Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
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- Oskar Wetzel
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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Biene in Reichenwalde Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:
2 A Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis 4.ahrgang Bad Saarow, Nr. Seite1e 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle einer/ eines Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiters Beitragsrecht, Friedhofswesen, Bauleitplanung Bekanntmachung der Beschlüsse, die von dem Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 12. Sitzung am gefasst wurden Bekanntmachung des Wahlleiters der Abstimmungsbehörde des Amtes Scharmützelsee über das Ausscheiden eines Gemeindevertreters der Gemeinde Bad Saarow sowie die Berufung einer Ersatzperson Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 17. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bad Saarow in seiner 13. Sitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow - Widmungsverfügung Am Lärchengrund Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow in ihrer 10. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 12. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden 13 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, Storkow 1.1. Schießwarnung Gefahrenwarnung 16 2
3 2. ExistenzGründerPartner ODERLAND loben Existenzgründerpreis für junge Unternehmen 2016 aus Bekanntmachungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten 3.1. Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für das Planvorhaben Ausbau der Landesstraße L 35 Ortsdurchfahrt Petersdorf Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die Landesstraße L 35, Ortsdurchfahrt Petersdorf Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der B 246 von Wendisch Rietz Am Berg bis Glienicke 28 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. LAG Märkische Seen e.v. Informationen zum vierten Projektauswahlverfahren der neuen Förderperiode Gemeindebibliothek Bad Saarow, Ulmenstr. 15, informiert über Bücher- Neuzugänge Kita Bergzwerge Petersdorf - Informationen zur Baumaßnahme Kita Abenteuerland Bad Saarow Sommerfest 34 3
4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Beitragsrecht, Friedhofswesen, Bauleitplanung Stellenausschreibung Das Amt Scharmützelsee beabsichtigt im Bau- und Liegenschaftsamt zum frühestmöglichen Termin die Einstellung einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Beitragsrecht, Friedhofswesen, Bauleitplanung. Es handelt sich hierbei um ein befristetes Arbeitsverhältnis für ca. 18 Monate. Die Stelle ist ab sofort bis auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden im Rahmen einer Elternzeitvertretung zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Bauverwaltung: Straßenbaubeiträge/ Erschließungsbeiträge/ Zufahrten/ Zuwegungen Anwohnerschreiben Beitragsberechnung lt. Kostenschätzung für die Anwohnerversammlung Beitragsberechnung und Kostenaufstellung für die Abrechnung der Beiträge Erstellen von Bescheiden für Straßenbaubeiträge/ Erschließungsbeiträge Ausarbeitung von Erschließungs- und Straßenbaubeitragssatzungen Widerspruchsbearbeitung Straßenbaubeiträge/ Erschließungsbeiträge/ Zufahrten/ Zuwegungen Vorbereitung von Akten fürs Klageverfahren Friedhofswesen Organisation, Terminvergabe und Auswahl der Grabstelle mit dem Bestattungsinstitut/ Nutzungsberechtigten Datenpflege Friedhofsprogramm Erstellen von Gebührenbescheiden Widerspruchsbearbeitung Vorbereitung von Akten fürs Klageverfahren Bearbeitung Grabmalanträge Kontrolle der Nutzungsrechte, Beräumung Grabstellen Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht der Nutzungsberechtigten Ausarbeitung von Friedhofssatzungen Bauleitplanung: Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. 3, 4 BauGB Herbeiführung der Beschlüsse in den Gemeindegremien Bekanntmachungsverfahren 4
5 Führen der Verfahrensakte Zusammenarbeit mit den Planungsbüros (Grundlage: gemeindliche Satzungen/ örtliches Baurecht, insb. 1, 2, 13, 13a BauGB) Bauantragsverwaltung: Gemeindliches Einvernehmen gemäß 63 Abs. 3 BbgBO und Weiterleitung Bauanträgen ggf. Einholen der gemeindlichen Entscheidung Führung der Bauakte Bauordnungsrecht Überwachung genehmigungsfreier Vorhaben Straßenumbenennung und Hausnummernvergabe Sonderordnungsbehörde im Sinne des 53 BbgBO Unsere Anforderungen: Vorausgesetzt wird eine Qualifikation für den mittleren Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Ausbildung Praktische Erfahrungen aus einer Tätigkeit in der Bauverwaltung Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein Selbstständiges, ziel- und ergebnisorientiertes Handeln Aufgeschlossenheit gegenüber Modernisierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung wird ebenso vorausgesetzt wie fundierte Kenntnisse in der Anwendung arbeitsplatzbezogener PC-Programme Bereitschaft zur Teilnahme am Sitzungsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten Teamfähigkeit und Sozialkompetenz sowie sicheres und kompetentes Auftreten Kenntnisse in der Anwendung arbeitsplatzbezogener PC-Programme Führerscheinklasse B Wir bieten: eine abwechslungsreiche Tätigkeit Vergütung nach dem TVöD/EG 8 gutes Betriebsklima Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum an das Amt Scharmützelsee Personalamt, Frau Jänicke Forsthausstraße Bad Saarow Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt Scharmützelsee übernommen werden. Bad Saarow, den gez. Krappmann Amtsdirektor 5
6 1.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von dem Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 12. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Scharmützelsee Bad Saarow, gez. Krappmann - Siegel Amtsdirektor 6
7 1.3. Bekanntmachung des Wahlleiters der Abstimmungsbehörde des Amtes Scharmützelsee über das Ausscheiden eines Gemeindevertreters der Gemeinde Bad Saarow sowie die Berufung einer Ersatzperson Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Gemeindevertreters der Gemeinde Bad Saarow Der Wahlleiter der Abstimmungsbehörde des Amtes Scharmützelsee mit seinen amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Reichenwalde, Diensdorf-Radlow, Langewahl und Wendisch Rietz gibt bekannt, dass Herr Henry Buschmann mit Wirkung vom aus der Gemeindevertretung Bad Saarow ausscheidet. Herr Buschmann trat zur Wahl der Gemeindevertretung am als Kandidat des Wahlvorschlagsträgers Die Linke auf. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) 51, 60 und 61 war eine Ersatzperson zu berufen. Als nächstfolgende Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers Die Linke tritt an dessen Stelle Frau Barbara Volk. Mit schriftlicher Erklärung vom teilte Frau Volk mit, dass sie die Wahl annimmt. Damit geht der Sitz des Wahlvorschlagsträgers Die Linke in der Gemeindevertretung Bad Saarow an Frau Barbara Volk über Bad Saarow, den gez. Reiner Sydow Ort, Datum Wahlleiter 7
8 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 17. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Aufhebungsbeschluss für den Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr.: GUS Pieskow 2. Teilplan der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren gemäß 13a BauGB /16 Einleitungs-, Billigungs- und Auslagebeschluss zu den Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr.: GUS Pieskow / 2. Teilplan und der 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr.: GUS Pieskow / 1. Teilplan der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Nicht öffentlicher Teil /16 Bestätigung des Jahresabschluss zum , Entlastung der Geschäftsführung, Verrechnung des Jahresüberschusses mit dem Verlustvortrag der Bad Saarow Kur GmbH Bad Saarow, gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 8
9 2.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bad Saarow in seiner 13. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil H 030/ H 031/16 Beschluss zum Verkauf der Flurstücke 7/1 und 7/3 der Flur 14 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow (Wilmersdorfer Str.) Beschluss zum Ankauf des Flurstücks 27 der Flur 18 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow (Uferwanderweg Saarow-Strand) Bad Saarow, gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 9
10 2.3. Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow - Widmungsverfügung Am Lärchengrund Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Bad Saarow Widmungsverfügung Am Lärchengrund. Straße: Am Lärchengrund (Straßenfläche im Planauszug grün dargestellt, Fußweg im Planauszug gelb dargestellt). Lage: Gemarkung Bad Saarow, Flur 12, Teilfläche Flurstücke (alt) 113, 545, 558, 556, 121 und 567 ( Fläche im Planauszug grün dargestellt ). Rechtsgrundlage: Straßengruppe: Beschränkung auf besondere Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: 3 Abs. 4 und 6 Brandenburgisches Straßengesetz - BbgStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. Nr. 15 vom S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl.I/11, [Nr. 24], in der zurzeit gültigen Fassung. -Gemeindestraße (Ortsstraße), Fußweg -keine -keine Das Amt Scharmützelsee verfügt als zuständige Behörde gemäß 6 BbgStrG die Widmung der Straße Am Lärchengrund, die dadurch den Status einer öffentlichen Straße erhält. Eingestuft wird sie als Gemeindestraße. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, dieses vertreten durch den Amtsdirektor. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Scharmützelsee, der Amtsdirektor, Forsthausstraße 4 in Bad Saarow zu erheben. gez. Krappmann Amtsdirektor Bad Saarow, den
11 11
12 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf- Radlow in ihrer 10. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss zum Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf Fortschreibung des Sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland Spree /16 Beschluss zur Betreibung eines Wasserrettungsdienstes auf dem Scharmützelsee/Zuschuss zu dessen Finanzierung /16 Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe für die vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung des Grundstückes als öffentlichen Parkplatz, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstück 122, gelegen in Diensdorf-Radlow, Hauptstraße/Wiesenweg Nicht öffentlicher Teil /16 Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstück 475, gelegen in Diensdorf-Radlow, Kiefernweg /16 Beschluss zur 01. Änderung des Beschlusses Nr /14 vom , Abschluss eines Pachtvertrages am Grundstück mit aufstehenden Gebäuden in der Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstücke 215/1, 215/3, 225/1 mit einer Gesamtgröße von ca. 905 m², gelegen in Diensdorf-Radlow, Birkenweg 1 a Bad Saarow, gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 12
13 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch-Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 12. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss zur Betreibung eines Wasserrettungsdienstes auf dem Scharmützelsee / Zuschuss zu dessen Finanzierung /16 Abwägungs- und Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 28 Seestraße in der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 3, Flurst. 63; 64; 65/1 teilweise und 71/8 teilweise, Gemarkung Wendisch Rietz (einfaches Verfahren gem. 13 a BauGB) /16 Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zur 4. einfachen Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Bahnhofsvorplatz der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstück 423 und 424, Gemarkung Wendisch Rietz (einfaches Verfahren gem. 13 a BauGB) /16 Billigungs- und Auslagebeschlusses des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BP) Nr. 30 In der Heide in der Gemeinde Wendisch Rietz, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Flur 6, Flurstück 584 teilweise; 609; 610; 611; 645; 646; 647/1 und 2 und 648 Tlfl., Gemarkung Wendisch Rietz (Verf. gem. 2 BauGB) /16 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst je Tlfl. und 1377, Gemarkung Wendisch Rietz( 17. einfache Änderung gem. 13 a BauGB /-Hafenbecken) /16 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 02 Ortszentrum der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst und 1186 je Tlfl. der Gemarkung Wendisch Rietz (5. einfache Änderung gem. 13 BauGB- Erweiterung EDEKA Markt) /16 Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz für das Flurstück 1280 (Tlfl.) der Flur 2, Straße Am Schilfhaus, Gemarkung Wendisch Rietz Bereich Kranstandort Nicht öffentlicher Teil /16 Kauf der Grundstücke, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 01, Flurstücke 200, 243, 255, 257 und Flur 02, Flurstücke 415, 442, 446, 447, 498, 502, 747, 939, 940, 944, 945, 1231, 1248, 1249, 1251, 1252, 1254, 1255, 1257, gelegen in Wendisch Rietz, in Gesamtgröße von m² 13
14 /16 Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 769, gelegen in Wendisch Rietz, Ulmenstraße, in Größe von 515,00 m², nach Höchstgebot und Gewährung einer grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zugunsten der Flurstücke 767 und 768, Flur 2, Gemarkung Wendisch Rietz und des Wasserund Abwasserzweckverbandes Scharmützelsee Storkow/Mark /16 Beschluss zum Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 03, Flurstück 107/22 und 107/23, gelegen in Wendisch Rietz, Am Berg, in Gesamtgröße von 700,00 m², nach Höchstgebot /16 Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages am Grundstück, Am Scharmützeleck, in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 07, Flurstück 93 mit einer Größe von 142 m² für die Dauer von 5 Jahren /16 Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages an den Grundstücken, Am Scharmützeleck, in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 07, Flurstück 94 und 460 mit einer Gesamtgröße von 213 m² für die Dauer von 5 Jahren /16 Beschluss zur Bestätigung des Jahresabschlusses der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /16 Beschluss zur Bestätigung des Jahresabschlusses der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /16 Beschluss zur Bestätigung des Jahresabschlusses der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /16 Beschluss zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksentwicklungsgesellschaft an geltendes Kommunalrecht /16 Beschluss zum Wirtschaftsplan 2016 der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Scharmützelsee-Süd mbh Bad Saarow, gez. Krappmann Amtsdirektor -Siegel- 14
15 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Schießwarnung 15
16 1.2. Gefahrenwarnung 16
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18 2. ExistenzGründerPartner ODERLAND loben Existenzgründerpreis für junge Unternehmen 2016 aus 18
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23 3. Bekanntmachungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten 3.1. Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für das Planvorhaben Ausbau der Landesstraße L 35 Ortsdurchfahrt Petersdorf Die Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens ist ebenfalls auf der Homepage des Amtes Scharmützelsee unter veröffentlicht. 23
24 3.2. Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die Landesstraße L 35, Ortsdurchfahrt Petersdorf 24
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27 Die Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die Landesstraße L 35, Ortsdurchfahrt Petersdorf ist ebenfalls auf der Homepage des Amtes Scharmützelsee unter veröffentlicht. 27
28 3.3. Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der B 246 von Wendisch Rietz Am Berg bis Glienicke 28
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31 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. LAG Märkische Seen e.v. Informationen zum vierten Projektauswahlverfahren der neuen Förderperiode Weg frei für neue Vorhaben in der LAG Märkische Seen Der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Märkische Seen e.v. hat am 26. Mai das vierte Projektauswahlverfahren der neuen Förderperiode durchgeführt und ermöglicht 9 weiteren Vorhaben eine Antragstellung aus dem EU-Förderprogramm LEADER. Der LAG Märkische Seen stehen in dieser Förderperiode insgesamt etwa 13,2 Mio. ELER Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung, die teilweise mit Mittel des Landes Brandenburg konfinanziert werden. Diese Summe soll bis 2020 über mindestens 2 jährliche Ordnungstermine mit eigenen Budgets zur Förderung geeigneter Vorhaben genutzt werden. Dazu wird ein sehr anspruchsvolles Projektauswahlverfahren mit spezifischen Kriterien durchgeführt. Diese leiten sich aus der Regionalen Entwicklungsstrategie der LAG ab. Für den 4. Ordnungstermin mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 1,8 Mio. hatten sich 9 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von knapp 2,34 Mio. beworben. Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens haben alle Vorhaben die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und konnten somit für eine Förderung befürwortet werden. Neben der Umnutzung des alten Jugendclubs in Müncheberg für gewerbliche Zwecke, die Gestaltung der Außenanlagen der neuen KITA in Neuhardenberg sollen zukünftig auch Mittel für die Neugestaltung der Ortsmitte in Neu Zittau und die Herrichtung der Vereinsräumlichkeiten des Segelvereins Ciconia in Storkow aufgewandt werden. Insgesamt wurden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ,84 auf den Weg gebracht. Die vollständige Liste ist auf der Webseite der LAG zu finden. Noch stärker als in der Vergangenheit setzen die LEADER-Vorhaben auf breite lokale Effekte. Die durch das LEADER-Programm gesetzten Rahmenbedingungen orientieren sehr stark auf die Wirksamkeit der eingesetzten Fördermittel im ländlichen Raum. In Verbindung mit den gekürzten Mittelzuweisungen werden perspektivisch nicht mehr alle Vorhaben über LEADER gefördert werden können. Hier müssen in Alternative zum LEADER-Programm andere Finanzierungsansätze entwickelt werden. Projektträger, die sich für eine Beteiligung zum V. Ordnungstermin im Herbst 2016 bewerben wollen, sollten frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen, um die Rahmenbedingungen des Verfahrens zu klären. Weitere Informationen: Tel. 030/ , regionalmanagement@lag-maerkische-seen.de 31
32 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2. Gemeindebibliothek Bad Saarow, Ulmenstr. 15, informiert über Neuzugänge Insgesamt haben wir über Medien (Belletristik, Sachbücher, Hörbücher, DVDs) für Sie im Bestand. Pünktlich zum Urlaub wurden über einhundert Neuzugänge aufgenommen, denn Sommer bedeutet -viel Zeit zum Schmökern-, z.b. und auch tolle Kinderbücher sind dabei z.b. Kommen Sie zu uns und staunen! Die reguläre Gebühr beträgt 12 /Jahr. Kinder und Jugendliche lesen kostenlos. Speziell für Urlauber und Besucher von Bad Saarow gibt es die Kurzausleihe (2,50 für einen Monat). Öffnungszeiten: Mo, Fr Uhr u Uhr; Di, Do Uhr u Uhr; Sa Uhr Wir freuen uns auf Sie! Die Mitarbeiterinnen der Gemeindebibliothek Bad Saarow 32
33 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 3. Kita Bergzwerge Petersdorf - Informationen zur Baumaßnahme Die Außenanlagen der Kita Petersdorf sind neu gestaltet worden. So wurden die einzelnen Spielbereiche durch Palisaden begrenzt, auch um das abschüssige Gelände zu sichern, Hecken wurden gepflanzt und neben dem Pumpenhaus ist ein neuer Sitzbereich entstanden. Für die von der Fa. Weise gesponserten Sitzbänke bedanken sich die Kinder und Erzieher der Einrichtung herzlich. Abgrenzung Bauspielplatz mit Kletterrampe Abgrenzung Slackline Neue Sitzecke 33
34 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 4. Kita Abenteuerland Bad Saarow - Sommerfest Sommerfest mit kleinen Cowboys und Indianern Es wimmelte nur so vor Kindern und auch Erwachsenen. Beim Sommerfest der Kita Abenteuerland in Bad Saarow herrschte am Mittwoch überall auf dem Gelände am Akazienweg Trubel. Knapp 300 Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter besuchen die Einrichtung. Es konnte gebastelt und geturnt werden, die Jüngsten durften im Sandkasten kleine Schätze suchen. "Die Kinder haben uns auch bei den Vorbereitungen geholfen, und ich freue mich, dass auch ganz viele Eltern gekommen sind", sagte Kita-Leiterin Vera Wienkoop. Indianer und Cowboys: Jamie, Emmanuel, Nele, Annalina, Laura, Antonio und Leonardo (von links) haben sich passend zum Motto des Sommerfestes gekleidet. Hier haben sie sich vor bunten Tipis niedergelassen. Das Sommerfest hat Tradition seit mehr als 30 Jahren. So firmierte die Veranstaltung als Cowboy- und Indianerfest. Das war mehr als nur eine Überschrift, sondern überall deutlich zu spüren. Kinder hatten sich entsprechend verkleidet, auch Erzieherinnen trugen Federschmuck, und auch viele der Angebote waren entsprechend konzipiert. Gebastelt wurden Indianer- Stirnbänder und kleine Tipis, und im sportlich ausgerichteten Teil sprangen die Kinder mit Steckenpferden über Hindernisse. 34
35 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 35
36 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 36
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38 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 38
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40 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de eil 1 Amtliche Bekanntmachn 40
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