Aufgabe 6: Gisbert Schleicher, 40 Jahre alt, selbständiger Rechtsanwalt, führt neben seiner Praxis eine Tanzschule, die er im Vorjahr geerbt hat. Die eigentliche Unterweisung der Tanzschüler liegt in den Händen von vier ausgebildeten Tanzlehrern, weil Schleicher selbst weder tanzen kann noch gewillt ist, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Seine Tätigkeit in der Tanzschule beschränkt sich auf die Geschäftsführung. Für den Veranlagungszeitraum 01 hat Schleicher folgende Gewinnermittlung eingereicht (Beträge in ): Tanzschule: Betriebseinnahmen: 150.000 Betriebsausgaben: - 100.000 - Miete Geschäftsräume: 12.000 - Gehälter Tanzlehrer 80.000 - Erbschaftsteuer 8.000 Gewinn = 50.000 1
Rechtsanwaltpraxis: Betriebseinnahmen: 110.000 Betriebsausgaben: - 64.750 - Praxismiete 7.200 - Gehälter Kanzleikräfte 30.000 - Bußgeld 100 - Forderungsverluste 2.000 - Weihnachtsgeschenk Dr. Block 250 - Einkommensteuervorauszahlungen 01 15.000 - Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der USt- Voranmeldungen 200 - Sonstige (nicht zu beanstanden) 10.000 Gewinn = 45.250 2
Anmerkungen: a) Die Erbschaftsteuer steht in Zusammenhang mit der Übernahme der Tanzschule. b) Das Bußgeld musste der Steuerpflichtige zahlen, weil er auf einer dringenden Geschäftsfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren war, um einen wichtigen Geschäftstermin nicht zu versäumen. c) Der Forderungsverlust ist darauf zurückzuführen, dass ein Mandant des Rechtsanwalts Schleicher in Insolvenz geriet und die rückständige Honorarforderung mangels Masse nicht mehr einzutreiben ist. d) Dr. Block hat den Stpfl. häufig als Rechtsbeistand verpflichtet. Zur Pflege der guten Geschäftsbeziehungen hat Schleicher ihm anlässlich des Weihnachtsfestes 01 ein Geschenk im Werte von 250 gemacht. e) Gisbert Schleicher hat als Aufsichtsratsmitglied einer AG eine Bruttovergütung von 26.000 erhalten. f) Die abzugsfähigen Sonderausgaben betragen 600. Frage: Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen des Herrn Schleicher im Veranlagungszeitraum 01? 3
Aufgabe 7: Das Ehepaar Katja (35 Jahre) und Jochen (38 Jahre) wohnt seit 3 Jahren in einer Eigentumswohnung in Magdeburg. Katja arbeitet in Halle. Um Fahrtkosten zu sparen, hat sie mit zwei Kollegen, die ebenfalls in Magdeburg wohnen, eine wechselseitige Fahrgemeinschaft gebildet. Von den 240 Arbeitstagen ist sie an 80 Tagen (= 1/3) mit dem eigenen PKW selbst gefahren und wurde an 160 Tagen (= 2/3) von den beiden anderen Mitarbeitern mitgenommen. Die einfache Entfernung nach Halle beträgt 100 km. Jochen arbeitet in Magdeburg. Die Wegstrecke von zu Hause bis zur Arbeit (6 km 240 Arbeitstage) fährt Jochen mit seinem privaten Kfz. Weder Katja noch Jochen werden die Fahrkosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Katja arbeitet als Biologin an der Universität Halle und erhält ein monatliches Gehalt (Brutto) von 2 000. Jochen arbeitet als Bauleiter in einem großen Bauunternehmen und verdient monatlich 2 300 brutto. Sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen ihnen nicht. Zudem werden Katja und Jochen Zinseinnahmen aus Bundesschatzbriefen in Höhe von jährlich 2 100 überwiesen. Nachdem ihnen die Zinseinnahmen zugeflossen sind und sie eine Steuerbescheinigung über den Abzug von Kapitalertragsteuer erhalten haben, erinnern sich die beiden, dass sie vergessen haben, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu erteilen. Da sich die beiden in steuerlichen Fragen nicht genau auskennen, haben sie einen Steuerberater beauftragt, für sie die Einkommensteuererklärung zu erstellen. Sie erhalten nach Einreichung der Einkommensteuererklärung eine Rechnung in Höhe von 100 gestellt, die sie sofort bezahlen. Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte für Katja und Jochen! 4
Aufgabe 8: Erwin, welcher im Jahr 2005 das 55. Lebensjahr vollendet, wohnt in Hamburg-Harburg und arbeitet dort als angestellter Dachdecker. Er hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 2 500. Nach einem Arbeitsunfall ist Erwin lange Zeit krank. Deshalb bekommt er für den Zeitraum vom 01.06. bis 31.07.2005 ein Krankengeld in Höhe von insgesamt 4 000 gezahlt. Erwin kann in 2005 insgesamt Sonderausgaben in Höhe von 3 000 geltend machen. a) Berechnen Sie für Erwin die Höhe der Einkommensteuer in 2005. b) Gehen Sie in Abwandlung zu a) davon aus, dass Erwin im Jahr 2005 das 65. Lebensjahr vollendet. Ermitteln Sie wiederum die Einkommensteuer für 2005. 5