REACH Konformität und Kontrolle, Kommunikation in der Lieferkette BUREAU VERITAS Dezember 2008 Sonja Peter
Gliederung Vorstellung Bureau Veritas Kommunikation Konformität Kontrolle
Bureau Veritas auf einen Blick Gegründet im Jahr 1828 Hauptsitz in Paris Börsennotiert seit 2007 Umsatz 2007 liegt bei 2076 Mio. Geographische Präsenz 1 Asien/Pazifik & Mittlerer Osten 24% Afrika 5% Amerika 16% Eines der weltweit führenden Unternehmen für Technische Überwachungen und Konformitätsbewertungen in den Branchen Industrie, Bau, Anlagenbau, Schifffahrt und Handel Bereiche: Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt Europa 23% Frankreich 32% Netzwerk von mehr als 850 Büros in über 140 Ländern Über 36.000 qualifizierte Mitarbeiter 8 international aufgestellte Geschäftsbereiche bieten ein umfassendes Dienstleistungsspektrum Partner für 300.000 Kunden, die in den unterschiedlichsten Branchen und Märkten agieren 1 Umsatzverteilung 2007 8 internationale Geschäftsbereiche 1 Government Services 7% Consumer Products 13% Zertifizierung 12% Bau & Immobilien 19% Marine 12% Industrie 13% Health Safety & Environment 10% Wiederkehrende Prüfungen (IVS) 13% 3
Consumer Products Services TOYS etc. SOFTLINES ELECTRICAL & ELECTRONIC HEALTH, BEAUTY etc. HARDLINES 4
BVCPS: Unser Fokus sind Non-Food-Konsumgüter 8Profil : In 40 Ländern vertreten Über 60 Büros und Labors Mehr als 7500 Mitarbeiter Mehr als 800 Inspektoren + Auditoren Zusammenarbeit mit führenden Handelshäusern und Herstellern Amerika 11 Inspektionsbüros 9 Labors Europa/Afrika/M.E. 22 Inspektionsbüros 11 Labors Asien 23 Inspektionsbüros 36 Labors 5
Kommunikation
Kommunikation Wer sollte/muss informiert werden/sein? Die Mitarbeiter/innen im eigenen Unternehmen Die Kunden Die Zulieferer Was sollte intern kommuniziert werden? Was ist REACH (EU Verordnung, seit 2007 in Kraft, etc.) Welche Konsequenzen REACH nach sich zieht (z. B. Stoffbeschränkungen, Stoffverbote) Wer in wie weit davon betroffen ist, z. B. Die Qualitätssicherheit, welche Voraussetzungen muss ein Produkt unter REACH erfüllen? Die Einkaufsabteilung, da man nicht mehr nur ein Produkt kaufen sollte, sondern immer nach den Inhaltsstoffen des Produktes fragen sollte, zumindest nach den SVHC. Die Finanzabteilung, da Produkte voraussichtlich teurer werden. Die Rechtsabteilung, da ein Verstoß gegen REACH ein Straftatbestand ist. 7
Kommunikation Was sollte extern kommuniziert werden? Kunden gegenüber? Gewerbliche Kunden müssen gem. Art. 33,1 unaufgefordert über SVHC der Kandidatenliste 0,1 Gewichtsprozent in einem Artikel (auch Verpackungen) informiert werden. Darüber hinaus müssen Hinweise zur sicheren Verwendung des Stoffs mitgegeben werden. Privaten Kunden gegenüber müssen Auskünfte über SVHC der Kandidatenliste 0,1 Gewichtsprozent in Artikeln nur auf Anfrage gewährt werden, dann jedoch binnen 45 Tagen. Zulieferern gegenüber? Hier sollte REACH erklärt werden und so die Grundlage geschaffen werden, auf der nach den Inhaltsstoffen gefragt wird, zumindest aber nach den SVHC der Kandidatenliste 0,1 Gewichtsprozent in einem Artikel. 8
Kommunikation Was findet zur Zeit bereits statt? Das Versenden von Fragebögen Bestätigungsschreiben der Lieferanten werden verschickt Konformitätserklärungen werden von Zulieferern abgefordert Stoffbeschränkungen werden eingeführt, z. B. werden Weichmacher ausgeschlossen. Schwierigkeit dabei ist der jeweilige Informationsstand der Versender und der Empfänger Häufig besteht nur ein sogenanntes Halbwissen Die Dinge, die gefordert werden, sind teilweise so nicht umsetzbar Die Forderungen gehen teilweise sehr viel weiter, als das Gesetz fordert. 9
Konformität und Kontrolle
Konformität Da der Anhang XIV noch nicht verabschiedet wurde, besteht noch keine Verpflichtung auf die Stoffe zu verzichten. Man sollte sich jedoch darauf vorbereiten und Ersatzstoffe prüfen, da es sonst zu Lieferkettenunterbrechungen kommen kann. Die Informationspflichten gem. Art. 33 REACH greifen, da die Kandidatenliste veröffentlicht wurde. Die Vor-Registrierung ist bereits abgeschlossen (vom 01.06.2008 bis 01.12.2008). Die Registrierung ist seit dem 01.06.2008 möglich und erforderlich, wenn keine Übergangsfrist durch eine Vor-Registrierung gewährt wird. Die Zulassung ist noch nicht möglich, erst muss der Anhang VIX veröffentlicht werden (voraussichtlich Juni 2009). Die Anmeldung ist ebenfalls noch nicht möglich, Beginn der Anmeldung wird nicht vor voraussichtlich Juni 2011 sein. 11
Kontrolle Welche Möglichkeiten gibt es? Schriftliche Bestätigungen durch entsprechende Fachpersonen gegenlesen und auf Plausibilität überprüfen lassen, z. B. Bureau Veritas Stichprobenartige Tests der Inhaltsstoffe (Sind die angegebenen Substanzen tatsächlich vorhanden / abwesend?) z. B. Bureau Veritas Tests auf SVHC Bureau Veritas bietet zwei verschiedene Tests an, Ein Test, der speziell die Stoffe der Kandidatenliste abprüft und deren Abwesenheit belegen soll (ECHA Candidate List Test) Der zweite prüft alle Stoffe ab, die als SVHC gemäß der Definition von REACH in Frage kommen (BV SVHC Test). 12
FRAGEN UND ANTWORTEN Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bureau Veritas Consumer Products Services Sonja Peter Georg-Wilhelm-Str. 183 21107 Hamburg Tel. 040/ 530 20 84-37 Fax 040/ 530 20 84-19 Email: sonja.peter@de.bureauveritas.com 13
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