Bilanzielle und steuerliche Behandlung beim Factoring

Ähnliche Dokumente
Oberste Finanzbehörden der Länder

Das EuGH-Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

1 Allgemeine Kennzeichnung Factoring

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen

Steuerliche Aspekte des Forderungsverkaufs

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen

Kapitel 5. Umsatzsteuer

FINANZIERUNG FÜR SCHWEIZER KMUS

Die IHK informiert: Mittelstandsfinanzierung Factoring

Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Factoring - Einsatzmöglichkeiten und Nutzenpotenziale

Bilanzielle Behandlung des Eigenkapitals

Bilanzielle Behandlung des Eigenkapitals

Berufsprüfung für Treuhänder 2010 lösungsvorschlag. D. Factoring (15 Punkte) Aufgabe 5: 5 Punkte

Factoring ist der fortlaufende Ankauf Ihrer Forderung durch einen Dritten.

D Buchungen von Forderungen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

Vorlesung 4. Semester

Finanzielle Freiräume gewinnen

Agenda. Factoring und Forfaitierung. Grundlagen. Bilanzierung im Jahres- und Konzernabschluss nach HGB

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Factoring für den Mittelstand

Buchführung und Bilanzierung. Probeklausur

Ländererlass zur Neuregelung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Unternehmensfinanzierung - Factoring

Leitfaden Ist-Besteuerung

Wie wäre es, wenn ich alle meine Forderungen immer sofort erhalten würde? Das wäre so wie Factoring.

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016

Dienstleistungen der Hotels

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

Betriebliche Steuerlehre I (SS 2007) Musterlösung

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Markt- und Kundenbeziehungen

Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte

Studienarbeit BilSt Lösungshinweis

SKR03 Neue Konten 2012:

HLBS-Jahrestagung März 2012

Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung

FACTORINGprimo Hilft Ihrer Liquidität auf die Sprünge. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab Euro

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Finanzgericht Düsseldorf, 1 K 3682/05 U

Umsatzsteuertagung 2004 Die Leistung für das Unternehmen

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

JAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember der Firma. Musterauswertung

Betriebswirtschaftslehre endlich verstehen

SKR04 Neue Konten 2012:

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft

Inhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse

Grundzüge des Rechnungswesens

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25

Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

FACTORING ein Weg... FH Campus Wien. Michael Kaltenbeck CEO

M&A IM BANKEN- UND SPARKASSENSEKTOR

GRUNDLAGEN DER DOPPELTEN BUCHHALTUNG

Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva

Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: )

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 - Aufteilung eines Gesamtentgelts

(Neue) Wege der Liquiditätsoptimierung ohne Banken

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13

Beispiel: Lösung: Beispiel: Lösung: Beispiel: 4 Bilanz

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen

Crefo Factoring Rhein-Main GmbH & Co. KG

Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

VOB-Factoring Vergleich für Unternehmer

Inhalt. IAS 18: Umsatzerlöse

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Inhaltsverzeichnis. Ist Ihre Software aktuell? Sind Ihre Daten sicher? 13. Die Firma anlegen (buchhalter standard und plus) 23

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Lösung Klassenarbeit Steuerlehre

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

HGB-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE. 30. HGB-FA / / 16:15 17:15 Uhr Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

mofact Factoringpartner

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops

Herzlich Willkommen. zur ExpoFin Quellen und Chancen der Mittelstandsfinanzierung in Augsburg vom bis

Buchführung und Rechnungswesen

Studienarbeit BilSt Lösungshinweis

Fachtagung Finanztage Berlin

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Transkript:

FORDERUNGSMANAGEMENT Bilanzielle und steuerliche Behandlung beim Factoring von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg Viele Unternehmen nutzen Factoring als Instrument zur Finanzierung und zur Bilanzpolitik. Wird dieses Mittel eingesetzt, sind bilanzielle und steuerliche Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden vorgestellt werden. 1. Begriff und Erscheinungsformen Beim Factoring handelt es sich um einen Forderungsverkauf. Ein operativ tätiges Unternehmen (der Anschlusskunde) veräußert hierbei seine kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoringgesellschaft (den Factor). Das Factoringunternehmen zahlt dem Anschlusskunden unmittelbar den Rechnungsbetrag abzüglich eines Abschlags für Zinsen, Haftungsübernahme und erbrachte Dienstleistungen (Factoringgebühr). Die Zahlungen der Endabnehmer stehen nach dem Forderungsverkauf nicht mehr dem Anschlusskunden, sondern der Factoringgesellschaft zu. Ablauf beim klassischen Factoring Die folgende grafische Darstellung verdeutlicht den klassischen Ablauf eines Factoringgeschäfts: Klassischer Ablauf eines Factoringgeschäfts Lieferant Forderungsverkäufer (Anschlusskunde) Leistungserbringung 1 Kunde Leistungsempfänger (Endabnehmer) Übertragung der Forderung Zahlung des Rechnungsbetrags 2 abzgl. Factoringgebühr 3 Zahlung des Rechnungsbetrags Factoringgesellschaft Forderungskäufer (Factor) Factoring kann in der Praxis in zwei unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Beim echten Factoring geht mit der Übertragung der Forderung auch das Risiko eines möglichen Ausfalls auf den Factor über. Zivilrechtlich handelt es sich hierbei um einen Forderungsverkauf. Im Unterschied hierzu hat der Factor beim unechten Factoring ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Anschlusskunden. Das Ausfallrisiko trägt demzufolge weiterhin der Anschlusskunde. Zivilrechtlich handelt es sich um ein Kreditgeschäft. Echtes und unechtes Factoring 127

Hinweis Wird dem Endabnehmer der Verkauf der Forderung mitgeteilt, handelt es sich um offenes Factoring. In der Praxis wird überwiegend das stille Factoring eingesetzt, bei dem der Endabnehmer den Rechnungsbetrag i.d.r. auf separat eingerichtete Treuhandkonten überweist. 2. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Der Factoringeinsatz bietet dem Anschlusskunden gleich mehrere Vorteile. Hier sind u.a. folgende Aspekte zu nennen: Ein wesentlicher Vorteil des Factorings ist die unmittelbare Verbesserung der Unternehmensliquidität. Die flüssigen Mittel können z.b. genutzt werden, um eigene Kreditoren zu bezahlen und Lieferantenskonti zu nutzen. Dies kann die Wettbewerbssituation entscheidend verbessern. Unmittelbare Verbesserung der Liquidität Der Einsatz von Factoring bewirkt darüber hinaus eine erhebliche Erleichterung im Bereich der Debitorenbuchhaltung. Insbesondere die arbeitsintensive Fristenüberwachung und das Mahnwesen können auf den externen Factor übertragen werden. Aufgrund des Factorings wird der reduziert und somit die Bilanz verkürzt. Bei den Unternehmenskennzahlen führt dies u.a. zu einer verbesserten Eigenkapitalquote. Bessere Eigenkapitalquote Durch das echte Factoring können die Ausfallrisiken minimiert werden. Eine Absicherung des Forderungsausfalls ist zwar z.b. auch mittels Kreditversicherung möglich. Der Ausgleich von Forderungsausfällen nimmt jedoch bei Versicherungen in der Regel einige Zeit in Anspruch. 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung Nach einer Entscheidung des EuGH (26.6.03, C-305/01) ist bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung des Factorings nicht zwischen echtem und unechtem Factoring zu differenzieren. Die Finanzverwaltung hat diese Sichtweise im A 2.4 UStAE im Wesentlichen übernommen. Unter Ausblendung der Behandlung von zahlungsgestörten Forderungen ergeben sich folgende allgemeine Grundsätze: Die Abtretung der Forderung vom Anschlusskunden an den Factor ist nicht als sonstige Leistung zu klassifizieren. Vielmehr ist der Anschlusskunde Empfänger einer Leistung des Factors. Die Factoringleistung fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen des 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. a UStG. Die Leistung ist grundsätzlich steuerpflichtig, da sie von der Steuerbefreiung nach 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausgenommen ist. Grundsätzlich ist eine mit der Factoringleistung einhergehende Kreditgewährung des Factors an den Anschlusskunden von untergeordneter Bedeutung und teilt daher als unselbstständige Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Abtretung der Forderung ist keine sonstige Leistung Kreditgewährung teilt i.d.r das Schicksal der Hauptleistung 128

Die Bemessungsgrundlage (BMG) bestimmt sich grundsätzlich wie folgt: Ermittlung der BMG Nominalbetrag der abgetretenen Forderung./. Auszahlungsbetrag an den Anschlusskunden = Bruttoentgelt (bzw. Brutto-Factoringgebühr) Bruttoentgelt./.darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) = Nettoentgelt (BMG); zu versteuern mit dem allg. Steuersatz ( 12 Abs. 1 UStG) Hinweis Nur in Ausnahmefällen stellt die Kreditgewährung eine selbstständige, steuerfreie Leistung gemäß 4 Nr. 8 Buchst. c UStG dar. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Forderung in mehreren Raten oder insgesamt nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Übertragung fällig ist oder die Voraussetzungen des A 3.11 Abs. 2 UStAE (u.a. gesonderte Vereinbarung) erfüllt sind. Kreditgewährung ist nur in Ausnahmefällen eine selbstständige Leistung 4. Bilanzielle Abbildung Im Gegensatz zur umsatzsteuerlichen Würdigung ist bei der bilanziellen Beurteilung eine Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Factoring notwendig. Hier ist von entscheidender Bedeutung, wer am Bilanzstichtag wirtschaftlicher Eigentümer der Forderungen ist. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Handelsbilanz ( 246 Abs. 1 S. 2 HGB) als auch für die Steuerbilanz ( 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO). In der Praxis wird regelmäßig wie folgt verfahren: Beim echten Factoring wird der Factor mit der Abtretung bzw. dem Verkauf der Forderung zivilrechtlicher und auch wirtschaftlicher Eigentümer, da er ab diesem Zeitpunkt die Gefahr des Forderungsausfalls übernimmt. Die Folge: Der Factor bilanziert die Forderungen und der Anschlusskunde bucht seine Forderungen gegenüber den Endabnehmern aus. Nach herrschender Meinung bleibt der Anschlusskunde beim unechten Factoring wirtschaftlicher Eigentümer der Forderungen, da er aufgrund des Rückgriffsrechts weiterhin das Risiko des Forderungsausfalls trägt. Die abgetretenen Forderungen sind somit weiterhin bei ihm zu aktivieren. Der Zahlungseingang vom Factor führt zu einer Verbindlichkeit beim Anschlusskunden und zu einer Darlehensforderung beim Factor. Hinweis Nach Broemel/Endert (BBK 7/13, 300) besteht beim unechten Factoring ein handelsrechtliches Wahlrecht, entweder analog zum echten Factoring zu verfahren oder den Vorgang wie eine Kreditgewährung zu behandeln. Um eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz zu vermeiden, erscheint jedoch handelsrechtlich eine Verbuchung des unechten Factorings als Darlehensgeschäft ratsam (Broemel/Endert, BBK 7/13, 301). beim Factor beim Anschlusskunden 129

Bei der Frage der Forderungs-Bilanzierung kann in der Praxis folgendes Prüfschema genutzt werden: Prüfschema für den Bilanzierung von Factoringforderungen Wer trägt das Bonitätsrisiko des Endabnehmers? der Factor der Anschlusskunde echtes Factoring unechtes Factoring beim Factor beim Anschlusskunden Die folgenden Beispiele verdeutlichen die unterschiedliche bilanzielle Abbildung beim echten und beim unechten Factoring: Beispiel zur buchhalterischen Abbildung des echten Factorings Die Müller KG (Anschlusskunde) hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.h. von 3.570 TEUR an die Schulze Finanzierungs-GmbH veräußert. Das Ausfallrisiko wurde auf die Schulze Finanzierungs-GmbH verlagert. Die unmittelbare Auszahlung an die Müller KG betrug 3.213 TEUR (90 %). Ausfallrisiko wird auf den Factor übertragen Buchungsvorschlag Anschlusskunde: Bank 3.213.000 EUR Aufwand Factoringgebühren 300.000 EUR Vorsteuer 57.000 EUR an Forderungen Buchungsvorschlag Factor: Forderungen an Bank 3.213.000 EUR an Ertrag 300.000 EUR an Umsatzsteuer 57.000 EUR 130

Hinweis In der Praxis bucht der Anschlusskunde die diversen Debitoren nicht einfach aus, sondern bucht den Zahlungseingang gegen spezielle Korrekturkonten. Diese Korrekturkonten gleichen mit ihrem Habensaldo die Forderungen gegenüber den Debitoren aus. In der Praxis empfiehlt sich die Buchung gegen Korrekturkonten Beispiel zur buchhalterischen Abbildung des unechten Factorings Wie Beispiel zuvor, jedoch wurde der Schulze Finanzierungs-GmbH für mögliche Zahlungsausfälle ein Rückgriffsrecht eingeräumt. Die unmittelbare Auszahlung der Schulze Finanzierungs-GmbH betrug 3.391.500 EUR (95 %). Factor hat ein Rückgriffsrecht Buchungsvorschlag Anschlusskunde: Bank 3.391.500 EUR Aufwand Factoringgebühren 150.000 EUR Vorsteuer 28.500 EUR an Verbindlichkeiten Buchungsvorschlag Factor: Forderungen an Bank 3.391.500 EUR an Ertrag 150.000 EUR an Umsatzsteuer 28.500 EUR 5. Gewerbesteuerliche Würdigung Diskontbeträge bei der Veräußerung von Geldforderungen (insbesondere Factoringgebühren) sind als gewerbesteuerliche Hinzurechnung zu erfassen ( 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG). Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Factoringgebühren aus verschiedenen Bestandteilen bestehen. Hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung hat die Verwaltung (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.7.12, Tz. 23) klargestellt, dass in den Abschlägen enthaltene angemessene Wertermittlungskosten oder vergleichbare Gebühren (z.b. Risikoprämien) nicht der Hinzurechnung unterliegen. PRAXISHINWEIS Um die Gewerbesteuerberechnung zu erleichtern, kann es ggf. sinnvoll sein, die Factoringgebühr bereits im Rahmen der laufenden Buchhaltung in einen Zins- und einen Gebührenanteil aufzuteilen und auf separaten Konten zu buchen. Beachten Sie Das FG Hamburg (29.2.12, 1 K 138/10) hält die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden sowie der Miet- und Pachtzinsen gemäß 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG für verfassungswidrig. Geeignete Fälle können unter Verweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren (1 BvL 8/12) offengehalten werden. Factoringgebühr während der laufenden Buchführung aufteilen 131