Altersteilzeitversicherung Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter Seite 1
Rechtliche Grundlage Altersteilzeitgesetz ( 8a ATzG) Grundlage der Altersteilzeit Anspruchsgrundlage Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Betrieb. Der Anspruch ergibt sich auf Basis von Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Individualvereinbarung Seite 2
Was sichern wir ab? Der Ernstfall kann sowohl in der Aktiv- als auch in der Passiv-Phase auftreten. Wir verbürgen uns für den Höchstbetrag des jeweiligen Anspruchs und zahlen im Insolvenzfall das aktuelle Wertguthaben an die Arbeitnehmer. Auffüllen des Risikobetrages (Arbeitszeitkonto) Höchstbetrag des Anspruchs = Eintritt in die Freistellungsphase Abbau des Risikobetrages (Arbeitszeitkonto) 50% Seite 3 Rentenbezug 58 J. Aktiv-Phase Passiv-Phase 64 J.
Unser Angebot AXA übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den Fall, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern wegen Insolvenz nicht nachkommen kann. Seite 4
Praktische Umsetzung Der Arbeitgeber schließt mit AXA einen unbefristeten Rahmenvertrag ab, der jährlich von beiden Seiten kündbar ist. Bereits verbürgte Guthaben bleiben von der Kündigung unberührt. AXA verpflichtet sich die angesparten Wertguthaben der in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter durch eine Bürgschaft abzusichern. Die Ermittlung und Berechnung der zu sichernden Wertguthaben übernimmt ein von AXA beauftragter externer Dienstleister. Seite 5
Wie managen wir die Absicherung? AXA Absicherung der Wertguthaben in Bürgschaften Erhält die Original Bürgschaftsurkunde beauftragt einen externen Dienstleister Zahlung der angesparten Wertguthaben Insolvenzfall Regelfall Unternehmen zur Meldung und laufenden Verwaltung der Wertguthaben Verwaltung und Abwicklung Seite 6
Wie ist der Ablauf? Der Arbeitgeber liefert dem externen Dienstleister die erforderlichen Daten zur Berechnung der Ansprüche der abzusichernden Mitarbeiter. Wir rechnen vierteljährlich auf Basis der von dem externen Dienstleister an uns gemeldeten aktuellen Wertguthaben mit dem Arbeitgeber ab. Bei Wertguthaben bis max. 100.000 EUR gilt eine pauschale Jahresprämie. Im Insolvenzfall werden die Ansprüche mit Hilfe des externen Dienstleisters an die Arbeitnehmer, Sozialträger und Finanzämter ausgezahlt. Seite 7
Voraussetzungen Kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen. Vereinbarung des Unternehmens zur Altersteilzeit (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung). Vorlage der Bilanzen und Informationen zum laufenden Geschäftsjahr. Eine Übersicht der abzusichernden Mitarbeiter. Positives Ergebnis der Bonitätsprüfung. Seite 8
Unsere Konditionen Wertguthaben <= 100.000 EUR Höhe der Bürgschaft (entsprechend der prognostizierten maximalen Wertguthaben) für max. 3 Mitarbeiter 50.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR Pauschale Jahresprämie incl. Kontenführung durch externen Dienstleister 600 EUR 800 EUR 1.000 EUR Besicherung: 30 % der Bürgschaftssumme Die Besicherung ist vor Ausstellung der Bürgschaft zu erbringen. Diese Konditionen setzen eine positive Bonitätsbeurteilung des Kunden voraus. Seite 9
Unsere Konditionen Wertguthaben > 100.000 EUR Die Jahresprämie errechnet sich aus den am Stichtag vorliegenden durchschnittlichen Wertguthaben des vergangenen Quartals. Prämiensatz für Unternehmen der Privatwirtschaft inkl. Kontenführung durch externen Dienstleister 1,8 % Mindestprämie p.a. 400 EUR Prämiensatz für Unternehmen der öffentlichen Hand inkl. Kontenführung durch externen Dienstleister 1,2 % Mindestprämie p.a. 400 EUR Besicherung: Die notwendige Besicherung wird individuell festgelegt. Sie ist vor Ausstellung der Bürgschaft zu erbringen. Diese Konditionen setzen eine positive Bonitätsbeurteilung des Kunden voraus. Seite 10
Übersicht Vor-/Nachteile der Alternativen Sicherungsmodelle der Absicherung der Altersteilzeit Vorteile Kautionsversicherung Keine Anrechnung auf die Avallinie Nur teilweiser Liquiditätsabfluss Großer Finanzierungsspielraum durch die Nutzung der nicht gebundenen Wertguthaben Geringer Anpassungsaufwand der verpfändeten Sicherungsmittel durch den Arbeitgeber Globalbürgschaft Geringer Liquiditätsabfluss Großer Finanzierungsspielraum durch die Nutzung der nicht gebundenen Wertguthaben Reine Insolvenzsicherung, keine Finanzierung Geringer Anpassungsaufwand der verpfändeten Sicherungsmittel durch den Arbeitgeber Doppelseitige Treuhand Kapitalerträge stehen dem Arbeitgeber zu (Anlagemodell) Freie Wahl der Anlageform Anlagemodell mit Verpfändungsvereinbarung Zeitkontenrückdeckung mit Garantie (Depotabsicherung) Kapitalerträge stehen dem Arbeitgeber zu Verfügungsgewalt über die verpfändeten Wertpapiere verbleiben beim Arbeitgeber Freie Wahl der Anlageform Kapitalerträge stehen dem Arbeitgeber zu Garantiezins für Arbeitgeber Nachteile Durchführung einer Bonitätsprüfung durch den Versicherer - Versicherungsform kommt nur für solvente Betriebe in Frage Bürgschaftssumme wird auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet Durchführung einer Bonitätsprüfung durch den Finanzdienstleister - Versicherungsform kommt nur für solvente Betriebe in Frage 100 %iger Liquiditätsabfluss Verpfändungs- und Treuhandvereinbarungen sind unerlässlich Wertpapierfonds unterliegen Kursschwankungen Risiko bei Wegfall des Treuhänders Hoher Anpassungsaufwand der verpfändeten Sicherungsmittel durch den Arbeitgeber Verpfändete Sicherungsmittel sind im Zugriff des Treuhänders 100 %iger Liquiditätsabfluss Verpfändungs- und Treuhandvereinbarungen sind unerlässlich Wertpapierfonds unterliegen Kursschwankungen Hoher Anpassungsaufwand der verpfändeten Sicherungsmittel durch den Arbeitgeber 100%iger Liquiditätsabfluss Hoher Anpassungsaufwand der verpfändeten Sicherungsmittel durch den Arbeitgeber Verpfändungsvereinbarungen sind unerlässlich Seite 11