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Transkript:

Techniker/in - Umweltschutzt. () Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 2 Jahre. Ausbildungsinhalte Weiterbildungsinhalte im fachrichtungsbezogenen Lernbereich: Anwenden von Rechtsgrundlagen im betrieblichen Umweltschutz und im Naturschutz Erkennen von ökotoxikologischen Problemkreisen Beraten in betrieblichen Angelegenheiten des Immissionsschutzes Beraten in betrieblichen Angelegenheiten der Anlagensicherheit Beraten in betrieblichen Angelegenheiten des Gewässerschutzes Erfassen und Bewerten terrestrischer und aquatischer Bereiche sowie besiedelter Biotope und Planen von Pflegemaßnahmen Darüber hinaus werden im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich z.b. auch folgende allgemeine Fächer unterrichtet: Deutsch/Betriebliche Kommunikation berufsbezogenes Englisch Betriebswirtschaftslehre Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann man sich auch auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen wie Fachhochschulreife, Ausbildereignung oder Meisterprüfung vorbereiten. Rechtsgrundlagen der Bundesländer: siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Weiterbildungslehrgänge zum/zur staatlich geprüften Techniker/in der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt finden in der Regel in den Schulungsräumen von Fachschulen statt. Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht in Vollzeit. Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen im Labor, Projektarbeiten und Vermessungs-/Kartierungsübungen im Freien und nimmt an Exkursionen teil. Die Weiterbildungslehrgänge werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Daher ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Wer eine Weiterbildung zum Techniker/zur Technikerin der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt absolviert, geht wieder zur Schule. Nach Jahren der Berufstätigkeit bedeutet Seite 1 von 8

dies für die Lehrgangsteilnehmer/innen eine ungewohnte Situation, auf die sie sich einstellen müssen. Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Den überwiegend theoretischen Unterricht besuchen die angehenden Techniker/innen zusammen mit anderen Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die zum Teil über unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und aus verschiedenen Zugangsberufen kommen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, fehlendes Wissen aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Um auf die Technikerprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel auch zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Privatleben und ggf. Berufstätigkeit vereinbaren will. Findet die Weiterbildung nicht am Wohnort statt, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Bei größeren Entfernungen müssen Teilnehmer/innen eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Praxis: Übungen, Praktika, Exkursionen In Übungen und ggf. während eines Praktikums erwerben die zukünftigen Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt praktische Fertigkeiten und Erfahrungen. Bei Exkursionen erfassen sie ökologische Schäden in Landschaften und führen Vermessungen durch. Am konkreten Beispiel, z.b. an ehemaligen Bergbaugebieten, werden ihnen Methoden der Rekultivierung und Landschaftspflege vermittelt. Ausbildungsvergütung Der Besuch von schulischen Weiterbildungsveranstaltungen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Staatliche Fachschulen erheben in der Regel keine Lehrgangsgebühren. An privaten Technikerschulen können dagegen Lehrgangsgebühren anfallen. Darüber hinaus muss man an allen Schulen mit Anmelde- und Prüfungsgebühren rechnen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Eignungsprüfungen. Außerdem können während der Weiterbildung für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.b. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen, Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden. Förderungsmöglichkeiten Technikerausbildungen zählen zu Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Internet: http://www.sbb-stipendien.de Ausbildungsdauer Die Weiterbildung dauert im Vollzeitunterricht 2 Jahre. Seite 2 von 8

Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Weiterbildungsdauer Weiterbildungsverkürzungen sind in den Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Eine Aufnahme in den zweiten Weiterbildungsabschnitt (bei Vollzeitunterricht das zweite Weiterbildungsjahr) ist beispielsweise möglich für: Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule derselben Fachrichtung (jedoch mit anderem Schwerpunkt) bzw. einer verwandten Fachrichtung oder eine Fachschule desselben Fachbereichs (jedoch mit anderer Fachrichtung) erfolgreich besucht haben Bewerber/innen, die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben Bewerber/innen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife Verlängerung der Weiterbildungsdauer Wurde die Versetzung in den nächstfolgenden Schuljahrgang nicht erreicht, ist je nach Bundesland die ein- bis zweimalige Wiederholung möglich. Teilweise ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt. In den meisten Schulordnungen sind Verlängerungen der Weiterbildung für besondere Fälle vorgesehen, z.b. bei Mutterschaft. Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.t. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern dann entsprechend länger. Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerweiterbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Technikerweiterbildung in der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt besteht aus theoretischem sowie praktischem Unterricht. Auch Praktika können integriert sein. Die Lehrgänge finden in Vollzeit statt. In der Regel ist die Weiterbildung in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert: Grundstufe (bei Vollzeitform erstes Schuljahr) und Fachstufe (bei Vollzeitform zweites Schuljahr). Ausbildungsaufbau Laut Rahmenstundentafel der Rahmenvereinbarung über Fachschulen soll sich der Unterricht an folgenden Richtwerten orientieren: Lernbereiche Richtwerte für Unterrichtsstunden Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400-600 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800-2.000 Gesamtstundenzahl 2.400 Die Angebote der einzelnen Technikerschulen können hiervon abweichen. In der Regel gliedert sich die Weiterbildung in Grundstufe (bei Vollzeitlehrgängen erstes Jahr) und Fachstufe (bei Vollzeitlehrgängen zweites Seite 3 von 8

Jahr). Einzelheiten zum Aufbau der Weiterbildung an einzelnen Schulen enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Beispiel für die Stundentafel einer Fachschulweiterbildung zum Techniker/zur Technikerin der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Pflichtbereich Unterrichtsstunden Grundstufe Fachstufe I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Grundlegende Elemente und 80 - Handlungen Berufsbezogene Kommunikation in 80 80 einer Fremdsprache Kommunikation und 120 - Arbeitstechniken Prozessorientiertes 160 - Qualitätsmanagement im Unternehmen Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 520 II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich Rechtsgrundlagen im betrieblichen 40 - Umweltschutz Ökotoxikologische Problemkreise 60 - Immissionsschutz 80 - Kreislaufwirtschaft und 80 - Abfallbeseitigung Anlagensicherung - 40 Gewässerschutz - 60 Schwerpunktbezogener Lernbereich: Terrestrische Bereiche 400 - Aquatische Bereiche - 400 Besiedelte Biotope - 360 Rechtsgrundlagen des - 120 Naturschutzes Abschlussprojekt - 80 Fachrichtungsbezogener Bereich 1.720 insgesamt: Pflichtbereich insgesamt: 2.240 Wahlpflichtbereich Z.B. zusätzliche 160 Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung Wahlpflichtbereich insgesamt: 160 Gesamtstundenzahl 2.400 Seite 4 von 8

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die staatliche Prüfung in diesem Weiterbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002, in der Fassung vom 02.03.2012 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-rv-fachschulen.pdf Fachschulordnung des jeweiligen Bundeslandes Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene Leistungsnachweise, die während der Weiterbildung erbracht werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Fachschule sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich i.d.r. in den Verordnungen der Bundesländer. Abschlussprüfung Am Ende der Weiterbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die i.d.r. aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Darüber hinaus kann auch eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung umfasst z.b. Prüfungsfächer wie Vermessungskunde/Kartierung, Technik der Landschaftspflege und Naturschutz. Die Gesamtdauer der Prüfung soll mindestens neun Zeitstunden betragen. Eine der schriftlichen Prüfungsarbeiten kann durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können i.d.r. einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der Länder. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Erwerb von Zusatzqualifikationen In einigen Bundesländern wird mit dem Technikerabschluss auch die Fachhochschulreife erworben, in anderen Bundesländern ist dafür eine Zusatzprüfung nötig. Je nach Angebot der einzelnen Schulen sind auch weitere Zusatzqualifikationen wie die Ausbildereignung möglich. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnungen (je nach Bundesland) geprüfte Technikerin - Fachrichtung Umweltschutztechnik, Schwerpunkt Staatlich geprüfter Umweltschutztechniker/Staatlich geprüfte Umweltschutztechnikerin geprüfte Technikerin Seite 5 von 8

Je nach Bundesland wird die Abschlussbezeichnung mit oder ohne Zusatz des Schwerpunktes verwendet. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses ). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wird vorausgesetzt: der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (die geforderte Berufstätigkeit kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums) und das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben genannten Regelungen abweichen. Genaue Informationen finden sich in den jeweiligen Fachschulverordnungen der Bundesländer (siehe Rechtliche Regelungen). Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Mathematik Während der Weiterbildung beschäftigen sich angehende Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt u.a. mit technischer Mathematik. Mathematikkenntnisse sind darüber hinaus in den Prüfungsfächern Umwelttechnik und Verfahrenstechnik notwendig. Im späteren Berufsalltag werden Mathematikkenntnisse benötigt, um Messergebnisse auszuwerten oder um Umweltschutzmaßnahmen, z.b. eine Rekultivierung, zu kalkulieren. Chemie Die Weiterbildungsprüfung umfasst z.b. die Analyse von organischen und anorganischen Stoffen, wofür Chemiekenntnisse notwendig sind. Um im Berufsalltag beispielsweise Umweltbelastungen im Boden oder in Gewässern zu untersuchen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Kenntnisse in analytischer Chemie. Technisches Zeichnen In der Prüfung werden z.b. Inhalte aus der Vermessungskunde gefragt, dazu sind Kenntnisse des technischen Zeichnens unentbehrlich. Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt müssen im Berufsleben Landschaften vermessen und ggf. kartieren. Seite 6 von 8

Englisch In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt mit Bedienungsanleitungen und Fachliteratur um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt bei Umweltschutzämtern oder Organisationen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz sowie in Entsorgungsunternehmen oder Ingenieurbüros. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Mess- und Analyseaufgaben bis zur Entwicklung von Technologien zur Abfallminderung. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt können sich z.b. als Umweltberater/in oder freie/r Sachverständige/r selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Technikerausbildung Umwelt/Landschaft Umweltschutztechnik (ohne Schwerpunkt) Umweltschutztechnik Schwerpunkt Wasserver- und -entsorgungstechnik Umweltschutztechnik Schwerpunkt Erneuerbare Energien, Energieberatung und ökologische Energieverwendung Umweltschutztechnik Schwerpunkt Labortechnik Seite 7 von 8

Umweltschutztechnik Schwerpunkt Verfahrenstechnik Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen in der Umwelttechnik (z.b. hinsichtlich der Verringerung und Entsorgung umweltbelastender Substanzen), Gewässer- und Bodenschutz, (Schadstoff-)Analysen, Materialkunde, Abfall- bzw. Abwasserbehandlung, Arbeitsvorbereitung, Laborarbeiten; Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung und Kalkulation. Meisterausbildung Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung Abwassermeister/Abwassermeisterin Wassermeister/Wassermeisterin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen in der Verringerung und Entsorgung umweltbelastender Substanzen, Verwertung von Rest- und Wertstoffen wie z.b. Biomasse, (Schadstoff-)Analysen, Materialkunde, Abfall- bzw. Abwasserbehandlung, Gewässerund Bodenschutz, Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft z.b. von Entsorgungsanlagen; Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und -anleitung, Kostenrechnung und Kalkulation. Landschaftspflege Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Planen und Realisieren von Umweltschutzmaßnahmen, z.b. Beseitigung von Altlasten, Sanierung und Rekultivierung, Boden- und Gewässerschutz; Mitarbeiterführung und Beratung. Betriebswirtschaft Technischer Umweltfachwirt/Technische Umweltfachwirtin Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse in der Umweltwirtschaft, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kundenberatung, Ausarbeitung von Angeboten. Seite 8 von 8