Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein 83278 Traunstein, 28. April 2017 Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Traunstein oder über die Gemeindeverwaltung sowie unter www.landkreis-traunstein.de Erscheint in der Regel wöchentlich. Nr. 16 Seite 91 Inhaltsverzeichnis: Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Abfallwirtschaft und Energie am Dienstag, den 09.05.2017 um 09:00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal, (Gebäude A - Zi. Nr. 1.04), 83278 Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz 45/17 Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Gewässerausbau für die Erneuerung der Bachverrohrung Söller Bach im Bereich der Staatsstraße St 2095, auf dem Grundstück Fl. Nr. 982 der Gemarkung Seebruck, Gemein-de Seeon-Seebruck, (Maßnahme Kreisverkehr Malerwinkel), durch den Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung nach 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz 46/17 Vollzug der Bienenseuchenverordnung (Bienenseuchen-V); Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis Traunstein; Anpassung Sperrbezirk Übersee-West; Aufhebung Sperrbezirk Grassau - Festlegung Sperrbezirk Grassau II 47/17 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3364322721 48/17 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3358116840 49/17
Seite 92 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 16 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3358314122 50/17 Anlage 1 zu 47/17 1 Karte Sperrgebiet Übersee-West - Ausbruch im Gemeindegebiet Übersee Anlage 2 zu 47/17 1 Karte Sperrgebiet Grassau II Ausbruch im Marktgemeindegebiet Grassau
Nr. 16 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Seite 93 45/17 Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Abfallwirtschaft und Energie am Dienstag, den 09.05.2017 um 09:00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal, (Gebäude A - Zi. Nr. 1.04), 83278 Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz T A G E S O R D N U N G Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Abfallwirtschaft und Energie Sitzungstermin: Dienstag, 09.05.2017, 09:00 Uhr Ort, Raum: Kleiner Sitzungssaal, (Gebäude A - Zi. Nr. 1.04), 83278 Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1. Silphie als Maisersatz; Hintergründe und Erfahrungen aus dem Landkreis Altötting 2. Kommunale Abfallwirtschaft; Abfallbilanz 2016 und aktuelle Informationen 3. Kommunale Abfallwirtschaft; Erhöhung der kostenlosen Grüngutmenge für gewerbliche Anlieferer 4. Sonstiges, Wünsche und Anträge Siegfried Walch Landrat 46/17 Az.: 4.16-641/4-39-21 Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Gewässerausbau für die Erneuerung der Bachverrohrung Söller Bach im Bereich der Staatsstraße St 2095, auf dem Grundstück Fl. Nr. 982 der Gemarkung Seebruck, Gemein-de Seeon-Seebruck, (Maßnahme Kreisverkehr Malerwinkel), durch den Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung nach 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz Bekanntmachung Gemäß 3a und 3c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass entsprechend dem Ergebnis der Vorprüfung nach 3c UVPG und Nr. 13.3.1. der Anlage 1 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das o. g. Vorhaben nicht zu erwarten sind, eine Umweltverträglichkeitsprüfung daher unterbleibt. Traunstein, den 20.04.2017 Landratsamt Traunstein
Seite 94 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 16 Christian Nebl Abteilungsleiter 47/17 Vollzug der Bienenseuchenverordnung (Bienenseuchen-V); Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis Traunstein; Anpassung Sperrbezirk Übersee-West; Aufhebung Sperrbezirk Grassau - Festlegung Sperrbezirk Grassau II <<< Anlage 1: 1 Karte Sperrgebiet Übersee-West - Ausbruch im Gemeindegebiet Übersee Anlage 2: 1 Karte Sperrgebiet Grassau II Ausbruch im Marktgemeindegebiet Grassau >> Das Landratsamt Traunstein erlässt gemäß 10 Abs. 1 und 11 sowie 12 der Bienenseuchen- Verordnung i.d.f. der Bek. Vom 03.11.2004, zuletzt geändert durch Art. 7 V vom 17.04.2014 folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: 1. Wegen weiterer amtlich festgestellten Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut in Bienenständen im Gemeindegebiet Übersee wird der bereits bestehende Sperrbezirk Übersee-West entsprechend beiliegender Karte erweitert. Von der Erweiterung betroffen sind folgende Ortsteile Übersees: Almfischer Anger bei Feldwies Angerling Damberg Frenthal Hocherlach Lindlach Schließpoint Stegenhäuser Aumühle bei Übersee Gießen bei Übersee Stegen bei Übersee Vorderbichl bei Übersee 2. Die Allgemeinverfügung vom 26.10.2016 (Festlegung Sperrgebiet Grassau) wird aufgehoben. 3. Wegen eines weiteren amtlich festgestellten Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand im Marktgemeindegebiet Grassau wird ein zum Teil neuer Sperrbezirk (Grassau II) entsprechend beiliegender Karte gebildet. Von der Neubildung betroffen sind folgende Ortsteile Grassaus: Grassau Kucheln Obermoosbach Einöde bei Grassau Hindling bei Grassau Moosbauer bei Grassau Steinbruck bei Grassau Klaus bei Grießenbach Brunnhaus bei Grassau Grießenbach bei Grassau 4. Die unter den Nummern 1 und 3 genannten Karten sind Bestandteil dieses Bescheides. 5. Innerhalb des Sperrbezirks ist folgendes zu beachten: a) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Nr. 16 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Seite 95 b) Bewegliche Bienenstände dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. c) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe von Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" versehen werden sowie die Abgabe von Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. d) Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. 6. Von vorgenannten Bestimmungen können auf entsprechenden Antrag beim Landratsamt Traunstein für Bienenvölker, Bienen, Bienenwohnungen und Gerätschaften sowie Futtervorräte Ausnahmen zugelassen werden, wenn eine Verschleppung der Seuche nicht zu befürchten ist. 7. Die Imker, die Bienen im Sperrbezirk halten haben die Anzahl und den genauen Standort Ihrer Bestände dem Landratsamt Traunstein unverzüglich mitzuteilen. 8. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. 9. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. Die Nummer 2 der Allgemeinverfügung aus dem Amtsblatt Nr. 41/2016 vom 11.11.2016 (Festlegung des Sperrbezirkes Übersee-West) hat darüber hinaus unverändert Gültigkeit. Der Text dieser Allgemeinverfügung sowie dazugehöriges Kartenmaterial (Sperrbezirke) können im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, Altbau Zimmer Nr. 0.91 sowie in der jeweiligen Gemeinde während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem ist diese Allgemeinverfügung abrufbar unter www.traunstein.com/wtraunstein/amtsblatt/ Landratsamt Traunstein Traunstein, 27.04.2017 Andreas Knott Abteilungsleiter 48/17 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3364322721 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die Sparkassenbuch Nr.: 3364322721 ausgestellt für : Helga Maurer-Saller Karl-Merkenschlager-Str. 15, 83278 Traunstein
Seite 96 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 16 Antragsteller : Helga Maurer-Saller Das Sparkassenbuch ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden; anderenfalls wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. - Der Vorstand - 49/17 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3358116840 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die Sparkassenbuch Nr.: 3358116840 (alte Kontonummer 81116840) ausgestellt für : Johann Maurer Helga Maurer-Saller Karl-Merkenschlager-Str. 15, 83278 Traunstein Antragsteller : Helga Maurer-Saller Das Sparkassenbuch ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden; anderenfalls wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. - Der Vorstand - 50/17 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die, Sparkassenbuch Nr. 3358314122 Aufgebot eines Sparkassenbuches durch die Sparkassenbuch Nr.: 3358314122 (alte Kontonummer 81314122) ausgestellt für : Johann Maurer Helga Maurer-Saller Karl-Merkenschlager-Str. 15, 83278 Traunstein Antragsteller : Helga Maurer-Saller
Nr. 16 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Seite 97 Das Sparkassenbuch ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden; anderenfalls wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. - Der Vorstand Siegfried Walch Landrat