Germanistik Conny de le Roi Zensur in der BRD. Diskussion ausgewählter Titel Von schwerwiegender Jugendgefährdung, der Freiheit der Kunst und religionskritischen Schweinen. Studienarbeit
TECHNISCHE UNIVERSITÄT CAROLO-WILHELMINA ZU BRAUNSCHWEIG INSTITUT FÜR GERMANISTIK Basismodul 2: Vierzig Jahre Trennung Gab es zwei deutsche Literaturen? Wintersemester 2009/2010 Abgabetermin: 14.03.2010 Von schwerwiegender Jugendgefährdung, der Freiheit der Kunst und religionskritischen Schweinen. Zensur in der BRD Diskussion ausgewählter Titel Conny de le Roi Master Kultur der technisch- wissenschaftlichen Welt Studienbeginn: WS 2009/2010
INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 2 2. Zensur in der BRD... 2 3. Mechanismen der BRD... 3 4. Wo bitte geht s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel... 8 4.1. Inhaltsangabe... 8 4.2. Indizierungsgesuch... 9 4.3. Diskussion... 10 5. Rohtenburg Der Film... 11 5.1. Inhaltsangabe... 11 5.2. Hintergrund... 12 5.3. Diskussion... 13 6. Schlussbetrachtung... 14 7. Literaturverzeichnis... 16 1
1. EINLEITUNG In der vorliegenden Arbeit möchte ich herausfinden, wie es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um die Kunstfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit steht und dem übergeordnet: wie es um eine Zensur in der BRD steht. Zweifelsohne verfügt die BRD über eine Verfassung, die allen Gesetzen vorangestellt, ja übergeordnet ist, die also die grundlegenden Rechte eines Menschen, respektive Bundesbürgers, nennt und schützt. Doch dieser Schutz hat den Menschen offenbar nur eine zweifelhafte Freiheit gegeben. Vermutlich liegt dies an der Eigenart von Gesetzen, auslegbar zu sein. Das Grundgesetz garantiert, dass eine Zensur nicht stattfindet, doch bedeutet das gleichzeitig, dass sämtliche Bücher und Presseerzeugnisse, Filme und andere Medien uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen? Ich möchte in dieser Arbeit ausgewählte Titel diskutieren, die auf verschiedene Weisen eine bedeutende Rolle im deutschen Medienrecht einnehmen. Diese Auswahl reicht vom Indizierungsversuch vermeintlich jugendgefährdender Literatur über einen Prozess wegen Gewaltverherrlichung im Film bis hin zu einem Prozess wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Meine Auswahl fiel also auf das Bilderbuch Wo bitte geht s zu Gott? fragte das kleine Ferkel und die Filme Halloween 2 und Rohtenburg. Selbstverständlich sollen kurz einige Gründe für diese Auswahl genannt werden. Das Bilderbuch Wo bitte geht s zu Gott? fragte das kleine Ferkel, das noch immer kontrovers diskutiert wird, ist nur knapp einer Indizierung entgangen. Hier stellt sich die Frage, ob es legitim ist, zunächst mal unter dem Deckmantel des Jugendschutzes kritische Texte aus dem Verkehr zu ziehen. Um zu zeigen, wie die Mechanismen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft mit den Abteilungen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Juristenkommision (JK) bei Veröffentlichungsversuchen ineinander greifen, wird der Film Halloween 2 von Rick Rosenthal als Beispiel angeführt. Der Film Rohtenburg ist mit dreijähriger Verspätung im Jahr 2009 endlich in den Kinos angelaufen, da die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht hat. Nach der Diskussion dieser Beispiele bleibt letztlich zu fragen, ob Eingriffe der Gerichte nicht doch als zensorische Handlungen gewertet werden können. Eine gewisse Willkür in der Rechtsprechung wird nach der Diskussion der Beispiele nicht mehr von der Hand zu weisen sein. 2. ZENSUR IN DER BRD Der Terminus Zensur hat eine lange Tradition. Im Jahre 366 v. Chr. waren die Aufgaben des Zensors die Beurteilung und Prüfung materieller Werte sowie die Aufstellung von Listen über Verfehlungen der Bürger. 1 Als Geburtsstunde der abendländischen Vorzensur kann das 15. Jahrhundert erachtet werden. Zu dieser Zeit wurden alle ins Deutsche übersetze Bücher kontrolliert. Nach Auffassung der 1 Vgl. Buschmann, Silke: Literarische Zensur in der BRD nach 1945. Frankfurt a. M.: Peter Lang, 1997. (Reihe=Gießener Arbeiten zur Neueren Deutschen Literatur und Literaturwissenschaft, Nr. 17), S. 13. 2