016 bis einschließlich 09.05.2016 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, aus. Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich werden die Antragsunterlagen im Internet unter: http://www.kreis- paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/66- umweltamt/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-immissionsschutz/amtliche-bekanntmachungund-auslegung.php veröffentlicht. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 23.05.2016) schriftlich bei der vorstehend genannten Behörde erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o.g. Frist bei der o.g. Behörde. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 9 Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß 10 Abs. 6 BImSchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Findet aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der erhobenen Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Genehmigungsbehörde zunächst auf den 28.06.2016 ab 10.00 Uhr anberaumt. An diesem Termin werden mehrere Vorhaben im Bereich Paderborn- Dahl und Paderborn-Neuenbeken erörtert. Der Erörterungstermin wird gegebenenfalls im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist gemäß 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, der Antragsteller und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. gez. Kasmann

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 10 58/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Az.: 66.3./40387-15-600 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in Borchen Herr Hans-Andreas Michels, Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn, beantragt gem. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in Borchen, Gemarkung Dörenhagen, Flur 3, Flurstück 280. Die Windkraftanlage hat folgende technische Merkmale: Enercon E-101 Leistung 3.050 kw Nabenhöhe 149,00 m Rotordurchmesser 101,00 m Gesamthöhe 199,50 m Weitere Angaben zum Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für dieses Vorhaben ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Anlage 1, Ziffer 1.6.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß 10 Abs. 3 BImSchG i.v.m. 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 07.04.2016 bis einschließlich 09.05.2016 bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, und der Gemeinde Borchen, Bürgerbüro, Unter der Burg 1, 33178 Borchen, aus. Sie können dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich werden die Antragsunterlagen im Internet unter: http://www.kreis- paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/amtsverzeichnis/aemter/66- umweltamt/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-immissionsschutz/amtliche-bekanntmachungund-auslegung.php veröffentlicht. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 23.05.2016) schriftlich bei den vorstehend genannten Behörden erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o.g. Frist bei einer der o.g. Behörden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach 10 Abs. 3 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 11 Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß 10 Abs. 6 BImSchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Findet aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der erhobenen Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Genehmigungsbehörde zunächst auf den 21.06.2016 ab 10.00 Uhr anberaumt. An diesem Termin wird auch das weitere Vorhaben des Herrn Michels, Az.: 40203-16-600, erörtert. Er wird gegebenenfalls im Rathaus der Gemeinde Borchen, Großer Sitzungssaal, Unter der Burg 1, 33178 Borchen durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist gemäß 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, der Antragsteller und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. gez. Kasmann