GSVG Die Sozialversicherung für Gewerbetreibende Wolfgang Gruber & Dr. Johannes Pflug
Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter ( Komplementäre ) einer KG* Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter*, die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind * sofern die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist Der Versicherungsschutz umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, GSVG-Krankenversicherung und ASVG-Unfallversicherung
Pflichtversicherung GEWERBE Beginn & Ende Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Vorraussetzungen eingetreten sind, z.b. Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung Tag des Eintritts in eine OG Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Kalendermonates, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.
Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV, KV und UV Ruhen eines Gewerberechtes Das Ruhen ( Nichtbetrieb ) führt zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. TIPP: Ideale Lösung für Unterbrechungen der selbständigen Tätigkeit ACHTUNG auf KV-Schutz! Der Nichtbetrieb ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen. ACHTUNG: Ruhendmeldungen für die Vergangenheit bewirken die Ausnahme für maximal 18 Monate, sofern kein Leistungsbezug vorhanden war.
Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV & KV Geringfügige Selbständigkeit Umsatz 30.000,00 Einkommen 4.871,76 innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG-Pflichtversicherung oder 60. Lebensjahr vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und Einkommensgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten seit 1. Juli 2013 während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bzw. Kindererziehungszeit Ausnahme in der PV & KV Unfallversicherung bleibt aufrecht Nur für Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigung (nicht für Gesellschafter)!
Die Beitragsermittlung vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage
Die Beitragsermittlung Formel + Beitragssatz Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag PV 18,50 % KV 7,65 % SV 1,53 %
Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage Die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. 5.425,00 Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres BGRL Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 % Mindest-BGRL / Monat PV + KV (VG I) 537,78 PV + KV (VG II) 405,98 PV 706,56 KV 724,02
Die Beitragsermittlung Nachbemessung & Herabsetzung 2011 ESTB 2011 12.000,00 HR 1.623,00 NB PV1.255,00 wenn die vorläufige BGRL höher ist als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres 2012 ESTB 2012 24.000,00 HR 1.623,00 NB PV 3.355,00 2013 2014 ESTB 2013 50.000,00 HR 1.687,56 NB PV + KV 11.828,74 Herabsetzung möglich vorl. 6.453,36 KV FIX vorl. 6.453,36 KV FIX vorl. 6.453,36 vorl. mtl. 1.216,99 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
Die Beitragsermittlung bei Neugründern Ab 2014 können die Nachzahlungen für die ersten 3 Jahre auf Antrag auf 3 Jahre verteilt werden. Zinsenfrei und in 12 Quartalsbeiträgen! ESTB 2013 ESTB 2014 ESTB 2015 ESTB 2016 ESTB 2017 ESTB 2018 2015 2016 2014 2014 2015 2017 2013 2013 2013 2014 2015 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SeVo: 1,53 % Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 SV: 8,23 148,86 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,90 / Monat ( 106,80 / Jahr)
Die Beitrageinhebung Fälligkeit und Konsequenzen Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Zahlungsprobleme! DRINGEND Ratenvereinbarung Nach den ersten 3 Jahren ab der Unternehmensgründung können Versicherte in Härtefällen eine Überbrückungshilfe bekommen! Verzugszinsen 7,88 % ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Exekution
Ratenkonzept 2015 Pilotprojekt der Landesstelle Wien
Ratenkonzept - Fall 1 Versicherter möchte seine Quartalsvorschreibungen in 3 Teilbeträgen (monatlich) oder unabhängig von Fälligkeiten bezahlen! Angebot SVA Jahresvereinbarung = Jahresrate durch Inkludierung der laufenden Quartalsvorschreibungen Voraussetzungen: KEIN Beitragsrückstand (maximal 2 offene Quartale) KEINE Nachbemessungen! Jahresrate ist nur für 1 Jahr möglich und wird Mitte des Jahres kontrolliert. Vereinbarung wird eingehalten: Kontaktaufnahme durch SVA wegen Fortsetzung im Folgejahr Vereinbarung wird nicht eingehalten: Jahresrate ist nicht mehr möglich.
Ratenkonzept Fall 2 Versicherter möchte seine Quartalsvorschreibungen zuzüglich seiner Nachbemessungsbeiträge über einen längeren Zeitraum verteilt entrichten (KEIN Neuzugang)! Angebot SVA Voraussetzungen: Zwöftelung der Nachbemessung und Gleichstellung mit Neuzugängen KEIN Beitragsrückstand (maximal 2 offene Quartale) Laufende Quartalsvorschreibungen werden pünktlich bezahlt! Zwöftelung wird Mitte des Jahres kontrolliert. Vereinbarung wird eingehalten: Fortsetzung und Inkludierung der künftigen Quartalsvorschreibungen möglich Vereinbarung wird nicht eingehalten: Ratenmahnung bzw. Fälligstellung der Vereinbarung
Vorteile für unsere Versicherten + Grundsätzlich ist nur eine Kontaktaufnahme mit der SVA zum Jahresbeginn erforderlich, um eine flexible Jahresvereinbarung zu treffen. + Der Versicherte kann bereits zu Jahresbeginn einen individuellen jährlichen Zahlungsplan unter Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen und geplanten Investitionen erstellen. + Keine Bindung mehr an die gesetzlichen Fälligkeitstermine der SVA und effektive Vermeidung von Terminkollisionen der Fälligkeitstermine (insbesondere Fälligkeitstermine von SVA und Finanzamt). + Zahlungen können individuell entsprechend der Auftragslage getätigt werden. + Keine Einleitung von gerichtlichen Schritten während des Kalenderjahres. + Eine absolute Steigerung unserer Servicequalität im Kontext der Bemühungen der SVA Selbstverwaltung.
Neue Vorschreibung Jahresvorschau & Info zur Beitragsgrundlage Kann ich mich auf die Vorschreibung einstellen? Jahresvorschau im 1. Quartal 2013 Zeigt vorläufige Beiträge für das laufende Jahr und die 2013 fälligen Nachbelastungen Information zur Beitragsgrundlage ab dem 3. Quartal 2011 Bietet genaue Informationen nach dem Motto vom Steuerbescheid zur Beitragsgrundlage
Neue Vorschreibung - Jahresvorschau
Neue Vorschreibung - Vorläufige Beitragsgrundlage
Neue Vorschreibung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung und KV-FIX
Neue Vorschreibung Online Service für Versicherte Wie erhalten Sie eine Authentifizierung? In Ihrer Landesstelle erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) Ihre Authentifizierungsdaten (Benutzername und Kennwort) sofort ausgefolgt. Am nächsten Werktag können Sie die Online-Services in Anspruch nehmen. ODER
Online Service - Handy oder e-card? immer dabei kein Kartenlesegerät funktioniert mit jedem Computer ideal für gelegentliche Nutzung keine Problematik mit Softwareupdate alle Anwendungen verfügbar kein SMS.Empfang Achtung: Kartenlesegerät erforderlich! ODER
Neue Vorschreibung Online Service für Versicherte
Neue Vorschreibung Online Service für Versicherte Voraussetzungen: Einstieg in das System erfolgt mit der Benutzerkennung von Finanz-Online, erfolgt der Einstieg bereits mittels Bürgerkarte (Bürgerkarte oder Handysignatur) wird diese Möglichkeit nicht mehr angeboten! Nur für Einzelunternehmer, die im Unternehmensregister eingetragen sind!
Beitragsvorschreibung Nach Eingabe der Versicherungsnummer und des entsprechenden Quartals erhalten Sie die gewünschte Beitragsvorschreibung:
Jahresübersicht Nach Eingabe der Versicherungsnummer und Auswahl des entsprechenden Jahres erhalten Sie die gewünschte Jahresübersicht:
Infos zur Beitragsgrundlage Nach Eingabe der Versicherungsnummer erhalten Sie die Infos zur Beitragsgrundlage:
Zusatzversicherung in der KV Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60. Lebensjahr Wartezeit 6 Monate (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage Krankengeld ab Prämie 28,88 4. Tag 29,35 50,00 4. Tag 62,50 108,50 4. Tag 135,63
Beitragsfreie Unterstützung bei Krankheit und Unfall Selbständige Erwerbstätige, deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes erforderlich ist, können eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit beantragen. Voraussetzung: weniger als 25 Dienstnehmer Fixbetrag in Höhe von 28,88 täglich für maximal 20 Wochen für dieselbe Krankheit Anspruch besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Unterstützungsleistung muss beantragt und durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
Höherversicherung in der Unfallversicherung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!