Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

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Transkript:

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: Internet: post@amt-scharmuetzelsee.de www.amt-scharmuetzelsee.de

A Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis 4.ahrgang Bad Saarow, 06.0.2014 Nr. Seite1e 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Wahlhelfer für die Wahl des Landrates gesucht 04 1.2. Öffentlich rechtliche Vereinbarung gemäß 5 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg 05 1.3. LAG Märkische Seen: Erste LEADER Vorhaben starten in Umsetzung 07 1.4. Bekanntmachung über die ergänzende Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die Landesstraße L 35, Ortsdurchfahrt Petersdorf 08 1.5. Bekanntmachung wegen Vernachlässigung der grabpflege auf dem Friedhof Diensdorf-Radlow 12 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow; Widmungsverfügung Weinbergsring 13 2.2. Bekanntmachung zur Laubabgabe 2016 15 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 13. Gemeindevertretersitzung am 05.10.2016 gefasst wurden 16 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 15. Gemeindevertretersitzung am 13.10.2016 gefasst wurden 17 2

B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 18 3

A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Wahlhelfer für die Landratswahl gesucht Am 27. November 2016 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wer die künftige Landrätin/der künftige Landrat des Landkreises Oder-Spree für die nächsten acht Jahre wird. Eine mögliche Stichwahl ist für den 11.12.2016 vorgesehen. Für die Durchführung dieser Wahl ist eine reibungslose Organisation nötig. Es werden daher in den 13 Stimmbezirken des Amtes Scharmützelsee insgesamt rund 90 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die organisatorischen Vorbereitungen für diese Wahlen sind bereits angelaufen. Um einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten, sind wir dringend auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen und hoffen auf tatkräftige Unterstützung. Wer am 27. November und am 11. Dezember 2016 den Ablauf der Wahlen tatkräftig unterstützen möchte, muss wahlberechtigt und mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Mitarbeit im Wahllokal wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt. Der Einsatz im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr, die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Danach werden die Stimmen sofort ausgezählt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an das Wahlbüro des Amtes Scharmützelsee, Frau Mielke oder Frau Hopp, Tel. 033631 45-126 oder 125, E-Mail: post@amt-scharmuetzelsee.de 4

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1.3. LAG Märkische Seen: Erste LEADER Vorhaben starten in Umsetzung Der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Märkische Seen e.v. hat in der aktuellen Förderperiode 2014 2020 vier Projektauswahlverfahren durchgeführt und bislang 49 Vorhaben eine Antragstellung aus dem EU-Förderprogramm LEADER ermöglicht. Davon konnten bislang 19 Vorhaben bewilligt werden, 10 Vorhaben wurden zurückgezogen und werden teilweise aus anderen Mitteln finanziert, die übrigen Vorhaben befinden sich noch in Bearbeitung. Damit wurden vom verfügbaren Budget bislang 3,3 Mio. EU-Mittel gebunden. Mit den bewilligten Mitteln werden u.a. ein Hofladen im Müncheberger Ortsteil Eggersdorf, die Sanierung der Kirche Ihlow oder ein Bürgerpark in der Gemeinde Grünheide unterstützt. Für die Freigabe weiterer Vorhaben stehen jährliche Budgets zur Verfügung. Derzeit wird das 5. Projektauswahlverfahren vorbereitet. Projektträger, die zum Stichtag 4. November 2016 ein Vorhaben zur Förderung einreichen wollen, sollten unbedingt kurzfristig Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen, um die Rahmenbedingungen des Verfahrens zu klären. Darüber hinaus engagiert sich die LAG Märkische Seen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree, um die in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) formulierten Ziele umzusetzen. Dazu gehört neben einer engen Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree, den Naturparken Märkische Schweiz und Dahme-Heideseen auch die Mitarbeit in regionalen Netzwerken. Die Unterstützung lebendiger Dörfer, Mitwirkung im aufzubauenden Inklusionsnetzwerk MOL und Berufung in den Begleitausschuss zur Umsetzung des Bundesprogrammes Demokratie stärken sind nur einige Beispiele. Weitere Informationen: www.lag-maerkische-seen.de, Tel. 030/3466 2959, regionalmanagement@lagmaerkische-seen.de 7

1.4. Bekanntmachung über die ergänzende Auslegung 8

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1.5. Bekanntmachung wegen Vernachlässigung der Grabpflege auf dem Friedhof Diensdorf-Radlow Nach Maßgabe des 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow (nachfolgend Friedhofssatzung) vom 29.05.2009 wird durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Grabstätte nicht ordnungsgemäß gepflegt wird. Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der Verstorbenen haben bis zum 01.02.2017 die Möglichkeit, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden und die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Bleibt diese Aufforderung bis zum 01.02.2017 unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen. Eine Aufbewahrungs- oder Entschädigungspflicht für entfernte Gegenstände und Bepflanzungen besteht nicht. Diese öffentliche Bekanntmachung betrifft folgende Nutzungsrechte: Friedhof Diensdorf-Radlow Grablage Doppelgrabstätte Johannes Hunek und Elisabeth Hunek Feld I, Reihe 15, Nr. 105 Bad Saarow, den 01.11.2016 gezeichnet Krappmann Amtsdirektor 12

2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow Widmungsverfügung Weinbergsring Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow Widmungsverfügung Weinbergsring. Straße: Weinbergsring ( Straßenfläche im Planauszug dunkelgrau dargestellt). Lage: Gemarkung Bad Saarow, Flur 5, Teilfläche Flurstück 344. Rechtsgrundlage: Straßengruppe: Beschränkung auf besondere Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: 3 Abs. 4 und 6 Brandenburgisches Straßengesetz - BbgStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. Nr. 15 vom 13.08.2009 S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 27], in der zurzeit gültigen Fassung. - Gemeindestraße (Ortsstraße) -keine -keine Das Amt Scharmützelsee verfügt als zuständige Behörde gemäß 6 BbgStrG die Widmung der Straße Am Lärchengrund, die dadurch den Status einer öffentlichen Straße erhält. Eingestuft wird sie als Gemeindestraße. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, dieses vertreten durch den Amtsdirektor. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Scharmützelsee, Der Amtsdirektor, Forsthausstraße 4 in 15526 Bad Saarow zu erheben. 13

Bad Saarow, den 06.10.2016 gezeichnet Krappmann Amtsdirektor 14

2.2. Bekanntmachung zur Laubabgabe 2016 Laub und Astwerk von den vor Ihrem Grundstück stehenden Straßenbäumen können wieder auf dem Betriebshof der Gemeinde entsorgt werden. Bad Saarow Fürstenwalder Chaussee 27b Öffnungszeiten zur Laubabgabe für die Bürger der Gemeinde Bad Saarow 2016 29.10.2016 von 08:00 12:00 Uhr 05.11.2016 von 08:00 12:00 Uhr 12.11.2016 von 08:00 12:00 Uhr 19.11.2016 von 08:00 12:00 Uhr Gezeichnet Tannhäuser Bau- und Liegenschaftsamt 15

3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 13. Gemeindevertretersitzung am 05.10.2016 gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 05.10.2016 gefasst wurden Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 09-561-115/16 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 Altenpflegeheim / Neue Mühle der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 226/1, 694 u. 696, Gemarkung Wendisch Rietz, Am Kieferngrund Erweiterung des Seniorenzentrums- (2. einf. Änderung gem. 13a BauGB) 09-561-116/16 Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplan Wohnbebauung Wendisch Rietz/ Siedlung, Fl. 6 in der Gemeinde Wendisch Rietz für die Flurst. 974 u. 975 der Flur 6, Jägersteig, Gemarkung Wendisch Rietz - Fassadengestaltung Neubau eines Wohnhauses 09-152-117/16 Beschluss zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Kurtaxe für touristische Maßnahmen 09-152-118/16 Beschluss Zuschuss DAV Ortsgruppe Wendisch Rietz e. V. Nicht öffentlicher Teil 09-523-119/16 Aufhebung des Beschlusses Nr. 09-523-076/15 vom 09.12.2015 und Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstücke 1559, 1561, 1562 gelegen in 15864 Wendisch Rietz, in Gesamtgröße von 3.179,00 m², Kleine Promenade/An den Kanalwiesen Bad Saarow, 06.10.2016 gezeichnet Krappmann 16

Amtsdirektor 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 15. Gemeindevertretersitzung am 13.10.2016 gefasst wurden B e k a n n t m a c h u n g der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 15. Gemeindevertretersitzung am 13.10.2016 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 04-500-028/16 Aufstellungs- sowie Billigungs- und Auslagebeschluß zur Änderung der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) der Gemeinde Langewahl Bad Saarow, 14.10.2016 gezeichnet Krappmann Amtsdirektor 17

B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow (Mark) 1.1. Schießwarnung 18

Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45-141 oder 45-124 Fax: 033631 45-1811 Redaktion: Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/amt/amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung E-Mail post@amt-scharmuetzelsee.de B 19