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Transkript:

Funeralmaster Die Ausbildung im Überblick Bestattermeister/in (Funeralmaster) ist eine berufliche Qualifikation im Bestattungswesen. Die Weiterbildung auf Meisterebene fällt in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammern. Die Handwerksorganisationen und andere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Weiterbildungsprüfung an. In der Regel braucht man insgesamt mindestens 1 Jahr, um die 4 Lehrgänge zu absolvieren und sich auf die Prüfung vorzubereiten. Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Bestattermeister/zur Bestattermeisterin nach der Bestattermeisterverordnung (BestMstrV) zu absolvieren. Die Meisterprüfung in diesem handwerksähnlichen Gewerbe ist bundesweit einheitlich geregelt. Ausbildungsinhalte Neben fachtheoretischen und -praktischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Inhalte sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Im fachpraktischen Teil (Teil I) und fachtheoretischen Teil (Teil II) erwerben die Lehrgangsteilnehmer Kenntnisse z.b. in folgenden Lernbereichen: Trauerpsychologie Erscheinungsformen der Trauer Phasen und Aufgaben der Trauer normale versus pathologische Trauer kindliche Trauer Trauer bei Suizid Trauergespräch Einführung in die Thanatopraxie hygienische Versorgung von Verstorbenen Grundlagen der Thanatopraxie Grundlagen der Mikrobiologie und Anatomie Besonderheiten bei der hygienischen Versorgung (Nahttechniken, Grundlagen der Wiederherstellungskosmetik) Unfallbergungen Einrichtung von Versorgungsräumen erweiterte Warenkunde Friedhofsplanung und Kremationstechnik Särge und deren Ausstattungen Herrichten eines Grabes zur Beerdigung Überbauung von Nachbargräbern, Schalungen im Grab einbringen Seite 1 von 8

Herstellungsmaterialien für Werkstoffe, Särge, Bestattungswäsche, Beschläge und Urnen Bestattungsformen (anonym, Friedwald, Urnenwände, Gemeinschaftsgrabanlagen oder Garten der Erinnerung) Grundlagen des Bestattungs- und Friedhofsrechts Vorschriften der Überführung Recht, Beratungsgespräch, Öffentlichkeitsarbeit Rhetorik am Telefon das Schaufenster als Visitenkarte des Unternehmens Druckerzeugnisse und Broschüren zum Aufbau eines positiven Eindrucks und zur Imagepflege Veranstaltungen zur Informationsübermittlung und zur Imagepflege (auch für den Berufsstand) nutzen Pressearbeit mit Zeitungen und Zeitschriften (Pressemeldung und Pressegespräch) Auftritte im Hörfunk und Fernsehen Trauerbewältigung mit Angehörigen Verhalten bei Stress und in "Drucksituationen" Informations- und Vorsorgegespräche Abbauen von Vorurteilen und die Preisargumentation Im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil (Teil III) der Prüfungsvorbereitung werden Grundlagen auf folgenden Gebieten vermittelt: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten Unternehmensführungsstrategien entwickeln Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV) geht es u.a. um die Themen: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen Rechtsgrundlage: siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung finden im Ausbildungszentrum des Bestattungsgewerbes statt. Die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teile III und IV der Prüfung) kann man sich auch am heimischen Computer per E-Learning aneignen. Die Vorund Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt in der Regel ebenfalls zu Hause. Die Vorbereitungslehrgänge werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Bei berufsbegleitenden Seite 2 von 8

Lehrgängen arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Weiterbildungsprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Man kann sich aber beispielsweise auch in Form von E-Learning weiterbilden. Dann arbeitet man zu den üblichen Arbeitsstunden im Betrieb und bewältigt das Lernspektrum selbstständig zu Hause am PC. Das bedeutet, dass man sich die Zeit freier einteilen kann. Allerdings sind Selbstverantwortung und Eigeninitiative in noch höherem Maße gefordert. Die Lehrgangsteilnehmer/innen sind jedoch nicht auf sich allein gestellt: Fachtutoren stehen ihnen bei Fragen zu bestimmten Zeiten telefonisch oder im geschützten Chatroom zur Verfügung. Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Internet: http://www.sbb-stipendien.de Ausbildungsdauer Der Zeitrahmen für die Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung ist nicht festgelegt. Er hängt von den individuellen Voraussetzungen der (in der Regel berufstätigen) Teilnehmer/innen ab. In der Regel braucht man insgesamt mindestens 1 Jahr, um die 4 Lehrgänge zu absolvieren und sich auf die Prüfung vorzubereiten. Die beiden Lehrgänge, die auf den wirtschaftlichen und rechtlichen und auf den arbeits- und berufspädagogischen Teil der Weiterbildungsprüfung vorbereiten, erstrecken sich auf insgesamt 320 Unterrichtsstunden. Seite 3 von 8

Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Weiterbildungsprüfung Von der Ablegung einzelner Teile der Weiterbildungsprüfung wird befreit, wer eine dem jeweiligen Teil der Weiterbildungsprüfung vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat, z.b. eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder eine Abschlussprüfung eines Weiterbildungslehrganges vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung. Von der Ablegung der Teile III und IV der Weiterbildungsprüfung wird befreit, wer die Meisterprüfung in einem Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf die vier Teile (Fachpraxis (I), Fachtheorie (II), Betriebswirtschaft/Recht (III), Berufs-/Arbeitspädagogik (IV)) der Weiterbildungsprüfung finden im Ausbildungszentrum des Bestattungsgewerbes statt. Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt. Die Teilnehmer/innen arbeiten in ihrem Bestattungsunternehmen und nehmen daneben an dem in 4 Einzelkurse gegliederten Lehrgang teil (modularer Aufbau). Die theoretische und praktische Schulung findet im Ausbildungszentrum des Bestattungsgewerbes beziehungsweise auf dem Lehrfriedhof statt. Kurse zur Vorbereitung auf die wirtschaftlichen und rechtlichen sowie arbeits- und berufspädagogischen Teile der Abschlussprüfung (entsprechend der Handwerksmeisterprüfung) bieten die Bildungszentren der Handwerkskammern an. Einen Überblick über das Angebot an Vorbereitungslehrgängen bietet KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Hinweis: Die Vorbereitungslehrgänge orientieren sich an den Anforderungen in den vier selbstständigen Teilen der Weiterbildungsprüfung. Die Lehrgänge können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Teil I - Fachpraktischer Teil ca. 272 Teil II - Fachtheoretischer Teil ca. 144 Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und ca. 200 rechtlicher Teil Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil ca. 120 Gesamtstundenanzahl ca. 736 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die Weiterbildungsprüfung wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rechtsvorschriften der Handwerkskammern (siehe Rechtliche Regelungen) Seite 4 von 8

Zulassung zur Weiterbildungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann. Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Die einzelnen Teile der Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Prüfungsinhalte Fachpraktische Prüfung - Teil I Die fachpraktische Prüfung umfasst z.b. folgende Prüfungsarbeiten: Versorgen und Ankleiden eines Verstorbenen Aufbahren eines Verstorbenen inklusive Dekoration der Trauerhalle oder des Grabes einen Sarg herstellen und ausstatten eine Schalung im Grab einbringen oder ein Grab zur Beerdigung herrichten Die Prüfung soll maximal 5 Stunden dauern. Fachtheoretische Prüfung - Teil II Die fachtheoretische Prüfung umfasst z.b. folgende Prüfungsfächer: Hygiene Gestaltung Recht Betriebswirtschaft Trauerbegleitung Thanatopraxie Beratungsgespräch Warenkunde Friedhofsplanung In den Fächern Beratungsgespräch und Warenkunde kann die Prüfung mündlich erfolgen, in den anderen Fächern wird sie schriftlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als 6 Stunden, die mündliche nicht länger als 60 Minuten dauern. Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse - Teil III Die Prüfung erfolgt schriftlich in folgenden Handlungsfeldern: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten Unternehmensführungsstrategien entwickeln Sie dauert in jedem Handlungsfeld zwei Stunden. Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse - Teil IV In der schriftlichen Prüfung (3 Stunden) sind Aufgaben aus folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen Seite 5 von 8

Der praktische Teil der Prüfung (max. 30 Minuten) besteht aus der Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation sowie aus einem Fachgespräch. Ergänzungsprüfung Auf Antrag können die schriftlichen Prüfungen der Teile III und IV durch eine mündliche ergänzt werden, sofern diese das Bestehen des jeweiligen Teils ermöglicht. Prüfungswiederholung Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können dreimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern für ihren Bezirk eingerichtet sind. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnungen Bestattermeister (Funeralmaster)/Bestattermeisterin (Funeralmaster) Funeralmaster (Bestattermeister)/Funeralmaster (Bestattermeisterin) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung als Bestattermeister/in (Funeralmaster) ist die Abschlussprüfung als Bestattungsfachkraft und mindestens 2 Jahre Berufspraxis. Auch die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Tischler/in oder Bürokaufmann/-frau bzw. die Weiterbildungsprüfung als Bestatter/in berechtigt bei gleicher Dauer der Berufspraxis zur Zulassung. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: eine abgeschlossene Ausbildung als Bestattungsfachkraft oder die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Tischler/in oder Bürokaufmann/-frau oder die abgeschlossene Weiterbildung zum "Geprüften Bestatter"/zur "Geprüften Bestatterin" und jeweils mindestens zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit Seite 6 von 8

Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden. Rechtsgrundlage Rechtsvorschriften der Handwerkskammern Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Rechnen/Mathematik Im fachtheoretischen Teil II der Weiterbildungsprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Wirtschaft/Recht Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil III der Weiterbildungsprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich. Im Berufsleben benötigen Bestattermeister/innen (Funeralmaster) Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können. Mitarbeiterführung und -anleitung Im Teil IV der Weiterbildungsprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind daher von Vorteil. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Vorgesetzten ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie zum Beispiel Zielvereinbarung und Feedback, hilfreich. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Bestattermeister/innen (Funeralmaster) im Bestattungswesen, hauptsächlich in Bestattungsinstituten - dabei sind sie beispielsweise in der Institutsleitung tätig. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Bestattermeister/innen (Funeralmaster) meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Betriebs- und Arbeitsorganisation über Kundenberatung bis hin zu Trauerbegleitung. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Bestattermeister/innen (Funeralmaster) ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Seite 7 von 8

Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Bestattermeister/innen (Funeralmaster) können sich z.b. mit einem eigenen Bestattungsunternehmen selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Bestattungswesen Bestattermeister/Bestattermeisterin Bestattungsfachwirt/Bestattungsfachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Aufgaben in der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung eines Bestattungsunternehmens; Kunden beraten, Angebote erstellen, Verträge abschließen; Ausbildung durchführen. Seite 8 von 8