Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

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Transkript:

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

Neue Spitalfinanzierung: Erfahrungen und Konsequenzen aus verschiedenen Sichten Dr. oec. HSG Arnold Bachmann CEO Kantonsspital Graubünden Spitalrat Universitätsspital Zürich VR-Präsident Kantonsspital Glarus AG VR-Präsident Rehaklinik Tgea Sulegl AG

Inhalt Konzentration auf zwei Erfahrungen und Hintergründe Tarifverfahren Investitionszuschlag gerne hätte ich noch gesprochen über: Referenztarife oder moderne Wegzölle an Kantonsgrenzen Kostengewichte und Wirklichkeit (erste statistische Auswertungen oder SwissDRG muss noch viel lernen)

Vorbemerkung Swiss DRG: bewärt sich setzt richtige Anreize Bloody Exits bleiben aus Medizinischer Wandel stationär ambulant wird beschleunigt Patient profitiert von Prozessoptimierungen muss noch lernen (Kostengewichte IPS, KIPS) ist jetzt schon kostengewichtsgenauer als AP-DRG Fakturastand besser als Vorjahr Zahlungsziel Versicherer besser als Vorjahr Insgesamt ein Erfolg aber:

Inhalt Konzentration auf zwei Erfahrungen und Hintergründe Tarifverfahren Investitionszuschlag

Tarifverfahren - Haupterfahrung Seit 12 Jahren erstmals keine Einigung: Grundversicherung KVG mit Tarifsuisse / (Einigung mit HSK) Ambulant-Tarif mit tarifsuisse und HSK / (Einigung mit Sanitas, Assura) Unfall/IV/MV abhängig von KVG-Tarif (Grundsätzlich Einigung mit MTK / SUVA) Rettungstarif (Einigung in letzter Minute (April 2012))

Tarifverfahren - Hauptfeststellungen Unterschiedliches Verhalten HSK und tarifsuisse Hohe Unsicherheit für Leistungserbringer Differenz worst case scenario zu provisorisch festgelegtem Tarif: +/- 35 Mio. pro Jahr / bei 275 Mio. Umsatz Durch Rückstellungen oder Vorkehrungsmassnahmen nicht finanzierbar Kein Spareffekt nur Kostenverlagerung!

Tarifverfahren Hintergrund Pü Rolle der Preisüberwachung Ambulant Tarmed Hopital du Jura Entscheid Führt zu unsinnigen Entscheiden Aufforderung zu neuer Beurteilungspraxis Stationär SwissDRG Hohmad Entscheid Führt zu unsinnigen Entscheiden Aufforderung zu neuer Beurteilungspraxis

Tarifverfahren Hintergrund BVGe Rolle des Bundesverwaltungsgerichtes Vertragsprimat oder Kostenerstattungs/Benchmarksprimat Kostenerstattungs/Benchmarksprimat führt zu: unsinnigen Entscheiden Ersatz der Tarifverhandlungen durch Festsetzungsverfahren in jedem Fall/Jahr Aufforderung zu vernünftiger Entscheidungspraxis

Tarifverfahren - FAZIT Die wesentlichen Grundzüge der Kostenübernahme im Schweizer Gesundheitswesen werden nicht durch den Gesetzgeber sondern das Bundesverwaltungsgericht festgelegt. Gut oder schlecht??? Die Preisüberwachung bevorzugt einseitig den Prämienzahler zulasten des Steuerzahlers. und wird dadurch unglaubwürdig. Kosten werden nicht gespart, sondern verlagert. Der Wettbewerb der Leistungserbringer wird in weit höherem Masse durch Tarifentscheide verzerrt, als gutes Spital-Management es je ausgleichen könnte

Inhalt Konzentration auf zwei Erfahrungen und Hintergründe Tarifverfahren Investitionszuschlag

Investitionszuschlag - Haupterfahrung Kantonsspital Glarus: Frisch saniert -> Keine Probleme Kantonsspital Graubünden: Teilsanierung notwendig -> Stark redimensioniertes Projekt knapp finanzierbar USZ: Gesamtsanierung -> unmöglich aus Investitions-zuschlag von 10% finanzierbar

Investitionszuschlag - Hauptfeststellungen Kantonsspital Graubünden bisher: Kanton 18.2 Mio. Gemeinden 6.0 Mio. = 24.2 Mio. (14,5% vom Umsatz stationär) neu: Kanton 7.1 Mio. Versicherer 6.5 Mio. Gemeinden 0.8 Mio. = 14.4 Mio. 5 nationale und kantonale Gutachten zeigen Notwendigkeit von 14% bis 18% auf 2013: Bundesverordnung (VKL) basiert auf Fehlanreiz: Wer viel investiert hat, erhält viel wer wenig investiert hat, erhält wenig

Investitionszuschlag - Hintergrund Unterschied Finanzbuchhaltung Kostenrechung Finanzbuchhaltung = Vermögensbetrachtung Kostenrechung = Betriebsführungsinstrument Basis für Tarifkalkulationen = Kostenrechnung nicht Vermögensbetrachtung Bedeutung der Abstimmungsbrücke

Investitionszuschlag - FAZIT Investitionszuschlag von 10% ist zu tief Substanzerhaltung ist langfristig nicht möglich Schulden werden auf spätere Generationen verschoben Die (möglicherweise) gewünschte Strukturbereinigung trifft die Falschen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!