Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5 74397 Pfaffenhofen Bearbeitung: Anna Stephani, M.Sc. B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße 56 7076 Stuttgart Tel: 07 / 28 42 63-0 Fax: 07 / 28 42 63-9 Messstelle nach 29 BImSchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße 9 7906 Freiburg i. Br. Tel: 076 / 595 796 78 Fax: 076 / 595 796 79 B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee 9 4439 Dortmund Tel: 023 / 39 746 88 Fax: 023 / 39 746 89 Email: info@heine-jud.de THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 7025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau
Gutachterliche Stellungnahme Ergebnisse der akustischen Belastung durch die Landesstraße 03 sowie umliegende Gewerbebetriebe im Bebauungsplangebiet Inhaltsverzeichnis Aufgabenstellung... 2 Beurteilungsgrundlagen... 2 2. Orientierungswerte der DIN 8005...2 2.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm...3 3 Grundlagen der Untersuchung... 4 4 Berechnungsgrundlagen... 7 5 Ergebnisse... 8 5. Straßenverkehrslärm...8 5.2 Gewerbelärm...0 6 Zusammenfassung... 3 Die Stellungnahme umfasst 3 Seiten. Stuttgart, den 6. November 206 Dipl.-Geogr. Axel Jud Anna Stephani, M.Sc. 937a/b- 6..206
Aufgabenstellung In Weiler-Pfaffenhofen ist die Realisierung eines neuen Wohngebiets vorgesehen. Dazu soll der Bebauungsplan Östlich Rosenstraße aufgestellt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Schallimmissionen von der naheliegenden Landesstraße L 03 zu betrachten. Des Weiteren sollen die Schallimmissionen von der im Norden des Plangebiets befindlichen Firma CNC Schleiftechnik Klein GmbH sowie der AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG im Süden des Plangebiets betrachtet werden. Die Schallimmissionen der maßgeblichen Schallquellen werden rechnerisch ermittelt und den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. 937a/b - 6..206
2 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke herangezogen: o Die DIN 8005,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. Die DIN 8005 wird im Folgenden zur Beurteilung des Verkehrslärms herangezogen. o Für Gewerbebetriebe mit allen dazugehörenden Schallimmissionen ist die TA Lärm heranzuziehen. Die TA Lärm 3 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Die TA Lärm ist im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. 2. Orientierungswerte der DIN 8005 Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Der Schutzcharakter der geplanten Wohnbebauung entspricht der eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Tabelle Orientierungswerte der DIN 8005 für Verkehrslärm (Auszug) Gebietsnutzung Orientierungswerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 Nach der DIN 8005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. DIN 8005- Schallschutz im Städtebau - Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 8005- Beiblatt Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 987. 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl Nr. 26/998 S. 503). 937a/b - 6..206 2
2.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Grundlage für die Berechnungen und die Beurteilung der Schallemissionen durch die Gewerbebetriebe CNC Schleiftechnik Klein GmbH und AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebs nicht überschritten werden: Tabelle 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in db(a) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45 d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) Reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 db(a) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 db(a) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 3 bis 5 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl Nr. 26/998 S. 503). 937a/b - 6..206 3
Gutachterliche Stellungnahme 3 Grundlagen der Untersuchung Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen im Bebauungsplan. Der Bebauungsplan Östlich Rosenstraße sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Die Lage des Plangebiets zur maßgeblichen Straße (L 03) sowie zu den nördlich und südlich gelegenen Gewerbebetrieben kann der Abbildung entnommen werden. Abbildung Gebietsausweisung und die Lage des Plangebiets zur maßgeblichen Straße sowie zu den nord- und südöstlich gelegenen Gewerbebetrieben L 03 CNC Schleiftechnik Klein GmbH WA Plangebiet Östlich Rosenstraße Kompostieranlage Bilder 206 GeoBasis-DE/BKG, Kartendaten 206 GeoBasis-DE/BKG ( 2009), Google 937a/b - 6..206 4
Beschreibung der örtlichen Situation Das Plangebiet Östlich Rosenstraße befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Weiler-Pfaffenhofen an der Rosenstraße. Nördlich der geplanten Bebauung verläuft in einer Entfernung von rund 50 bis 250 m die Landesstraße 03. Zwischen der Straße und den geplanten Wohngebäuden im Plangebiet befinden sich Wohnhäuser entlang der Rosenstraße sowie die Firma CNC Schleiftechnik Klein GmbH (Fa. Klein) (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2 Blick vom Plangebiet auf das Betriebsgelände der Fa. Klein CNC Schleiftechnik Klein GmbH Bei der Fa. Klein handelt es sich um eine Service- und Vertriebsgesellschaft. Zu den Haupttätigkeiten der Fa. Klein gehört der Vertrieb von Schleifmaschinen sowie Reparaturen und Wartungsarbeiten an den Maschinen beim Kunden. Laut Betreiberangabe wird gelegentlich eine Maschine auf dem Betriebsgelände repariert. Es findet keine Produktion statt. Während der Betriebszeiten von 8 00 bis 8 00 ist mit folgenden Tätigkeiten zu rechnen, die für die schalltechnische Untersuchung von Bedeutung sind: o Befahren des Betriebsgeländes durch -2 Lkw pro Woche. o Verladetätigkeiten: gelegentlich werden Maschinen bzw. Komponenten einer Maschine auf- oder abgeladen. o Pro Tag ist für ca. 2 Stunden ein Elektrostapler im Einsatz. o Beschäftigung von 4 Mitarbeitern, die auf dem Betriebsgelände parken 2. Telefonat mit Herrn Knaup von der CNC Schleiftechnik GmbH am 2.0.206 2 Der Parkierungsverkehr durch insgesamt 4 Mitarbeiter ist nicht maßgeblich und wurde im Rechenmodell nicht weiter berücksichtigt. 937a/b - 6..206 5
Am Betriebskonzept der Fa. Klein sind bis auf weiteres keine Änderungen vorgesehen. Es bestehen erste Überlegungen, eine der Hallen auf dem Betriebsgelände an eine Firma weiterzuvermieten, die vor Ort die Montage bereits gefertigter Teile plant. Produktionstätigkeiten sind nicht vorgesehen. Des Weiteren befindet sich südöstlich des geplanten Wohngebiets die AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG. Die Schallimmissionen durch die Kompostieranlage werden nicht berechnet, sondern aus einer bereits bestehenden schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 200 abgeleitet. Gemäß der bestehenden Geräuschimmissionsprognose durch die Ingenieurgesellschaft rw bauphysik werden auf dem Betriebsgelände folgende Anlagen betrieben : o Kompostanlage für Grüngut- und Küchenabfälle. o Altholzsortier- und Aufbereitungsanlage. o Aufbereitungsanlage Grünguthackschnitzel mit Stammholzzerkleinerung. Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm, Bericht Nr. 0075 SIS, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 5.03.200 937a/b - 6..206 6
4 Berechnungsgrundlagen Straße Die Immissionen durch den Straßenverkehr werden anhand der RLS-90 berechnet. Für die Berechnung der Immissionen durch die L 03 wurden Daten aus einer Verkehrsanalyse des Landratsamts Heilbronn aus dem Jahr 205 verwendet, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung durchgeführt wurde 2. Unter der Annahme einer jährlichen Verkehrszunahme von % mit einem gleichbleibenden Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil), wurden die Verkehrskennwerte auf das Prognosejahr 2030 übertragen. Die resultierende Verkehrsmenge sowie der SV-Anteil und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in der Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3 - Verkehrskennwerte übertragen auf das Prognosejahr 2030 Straße KFZ/24h SV-Anteil 3 tags/nachts [%] Geschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] L 03 2030 6.800 9,3 / 4,6 50 / 50 innerorts 00 / 80 außerorts Gewerbe Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche, die durch die Fa. Klein entstehen, werden gemäß der TA Lärm 4 unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Zur Beurteilung der Schallemissionen der AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG wurden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung durch die Ingenieurgesellschaft rw bauphysik herangezogen 5. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/990 vom 0.04.990 - StB /4.86.22-0/25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. 2 Verkehrsanalyse 205 des Landratsamts Heilbronn im Rahmen der Lärmaktionsplanung, Telefonat mit Herrn Thullner am 26.09.206 3 SV-Anteil (Schwerverkehrsanteil): Der bei der Verkehrsanalyse ermittelte 24h-Wert des SV- Anteils von 9 % wurde entsprechend den Anhaltswerten der Tabelle 3 der RLS-90 auf den Tag- und Nachtzeitraum umgerechnet 4 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl Nr. 26/998 S. 503). 5 Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm, Bericht Nr. 0075 SIS, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 5.03.200 937a/b - 6..206 7
5 Ergebnisse 5. Straßenverkehrslärm Die Beurteilung des Straßenverkehrslärms erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN 8005 für allgemeine Wohngebiete. Im Bereich des Bebauungsplangebiets Östlich Rosenstraße in Weiler treten durch den Straßenverkehr der L 03 Beurteilungspegel bis 50 db(a) tags und bis 40 db(a) nachts auf. Die Orientierungswerte der DIN 8005 für allgemeine Wohngebiete werden tags und nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Es werden keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Pegelverteilung tags und nachts durch den Straßenverkehr auf der L 03 ist in der Abbildung 4 und Abbildung 4 dargestellt. Die Skala der Lärmkarten wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN 8005 für allgemeine Wohngebiete überschritten werden 2. Abbildung 3 Pegelverteilung tags, Rechenhöhe 4 m über Gelände L 03 Plangebiet DIN 8005 Beiblatt - Schallschutz im Städtebau, Mai 987 2 Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse aus den Einzelpunktberechnungen. 937a/b - 6..206 8
Abbildung 4 Pegelverteilung nachts, Rechenhöhe 4 m über Gelände Plangebiet 937a/b - 6..206 9
5.2 Gewerbelärm Fa. Klein Die Beurteilung des Gewerbelärms erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete. Im Bereich des Bebauungsplangebiets Östlich Rosenstraße in Weiler treten durch den Betrieb der Fa. Klein Beurteilungspegel bis 33 db(a) tags auf. Nachts findet kein Betrieb statt. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete werden tags im gesamten Plangebiet deutlich unterschritten. Es werden keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Pegelverteilung tags durch die Fa. Klein ist in der Abbildung 5 dargestellt. Die Skala der Lärmkarte wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Abbildung 5 Pegelverteilung durch die Fa. Klein tags, Rechenhöhe 4 m über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm Fa. Klein Plangebiet Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl Nr. 26/998 S. 503). 937a/b - 6..206 0
Gutachterliche Stellungnahme AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG Die Beurteilungspegel durch die Kompostieranlage südöstlich des Plangebiets wurden aus den Lärmkarten der schalltechnischen Untersuchung durch die Ingenieurgesellschaft rw bauphysik aus dem Jahr 200 abgeleitet. Die Skala der Lärmkarten aus der bestehenden Schallimmissionsprognose wurde so gewählt, dass ab den roten Farbtönen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Durch die Kompostieranlage südöstlich des Plangebiets ergeben sich im Bebauungsplangebiet Pegelwerte bis maximal 45 db(a) tags und 25 db(a) nachts (vgl. Abbildung 7 und Abbildung 7). Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete werden tags und nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Abbildung 6 Pegelverteilung tags durch die Kompostieranlage Plangebiet Östlich Rosenstraße Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm, Bericht Nr. 0075 SIS, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 5.03.200 937a/b - 6..206
Gutachterliche Stellungnahme Abbildung 7 Pegelverteilung nachts durch die Kompostieranlage Plangebiet Östlich Rosenstraße Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm, Bericht Nr. 0075 SIS, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 5.03.200 937a/b - 6..206 2
6 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplangebiet Östlich Rosenstraße in Weiler kann wie folgt zusammengefasst werden: o Für das Plangebiet Östlich Rosenstraße in Weiler ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. Zur Beurteilung der Situation wurden die Orientierungswerte der DIN 8005 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 2 herangezogen. Die Orientierungswerte der DIN 8005 betragen für allgemeine Wohngebiete tags 55 db(a) und nachts 45 db(a). Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm betragen für allgemeine Wohngebiete tags 55 db(a) und nachts 40 db(a). o Im Plangebiet treten durch den Straßenverkehrslärm Beurteilungspegel bis 50 db(a) tags und bis 40 db(a) nachts auf. Die Orientierungswerte werden tags und nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. o Durch den Gewerbelärm der Fa. Klein treten im Plangebiet Beurteilungspegel bis 33 db(a) tags auf. Durch die Kompostieranlage südöstlich des Plangebiets ergeben sich im Bebauungsplangebiet Pegelwerte bis maximal 45 db(a) tags und 25 db(a) nachts (vgl. Abbildung 6 und Abbildung 7). Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden tags und nachts eingehalten und um mindestens 0 db(a) unterschritten. o Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehrslärm sowie gegenüber dem Gewerbelärm sind nicht erforderlich. DIN 8005- Beiblatt Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 987. 2 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 998 (GMBl Nr. 26/998 S. 503). 937a/b - 6..206 3