Regionalmanagement. Ergebnisprotokoll

Ähnliche Dokumente
Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3

Im gewohnten Zuhause leben

selbstbestimmt leben geborgen sein - alles aus einer Hand

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Steffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Rund um die Pflege. Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald. Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Pflegestärkungsgesetz I -

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Drei Stufen zur Reform der Pflegeversicherung. Hintergrundinformationen

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Merkblatt Pflegeversicherung

Die ersten Schritte. 6 Der Pflegefall tritt ein was tun? Checkliste: Erste Schritte. Beispiel:

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Pflegereform (Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegestufe und können es zur Bezahlung ihrer Pflege einsetzen.)

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Diakonie Lahn Dill Stephanus Werk. Infozentrale Pflege und Alter. Selbstbewusst älter werden. Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Maßnahmen zur Sicherung einer qualifizierten pflegerischen Versorgung im Kreis Soest. Irmgard Soldat 1. stellv. Landrätin

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation

Dienstleistungsmodelle in der ambulanten Pflege

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Caritas - Tagespflege für Senioren Mönchengladbach Venn. Aktiv in der Tagespflege

Pflegeleistungen 2015

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Was bringt die Pflegereform?

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017

Das Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick

umsorgt sein. Sicherheit fühlen So vielseitig wie das Leben. So vielseitig wie das Leben. KWA Club Betreutes Wohnen zu Hause

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Die Pflegeberatung - 7a SGB XI

Fachtag Demenz 27. Oktober 2015 Landratsamt München. Angebote und neue Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Landkreis München e.v.

Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz - Teil 1 (PSG I) gültig ab

Daheim alt werden. Welche Hilfen gibt es? Welche Hilfen gibt es? Wer bietet sie an? Wer bezahlt sie? Pflege. Pflege

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Gut leben im Heim. Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013

11. Deutscher Seniorentag 2015 Selbstbestimmt leben können von der Zukunft der Pflege

Pflegereform Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Schwerpunkte der Reform der Pflegeversicherung

Pflege-Charta Artikel 5: Das Recht auf Information und Beratung

Haus St. Magdalena. Erleben Sie SeniVita Wohnen: Pflegewohnanlage der neuesten Generation für pflegebedürftige Menschen in Maisach

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

Senioren - WG Pflegestatistik ,5 Millionen Pflegebedürftige insgesamt

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Wir stärken die Pflege. Gemeinsam.

Vorwort Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen Hauswirtschaftliche Versorgung

Modellprojekt Fachstellen Altern und Pflege im Quartier als Teil der Pflegeoffensive Brandenburg

Ambulanter Pflegedienst am St. Josef Krankenhaus I Josefstr I Moers

Netzwerk Bildung Nord, 20. Treffen

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Generationengerecht leben in Stadt und Land. Ein Dorf organisiert sich selbst

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Was bringt das PSG II?

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung

Leben mit Demenz eine Kommune übernimmt Verantwortung. Seniorenberatung Maintal Katharina Gutsch und Kathleen Wendler

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen

Zerreißprobe Pflege FORUM.MESSE VORSORGE.PFLEGE.BEGLEITUNG. ABSCHIED.TRAUER. Pflege und Beruf vereinbaren, wie geht das? Messe Bremen 9.

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Damit Kirche und Laden im Dorf bleiben

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Ambulante Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Köln

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Wohnkonzept Seniorenwohnanlage im Gustav-Schatz-Hof in Kiel-Gaarden

Transkript:

Regionalmanagement Ergebnisprotokoll Anlass: 3. Netzwerktreffen der Gemeindekümmerer am Mittwoch, den 13.04.2016 von 15:30 bis 18:00 Uhr Ort: Amt Südtondern, Niebüll Moderation und Protokoll: Carla Kresel Tagesordnungspunkte 1. Austausch Was gibt es Besonderes aus der Arbeit seit dem letzten Treffen zu berichten? 2. Pflegestärkungsgesetz Angelica Lorenzen vom Kreis Nordfriesland für den Fachdienst Gesundheit 3. Wohnen im Alter Ulrike Petersen vom Kreis Nordfriesland für den Fachdienst Gesundheit 4. Weiteres Vorgehen: Welche Inhalte sollen gemeinsam weiterentwickelt werden? 5. Verschiedenes und Termine Nächste Schritte: 4. Treffen der Gemeinde-Kümmerer am Mittwoch 5. Oktober 2015, 15:30 17:30 Uhr, Tondern- Treff Bredstedt, Osterstr. 28 Anlagen Liste der Teilnehmenden Präsentation Pflegestärkungsgesetz & Wohnen im Alter von Angelica Lorenzen und Ulrike Petersen Flyer von der Kümmerin Iris Petersen, Achtrup Ideensammlung Tondern-Treff TOP 1: Austausch Was gibt es Besonderes aus der Arbeit seit dem letzten Treffen zu berichten? Im Rahmen der Vorstellungsrunde wurden über Besonderheiten aus der Arbeit seit dem letzten Treffen berichtet. - Ute Petersen und Dörte Stöber arbeiten seit 1.1.2016 im Tondern-Treff Bredstedt. Ihre Arbeit als Kümmerinnen bezieht sich ausschließlich auf Senioren in der Stadt Bredstedt und in den umliegenden Gemeinden. Ihre Aufgaben umfassen Angebote für Senioren zu entwickeln, vorhandene Angebote zu vernetzen und sie für Interessierte und Hilfebedürftige sichtbar zu machen. Ihr Ziel ist dabei die Angebote nach den Wünschen der Menschen zu stricken und keine Angebote von oben herab zu entwerfen. Im März wurden Netzwerkpartner wie z.b. Bürgermeister, Sozialverbände, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen eingeladen, um die Arbeit der Kümmerinnen vorzustellen, aber auch um die Wünsche und Anregungen der Eingeladenen wie auch ihre Ideen zur Zusammenarbeit zu erfragen, siehe Anlage. Wünsche waren z.b. Angebote zur Nutzung von Smartphones, Fahrdienste, Vorlesenachmittage, Spielenachmittage für Jung & Alt, Gemeinsames Kochen; Interesse an Vorträgen zu Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Neues aus der Pflege; Veranstaltungen wie Public Viewing, Vorstellungen der Tagespflegeeinrichtungen, Modenschau in Tagespflege; bei der Zusammenarbeit z.b. Abstimmung der Veranstaltungskalender, Nutzung vorhandener Strukturen, Erstellen einer Übersicht barrierefreier Wohnungen in der Region, Zusammenarbeit mit der VHS etc. Wichtig sei ihnen zu schauen, was es vor Ort gibt und dieses zu beleben. Es soll ein Fragebogen verteilt werden, um Hilfeanfragen und ehrenamtliche Hilfeangebote zu erfragen. Angestrebt wird außerdem der Aufbau einer Plattform von Ehrenämtlern. 1

- Neues Angebot in Stedesand: Freitagnachmittags begleiten die beiden Kümmerinnen Margit Lützen und Marina Koth Menschen, die alleine nur noch schwer gehen können, bei einem Spaziergang. Start ist an den beiden Ortsenden um 14 Uhr, getroffen wird sich dann gemeinsam um 14:30 Uhr auf Bänken an der Schule zu einem Schnack. Dieses Angebot kommt sehr gut an. Die weiteren Nachfragen umfassen besonders die Bereiche Gesundheit und Pflege, Anträge, Arztfahrten und Spaziergänge. - In Neukirchen werden die Bürozeiten der vier ehrenamtlichen Kümmerer nach wie vor sehr wenig in Anspruch genommen. Darum ist ggf. eine Reduzierung in Planung und es soll ggf. angeboten werden die KümmerInnen zu Hause anzurufen. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit sind bisher wenig Nachfragen nach Hilfsangeboten. Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass die Hilfestrukturen der Familien und Nachbarn noch gut funktionieren. In Neukirchen konnte ein Investor gefunden werden für den Bau von 12-15 Wohnungen. Hier soll gerne die DRK-Sozialstation und die Kümmererstruktur mit eingebunden werden. - In Dagebüll ist Luise Block seit dem 1.1.2016 als Kümmerin auf Minijob-Basis mit acht Wochenstunden angestellt. Sie ist in dem Ort gut vernetzt, da sie seit 7 Jahren als Sekretärin im Kirchenbüro tätig ist und vorher im Pflegebereich gearbeitet hatte. Um ihre neue Arbeit bekannt zu machen, hat sie mit ihrem neuen Flyer viele Hausbesuche gemacht. Geplant ist ein Geburtstagskaffee-Nachmittag mit über 70 Jährigen. Daraus möchte sie einen Kreis von Ehrenamtlichen zusammenstellen. Bisher hat sie keinen festen Bürotermin, die zahlreichen Anrufe erhält sie zu Hause. Die Nachfragen betreffen hauptsächlich den Pflegebereich, auch sind viele Menschen in den Außenlagen Dagebülls einsam. Zur Zeit erledigt sie alle Arbeiten selber, sie möchte sich aber eine Gruppe von Ehrenamtlichen aufbauen, die Arbeiten übernehmen können. Außerdem möchte sie im Dorfgemeinschaftshaus neue Angebote einbringen wie z.b. Bewegungskurse und Seniorengymnastik. Angestrebt ist eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz, Sozialverband, Sportverein und der Kirche. - Im September feiern die Alltagshilfen in Bordelum ihr zweijähriges Bestehen. Die vier Koordinatoren erhalten zusammen 250 für geringfügige Beschäftigung, die Alltagshelfer/ Kümmerer nehmen 4 / Std. für die ausführenden Arbeiten. Für besondere Fälle steht ein Fonds zur Verfügung. Mit der Angebotsnachfrage sind die Alltagshelfer zufrieden. Sie haben feste Paare für Fahrdienste, die Vermittlung läuft aber nach wie vor über die vier Koordinatoren. Ihr Motto ist Jung hilft Alt & Alt hilft Jung : In Schulen gehen z.b. Ehrenamtliche zum Vorlesen, es wird mit Schülern der 1. Klasse das Lesen geübt oder es wird dort ausgeholfen, wo in einer Klasse eine zweite Kraft gebraucht wird. In Planung stehen Senioren-Ausflüge für Frühjahr und Herbst. Gute Bekanntheit erhalten Sie darüber, dass die vier Koordinatoren in den vier Ortsteilen gut vernetzt sind, dass diejenigen, die die Hilfen in Anspruch nehmen, ihre Erfahrungen weitererzählen und dass Personen direkt angesprochen werden, da es nicht reiche, Infos ins Kirchenblatt zu stellen. Sie passen bei den Alltagshilfen auf, dass sie nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Sie verweisen in solchen Fällen an den Pflegedienst (30 /h) oder an 10 -Kräfte. Ihr Motto ist, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Angelica Lorenzen vom Fachdienst Gesundheit berichtet dazu, dass die Pflegedienste oft überfordert sind, da sie zu wenig Personal haben. Von den 30, die an den Pflegedienst bezahlt werden, erhält die Betreuungsperson 8,50. Auch vom Fachdienst Gesundheit suchen sie bei ihrer aufsuchenden Arbeit dringend Ehrenamtliche, die unterstützend für ihr Klientel arbeiten. Eine aktive Gruppe von 30 Personen plant in Bordelum bei der jetzigen Grundschule ein Primarhaus bzw. Bildungs-Campus. Hier ist ggf. ein Büro für die Alltagshilfen vorgesehen. 2015 hatte Heinrich Becker zu einem Treffen zu Flüchtlingen in Bordelum eingeladen. Hier haben sich 20 Personen bereit erklärt, Patenschaften zu übernehmen, davon 10 aus dem Kreis der Alltagshelfer. Jeweils in Dörpum und im westl. Bordelum wohnen 20 Flüchtlinge in jeweils 4 Häusern, die durch die Paten betreut werden. Sie geben Hilfe zur Selbsthilfe, zu Anfang war es viel Arbeit und Organisation, jetzt sind sie selbständiger. - Iris Petersen ist in Achtrup mit einen Minijob-Vertrag sei ca. einem Jahr als Kümmerin beschäftigt (30 Std./Monat), welcher jetzt für ein weiteres Jahr verlängert wird. Frau Petersen ist ursprünglich Bankangestellte, lebt seit 20 Jahren im Dorf auf ihrem landwirtschaftlichen Betrieb und ist von daher gut vernetzt. Ihr Büro ist ihr Klapphandy mit einer einfachen dreistelligen Nummer (ältere Personen haben oft Schwierigkeiten mit einer langen Handy-Nr.), sie hat einen Flyer verfasst, in dem sie sich vorstellt und geht damit auch in die Haushalte, um zu er- 2 von 6

fragen, wer Hilfe braucht. Sie nimmt im Dorf vielfältige Anfragen an. Sie reichen von Unterstützung bei der Lehrstellensuche für einen Jugendlichen, beim Suchen nach einem Kindergartenplatz für ein 14-Monate altes Kind, Unterstützung von Paten einer syrischen Familie bis zu Begleitung bei Spazierengängen und einem Schnack bei einer älteren Person auf Vermittlung des Arztes. Pflegerische Arbeiten wie z.b. Wadenwickel gehören nicht zu ihrem Repertoire. TOP 2: Pflegestärkungsgesetz Bericht von Angelica Lorenzen vom Fachdienst Gesundheit des Kreises Nordfriesland (Details siehe Präsentation in der Anlage) Frau Lorenzen stellt den Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland vor. Er ist seit 2010 eine unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungsstelle bei allen Fragen des Alterns und der Pflege. Die individuelle Beratung erfolgt in Form von Hausbesuchen, persönlichen Sprechzeiten und Telefonaten (ca. 6.000 Beratungen/Jahr). Die Arbeit umfasst eine einzelfallspezifische Koordinierung aller Hilfen mit dem Ziel, das bestmögliche individuelle Arrangement zu ermöglichen. Um die BürgerInnen für das Thema Pflege zu sensibilisieren, erfolgt außerdem Öffentlichkeitsarbeit. Der Pflegestützpunkt gibt Informationen zu: - Leistungen der Pflegeversicherung, - Arten der Versorgung in der Pflege, - Finanzierung der Pflege, - Antragstellung insbesondere bei Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehinderung, - unterstützenden Angeboten (Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern), - barrierefreiem Wohnen, - entlastenden Angeboten. Weiterhin werden eigene Kurse angeboten: - Umgang mit Demenz für Angehörige, - Betreuungscafé und Angehörigengruppe in Niebüll, - Ausbildung als NachbarschaftshelferIn. Nach 45b SGB XI können Nachbarschaftshelfer mit bis zu 104 mtl. als zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Pflegebedürftigen können jetzt entscheiden, ob sie diese zusätzlichen Leistungen wie bisher von Pflegediensten oder künftig durch Nachbarschaftshelfer erhalten möchten. Nachbarschaftshelfer leben dabei nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person und sind nicht mit ihr verwandt oder verschwägert. Das Angebot trägt dazu bei, die ambulanten Pflegedienste zu entlasten. Die Nachbarschaftshelfer erhalten nach Ausbildung (20 Std.) 6-8 /Std. nach Abrechnung mit der Pflegekasse. Es bestehen folgende Zuständigkeiten in der individuellen Beratung: - Südtondern und Insel Sylt: Angelica Lorenzen, Tel. 04841 / 89 70 18 - Mittleres Nordfriesland, Amrum und Föhr: Ulrike Petersen, Tel. 04841 / 89 70 31 - Südliches Nordfriesland und Pellworm: Arne Hansen, Tel. 04841 / 89 70 22 - Sprechstunde im Gesundheitsamt Kreis Nordfriesland, Damm 8, 25813 Husum: Do. 08.30-12.00 Uhr Das Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1.1.2015 eingeführt. Die Neuerungen beinhalten eine Ausweitung und Flexibilisierung der Leistungen, eine Entlastung der Pflegenden und Angehörigen und eine Ausweitung niedrigschwelliger Angebote. Problem ist, dass die Informationen zur Entlastung nicht immer bei Angehörigen und Betroffenen ankommen. Darum die Bitte an die Gemeindekümmerer, Hilfebedürftige an den Pflegestützpunkt zu vermitteln. Ansprüche können je nach Pflegestufe gestellt werden für (Details zu mtl. Leistungen je nach Pflegestufe siehe Präsentation): - Pflegegeld für häusliche Pflege - Pflegesachleistungen für häusliche Pflege - Teilstationären Leistungen der Tages- und Nachtpflege Tagespflegeeinrichtungen gibt es in Breklum und Niebüll. Bei Pflegestufe 1 sind z.b. 1-2 Tage Tagespflege möglich, was eine große Entlastung für pflegende Angehörige bedeuten kann, wodurch zu Pflegende länger zu 3 von 6

Hause wohnen bleiben können. Viele Angehörige nehmen diese Leistungen nicht in Anspruch, da sie glauben, damit ihren Partner abzuschieben. In Nordfriesland gibt es keine Nachtpflegeeinrichtungen, da sich diese nicht rentieren. - Leistungen bei vollstationärer Pflege - Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel - Hilfe bei Verhinderung einer Pflegeperson - Kurzzeitpflege Eine Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist möglich. Was viele nicht wissen: In einem Pflegeheim besteht ein Eigenanteil von 25-30 /Tag. Hier können Anträge beim Sozialzentrum gestellt werden auf Übernahme der Kosten. Verhinderungspflege ist auch bei Urlaub möglich. Verhinderungspflege ist auch über Nachbarschaftshelfer möglich ( 45 b SGB XI) - Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen in Nordfriesland auf Nordstrand und in Husum - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab Pflegestufe 0 mit Demenz; innerhalb einer Pflegestufe einmalig 4.000, bei nächster Pflegestufe können weitere 4.000 beantragt werden. Wohnen die Menschen in einer ambulanten WG, können z.b. bei 4 Personen 4x4.000 bei einer Pflegestufe bezogen werden - Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen - für Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege: Haushaltshilfe, Betreuungsarbeiten etc.. Nachbarschaftshelfer erhalten hier z.b. 104 /mtl., es gibt jedoch noch zu wenige Nachbarschaftshelfer Im nächsten Jahr soll das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet werden. Zentrale Veränderungen werden sein: - Ersetzen von Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zum 01.01.2017 - Geistige Fähigkeiten werden vermehrt bei der Feststellung des Pflegegrades berücksichtigt. Demenzerkrankte erhalten damit bessere Leistungen, Menschen, die nur körperlich eingeschränkt sind, erwarten Nachteile. Die Begutachtung wird umfangreicher. Bisher wird bei der Begutachtung geschaut, was der Mensch nicht mehr kann, in Zukunft wird bewertet, was er kann. - Stärkung der ambulanten Versorgung - Mehr Flexibilität bei der Kombinierung aller Leistungen - Bestandsschutz für Menschen mit Pflegestufe TOP 3: Wohnen im Alter Bericht von Ulrike Petersen vom Fachdienst Gesundheit des Kreises Nordfriesland (siehe Präsentation in der Anlage) Wohnen im Alter hat in den letzten Jahren an den Bedeutung gewonnen. Gründe hierfür sind u.a.. - Rapider Anstieg der Lebenserwartung - Bedeutungsverlust der Familie als Versorger im Alter, kleinere Familien - Migration innerhalb von Deutschland, Wegzug Familienmitglieder - Individualisierung der Lebenswelt des Einzelnen - Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens ein Pflegefall zu werden: o Frauen = 74% o Männer = 57% Die Wohnformen im Alter reichen von - Eigentumswohnung oder eigenes Haus - Mietwohnungen - (betreute) Wohngemeinschaften - Mehrgenerationenhäuser - Betreutes Wohnen (mit oder ohne Anschluss an Pflegeeinrichtung) - Einrichtungen der stationären Pflege 4 von 6

- Wohnen bei Angehörigen Umfrageergebnisse haben ergeben, dass der größte Bevölkerungsteil im Alter weiterhin in den eigenen vier Wänden verbleiben möchte! Ist ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit im Alter möglich und sinnvoll, kann der Wohnraum barrierefrei angepasst werden. Ist dies nicht gegeben, kann ein Umzug in die vorab genannten alternativen Wohnmodelle initiiert werden. Bei beiden Varianten beraten der Pflegestützpunkt, die Behindertenberatung des Kreises Nordfriesland und die Pflegedienste. Eine Wohnraumanpassung kann finanziert werden - Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit: Zuschuss von Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.000 Euro (vor Beginn der Baumaßnahme beantragen) - Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Kreditprogramm oder Investitionszuschuss (auch für Vermieter) - Förderung des Landes Schleswig-Holstein - Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein TOP 4: Weiteres Vorgehen: Welche Inhalte sollen gemeinsam weiterentwickelt werden? Für das nächste Treffen (4.10., 15:30 h) besteht Interesse an dem Thema Pflegewohngemeinschaften. Eingeladen wird dazu Irene Fuhrmann von KIWA (Koordinierungsstelle innovativer Wohnund Pflegeformen im Alter für SH). Ein Thema für ein weiteres Treffen ist der Umbau vorhandener Bausubstanz. Hier könnten Sanierungsprogramme für Umbauten vorgestellt werden Oder es könnten Beispiele aus anderen Regionen präsentiert werden, wo Konzepte von Alters-Wohngemeinschaften in größeren Anwesen umgesetzt wurden. Ggf. Einladung von Stefanie Lorenzen von der Heimaufsicht zu der Frage: Wie muss das Zusammenleben im Haus konstruiert sein, damit das Haus nicht unter die Heimaufsicht fällt? Weiterhin wird von den Anwesenden ein 4-stündiger Workshop gewünscht zum Thema Was sind die Inhalte meiner Arbeit als KümmerIn - was ist das Anforderungsprofil meiner Arbeit? Die Arbeiten der KümmerInnen werden in den verschiedenen Kommunen je nach Personen, Anforderungen, Ort und Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich und individuell ausgeführt. Gleichzeitig gibt es Gemeinsamkeiten und Schnittstellen. Im Workshop können sich die Teilnehmenden über die verschiedenen Erfahrungen im Tätigkeitsbereich der Kümmerer austauschen und Anforderungen konkretisieren. Angefragt wird eine Moderation durch den Paritätischen. Zielgruppe des Workshops: GemeindekümmerInnen an der Westküste. Geplanter Zeitpunkt: Herbst/Winter2016 nach dem nächsten Austauschtreffen. Zeitrahmen: z.b. 14 18 h. TOP 5: Weiteres und Termine Es wird nachgefragt, ob es eine Vorlage gibt für einen Fragebogen, der an alle Bürger verteilt wird, um Hilfebedarf und mögliche Hilfeleistungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfragen. Angeregt wird weiterhin, dass die Flyer der Kümmerer in den einzelnen Gemeinden untereinander ausgetauscht werden. Carla Kresel verschickt Flyer aus Bordelum als Anlage zum Protokoll (oder danach). Weitere Flyer können beim nächsten Treffen mitgebracht werden. Am 19.7.2016 findet von 16-20 Uhr im Tondern-Treff die Veranstaltung Wohnvielfalt im Alter statt, eine Kooperation des Tondern-Treffs mit KIWA und der AktivRegion. Herzlich eingeladen dazu ist das Netzwerk der Gemeindekümmerer. Das 4. Gemeindekümmerer-Treffen findet statt am 10. Oktober 2016, 15:30 17:30 h im Tondern- Treff in Bredstedt, Osterstr. 28. Bredstedt, 19.4.2016 5 von 6

Anlage1: Teilnahmeliste Organisation Name Vorname 1. Kümmerin Block Luise Dagebüll 2. Kreis NF, Bürgernetzwerk Blum Ulrike Husum 3. Kümmerer und stellv. Bürgermeister Dose Thomas Neukirchen 4. Kümmerer Kempe Gerd Neukirchen 5. Kümmerin Koth Marina Stedesand 6. Kümmerin Lützen Margit Stedesand 7. Kümmerin Petersen Iris Achtrup 8. Kümmerin, Vors. LandFrauenVerein Dörpum Petersen Martje Bordelum 9. Kümmerin Tondern-Treff Bredstedt Petersen Ute Bredstedt 10. Kümmerin Tondern-Treff Bredstedt Stöber Dörte Bredstedt 11. Referentin, Kreis NF, Fachdienst Gesundheit Lorenzen Angelica Niebüll 12. Referentin, Kreis NF, Fachdienst Gesundheit Petersen Ulrike Husum 13. AktivRegion Nordfriesland Nord Kresel Carla Bredstedt 6 von 6