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Transkript:

Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Soest Auftraggeber Stadt Soest Windmühlenweg 27 59494 Soest Schallimmissionsprognose Nr. 05 1078 12-1 vom 19. Feb. 2013 Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 39 Seiten Anhang 28 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument

Inhalt Textteil Zusammenfassung... 4 1 Grundlagen... 8 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 9 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 10 3.1 Schallschutz im Städtebau... 10 3.1.1 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung... 11 3.1.2 Schallschutz in Wohnungen... 12 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung... 13 4 Gewerbelärm, Emissionskontingentierung... 16 4.1.1 Untersuchte Immissionsorte... 16 4.2 Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung... 17 4.3 Ermittlung der Emissionskontingente... 18 4.4 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan... 21 5 Verkehrslärmeinwirkungen... 22 5.1 Ermittlung der Geräuschemissionen... 23 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze... 23 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse... 26 5.4 Maßnahmen zur Lärmminderung... 31 Inhalt Anhang A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 2 von 39

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte... 16 Abbildung 2: Lage der Teilflächen und zulässigen Emissionskontingente LEK... 19 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen... 6 Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005... 10 Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)... 12 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden... 13 Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm... 13 Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit... 17 Tabelle 7: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen... 19 Tabelle 8: Prognose-Null-Fall 2025... 23 Tabelle 9: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Zwischenausbau 2025... 23 Tabelle 10: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025... 24 Tabelle 11: Verkehrsbelastungen Prognose-Null-Fall 2025... 25 Tabelle 12: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan NR. 43.3 - Zwischenausbau 2025... 25 Tabelle 13: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025... 26 Tabelle 14: Pegelzunahme im Tageszeitraum, Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall End- und Zwischenausbau 2025 zu Prognose-Null-Fall 2025... 27 Tabelle 15: Pegelzunahme im Nachtzeitraum, Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall End- und Zwischenausbau 2025 zu Prognose-Null-Fall 2025... 28 Tabelle 16: Vergleich der Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall und Prognose-Null-Fall mit den Orientierungswerten der DIN 18005... 29 Tabelle 17: Beurteilungspegel im Prognose-Null-Fall 2025 und im Prognose-Plan-Fall 2025 Endausbau mit Lärmminderungsmaßnahmen (LMM) im Tages- und Nachtzeitraum... 35 Tabelle 18: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 4109... 36 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 3 von 39

Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Soest geplante 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 43. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer gewerblichen Folgenutzung der ehemaligen Produktionsflächen der Zuckerfabrik unter Einbeziehung weiterer aktuell unüberplanter Flächen. Innerhalb des Geltungsbereichs ist auf großen Teilflächen konkret die Einrichtung einer Dauerbackwarenfabrik (Firma Kuchenmeister) vorgesehen. Es wäre aber auch möglich, dass dieser Bereich eine allgemeine gewerbliche Nutzung erhält, wie z. B. einen Logistikbetrieb. Die im Umfeld des Plangebietes befindliche Wohnbebauung erfordert Festsetzungen zur Zulässigkeit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Geltungsbereich. Als Grundlage der Festsetzungen zum Immissionsschutz sollen im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die zulässigen Emissionskontingente LEK bestimmt werden. Darüber hinaus waren die im Zusammenhang mit der Überplanung des Gewerbegebietes zu erwartenden Zusatzverkehre auf den öffentlichen Straßen hinsichtlich ihrer schalltechnischen Relevanz zu beurteilen. Gemäß DIN 18 005 sind dabei die Lärmarten Verkehr und Gewerbe in Hinblick auf ihre unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen getrennt voneinander zu betrachten. Im Rahmen der Prognose wurden folgende Situationen untersucht und dargestellt: Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente (LEK) gemäß DIN 45691 für die innerhalb des Bebauungsplanes geplanten gewerblichen Nutzungen in Hinblick auf die schutzbedürftige Wohnbebauung außerhalb des Geltungsbereiches. Die Gliederung des Bebauungsplangebietes in Teilflächen erfolgt sowohl in Bezug auf die konkret vorliegende Planung einer Dauerbackwarenfabrik der Firma Kuchenmeister für den 1. Bauabschnitt und den Endausbau als auch in Bezug auf eine Realisierung eines davon unabhängigen Gewerbestandortes. Beurteilung der durch das Bauvorhaben verursachten verkehrlichen Mehrbelastung auf den Zufahrtsstraßen (Hammer Landstraße, Bergenring, Schleswiger Ring, Danziger Ring) nach den entsprechenden Regelwerken. Dabei werden im Rahmen der Untersuchung folgende Varianten betrachtet: die im Prognosejahr 2025 zu erwartende Verkehrssituation ohne Zusatzverkehr aus dem Bebauungsplangebiet, die im Prognosejahr 2025 zu erwartende Verkehrssituation unter Berücksichtigung der für den 1. Bauabschnitt der Firma Kuchenmeister prognostizierten Zusatzverkehre. Hierfür besteht bereits eine Baugenehmigung vom 26.05.2011, die im Prognosejahr 2025 zu erwartende Verkehrssituation unter Berücksichtigung der für das voll entwickelte Plangebiet prognostizierten Zusatzverkehre. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 4 von 39

Als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des in den jeweiligen Szenarien zu erwartenden Verkehrslärms wurden die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh von Februar 2013 sowie das Logistikgutachten der agiplan GmbH von Januar 2013 berücksichtigt. Anmerkung Auf eine Einbeziehung der durch den Schienenverkehr auf der südlich zwischen dem Plangebiet und der Wohnbebauung Schendeler Straße verlaufenden Bahnlinie verursachten Geräuscheinwirkung kann in Hinblick auf das vorliegende Bauleitverfahren aus folgenden Gründen verzichtet werden: Grundsätzlich werden gemäß DIN 18005 die jeweiligen Lärmarten (Verkehr und Gewerbe) getrennt voneinander betrachtet. Das liegt unter anderem daran, dass sich nicht nur die Beurteilungszeiten, die Immissionsrichtwerte und die Festlegung der Immissionsorte der jeweilig anzuwendenden Regelwerke unterscheiden, sondern auch die Lärmqualität, d. h. das subjektive Empfinden hinsichtlich der Störwirkung, unterschiedlich wahrgenommen wird. In Hinblick auf die vorliegende Situation kann jedoch auch bei einer nicht sachgemäßen Addition der Beurteilungspegel aus dem Gewerbelärm und dem Verkehrslärm ohne Berücksichtigung der Eigenarten der jeweiligen Lärmarten eine Maßgeblichkeit des Gewerbelärms an der Gesamtgeräuschsituation verneint werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 5 von 39

Ergebnisse Gewerbelärm Unter Berücksichtigung der in der Tabelle 1 für die jeweiligen Teilflächen berücksichtigten Emissionskontingente LEK kann gewährleistet werden, dass an den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld die jeweiligen gebietsspezifischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Untersuchungen der zulässigen Emissionskontingente erfolgen gemäß DIN 45691. Tabelle 1: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber nachts LEK in db(a) LEK in db(a) Teilfläche 1 15.000 GE 51 36 Teilfläche 2 52.700 GE 65 50 Teilfläche 3 11.800 GE 57 42 Teilfläche 4.500 GE 60 45 Teilfläche 5 13.900 GE 57 42 Teilfläche 6 13.000 GE 65 50 Teilfläche 7 14.900 GE 65 50 Teilfläche 8 30.800 GE 1 56 41 Unter Berücksichtigung der in der Tabelle 1 dargestellten Emissionskontingente LEK in db(a) errechnen sich an den nächstgelegenen Wohngebäuden folgende Immissionsanteile aus den Flächen LGE,T und LGE,N in db(a) für die Tages- und Nachtzeit: Immissionsort Zuordnung Orientierungswert Tag db(a) LGE,T db(a) Orientierungswert Nacht db(a) LGE,N db(a) IP1 Endloser Weg IP2 Endloser Weg 49 IP3 Endloser Weg 39 IP4 Endloser Weg 33 IP5 Endloser Weg 21 IP6 Endloser Weg 11 IP7 Endloser Weg 3a IP8 Schendeler Straße 8 IP9 Schendeler Straße 30 IP10 Schendeler Straße 52a IP11 Schendeler Straße 58 WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI 60 60 54 54 53 54 57 45 45 39 39 38 39 42 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 6 von 39

Verkehrslärm Wie aus der Gegenüberstellung der im Prognose-Null-Fall 2025 mit dem Plan-Fall Bebauungsplan 43.3 Endausbau ermittelten Beurteilungspegel ersichtlich, ist an den untersuchten Aufpunkten in Abhängigkeit ihrer Lage zu den maßgeblichen Straßenführungen im Tages- und Nachtzeitraum im Endausbau mit einem Pegelanstieg von bis zu gerundet 3 db zu rechnen. Besonders betroffen von dem Anstieg sind dabei die Gebäude, die entweder einen geringen Abstand zu den untersuchten Straßenführungen aufweisen, oder aber diejenigen - wie bei der Hammer Landstraße, bei denen die verkehrliche Zunahme aufgrund einer geringeren Vorbelastung stärker ins Gewicht fällt. Der Vergleich des Prognose-Null-Falls 2025 mit dem Plan- Fall Bebauungsplan 43.3 Zwischenausbau zeigt, dass im Zwischenstadium lediglich mit Erhöhungen von gerundet 1 db zu rechnen ist. Ein Vergleich der im Zusammenhang mit der Plangebietsausweisung auf den Zufahrtsstraßen zu erwartenden Zusatzverkehre kommt in Hinblick auf die einschlägigen Regelwerke zu folgenden Ergebnissen: Bereits im Prognose-Null-Fall 2025 können lediglich an den in einer weiteren Entfernung von den Straßenverläufen gelegenen Wohnbebauung z. B. des Rotdornwegs, des Hugo-Kükelhaus-Weges und in Teilbereichen des Endlosen Weges die Orientierungswerte eingehalten werden. Damit führt die durch die Zusatzverkehre im Endausbau ermittelte Geräuscherhöhung um bis zu 3 db an der übrigen Bebauung zwangsläufig zu einer Überschreitung der Orientierungswerte. Die gemäß Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (RSU) als gesundheitlich unbedenklich geltenden Außenlärm-Grenzen in Wohngebieten von tagsüber/nachts 65/ db(a) werden im Prognose-Plan-Fall 2025 Endausbau lediglich an der ohne derzeitige Lärmminderungsmaßnahmen unmittelbar an den Straßenverläufen liegenden Wohnbebauung des Katroper Weges (IP 9) und des Grabbeweg (IP16/17) überschritten. Die nach aktuellen Rechtssprechungen für einen städtebaulichen Missstand bzw. eine absolute Unzumutbarkeit geltenden Außenpegel von tags 70 db(a) und nachts 60 db(a) werden in keinem Planungsstadium und an keinem Aufpunkt überschritten. Nach Absprache mit der Stadt Soest ist in Hinblick auf einen geplanten Endausbau des Bebauungsplangebietes B-Plan Nr. 43.3 für die bauleitplanerische Abwägung der Lärmschutz dahingehend auszurichten, dass keine maßgebliche planbedingte Verschlechterung der Immissionssituation gegenüber dem Prognose-Null-Fall eintritt. Dabei sind von den Minderungsmaßnahmen nur die Bereiche zu berücksichtigen, an denen die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Die Ergebnisse sind dem Kapitel Lärmminderungsmaßnahmen zu entnehmen. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 7 von 39

1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN 18005 DIN 18005, BBl. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 DIN 415691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006, RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Informationen und/oder Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: das Planungsamt der Stadt Soest, die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh von Februar 2013, die Logostikuntersuchung der agiplan GmbH von Februar 2012. Ein Ortstermin wurde am 10. Jan. 2013 durchgeführt. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Grundlagen Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 8 von 39

2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Soest geplante 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 43. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 umfasst Teile des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 43 sowie die bisher unbeplanten Flächen der Betriebsanlagen der ehem. Zuckerfabrik, die nach 34 BauGB zu beurteilen sind. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von ca. 22 ha. Sie wird im Süden begrenzt durch die Trasse der Deutschen Bundesbahn, im Westen durch das Naturschutzgebiet der Klärteiche der ehem. Zuckerfabrik, im Norden und Osten durch die vorhandenen Verkehrsflächen, insbesondere der Hammer Landstraße (L 670). Neben diesem Plangebietsteil sind aufgrund der zwischenzeitlich erarbeiteten Lärmuntersuchungen weitere Flächen in das Plangebiet einbezogen worden. Es handelt sich um die Straßen Bergenring, Schleswiger Ring, Danziger Ring sowie weitere Einzelgrundstücke am Endlosen Weg, Katroper Weg und Am Handwerk, um hier die erforderlichen Lärmschutzfestsetzungen treffen zu können. In Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Bebauungsplanes war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten gewerblichen Änderung auf die im Umfeld bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen zu prüfen. Darüber hinaus waren die im Zusammenhang mit der Überplanung des Gewerbegebietes zu erwartenden Zusatzverkehre auf den öffentlichen Straßen hinsichtlich ihrer schalltechnischen Relevanz zu beurteilen. Gemäß DIN 18 005 sind dabei die Lärmarten Verkehr und Gewerbe getrennt voneinander zu beurteilen. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 9 von 39

3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN 18005 1 gegeben. Im Beiblatt 1 2 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm 50 35 45 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 50 Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45-65 35-65 35-65 Die DIN 18005 enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 1 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 2 DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 10 von 39

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 3 in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 db(a) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.1.1 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 4 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. 3 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 4 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 11 von 39

In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in db(a) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime 57 47 Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 59 49 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 Im vorliegenden Fall ist sie daher nicht unmittelbar anwendbar, da Gegenstand des zu beurteilenden Bauleitverfahrens nicht der Neubau bzw. die wesentliche Änderung von Verkehrswegen ist, sondern die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Hier kann die Verkehrslärmschutzverordnung somit lediglich als Abwägungshilfe herangezogen werden. Grenzwerte des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) Das Sondergutachten Umwelt und Gesundheit Risiken richtig einschätzen (1999) des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) gibt Hinweise zu der in einem Plangebiet zumutbaren und hinsichtlich der Gesundheit unbedenklichen Lärmbelastung. Bei ganztägig vorhandenem Verkehrslärm liegt der Schwellenwert von gesundheitlich unbedenklichem Außenlärm zur erheblichen Belästigung bei 65 db(a) (außen, tagsüber). Dieser Wert sollte somit auch aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die nächtliche Belastung bei Wohn-, Kern- und Mischgebieten wird unter gesundheitlichen Gesichtspunkten ein Immissionswert von db(a) als maßgeblich angegeben. Grundsätzlich ist jedoch nach aktuellen Rechtssprechungen bei der Bauleitplanung sicherzustellen, dass keine städtebaulichen Missstände auftreten. Ein städtebaulicher Missstand bzw. eine absolute Unzumutbarkeit liegt vor, wenn Außenpegel von tags 70 db(a) und nachts 60 db(a) deutlich überschritten werden. 3.1.2 Schallschutz in Wohnungen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnqualität im Allgemeinen und beim Aufenthalt im Freien im Besonderen der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Schutzziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 12 von 39

Außenbauteile und somit bei Einhaltung von Schalldruckpegeln in Aufenthaltsräumen von db(a) am Tag und 30 db(a) nachts ist gesundheitsverträgliches Wohnen möglich. Diese Werte beruhen auf den Empfehlungen der DIN 4109 5. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Der im Rahmen des Genehmigungsverfahren für die Errichtung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen erforderliche Nachweis zur Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente erfolgt für die gewerblichen Anlagen gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998. Immissionsrichtwerte In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 4 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Immissionsrichtwerte (IRW) in db(a) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. In Tabelle 5 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) 5 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 13 von 39

Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 6 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 db(a), db(a). Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tagsüber um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. 7 6 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. 7 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 14 von 39

Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 db(a), nachts 49 db(a), Mischgebieten tags 64 db(a), nachts 54 db(a). In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 15 von 39

Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten die in Tabelle 6 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 8 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1 Endloser Weg, Immissionshöhe 5 m IP2 Endloser Weg 49, Immissionshöhe 5 m IP3 Endloser Weg 39, Immissionshöhe 5 m IP4 Endloser Weg 33, Immissionshöhe 5 m IP5 Endloser Weg 23, Immissionshöhe 5 m IP6 Endloser Weg 11, Immissionshöhe 5 m IP7 Endloser Weg 1f, Immissionshöhe 5 m IP8 Schendeler Straße 8, Immissionshöhe 5 m IP9 Schendeler Straße 30, Immissionshöhe 5 m IP10 Schendeler Straße 52a, Immissionshöhe 5 m IP11 Schendeler Straße 58, Immissionshöhe 5 m Gebietsnutzung WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI Immissionsrichtwerte [IRW] in db(a) Tag Nacht 60 45 60 45 4.2 Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung Nach der TA Lärm, die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren heranzuziehen ist, sind die Immissionsrichtwerte auf die Summe der Immissionsbeiträge von allen gewerblichen Anlagen zusammen anzuwenden, die auf einen Immissionsort einwirken. Um zu verhindern, dass die schalltechnischen Anforderungen in der Umgebung von gewerblichen Nutzungen überschritten werden, wird für die Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgesetzt, wie viel Schallleistung je Quadratmeter Grundfläche immissionswirksam emittiert werden darf. Diese so ermittelten Emissionskontingente werden nach Teilflächen differenziert festgesetzt. Da im Rahmen der Bauleitplanung die konkrete Lage und die Stärke der Emissionsquellen zu den maßgeblichen Immissionsorten noch nicht bekannt sind, wird zur Festsetzung der Emissionskontingente in Anlehnung an die DIN 45691 die freie, ungedämpfte Schallausbreitung im Vollraum betrachtet. Im Rahmen der später zu erteilenden Betriebsgenehmigungen wird unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Betrieb in Anspruch genommenen Teilfläche eine Schallausbreitungsberechnung auf der Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente gemäß DIN 45691 durchgeführt. Bei gänzlicher Ausnutzung der jeweils im Bebauungsplan festgesetzten Teilflächen TF1 bis TF8 kann der zulässige Immissionsanteil der 8 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 17 von 39

Teilflächen TF1 bis TF8 an den maßgeblichen Immissionsorten der Tabelle 7 entnommen werden. Sollten nur Teilbereiche der Teilflächen oder aber mehrere Teilflächen von einem Betrieb in Anspruch genommen werden, ist das zulässige Immissionskontingent für die jeweils betrachtete gewerbliche Nutzung gemäß DIN 45691 zu berechnen. Durch ein schalltechnisches Gutachten nach TA Lärm ist dann nachzuweisen, dass das ermittelte Immissionskontingent an den vorgegebenen Immissionsorten von den Beurteilungspegeln der Betriebsgeräusche eingehalten wird. In diesem schalltechnischen Nachweis sind Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Zeiten erhöhter Empfindlichkeit ( Ruhezeitenzuschläge ) nach TA Lärm zu berücksichtigen. Im konkreten Planungsfall werden außerdem die betriebs- oder quellentypischen Besonderheiten wie die Abschirmung durch Gebäude und topographische Gegebenheiten sowie die Richtwirkungscharakteristiken auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. 4.3 Ermittlung der Emissionskontingente Das Bebauungsplangebiet wurde in Teilflächen gegliedert. Die Gliederung der Teilflächen wurde dabei so durchgeführt, dass sowohl der derzeitig vorliegenden Planung der Firma Kuchenmeister aber auch, wie es eine Angebotsplanung vorsieht, einer anderweitigen Nutzung innerhalb des Plangebietes entsprochen wird. Die Emissionskontingente LEK in db(a) werden unter Berücksichtigung der Flächengröße und des möglichen Schallleistungspegels LWA wie folgt errechnet: LEK,i = L WA,i 10 log ( Fi / F0) in db(a) Hierbei ist: i = 1 bis n (Anzahl der Teilflächen) Fi = Flächengröße der i-ten Teilfläche in m 2 F0 = Bezugsfläche 1 m 2 Die Ermittlung erfolgt mittels iterativer Berechnungen für die Tages- und die Nachtzeit. Für die Teilflächen des Bebauungsplangebietes ergeben sich in Hinblick auf die Einhaltung des Gesamtimmissionswertes an den untersuchten Immissionsorten die folgenden Emissionskontingente L EK in db(a). Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 18 von 39

Unter Berücksichtigung der in der Tabelle 5 dargestellten Emissionskontingente LEK in db(a) errechnen sich an den nächstgelegenen Wohngebäuden folgende Immissionsanteile aus den Flächen LGE,T und LGE,N in db(a) für die Tages- und Nachtzeit: Immissionsort Zuordnung Orientierungswert Tag db(a) LGE,T db(a) Orientierungswert Nacht db(a) LGE,N db(a) IP1 Endloser Weg IP2 Endloser Weg 49 IP3 Endloser Weg 39 IP4 Endloser Weg 33 IP5 Endloser Weg 21 IP6 Endloser Weg 11 IP7 Endloser Weg 3a IP8 Schendeler Straße 8 IP9 Schendeler Straße 30 IP10 Schendeler Straße 52a IP11 Schendeler Straße 58 WA WA WA WA WA WA WA WA WA MI MI 60 60 54 54 53 54 57 45 45 39 39 38 39 42 Der Gesamtimmissionsanteil eines Immissionsortes setzt sich aus den im Folgenden dargestellten Immissionsanteilen der Teilflächen 1 bis 8 für den Tageszeitraum wie folgt zusammen. Für den Nachtzeitraum ist der dargestellte Teilimmissionsanteil der Teilflächen um 15 db(a) reduziert. Flächen Nr. IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 IP7 IP8 IP9 IP10 IP11 TF 1 36,1 37,8 39,9 39,7 38,9 36,4 31,9 28,1 29 29,2 27,9 TF 2 51,6 52,3 53,4 53,6 53,8 52,8 50,4 48,9 50,7 52,1 50,3 TF 3 35,1 36,3 38,2 39,5 42,4 43,2 41,1 37,7 37,5 34,9 33,1 TF 4 41,3 42,0 43,1 43,6 44,9 45,5 45,9 50,3 51,2 47,5 42,6 TF 5 34,2 34,7 35,3 35,4 35,5 35,1 34,0 36,0,1 45,9 41,5 TF 6 41,7 41,9 42,2 42,0 41,8 41,3,2 41,7 45,1 53,5 51,2 TF 7 45,0 44,8 44,4 43,7 42,7 41,7,1 39,8 41,8 45,3 44,8 TF 8 44,3 43,6 42,7 41,1 39,0 37,5 35,3 33,6 35,0 37,0 36,3 Summe 53,8 54,3,1,1,3 54,6 52,8 53,5 57,2 54,9 Planwert/ Orientierungswert 60 60 Unterschreitung 1,2 0,7-0,1-0,1-0,3 0,4 2,2 1,5 0 2,8 5,1 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 20 von 39

4.4 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan In dem Plangebiet sind nur Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45 691 weder tags (6 00 bis 22 00 Uhr) noch nachts (22 00 bis 6 00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente tags und nachts: Flächen Nr. Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber nachts LEK in db(a) LEK in db(a) Teilfläche 1 GE 51 36 Teilfläche 2 GE 65 50 Teilfläche 3 GE 57 42 Teilfläche 4 GE 60 45 Teilfläche 5 GE 57 42 Teilfläche 6 GE 65 50 Teilfläche 7 GE 65 50 Teilfläche 8 GE 1 56 41 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45 691:2006-12, Abschnitt 5. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 21 von 39

5 Verkehrslärmeinwirkungen Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Untersuchung der zukünftigen Verkehrslärmsituation durch den Straßenverkehrslärm auf der Hammer Landstraße, dem Londonring, dem Bergenring, dem Danziger Ring und der Erschließungsstraße gemäß RLS90 und der DIN 18005 durchzuführen. Um die im Zusammenhang mit dem Plangebiet zu erwartenden Pegelzunahmen zu ermitteln und, falls erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen zu formulieren, werden die im Folgenden dargestellten Szenarien an ausgesuchten Immissionsorten entlang der o. a. Straßenführungen gegenübergestellt. Im Rahmen der Prognose wurden folgende Situationen untersucht und dargestellt: Prognose-Null-Fall 2025: Dieser Fall stellt die im Jahr 2025 zu erwartenden Verkehrsaufkommen ohne Berücksichtigung der gewerblich ausgelösten Verkehre bei vollständig erschlossenem Gewerbegebiet (B-Plangebiet 43.3) auf der Hammer Landstraße, dem Londonring, dem Bergenring, dem Danziger Ring und der Erschließungsstraße dar. Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Zwischenausbau 2025: Dieser Fall stellt die im Jahr 2025 zu erwartenden Verkehrsaufkommen mit Berücksichtigung der für den 1. Bauabschnitt der Firma Kuchenmeister prognostizierten Zusatzverkehre auf der Hammer Landstraße, dem Londonring, dem Bergenring, dem Danziger Ring und der Erschließungsstraße dar. Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025: Dieser Fall stellt die im Jahr 2025 zu erwartenden Verkehrsaufkommen mit Berücksichtigung der gewerblich ausgelösten Verkehre bei vollständig erschlossenem Gewerbegebiet (B-Plangebiet 43.3) auf der Hammer Landstraße, dem Londonring, dem Bergenring, dem Danziger Ring und der Erschließungsstraße dar. Weitere Verkehrswege sind hinsichtlich ihrer schalltechnischen Relevanz als untergeordnet einzustufen und werden daher nicht berücksichtigt. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 22 von 39

5.1 Ermittlung der Geräuschemissionen Als Berechnungsgrundlage des Verkehrslärms wurde die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh vom Februar 2013 berücksichtigt. 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Tabelle 8: Prognose-Null-Fall 2025 Tabelle 9: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Zwischenausbau 2025 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 23 von 39

Tabelle 10: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025 Maßgeblich für schalltechnische Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 9 ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres DTV in Kfz/24h. Steigungen oder Gefälle über 5 % liegen nicht vor. Für die erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen wird entsprechend Tabelle 2 der Richtlinie der Zuschlag programmintern berücksichtigt. In den nachfolgenden Tabellen sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken DTV, Lkw-Anteile p, zul. Höchstgeschwindigkeiten vzul. und Emissionspegel für den Tageszeitraum (Lm,E,T in db(a)) und für den Nachtzeitraum (Lm,E,N in db(a)), den Prognose-Null-Fall; den Prognose-Plan-Fall Zwischenausbau 2025 und den Prognose-Plan-Fall Endausbau 2025 zusammengefasst. 9 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 24 von 39

Tabelle 11: Verkehrsbelastungen Prognose-Null-Fall 2025 Straßenbezeichnung DTV M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Lkw v km/h Pkw LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Hammer Landstr. West 5.380 312 3,1 48 3,9 80 100 63,2,3 Hammer Landstr. Ost, 100* 2.765 160 3 25 3,8 80 100 60,2 52,4 Hammer Landstr. Ost, 70** 2.765 160 3 25 3,8 70 70 57,3 49,6 Hammer Landstr. Ost, 50 5.530 321 3 49 3,8 50 50 58,0 50,3 Londonring 11.870 689 2,1 106 2,6 50 50 60,7 52,9 Bergenring 11.590 673 2,5 103 3,1 50 50 60,9 53,1 Schleswiger Ring 11.830 687 1,9 106 2,4 50 50 60,6 52,8 Kreis Süd/Nord 5.915 344 1,9 53 2,4 30 30,3 47,4 Danziger Ring West 7.520 436 3 67 3,8 50 50 59,3 51,6 Kreis Süd/Nord 3.760 218 3 34 3,8 30 30 53,9 46,2 Danziger Ring Ost 5.730 333 3,1 51 3,9 50 50 58,2 50,5 Zufahrt Gelände 1 8 21 1 26,7 50 50 47,2 39,1 * Fahrspur stadtauswärts ** Fahrspur stadteinwärts Tabelle 12: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan NR. 43.3 - Zwischenausbau 2025 Straßenbezeichnung DTV M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Lkw v km/h Pkw LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Hammer Landstr. West 5.390 313 3,5 48 4,4 80 100 63,3,4 Hammer Landstr. Ost, 100* 2.845 165 4,8 226 6,1 80 100 60,9 62,5 Hammer Landstr. Ost, 70** 2.845 165 4,8 26 6,1 70 70 58,3 50,8 Hammer Landstr. Ost, 50 5.690 330 4,8 51 6,1 50 50 59,0 51,5 Londonring 11.900 691 2,1 106 2,7 50 50 60,8 53,0 Bergenring 11.720 680 3,3 105 4,1 50 50 61,4 53,7 Schleswiger Ring 11.960 694 2,7 107 3,4 50 50 61,1 53,4 Kreis Süd/Nord 5.980 347 2,7 54 3,4 30 30,7 48,0 Danziger Ring West 7.610 442 4 68 5,1 50 50 59,9 52,3 Kreis Süd/Nord 3.805 221 4 34 5,1 30 30 54,4 46,8 Danziger Ring Ost 5.810 337 4,4 52 5,6 50 50 58,9 51,4 Zufahrt Gelände 330 19 35,7 3 45,3 50 50 53,0 45,9 * Fahrspur stadtauswärts ** Fahrspur stadteinwärts Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 25 von 39

Tabelle 13: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025 Straßenbezeichnung DTV M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Lkw v km/h Pkw LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Hammer Landstr. West 5.580 324 3,7 50 4,7 80 100 63,5,6 Hammer Landstr. Ost, 100* 3.480 202 7,5 31 9,5 80 100 62,4 54,7 Hammer Landstr. Ost, 70** 3.480 202 7,5 31 9,5 70 70 60,2 52,6 Hammer Landstr. Ost, 50 6.960 4 7,5 62 9,5 50 50 61 53,5 Londonring 12.490 725 2 111 2,5 50 50 60,9 53,1 Bergenring 12.390 719 5,1 111 6,4 50 50 62,5,0 Schleswiger Ring 12.610 732 4,5 113 5,7 50 50 62,3 54,8 Kreis Süd/Nord 6.305 366 4,5 57 5,7 30 30 56,9 49,3 Danziger Ring West 8.130 472 5,3 73 6,7 50 50 60,8 53,3 Kreis Süd/Nord 4.065 236 5,3 37 6,7 30 30,3 47,8 Danziger Ring Ost 6.260 363 6,1 56 7,8 50 50 60 52,5 Zufahrt Gelände 1.770 103 24,4 16 31 50 50 58,9 51,7 * Fahrspur stadtauswärts ** Fahrspur stadteinwärts Hierbei ist DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h M die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke Kfz/h pt/n der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen in % vzul die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für Pkw und Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für Lkw und 130 km/h für Pkw Lm,E,T der Emissionspegel für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr in db(a), berechnet auf der Grundlage der DTV Lm,E,N der Emissionspegel für die Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr in db(a), berechnet auf der Grundlage der DTV 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Bei den Berechnungen der Immissionen werden die jeweiligen Zu- und Abschläge gemäß RLS-90 in Ansatz gebracht. Die Schallausbreitungsberechnung und die Ermittlung des Beurteilungspegels im Planbereich erfolgen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung mit dem Ausbreitungsprogramm SAOS-NP Version 20012. 3 der KRAMER SCHALLTECHNIK MBH, St. Augustin. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt punktuell an ausgesuchten Immissionsorten entlang der o. a. Straßenführungen für die als maßgeblich zu betrachtenden Immissionshöhen des 1. Obergeschosses (5,6 m) für den Tages- und Nachtzeitraum. Die Ergebnisse der jeweiligen Szenarien sind im Vergleich Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 26 von 39

zueinander und in Bezug zu den geltenden Orientierungswerten der DIN 18005 und den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 14: Pegelzunahme im Tageszeitraum, Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall End- und Zwischenausbau 2025 zu Prognose-Null-Fall 2025 Immissionsort Gebiet Prognose- Null 2025 Prognose-Plan 2025 Zwischenausbau Prognose- Plan 2025 Endausbau Diff. Prognose 2025 Zwischenausbau/Null Diff. Prognose 2025 End ausbau/null db(a) db(a) db(a) db db IP1 Endloser Weg WA 56 0,4 1,4 IP2 Endloser Weg 49 WA 56 57 0,5 1,7 IP3 Endloser Weg 39 WA 57 58 59 0,7 2,2 IP4 Endloser Weg 33 WA 56 57 0,8 2,3 IP5 Endloser Weg 21 WA 53 54 0,8 2,3 IP6 Endloser Weg 11 WA 50 51 52 0,7 2,1 IP7 Endloser Weg 1f WA 60 60 61 0,5 1,6 IP8 Schendeler Straße 8 WA 63 63 63 0,1 0,2 IP12 Katroper Weg 11 MI 64 65 66 0,5 1,6 IP13 Bartholdweg 20 WA 52 53 54 0,5 1,6 IP14 Katroper Weg 15 WA 54 54 0,5 1,6 IP15 Auf der Weide 25 WA 64 65 66 0,5 1,6 IP16 Auf der Weide 43 WA 64 65 66 0,5 1,6 IP17 Rotdornweg 13 WA 51 51 52 0,5 1,6 IP18 Hugo-Kükelhaus- Weg 6-8 WA 50 50 51 0,5 1,6 IP19 Grabbeweg 60 MI 63 63 65 0,5 1,7 IP20 Grabbeweg 32 MI 63 63 65 0,5 1,7 IP21 Wiesmannweg 43 WA 61 61 62 0,5 1,5 IP22 Franz-Becker- Weg 22 WA 59 60 61 0,6 1,5 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 27 von 39

Tabelle 15: Pegelzunahme im Nachtzeitraum, Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall End- und Zwischenausbau 2025 zu Prognose-Null-Fall 2025 Immissionsort Gebiet Prognose- Null 2025 Prognose-Plan 2025 Zwischen ausbau Prognose- Plan 2025 Endausbau Diff. Prognose 2025 Zwischenausbau/Null Diff. Prognose 2025 Endausbau/Null db(a) db(a) db(a) db db IP1 Endloser Weg WA 47 47 48 0,5 1,5 IP2 Endloser Weg 49 WA 48 48 49 0,6 1,8 IP3 Endloser Weg 39 WA 49 50 51 0,8 2,3 IP4 Endloser Weg 33 WA 47 48 50 0,9 2,4 IP5 Endloser Weg 21 WA 45 46 48 0,8 2,4 IP6 Endloser Weg 11 WA 43 43 45 0,7 2,1 IP7 Endloser Weg 1f WA 52 52 54 0,6 1,9 IP8 Schendeler Straße 8 WA 0,1 0,2 IP12 Katroper Weg 11 MI 56 57 58 0,6 1,9 IP13 Bartholdweg 20 WA 44 45 46 0,6 1,9 IP14 Katroper Weg 15 WA 46 47 48 0,6 1,9 IP15 Auf der Weide 25 WA 57 57 59 0,6 1,9 IP16 Auf der Weide 43 WA 57 57 58 0,6 1,9 IP17 Rotdornweg 13 WA 43 43 45 0,6 1,9 IP18 Hugo-Kükelhaus- Weg 6-8 WA 42 43 44 0,6 1,9 IP19 Grabbeweg 60 MI 56 57 0,6 2 IP20 Grabbeweg 32 MI 56 57 0,6 2 IP21 Wiesmannweg 43 WA 53 54 0,7 1,8 IP22 Franz-Becker- Weg 22 WA 52 52 53 0,7 1,7 Wie aus der Gegenüberstellung der im Prognose-Null-Fall 2025 mit den im Plan-Fall Bebauungsplan 43.3 Endausbau ermittelten Beurteilungspegel ersichtlich, ist an den untersuchten Aufpunkten in Abhängigkeit ihrer Lage zu den maßgeblichen Straßenführungen im Tages- und Nachtzeitraum im Endausbau mit einem Pegelanstieg von bis zu gerundet 3 db zu rechnen. Besonders betroffen von dem Anstieg sind dabei die Gebäude, die entweder einen geringen Abstand zu den untersuchten Straßenführungen aufweisen, oder aber bei denen - wie bei der Hammer Landstraße - die verkehrliche Zunahme aufgrund einer geringeren Vorbelastung stärker ins Gewicht fällt. Der Vergleich Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 28 von 39

des Prognose-Null-Falls 2025 mit dem Plan-Fall Bebauungsplan 43.3 Zwischenausbau zeigt, dass im Zwischenstadium lediglich mit Erhöhungen von gerundet 1 db zu rechnen ist. Aus schalltechnischer Sicht ist jedoch nicht allein eine Pegelzunahme dafür entscheidend, ob Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich werden. Grundsätzlich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung zur Berücksichtigung des Schallschutzes Hinweise in der DIN 18005 10 gegeben. Bei Einhaltung der im Beiblatt 1 11 zu dieser Norm angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte kann davon ausgegangen werden, dass ein angemessener Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist. Die in den jeweiligen Untersuchungsvarianten ermittelten Beurteilungspegel sind in der folgenden Tabelle den Orientierungswerten gegenübergestellt. Tabelle 16: Vergleich der Beurteilungspegel Prognose-Plan-Fall und Prognose-Null-Fall mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Immissionsort Gebiet Orientierungswerte Prognose- Null 2025 Prognose-Plan 2025 Endausbau Diff. ORW Prognose-Null 2025 Diff. ORW Prognose- Plan 2025 Endausbau Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db db db db IP1 Endloser Weg WA 45 47 56 48 0 2 1 3 IP2 Endloser Weg 49 WA 45 48 57 49 0 3 2 4 IP3 Endloser Weg 39 WA 45 57 49 59 51 2 4 4 6 IP4 Endloser Weg 33 WA 45 47 57 50 0 2 2 5 IP5 Endloser Weg 21 WA 45 53 45 48-2 0 0 3 IP6 Endloser Weg 11 WA 45 50 43 52 45-5 -2-3 0 IP7 Endloser Weg 1f WA 45 60 52 61 54 5 7 6 9 IP8 Schendeler Straße 8 WA 45 63 63 8 10 8 10 IP12 Katroper Weg 11 MI 60 50 64 56 66 58 4 6 6 8 IP13 Bartholdweg 20 WA 45 52 44 54 46-3 -1-1 1 IP14 Katroper Weg 15 WA 45 54 46 48-1 1 0 3 IP15 Auf der Weide 25 WA 45 64 57 66 59 9 12 11 14 IP16 Auf der Weide 43 WA 45 64 57 66 58 9 12 11 13 IP17 Rotdornweg 13 WA 45 51 43 52 45-4 -2-3 0 10 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 11 DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 29 von 39

Immissionsort Gebiet Orientierungswerte Prognose- Null 2025 Prognose-Plan 2025 Endausbau Diff. ORW Prognose-Null 2025 Diff. ORW Prognose- Plan 2025 Endausbau Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db db db db IP18 Hugo-Kükelhaus- Weg 6-8 WA 45 50 42 51 44-5 -3-4 -1 IP19 Grabbeweg 60 MI 60 50 63 65 57 3 5 5 7 IP20 Grabbeweg 32 MI 60 50 63 65 57 3 5 5 7 IP21 Wiesmannweg 43 WA 45 61 53 62 6 8 7 10 IP22 Franz-Becker- Weg 22 WA 45 59 52 61 53 4 7 6 8 Der Vergleich der untersuchten Aufpunkte mit den gebietsspezifischen Orientierungswerten zeigt: Bereits im Prognose-Null-Fall 2025 werden die Orientierungswerte lediglich an den in einer weiteren Entfernung von den Straßenverläufen gelegenen Wohnbebauungen z. B. des Rotdornwegs, des Hugo-Kükelhaus-Weges und in Teilbereichen des Endlosen Weges eingehalten. Damit führt die durch die Zusatzverkehre im Endausbau ermittelte Geräuscherhöhung um bis zu 3 db an der übrigen Bebauung zwangsläufig zu einer Überschreitung der Orientierungswerte. Die gemäß Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (RSU) als gesundheitlich unbedenklich geltenden Außenlärm-Grenzen in Wohngebieten von tagsüber/nachts 65/ db(a) werden im Prognose-Plan-Fall 2025 Endausbau lediglich an den ohne derzeitige Lärmminderungsmaßnahmen unmittelbar an den Straßenverläufen liegenden Wohnbebauungen des Katroper Weges (IP 9) und des Grabbeweg (IP16/17) überschritten. Die nach aktuellen Rechtssprechungen für einen städtebaulichen Missstand bzw. eine absolute Unzumutbarkeit geltenden Außenpegel von tags 70 db(a) und nachts 60 db(a) werden in keinem Planungsstadium und an keinem Aufpunkt überschritten. Nach Absprache mit der Stadt Soest ist in Hinblick auf einen geplanten Endausbau des Bebauungsplangebietes B-Plan Nr. 43.3 für die bauleitplanerische Abwägung der Lärmschutz dahingehend auszurichten, dass keine maßgebliche planbedingte Verschlechterung der Immissionssituation gegenüber dem Prognose-Null-Fall eintritt. Dabei sind von den Minderungsmaßnahmen nur die Bereiche zu berücksichtigen, an denen die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 30 von 39

5.4 Maßnahmen zur Lärmminderung Grundsätzlich kann eine Reduzierung des Lärms durch verschiedene Möglichkeiten erzielt werden. Im Allgemeinen ist der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Als eine aktive Maßnahme im Bereich der Emissionsquelle ist die aus Gründen der Fahrsicherheit geplante Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf der Hammer Landstraße von 100 km/h stadtauswärts und 70 km/h stadteinwärts auf einheitlich 50 km/h, die zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmentwicklung führt, zu nennen. Darüber hinaus sind als weitere aktive Maßnahmen die Errichtung von neuen bzw. die Erhöhung von bestehenden Lärmschutzwänden bzw. -wällen zu benennen. Die jeweilige Umsetzbarkeit hinsichtlich der geplanten Höhe ist nicht Bestandteil der Untersuchung, sollte aber hinsichtlich ihrer städtebaulichen Umsetzbarkeit geprüft werden. Die Ermittlung der entsprechenden Wall-/Wandhöhen erfolgt iterativ mit dem vorgenannten Ziel, die durch das Plangebiet induzierte Erhöhung der Geräuscheinwirkungen zu kompensieren. Positiver Nebeneffekt bei der Durchführung der Abschirmungsmaßnahmen ist, dass durch die Errichtung der im Folgenden genannten Maßnahmen sogar eine Verbesserung der für das Prognosejahr 2025 ohne Entwicklung des Gewerbegebietes prognostizierten Lärmeinwirkungen erzielt wird. In den folgenden Abbildungen sind die Errichtung von neuen bzw. die Erhöhung von bestehenden Lärmschutzwänden bzw. -wällen abschnittsweise dargestellt. Die Anfangs- und Endpunkte sind als Höhen über NHN angegeben. Die Lärmschutzwände verlaufen linear. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 31 von 39

Unter Berücksichtigung der vorgenannten aktiven Lärmminderungsmaßnahmen ergeben sich an den untersuchten Immissionsorten folgende Beurteilungspegel für den Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025 im Vergleich zum Prognose Null-Fall 2025. Tabelle 17: Beurteilungspegel im Prognose-Null-Fall 2025 und im Prognose-Plan-Fall 2025 Endausbau mit Lärmminderungsmaßnahmen (LMM) im Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort Gebiet Prognose- Null 2025 Tageszeit Prognose- Plan 2025 Endausbau mit LMM Tageszeit Prognose- Null 2025 Nachtzeit Prognose- Plan 2025 Endausbau mit LMM Nachtzeit Diff. Prognose 2025 Endausbau/Null db(a) db(a) db(a) db(a) db IP1 Endloser Weg WA 53 47 45-2 IP2 Endloser Weg 49 WA 53 48 46-2 IP3 Endloser Weg 39 WA 57 49 47-2 IP4 Endloser Weg 33 WA 53 47 45-2 IP5 Endloser Weg 21 WA 53 52 45 44-1 IP6 Endloser Weg 11 WA 50 50 43 43 0 IP7 Endloser Weg 1f WA 60 60 52 53 1 IP8 Schendeler Straße 8 WA 63 63 0 IP12 Katroper Weg 11 MI 64 61 56 54-3/-2 IP13 Bartholdweg 20 WA 52 51 44 43-1 IP14 Katroper Weg 15 WA 54 46 47 1 IP15 Auf der Weide 25 WA 64 62 57 54-2/-3 IP16 Auf der Weide 43 WA 64 63 57-1/-2 IP17 Rotdornweg 13 WA 51 49 43 41-2 IP18 Hugo-Kükelhaus-Weg 6-8 WA 50 47 42-3/-2 IP19 Grabbeweg 60 MI 63 58 51-5/-4 IP20 Grabbeweg 32 MI 63 58 50-5 IP21 Wiesmannweg 43 WA 61 57 53 50-4/-3 IP22 Franz-Becker-Weg 22 WA 59 57 52 49-2/-3 Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, kann mit Ausnahme der Aufpunkte IP7 Endloser Weg 1f und IP14 Katroper Weg 15 eine Kompensation der Zusatzverkehre erreicht werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 35 von 39

Neben den aktiven Maßnahmen, die überwiegend dazu dienen, den Freiraum zu schützen oder auch passive Maßnahmen zu reduzieren, kann für die Immissionsorte IP 7 und IP 14 darüber hinaus z. B. durch eine bauliche Maßnahme am Gebäude (Glasvorbauten/Schallschutzfenster mit integrierter Lüftungseinrichtung) erreicht werden, dass insbesondere nachts innerhalb des Gebäudes keine Verschlechterung der Geräuschsituation erfolgt. Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Der notwendige Schallschutz für die Innenbereiche ist durch passive Schallschutzmaßnahmen an den Baukörpern zu erfüllen. Dies bedeutet, dass die Außenfassaden der Gebäude eine mindesterforderliche Schalldämmung aufweisen müssen. Anforderungen an den baulichen Schallschutz von Räumen, die zum ständigen Aufenthalt geeignet sind, werden in der Norm DIN 4109 Schallschutz im Hochbau genannt. Die nachfolgende Tabelle entspricht Werten für R'w,res der Tabelle 8 der DIN 4109. Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume angegeben. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Berechnungsergebnissen sind in der Tabelle auch die den Lärmpegelbereichen entsprechenden Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche angegeben. Tabelle 18: Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis db(a) bis 52 db(a) 30 - II 56-60 db(a) 53-57 db(a) 30 30 III 61-65 db(a) 58-62 db(a) 35 30 IV 66-70 db(a) 63-67 db(a) 35 V 71-75 db(a) 68-72 db(a) 45 Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels La erfolgt gemäß DIN 4109, Abschnitt 5.5, für den Tageszeitraum. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 36 von 39

Lärmpegel- bereich maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis db(a) bis 52 db(a) 30 - II 56-60 db(a) 53-57 db(a) 30 30 III 61-65 db(a) 58-62 db(a) 35 30 IV 66-70 db(a) 63-67 db(a) 35 V 71-75 db(a) 68-72 db(a) 45 Fenster von nachts genutzten Räumen (i. d. R. Schlaf- und Kinderzimmer), in denen der A-bewertete Außengeräuschpegel Lm > 45 db(a) überschritten wird, sind zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen/Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen. Ausnahmen können zugelassen werden. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises nach DIN 4109 ermittelt wird, dass durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper oder sonstiger baulicher Anlagen aufgrund der verminderten Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 38 von 39

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Dipl.-Ing. Matthias Brun Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 39 von 39

Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 1 von 28

A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 2 von 28

Legende Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) Emission db(a) Gesamtpegel des verwendeten Emissionsspektrums/Ganzzahlwertes Bez. Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet num. Add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (z. B. Ruhezeitenzuschläge etc.) Messfl. / Anzahl m² Eintragung der Messfläche bzw. die Fläche des schallabstrahlenden Bauteiles. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. R+Cd Mw db Das bewertete Bauschalldämmmaß des jeweiligen Bauteiles in db. Der Diffussionstherm Cd nach DIN EN 12354-4:2000 gibt den Abzugswert für den Übergang vom Diffusfeld ins Freifeld bei der Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile von Räumen an. Der Diffussionstherm beträgt im Standardfall 6 db. MM db Minderungsmaßnahmen an der Quelle, quantitative Eintragung. Wird je nach Berechnungsart mit berücksichtigt oder nicht berücksichtigt Einw.-T h Eintragung der Einwirkzeit. Eingaben mit einem Minuszeichen entsprechen einer Einwirkzeit in Sekunden (z. B. -0,50 = 50 Sek.). Keine Eingabe: Einwirkzeit = ges. Beurteilungszeitraum v km/h Geschwindigkeit einer bewegten Linienquelle. Über die Geschwindigkeit berechnet das Programm die Einwirkzeit der Quelle hq m Höhe der Emissionsquelle Lw (LmE) db(a) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung (ohne zeitliche Korrektur) Einw. T Nacht h Einwirkzeit zur Nacht, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Nachtzeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. T Tag h Einwirkzeit am Tag, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Tageszeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. Ruhezeit h Einwirkzeit der Quelle innerhalb der Ruhezeit Lw/LmE* Nacht db(a) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Lw/LmE* Tag db(a) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 3 von 28

Gewerbe Nr. Kommentar Emis- sion db(a) Bez. Abst m num. Add. db(a) Messfl. (m2) Anzahl R' Nr. R+Cd MM Einw.T h Mw db db (-s/100) v km/ h hq m Lw (LmE) db(a) Einw.T Nacht (0=aus) Einw.T Tag (0=aus) Teilflächen ------------------ A1 Teil-Fläche 1 51,0 15000,0 5,0 92,8 0,00 A2 Teil-Fläche 2 65,0 52700,0 5,0 112,2 0,00 A3 Teil-Fläche 3 57,0 11800,0 5,0 97,7 0,00 A4 Teil-Fläche 4 60,0 500,0 5,0 106,1 0,00 A5 Teil-Fläche 5 57,0 13900,0 5,0 98,4 0,00 A6 Teil-Fläche 6 65,0 13000,0 5,0 106,1 0,00 A7 Teil-Fläche 7 65,0 14900,0 5,0 106,7 0,00 A8 Teil-Fläche 8 56,0 30800,0 5,0 100,9 0,00 ZS Teilpegel Tag 115,1 A1 Teil-Fläche 1 36,0 15000,0 5,0 77,8 0,00 A2 Teil-Fläche 2 50,0 52700,0 5,0 97,2 0,00 A3 Teil-Fläche 3 42,0 11800,0 5,0 82,7 0,00 A4 Teil-Fläche 4 45,0 500,0 5,0 91,1 0,00 A5 Teil-Fläche 5 42,0 13900,0 5,0 83,4 0,00 A6 Teil-Fläche 6 50,0 13000,0 5,0 91,1 0,00 A7 Teil-Fläche 7 50,0 14900,0 5,0 91,7 0,00 A8 Teil-Fläche 8 41,0 30800,0 5,0 85,9 0,00 ZS Teilpegel Nacht 100,1 GS Beurteilungspegel 115,2 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 4 von 28

Verkehr Kommentar Abst. äuß. Achs. LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) DTV M Tag % Lkw Tag v km/h Lkw Tag v km/h Pkw Tag M Nacht % Lkw Nacht v km/h Lkw Nacht v km/h Pkw Nacht Prognose-Null-Fall 2025 1 Hammer Straße West 3,75 63,2,3 5380 312,00 3,1 80,0 100,0 48,00 3,9 80,0 100,0 2 Hammer Straße Ost 100 1,00 60,2 52,4 2765 160,00 3,0 80,0 100,0 25,00 3,8 80,0 100,0 3 Hammer Straße Ost 70 1,00 57,3 49,6 2765 160,00 3,0 70,0 70,0 25,00 3,8 70,0 70,0 4 Hammer Straße Ost 50 3,75 58,0 50,3 30 321,00 3,0 50,0 50,0 49,00 3,8 50,0 50,0 5 Londonring 3,75 60,7 52,9 11870 689,00 2,1 50,0 50,0 106,00 2,6 50,0 50,0 6 Bergenring 3,75 60,9 53,1 11590 673,00 2,5 50,0 50,0 103,00 3,1 50,0 50,0 7 Schleswiger Ring 3,75 60,6 52,8 11830 687,00 1,9 50,0 50,0 106,00 2,4 50,0 50,0 8 Kreis Süd 1,00,3 47,4 5915 344,00 1,9 30,0 30,0 53,00 2,4 30,0 30,0 9 Kreis Nord 1,00,3 47,4 5915 344,00 1,9 30,0 30,0 53,00 2,4 30,0 30,0 10 Danziger Ring West 3,75 59,3 51,6 7520 436,00 3,0 50,0 50,0 67,00 3,8 50,0 50,0 11 Kreis Süd 1,00 53,9 46,2 3760 218,00 3,0 30,0 30,0 34,00 3,8 30,0 30,0 12 Kreis Nord 1,00 53,9 46,2 3760 218,00 3,0 30,0 30,0 34,00 3,8 30,0 30,0 13 Danziger Ring Ost 3,75 58,2 50,5 5730 333,00 3,1 50,0 50,0 51,00 3,9 50,0 50,0 14 Zufahrt Gelände 3,75 47,2 39,1 1 8,00 21,0 50,0 50,0 1,00 26,7 50,0 50,0 Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Zwischenausbau 2025 17 Hammer Straße West 3,75 63,3,4 5390 313,00 3,5 80,0 100,0 48,00 4,4 80,0 100,0 18 Hammer Straße Ost 1,00 60,9 53,2 2845 165,00 4,8 80,0 100,0 26,00 6,1 80,0 100,0 19 Hammer Straße Ost 1,00 58,3 50,8 2845 165,00 4,8 70,0 70,0 26,00 6,1 70,0 70,0 20 Hammer Straße Ost 3,75 59,0 51,5 5690 330,00 4,8 50,0 50,0 51,00 6,1 50,0 50,0 21 Londonring 3,75 60,8 53,0 11900 691,00 2,1 50,0 50,0 106,00 2,7 50,0 50,0 22 Bergenring 3,75 61,4 53,7 11720 680,00 3,3 50,0 50,0 105,00 4,1 50,0 50,0 23 Schleswiger Ring 3,75 61,1 53,4 11960 694,00 2,7 50,0 50,0 107,00 3,4 50,0 50,0 24 Kreis Süd 1,00,7 48,0 5980 347,00 2,7 30,0 30,0 54,00 3,4 30,0 30,0 25 Kreis Nord 1,00,7 48,0 5980 347,00 2,7 30,0 30,0 54,00 3,4 30,0 30,0 26 Danziger Ring West 3,75 59,9 52,3 7610 442,00 4,0 50,0 50,0 68,00 5,1 50,0 50,0 27 Kreis Süd 1,00 54,4 46,8 3805 221,00 4,0 30,0 30,0 34,00 5,1 30,0 30,0 28 Kreis Nord 1,00 54,4 46,8 3805 221,00 4,0 30,0 30,0 34,00 5,1 30,0 30,0 29 Danziger Ring Ost 3,75 58,9 51,4 5810 337,00 4,4 50,0 50,0 52,00 5,6 50,0 50,0 30 Zufahrt Gelände 3,75 53,0 45,9 330 19,00 35,7 50,0 50,0 3,00 45,3 50,0 50,0 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 5 von 28

Kommentar Abst. äuß. Achs. LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) DTV M Tag % Lkw Tag v km/h Lkw Tag v km/h Pkw Tag M Nacht % Lkw Nacht v km/h Lkw Nacht v km/h Pkw Nacht Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr. 43.3 - Endausbau 2025 33 Hammer Straße West 3,75 60,7 53,1 80 324,00 3,7 70,0 70,0 50,00 4,7 70,0 70,0 34 Hammer Straße Ost 1,00 58,0 50,5 3480 202,00 7,5 50,0 50,0 31,00 9,5 50,0 50,0 35 Hammer Straße Ost 1,00 58,0 50,5 3480 202,00 7,5 50,0 50,0 31,00 9,5 50,0 50,0 36 Hammer Straße Ost 3,75 61,0 53,5 6960 4,00 7,5 50,0 50,0 62,00 9,5 50,0 50,0 37 Londonring 3,75 60,9 53,1 12490 725,00 2,0 50,0 50,0 111,00 2,5 50,0 50,0 38 Bergenring 3,75 62,5,0 12390 719,00 5,1 50,0 50,0 111,00 6,4 50,0 50,0 39 Schleswiger Ring 3,75 62,3 54,8 12610 732,00 4,5 50,0 50,0 113,00 5,7 50,0 50,0 Kreis Süd 1,00 56,9 49,3 6305 366,00 4,5 30,0 30,0 57,00 5,7 30,0 30,0 41 Kreis Nord 1,00 56,9 49,3 6305 366,00 4,5 30,0 30,0 57,00 5,7 30,0 30,0 42 Danziger Ring West 3,75 60,8 53,3 8130 472,00 5,3 50,0 50,0 73,00 6,7 50,0 50,0 43 Kreis Süd 1,00,3 47,8 65 236,00 5,3 30,0 30,0 37,00 6,7 30,0 30,0 44 Kreis Nord 1,00,3 47,8 65 236,00 5,3 30,0 30,0 37,00 6,7 30,0 30,0 45 Danziger Ring Ost 3,75 60,0 52,5 6260 363,00 6,1 50,0 50,0 56,00 7,8 50,0 50,0 46 Zufahrt Gelände 3,75 58,9 51,7 1770 103,00 24,4 50,0 50,0 16,00 31,0 50,0 50,0 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 6 von 28

B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 7 von 28

1 9 10 11 8 15 12 13 14 32 4 7 5 6 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Straße Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 9 von 28

C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 10 von 28

Legende Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) LW db(a) Schallleistungspegel der Emissionsquelle DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum oder Einwirkzeit MM db Minderungsmaßnahmen an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme zur Berechnung von LAT unberücksichtigt (siehe auch LAT) D0 db Raumwinkelmaß cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet +RT db Ruhezeitenzuschlag dp m Horizontaler Abstand der Emissionsquelle (akustischer Schwerpunkt) zum Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß Abar db Einfügungsdämmmaß eines Hindernisses(z. B. eines Schallschirmes) Adiv db Abstandsmaß Aatm db Luftabsorptionsmaß Agr db Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß, je nach Berechnungsverfahren ist das Raumwinkelmaß für den Boden in dem Wert enthalten Refl.-Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Dächern LAT db Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart (siehe Tabellenkopf o. re.) ist LAT ohne Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen (Minder. bzw. MM) oder mit Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen angegeben (LAT(T) oder LAT(T,M)) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 11 von 28

Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Geschoss, Fassade Beurteilungspegel Lr,T in db(a) Höhe des IO in m IP1 Endloser Weg 53,8 5,0 IP2 Endloser Weg 49 54,3 5,0 IP3 Endloser Weg 39,1 5,0 IP4 Endloser Weg 33,1 5,0 IP5 Endloser Weg 23,3 5,0 IP6 Endloser Weg 11 54,6 5,0 IP7 Endloser Weg 1f 52,8 5,0 IP8 Schendeler Straße 8 53,5 5,0 IP9 Schendeler Straße 30,0 5,0 IP10 Schendeler Straße 52a 57,2 5,0 IP11 Schendeler Straße 58 54,9 5,0 Der maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP5 und IP9 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 12 von 28

IP5 Endloser Weg 23 Nr. Kommentar Lw (LmE) db(a) DT db MM db Do db Cmet db dp m DI db Abar db Adiv db Aatm db Agr db Refl. Ant. db LAT db(a) Teilflächen ------------------ A1 Teil-Fläche 1 92,8 1,1 53,9 22,7 38,9 A2 Teil-Fläche 2 112,2 237,6 58,5 35,4 53,8 A3 Teil-Fläche 3 97,7 165,7,4 23,4 42,4 A4 Teil-Fläche 4 106,1 325,1 61,2 26,2 44,9 A5 Teil-Fläche 5 98,4 399,0 63,0 15,6 35,5 A6 Teil-Fläche 6 106,1 468,2 64,4 22,7 41,8 A7 Teil-Fläche 7 106,7 453,6 64,1 27,4 42,7 A8 Teil-Fläche 8 100,9 3,7 62,0 24,9 39,0 ZS Teilpegel Tag,3 GS Beurteilungspegel,3 IP9 Schendeler Straße 30 Nr. Kommentar Lw (LmE) db(a) DT db MM db Do db Cmet db dp m DI db Abar db Adiv db Aatm db Agr db Refl. Ant. db LAT db(a) Teilflächen ------------------ A1 Teil-Fläche 1 92,8 434,2 63,8 5,7 29,0 A2 Teil-Fläche 2 112,2 336,6 61,5 28,9 50,7 A3 Teil-Fläche 3 97,7 290,3 60,3 16,0 37,5 A4 Teil-Fläche 4 106,1 156,3 54,9 32,3 51,2 A5 Teil-Fläche 5 98,4 235,3 58,4 22,8,1 A6 Teil-Fläche 6 106,1 323,8 61,2 29,9 45,1 A7 Teil-Fläche 7 106,7 499,0 65,0 23,4 41,8 A8 Teil-Fläche 8 100,9 5,8 65,9 14,0 35,0 ZS Teilpegel Tag,0 GS Beurteilungspegel,0 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 13 von 28

Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung - Geschoss - Fassade Beurteilungspegel Lr,N in db(a) IP1 Endloser Weg 38,8 IP2 Endloser Weg 49 39,3 IP3 Endloser Weg 39,1 IP4 Endloser Weg 33,1 IP5 Endloser Weg 23,3 IP6 Endloser Weg 11 39,6 IP7 Endloser Weg 1f 37,8 IP8 Schendeler Straße 8 38,5 IP9 Schendeler Straße 30,0 IP10 Schendeler Straße 52a 42,2 IP11 Schendeler Straße 58 39,9 Höhe des IO in m Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP5 und IP9 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 14 von 28

IP5 Endloser Weg 23 Nr. Kommentar Lw (LmE) db(a) DT db MM db Do db Cmet db dp m DI db Abar db Adiv db Aatm db Agr db Refl. Ant. db LAT db(a) Teilflächen ------------------ A1 Teil-Fläche 1 77,8 1,1 53,9 7,7 23,9 A2 Teil-Fläche 2 97,2 237,6 58,5 20,4 38,8 A3 Teil-Fläche 3 82,7 165,7,4 8,4 27,4 A4 Teil-Fläche 4 91,1 325,1 61,2 11,2 29,9 A5 Teil-Fläche 5 83,4 399,0 63,0 0,6 20,5 A6 Teil-Fläche 6 91,1 468,2 64,4 7,7 26,8 A7 Teil-Fläche 7 91,7 453,6 64,1 12,4 27,7 A8 Teil-Fläche 8 85,9 3,7 62,0 9,9 24,0 ZS Teilpegel Nacht,3 GS Beurteilungspegel,3 IP9 Schendeler Straße 30 Nr. Kommentar Lw (LmE) db(a) DT db MM db Do db Cmet db dp m DI db Abar db Adiv db Aatm db Agr db Refl. Ant. db LAT db(a) Teilflächen ------------------ A1 Teil-Fläche 1 77,8 434,2 63,8-9,3 14,0 A2 Teil-Fläche 2 97,2 336,6 61,5 13,9 35,7 A3 Teil-Fläche 3 82,7 290,3 60,3 1,0 22,5 A4 Teil-Fläche 4 91,1 156,3 54,9 17,3 36,2 A5 Teil-Fläche 5 83,4 235,3 58,4 7,8 25,1 A6 Teil-Fläche 6 91,1 323,8 61,2 14,9 30,1 A7 Teil-Fläche 7 91,7 499,0 65,0 8,4 26,8 A8 Teil-Fläche 8 85,9 5,8 65,9-1,0 20,0 ZS Teilpegel Nacht,0 GS Beurteilungspegel,0 Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 15 von 28

D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 16 von 28

E Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 21 von 28

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Teil 1 (West) Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 22 von 28

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Teil 2 (Ost) Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 23 von 28

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Bebauungsplan Teilbereich 1 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 1078 12-1 Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Seite 26 von 28

uppenkampundpartner Planinhalt: Lageplan Kommentar: Bebauungsplan Teilbereich 2 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Projekt: 05 1078 12-1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Anhang Seite 27 von 28

uppenkampundpartner Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Projekt: 05 1078 12-1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 43 der Stadt Soest Anhang Seite 28 von 28