Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes Weiterentwicklung des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifarbeit von ver.di Frankfurt, 05.10.2016 Fachbereich Gemeinden
Kitas Bundesweit bundesweit insgesamt 53.415 davon in öffentl. Trägerschaft ~ 34 % Kinder davon U 3-Jahre 2,5 Mio 660.800 Beschäftigte 527.400 einige Zahlen davon Vollzeit ~ 40 % davon Teilzeit ~ 60 %
Entgeltgleichheit für gleichwertige Tätigkeiten Darum ging es : Aufwertung > sozialer Arbeit > Tätigkeiten in denen überwiegend Frauen tätig sind
Aufwertung fortsetzen! Wichtige Meilensteine zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes wurden in den Tarifrunden 2009 und 2015 erreicht. Die ver.di Aufwertungskampagne wird trägerübergreifend fortgesetzt, sie beinhaltet neben der materiellen Aufwertung auch die Gestaltung der Rahmen und Arbeitsbedingungen. Wichtig ist, die Tarifrunden ÖD/VKA aktiv zu unterstützen + Tarifperspektiven SUE zu diskutieren (Mindestlaufzeit TV SuE - 30. Juni 2020) Unsere Erfahrungen zeigen, dass wir starke gewerkschaftliche Strukturen brauchen: im Betrieb, in der Region, auf Landes- und Bundesebene.
Gute Arbeit braucht gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen!
Betrieb Region Landesebene Bundesebene -Umsetzung der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz -Umsetzung des Tarifergebnisses aus 2015 -Bewertung der weiteren Arbeitsbedingungen (z. B. Personalausstattung, Entfristungen, Pausenregelungen, Vor- und Nachbereitungszeit) -Betriebliche Aktivitäten/Aktionen zur Durchsetzung - Schaffung von überregionalen, trägerübergreifenden Arbeitsstrukturen Forderungen zu: -Landes-Kita-Gesetz, Ausbildungsstandards, ggf. weitere Ausführungsbestimmungen zum SGB VIII -Aktivitäten/Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit und Durchsetzung -Vernetzung der Sozialarbeiter/innen + Sozialpädagogen organisieren -- Landtags- und Kommunalwahlen nutzen -Positionierung zur Novellierung des KJHG -Mitarbeit an der Überarbeitung der Branchenregel Kita der DGUV (Arbeits- und Gesundheitsschutz) -Forderungen an die Parteien Bundestagswahl 2017 - ver.di Qualitätskongress (2017) -Arbeitgebergespräche zur Faktorisierung
Novellierung des KJHG Stand: 05. Oktober 2016, Arbeitsentwürfe liegen vor BMFSFJ plant umfangreiche Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) > Hilfen zur Erziehung sollen weiterentwickelt und die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe ausgebaut werden > Pflegekinder und Pflegefamilien sollen gestärkt werden > Steuerungskompetenz der Jugendämter und die Aufsicht über die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen verbessert werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (Inklusive Lösung SGB VIII) sollen zusammengeführt werden.
Wesentliche Aspekte: 1. Änderungen bei den Hilfen zur Erziehung (2017 geplant) 2. Inklusion ab 2022 geplant Im Entwurf wird von Kostenneutraliät gesprochen, zentrale Mindeststandards fehlen bisher, auch in Bezug auf die Fallzahlbegrenzung beim ASD hierfordert ver.di eine Begrenzung auf 28 Fälle/Vollzeitstelle. Ver.di lehnt eine Öffnung des Leistungsrechts für die Länder ab, die Novellierung darf kein Sparprogramm werden! Aktuelle Fragestellungen: - Welche Rahmenbedingungen braucht es, z. B. Mit Blick auf eine Qualitätsverbesserung und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten um das Ziel der Inklusion umsetzen zu können?
Wesentliche Inhalte bezogen auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen (Kitas): Kitas werden zur Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Einrichtungen und Partnern verpflichtet und der Förderauftrag wird hinsichtlich der Gesundheitsförderung und der sprachlichen Bildung ausgeweitet ( 22 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4 SBG VIII-E). Damit werden die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen, die von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe finanziert werden, deutlich ausgeweitet. Bislang wird in vielen Kindertageseinrichtungen über kommunale sowie Landesund Bundesprogramme zusätzliche Sprachförderung angeboten. Die Überführung der zusätzlichen Sprachförderung in das kommunal finanzierte Regelangebot wird erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wesentliche Inhalte bezogen auf die Schulsozialarbeit: öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen als neue Aufgabe die Sicherstellung der ergänzenden Betreuung schulpflichtiger Jugendlicher mit Behinderungen übernehmen
Kinder und Jugendlichen sollen als selbständige Anspruchsinhaber wesentlich mehr als bisher im Fokus der Beratung stehen > Sorgerechtsfragen/Anspruchsrechte Intensivierung der Beratung und Unterstützung von Pflegekindern und Pflegepersonen sowie eine örtliche Prüfung der Pflegepersonen eingeführt. > Einschaltung des Jugendamtes bei gravierenden Nachteilen z. B. Kindeswohl im Einzelfall Die Jugendämter werden bei der Hilfeauswahl gestärkt und sollen zukünftig z.b. Gruppenangebote einrichten können > Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen eingeschränkt > Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis für Auslandsmaßnahmen deutlich verschärft ohne ausreichende fachliche Überprüfung und teilweise auch aus Profitstreben der Anbieter durchgeführt wurden... Prüfung der Zuverlässigkeit des Trägers für den Betrieb der Einrichtung als Voraussetzung der Erteilung der Betriebserlaubnis eingeführt > Kommunalisierung: bisherige Aufgabe der Landesjugendämter z.b. Brandenburg
Tariffragen sind Machtfragen
Sozial- und Erziehungsdienst
Danke für die Aufmerksamkeit! Renate Sternatz Bereichsleiterin ver.di Bundesverwaltung Fachbereich Gemeinden Sozial-, Kinderund Jugendhilfe