Inhalt 1. Einleitung 11 1.1. Kriegsende und Wiederaufbau 11 1.2. Forschungsstand 36 1.3. Methode und Fragestellung 49 1.4. Quellen 66 2. Der bundesdeutsche juristische Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, 1949-1954 71 2.1. Kritik an der Entnazifizierung 71 2.2. Das Straffreiheitsgesetz von 1949 76 2.3. Grundlagen einer Amnestie 85 2.4. Die Richtlinien zum Abschluss der Entnazifizierung... 88 2.5. Alliierte Bestrebungen zur Reform des deutschen Beamtentums 91 2.6. Artikel 131 Grundgesetz und die Verabschiedung des dazugehörigen Gesetzes 95 2.7. Eine weitere Amnestie: Das zweite Straffreiheitsgesetz von 1954 102 2.8. Die Verfolgung von NS-Tätern, die Kriegsverbrecherfrage und die Debatten um eine Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus 107 3. Der juristische Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in Hamburg, 1945-1960 113 3.1. Der Wunsch nach Amnestie 113 V http://d-nb.info/1075054826
3.1.1. Was ich haben will, ist nicht der Gnadenerweis schlechthin, sondern die Amnestie": Forderungen der kommunistischen Fraktion in der Bürgerschaft 113 3.1.2. Hamburgische und britische Gnadenerlässe in der Nachkriegszeit 124 3.1.3. Offene Ablehnung und stille Akzeptanz: Das Straffreiheitsgesetz in der Hamburger Politik 127 3.1.4. Die Umsetzung des bundesdeutschen Straffreiheitsgesetzes in Hamburg 134 3.1.5. Die Medien, die Öffentlichkeit und die Amnestie 136 3.2. Ein erster Abschluss der Entnazifizierung 147 3.2.1. Die Entnazifizierung in der Hansestadt Hamburg 147 3.2.2. Der Wunsch nach einem Ende der Entnazifizierung 150 3.2.3. Der Weg zum ersten Entnazifizierungsabschlussgesetz von 1950 162 3.2.4. Die Reaktionen der Hamburger Politik auf die bundesdeutschen Richtlinien zum Abschluss der Entnazifizierung 182 3.3. Die aufgezwungene Wiedereingliederung der Beamten, 1945-1960 190 3.3.1. Hamburgische Personalpolitik seit 1946 190 3.3.1.1. Erste Lösungsversuche der Beamtenfrage, 1946-194 7 190 3.3.1.2. Er kann wieder eingestellt werden": Richtungsänderungen in der Wiedereinstellungspolitik 194 8 195 VI
3.3.1.3. Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalamt: Widerstand gegen die Wiedereinstellungsmaßnahmen.. 201 3.3.1.4. Beispielfall: Käthe Singer klagt auf Wiedereinstellung 207 3.3.2. Einstellungspflicht: Die problematische Umsetzung des 131 er Gesetzes", 1951-1960 210 3.3.2.1. Pflichtanteil und Ausgleichszahlungen: Ein erster Umgang mit dem 131er Gesetz", 1951-1953 210 3.3.2.2. Die Unterbringungsproblematik bei Berufssoldaten 222 3.3.2.3. In Erwartung einer Änderung: Widerstand gegen das 131er Gesetz" 224 3.3.3. Die langwierige Auseinandersetzung mit dem 131er-Gesetz", 1954-1958 227 3.4. Generalamnestie? 232 3.4.1. Die Vereinigung der Entnazifizierungsgeschädigten e.v 232 3.4.2. Gottfried Hansen, der BHE und die DP: Forderungen anderer Gruppierungen, Parteien und Einzelpersonen... 237 3.5. Der endgültige Abschluss der Entnazifizierung, 1951-1956 243 3.5.1. Vorbereitungen zu einem zweiten Entnazifizierungsabschlussgesetz 243 3.5.2. Das Ende der Entnazifizierung 251 3.5.3. Beispielfall: Hans Henningfeld fordert Amnestie. 255 3.6. Hamburg und das zweite bundesdeutsche Straffreiheitsgesetz von 1954 257 3.7. Zwischenfazit 260 VII
4. Der juristische Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in Schleswig-Holstein, 1945-1960 271 4.1. Amnestie? 271 4.2. Ein erster Abschluss der Entnazifizierung, 1945-1950 275 4.2.1. Die Entnazifizierung in Schleswig-Holstein 275 4.2.2. Beispielfall: Hans Müthling und die Leumundszeugnisse 280 4.2.3. Erste Versuche eines Abschlusses der Entnazifizierung, 1946-1947 284 4.2.4. Von der Verordnung Nr. 110 zum ersten Entnazifizierungsgesetz 290 4.2.5. Wir wollen die wirkliche politische Bereinigung des öffentlichen Lebens": Noch kein Ende der Entnazifizierung 298 4.3. Der endgültige Abschluss der Entnazifizierung, 1950-1960 301 4.3.1. Der Regierungswechsel 1950 und die neue Entnazifizierungspolitik 301 4.3.2. Ein Beitrag zur Herstellung des inneren Friedens?": Das Gesetz zur Beendigung der Entnazifizierung 1951.316 4.3.3. Zwischen Integrationswillen und Hoffnung auf Wiedergutmachung: Die Reaktionen auf das Entnazifizierungsabschlussgesetz 327 4.3.4. Die Spätfolgen des Entnazifizierungsabschlussgesetzes 333 4.4. Die bereitwillige Wiedereingliederung der nationalsozialistisch belasteten Beamtenschaft, 1945-1960337 VIII
4.4.1. Schleswig-Holsteins frühe Beamtenpolitik bis 1950 337 4.4.2. Die veränderte Beamtenpolitik nach dem Regierungswechsel 1950 349 4.4.3. So darf es nicht weitergehen, daß Millionen deutscher Menschen heute noch abseits aller politischen Dinge stehen": Der Umgang mit dem 131er Gesetz"... 353 4.4.3.1. Die erste Phase der Umsetzung des 131er Gesetzes", 1951-1955 353 4.4.3.2. Die endgültige Unterbringung aller 131er" 360 4.4.3.3. Beispielfall: Hinrich Lohse klagt um Pension... 368 4.4.3.4. Integrationswillen: Der Umgang mit den ehemaligen Berufssoldaten 371 4.4.3.5. Das Musterbundesland" Schleswig-Holstein... 377 4.5. Schleswig-Holstein und das zweite bundesdeutsche Straffreiheitsgesetz von 1954 380 4.6. Zwischenfazit 383 5. Ein gesetzlicher Schlussstrich" oder die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit? Ein Vergleich. 391 5.1. Politische und gesellschaftliche Konstellationen: Gemeinsam gegen die Alliierten 391 5.2. Die Amnestien als erster Schritt zum Schlussstrich". 394 5.3. Ein gemeinsames Ziel: Die Übergabe der Entnazifizierung in deutsche Hände und ihre Beendigung. 399 5.4. Beamtenlobby, Soldatenverbände und Gewerkschaften: Die geforderte und die aufgezwungene Wiedereingliederung der 1945 entlassenen Beamten 407 IX
6. Schlussbetrachtung 419 7. Anhang 429 7.1. Abkürzungsverzeichnis 429 7.2. Quellenverzeichnis 434 7.2.1. Gesetzesblätter und Gesetze 434 7.2.2. Archive 439 7.2.3. Gedruckte Quellen 453 7.3. Literaturverzeichnis 456 7.4. Danksagung 484 X