Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 9. Jahrgang Bernburg (Saale), 15. Juli 2015 Nummer 32 I N H A L T

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Transkript:

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 9. Jahrgang Bernburg (Saale), 15. Juli 2015 Nummer 32 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Kreistages am 20.07.2015 Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 21.07.2015; 10:00 Uhr 259 261 Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.07.2015; 17:00 Uhr Handlungsanweisung des Salzlandkreises zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII 261 263 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck Wirtschaftsplan 2015 Jahresabschluss 2013 266 266 Abwasserzweckverband Saalemündung 84. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung am 21.07.2015 267 D. Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service, 11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) 258

A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Kreistages am 20.07.2015 Datum: Montag, 20.07.2015, 17:00 Uhr Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1 Kreistagssitzungssaal (3. Obergeschoss) Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwohnerfragestunde 1.4 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 13.05.2015 1.5 Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten und Eilentscheidungen; Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages und der beschließenden Ausschüsse 1.5.1 Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages und der beschließenden Ausschüsse Mitteilungsvorlage M/0085/2015 2 Abberufung des stellvertretenden Abschnittsleiters des Brandschutzabschnittes V im Salzlandkreis Beschlussvorlage B/0211/2015 3 Abberufung eines sachkundigen Einwohners Beschlussvorlage B/0240/2015 4 Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung im allgemeinbildenden Bereich zum Schuljahr 2015/16, Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung Mitteilungsvorlage M/0082/2015 5 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2014/15 bis 2018/19 - Aktualisierung der bestehenden Schulträgervereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und der Stadt Schönebeck (Elbe) nach 66 Schulgesetz Sachsen-Anhalt Beschlussvorlage B/0230/2015 6 Standortverlagerung des Bildungsganges "Fachgymnasium" der Berufsbildenden Schulen Aschersleben-Staßfurt "WEMA" zum Schuljahr 2015/16 Beschlussvorlage B/0229/2015 7 Satzung über die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises sowie entsprechende Regelungen durch Vereinbarungen Beschlussvorlage B/0235/2015 8 Namensgebung der Sekundarschule Egeln Beschlussvorlage B/0231/2015 9 Außenstelle des Dr.-Frank- Gymnasiums Staßfurt in Egeln für das Schuljahr 2015/16 Mitteilungsvorlage M/0074/2015 10 Information zum aktuellen Stand der Beschulung von Schüler/innen des Salzlandkreises an der Förderschule für Körperbehinderte "Am Fermersleber Weg" Magdeburg Mitteilungsvorlage M/0073/2015 11 Informationen zum Programm am Tag der offenen Tür am 11. Sept. 2015 aus Anlass des 150. Geburtstages des Schulgebäudes der Kreisvolkshochschule in Aschersleben Mitteilungsvorlage M/0072/2015 259

12 Empfehlung der Verwaltung zur Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis Beschlussvorlage B/0238/2015 13 Beschluss des Jugendhilfeausschusses gemäß 48 Abs. 4 Satz 2 KVG LSA (Unterbreitung zur Beschlussfassung an den Kreistag) zur Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Antrag FA/0001/2015 14 Erstellung eines angemessenen kommunalen Heizspiegels Tagesordnungsantrag TA/0001/2015 15 Hochwasser 2013: Ergänzung des Maßnahmeplanes des Salzlandkreises zur Beseitigung von Hochwasserschäden an kreiseigenen Gebäuden und Kreisstraßen Beschlussvorlage B/0241/2015 16 Fortsetzung des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes (marego) Beschlussvorlagen B/0245/2015; B/0245/2015/1 17 Strategiekonzept der WFG Bernburg Mitteilungsvorlage M/0081/2015 18 Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Kreistages 19 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 20 Geschäftsordnung 20.1 Feststellen der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 20.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 13.05.2015 20.3 Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten und Eilentscheidungen 21 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Beschlussvorlage B/0244/2015 22 Vergabe Bereitstellung von Microsoft Nutzungsrechten, einschließlich Wartung Vergabe-Nr.: 30/15 Beschlussvorlage B/0239/2015 23 Veräußerung eines Grundstücks in der Gemarkung Wedlitz Beschlussvorlage B/0209/2015 24 Konzessionsgenehmigung für die NAVB Aschersleben (Los 1) Beschlussvorlage B/0212/2015 25 Konzessionsgenehmigung für die NAVB Bernburg (Saale) [Los 2] Beschlussvorlage B/0213/2015 26 Konzessionsgenehmigung für die NAVB Calbe (Saale) [Los 3] Beschlussvorlage B/0214/2015 27 Konzessionsgenehmigung für die NAVB Schönebeck (Elbe) [Los 4] Beschlussvorlage B/0215/2015 28 Konzessionsgenehmigung für die NAVB Staßfurt, OT Atzendorf (Los 5) Beschlussvorlage B/0216/2015 29 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Aschersleben (Los 6) Beschlussvorlage B/0217/2015 30 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Bernburg (Saale) [Los 7] Beschlussvorlage B/0218/2015 260

31 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Calbe (Saale) [Los 8] Beschlussvorlage B/0219/2015 32 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Egeln (Los 9) Beschlussvorlage B/0220/2015 33 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Könnern (Los 10) Beschlussvorlage B/0221/2015 34 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Schadeleben (Los 11) Beschlussvorlage B/0222/2015 35 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Schönebeck (Elbe) [Los 12] Beschlussvorlage B/0223/2015 36 Konzessionsgenehmigung für die RWVB Staßfurt (Los 13) Beschlussvorlage B/0224/2015 37 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Landrat Bauer Beschlussvorlage B/0242/2015 38 Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Kreistages 39 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Frank Zedler Vorsitzender des Kreistags Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 21.07.2015; 10:00 Uhr Datum: Dienstag, 21.07.2015, 10:00 Uhr Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1, Kreistagssitzungssaal (3. Obergeschoss), Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.04.2015 2 Informationen zu Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die Arbeit insbesondere der Bildungsakademie (Kreisvolkshochschule, Musikschule Béla Bartók, Salzlandmuseum SBK, Kreisbibliothek) sowie in Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises. 3 Anfragen und Anregungen 4 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 5 Geschäftsordnung 5.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 5.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 30.04.2015 6 Anfragen und Anregungen 7 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Uta Krauß Ausschussvorsitzende Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.07.2015; 17:00 Uhr Datum: Dienstag, 21.07.2015, 17:00 Uhr 261

Ort: Salzlandkreis, Bernburg Haus 1, Kreistagssitzungssaal (3. Obergeschoss), Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwohnerfragestunde 2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 28.04.2015 3 Beschluss über die Vergabe der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2015 Beschlussvorlage B/0246/2015 4 Anfragen und Anregungen 5 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 6 Geschäftsordnung 6.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 6.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 28.04.2015 7 Anfragen und Anregungen 8 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Bert Knoblauch Ausschussvorsitzender 262

Handlungsanweisung des Salzlandkreises zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII 1. Nach 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II und 35 SGB XII werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit im Geltungsbereich des Salzlandkreises wird mit dieser Richtlinie festgelegt. Die Richtwerte gelten für Mieter und Eigentümer von selbstbewohntem Eigentum in gleicher Weise. Diese Richtlinie gilt nicht für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Heimen etc. sowie Mietverhältnissen in Betreuung. 2. Die Richtwerte für die Angemessenheit wurden auf Basis eines im August 2012 erstellten schlüssigen Konzeptes und der Erhebung lokaler Mietdaten ermittelt. Im Rahmen einer Indexfortschreibung hat der Salzlandkreis die Mieten 2014 aktualisieren lassen. 3. Der Landkreis wird in verschiedene Wohnungsmärkte unterteilt, für die jeweils eigene Richtwerte gelten. Im Einzelnen sind dies: Wohnungsmarkt I II III Zugehörige Gemeinde Aschersleben, Stadt Bernburg (Saale), Stadt Schönebeck (Elbe), Stadt Barby, Stadt Calbe (Saale), Stadt Könnern, Stadt Nienburg (Saale), Stadt Saale-Wipper, Verbandsgemeinde Staßfurt, Stadt Bördeland Egelner Mulde, Verbandsgemeinde Hecklingen, Stadt Seeland, Stadt 4. Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Produkttheorie angewendet, d.h., die Summe aus der Netto-Kaltmiete je m² und den Betriebskosten je m², multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche, ergibt die maximale Brutto-Kaltmiete, die der angemessenen Gesamtmiete entspricht. Hierbei wird nach der Zahl der Personen je Bedarfsgemeinschaft unterschieden. Die angegebene Wohnfläche ist dabei ein Richtwert. Es kann auch eine größere Wohnfläche bewohnt werden, solange die Brutto- Kaltmiete nicht überschritten wird. 263

Die Bedarfe für die Unterkunft sind angemessen, wenn die tatsächlichen Kosten die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Richtwerte nicht übersteigen. Sollten sie darüber liegen, werden sie im Einzelfall geprüft. Bedarfsgemeinschaften (Haushalts- bzw. Wirtschaftsgemeinschaft im SGB XII) mit Personen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede weitere Person Angemessene Wohnfläche Wohnungsmarkt bis 50 m 2 bis 60 m 2 bis 70 m 2 bis 80 m 2 bis 90 m 2 + 10 m 2 Maximale Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) I 268,50 315,00 354,90 402,40 413,10 + 45,90 II 277,00 317,40 352,80 400,00 425,70 + 47,30 III 277,50 309,00 338,10 370,40 370,40 + 37,70 Bedarfsgemeinschaften (Haushalts- bzw. Wirtschaftsgemeinschaft im SGB XII) mit Personen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede weitere Person Wohn- Angemessene fläche Wohnungsmarkt I II III Abfallgebühren bis 50 m 2 bis 60 m 2 bis 70 m 2 bis 80 m 2 bis 90 m 2 + 10 m 2 Maximale Brutto-Kaltmiete pro m 2 (1. Zeile Kaltmiete, 2. Zeile Betriebskosten) 4,41 4,30 4,17 4,06 3,72 3,72 0,96 0,95 0,90 0,97 0,87 0,87 4,42 4,26 3,99 3,95 3,71 3,71 1,12 1,03 1,05 1,05 1,02 1,02 4,42 4,06 3,80 3,62 2,84 2,84 1,13 1,09 1,03 1,01 0,93 0,93 zuzüglich der Abfallgebühren für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Heizkosten Wohnungsmarkt I bis III: 1,23 pro m 2 264

Bei selbstbewohntem Wohneigentum werden die Aufwendungen für Schuldzinsen und dauernde Lasten (z.b. Erbbauzinsen), soweit sie mit dem Gebäude oder der Eigentumswohnung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sowie die Betriebskosten angerechnet. Tilgungsbeträge werden grundsätzlich nicht übernommen, wenn diese zum Vermögenszuwachs führen. Darüber hinaus können bei selbstbewohntem Wohneigentum im Einzelfall gemäß 22 Abs. 2 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur anerkannt werden, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. 5. Die Bedarfe für Heizung und Warmwasser werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. In der Regel erfolgt dies durch monatliche Abschlagszahlungen bei laufenden Kosten, aber auch für einmalige Aufwendungen, die für die Beschaffung von Heizmaterial anfallen. Für den Salzlandkreis wird ein Richtwert für Heizkosten in Höhe von 1,23 /m 2 angemessene Wohnfläche (bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft) festgelegt. Sind die Heizkosten höher als 1,23 /m 2 ist der Einzelfall zu prüfen, maximal sind die Richtwerte aus dem bundesweitem Heizspiegel zu entnehmen. 6. Die Änderung der Handlungsanweisung tritt zum 01.04.2015 in Kraft. Bernburg ( Saale), 10. März 2015 gez. Bauer Landrat 265

C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Wasserversorgungszweckverband Landkreis Schönebeck im 5. Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Wasserversorgungszweckverband von seinen Mitgliedern eine Verbandsumlage in Höhe von 0,00 Wirtschaftsplan 2015 II. Genehmigung Gemäß 16 Abs. 2 GKG-LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81) i.v.m. 15 Abs. 1 EigBG vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in den derzeit geltenden Fassungen hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck am 09.12.2014 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 beschlossen: I. Beschluss Nr. 12/2014 Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2015 in der vorliegenden Fassung wie folgt: 1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf 3.016.000,- in den Aufwendungen auf 2.913.000,- Jahresergebnis 103.000,- Im Vermögensplan in den Einnahmen auf 1.335.000,- in den Ausgaben auf 1.335.000,- festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 440.000,- festgesetzt. 3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 450.000,- Die nach 100 Absatz 2 und 110 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. 13 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81) in den derzeit geltenden Fassungen erforderliche Genehmigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 15.04.2015 für eine Kreditaufnahme in Höhe von 411.000,00 erteilt. Jahresabschluss 2013 Mit Beschluss-Nr. 08/2014 hat die Verbandsversammlung am 21.10.2014 den Jahresabschluss 2013 festgestellt und die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für die Geschäfts-führung 2013, sowie den Vortrag des Jahresgewinnes in Höhe von 32.303,70 auf neue Rechnung beschlossen. Das Wirtschaftsjahr 2013 wurde zum 31.12.2013 wie folgt abgeschlossen: 1. Bilanzsumme 9.859.499,02 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite als Anlagevermögen 8.955.276,22 als Umlaufvermögen 899.828,51 als Rechnungsabgrenzungsposten 1.2 davon entfallen auf der Passivseite 4.394,29 als Eigenkapital 3.972.915,75 festgesetzt. als Sonderposten für Investitionszuschüsse 739.488,00 266

als empfangene Ertragszuschüsse 382.317,00 als Rückstellungen 445.731,72 als Verbindlichkeiten 4.319.086,55 2. Jahresgewinn 32.303,70 2.1 Summe der Erträge 2.972.097,21 2.2 Summe der Aufwendungen 2.939.793,51 Der Wirtschaftsplan 2015 und die kommunalrechtliche Stellungnahme vom 15.04.2015 sowie der Jahresabschluss 2013 mit der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Lagebericht, dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers WIBERA AG vom 13.06.2014 und dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises vom 05.08.2014 liegen nach 94 Absatz 3 der der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) i. V. m. 2 Absatz 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EiBG) und der Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck 20 (2) vom 17.10.2006, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 10.05.2011 vom 17. bis 28.08.2015 zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck in Calbe, Feldstraße 1a an folgenden Wochentagen öffentlich aus: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag Calbe, den 07.07.2015 gez. Dietrich Heyer Verbandsgeschäftsführer von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Abwasserzweckverband Saalemündung 84. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung am 21.07.2015 Datum: Dienstag, den 21.07.2015, 18.00 Uhr Ort: AZV Saalemündung Sitzungssaal Breite 9, 39240 Calbe (Saale) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung im öffentlichen Teil 3. Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen gegen die Niederschrift im öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung 5. Bericht des Verbandsgeschäftsführers über wichtige Angelegenheiten und Bekanntgabe der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung 6. Beschluss zur Nachkalkulation 2012 bis 2014 und zur Gebührenkalkulation 2015 bis 2017 des Abwasserzweckverbandes Saalemündung - Entsorgungsgebiet I (EG I) Beratung und Beschlussfassung BV 370/15 7. 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (1. Änderungssatzung der zentralen Schmutzwassergebührensatzung) Beratung und Beschlussfassung BV 371/15 267

8. 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Saalemündung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung (1. Änderungssatzung der dezentralen Abwassergebührensatzung) Beratung und Beschlussfassung BV 372/15 9. Beschluss zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2015 des AZV Saalemündung Beratung und Beschlussfassung BV 373/15 10. Anfragen und Anregungen der Verbandsmitglieder 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 1. Feststellen der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil 2. Einwendungen gegen die Niederschrift im nicht öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung 3. Bericht des Verbandsgeschäftsführers über wichtige Angelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Verbandsmitglieder 5. Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung gez. Hause Vorsitzender der Verbandsversammlung 268