Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss

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Transkript:

Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 15/2016 den 3. März 2016 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 17. März 2016 KSA JHA Betreff: SGB II - Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen - Sachstandsbericht zum 31.12.2015 und Ausblick 2016 - Kommunale Leistungen im SGB II - Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Anlagen: 1 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme Auswirkungen auf den Haushalt: Die kommunalen Leistungen für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und der kommunale Finanzierungsanteil für die Verwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen sind im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt, Produktgruppe 3120 im Haushaltsplan 2015 mit einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von 33,78 Mio. (2016 mit 34,26 Mio. ) veranschlagt. Sachdarstellung: I. Sachstandsbericht zum 31.12.2015 und Ausblick 2016 Der Sachstandsbericht ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

- 2 - II. Kommunale Leistungen im SGB II 1. Entwicklung der Kosten der Unterkunft In der Sitzung am 12.02.2015 hat der Sozialausschuss vom Sachstandsbericht zum 31.12.2014 Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 4/2015). Zuletzt wurde der Sozialausschuss in der Sitzung am 26.11.2015 bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2016 (Vorlage Nr. 88/2015, Anlage 1 S. 9 ff.) über die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft und der Bundesbeteiligung an diesen Kosten informiert. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II liegt im Jahr 2015 leicht über dem Niveau des Vorjahres. Im Mai 2015 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) auf dem Höchststand. Nach dem Tiefststand im Oktober 2015 war die Tendenz wieder leicht steigend. Der Bruttoaufwand für die erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft beläuft sich für das Jahr 2015 auf 48,9 Mio.. In den letzten 8 Jahren haben sich die Kosten und die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften wie folgt entwickelt: Jahr Zahl der BG im Jahresdurchschnitt Kosten der Unterkunft 2008 10.209 42,8 Mio. 2009 11.000 47,2 Mio. 2010 11.850 51,4 Mio. 2011 11.100 49,2 Mio. 2012 10.400 46,6 Mio. 2013 10.300 47,5 Mio. 2014 10.235 48,1 Mio. 2015 10.379* 48,9 Mio. *vorläufiger Wert 2. Entwicklung der Bundesbeteiligung a) Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Beteiligung belief sich im Jahr 2015 im Land Baden-Württemberg auf 35,3 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Nicht erstattungsfähig sind einmalige Bedarfe für die Unterkunft, z. B. Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten. b) Im Jahr 2016 beträgt die Bundesbeteiligung im Land Baden-Württemberg wie im Vorjahr 35,3 Prozent. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird im Rahmen der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

- 3 - die Bundesbeteiligung im Jahr 2017 auf 39,0 Prozent erhöht. Ab 2018 sinkt die Bundesbeteiligung auf voraussichtlich 31,6 Prozent. c) Die Belastung von Kommunen durch die besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll für das Jahr 2014 einmalig ausgeglichen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird mit einem Betrag von 67.127,28 im Jahr 2016 gerechnet. d) Nach wie vor ersetzt der Bund die Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz. Diese Beteiligung ist ebenfalls an die erstattungsfähigen Unterkunftskosten gekoppelt und beträgt seit dem Jahr 2015 4,4 Prozent. Seit 2013 erfolgt eine jährliche Revision des Erstattungssatzes auf der Grundlage der tatsächlichen BuT-Nettoaufwendungen des Vorjahres. Im Jahr 2016 wird die Quote der Bundesbeteiligung auf der Grundlage der tatsächlichen Leistungen für BuT in 2015 erneut überprüft. Zusätzlich erfolgt innerhalb Baden-Württembergs jährlich eine kreisscharfe Umverteilung der Mittel für Bildung und Teilhabe auf der Grundlage der tatsächlichen Leistungsausgaben des vorangegangenen Jahres. Dies führte in 2015 zu einer Rückzahlung von 0,463 Mio., nachdem die BuT- Aufwendungen im Landkreis Esslingen unter dem Durchschnitt der Landkreise in Baden-Württemberg lagen. Im Jahr 2012 nicht verbrauchte BuT-Zuweisungen wurden 2014 vom Bund im Wege der Verrechnung entgegen des Wortlauts des 46 Abs. 6 und 7 SGB II und der dazu ergangenen Verordnung zur Revision der KdU- Bundesbeteiligung einbehalten. Auf die von einigen Ländern eingereichten Klagen stellte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10.03.2015 klar, dass die Bundesbeteiligung für das Bildungspaket im Jahr 2012 als unabänderliche Pauschalzahlung erfolgt sei, die nicht nachträglich wegen geringerer Aufwendungen zu korrigieren sei. Der einbehaltene Betrag in Höhe von 0,775 Mio. wurde im April 2015 an den Landkreis zurück erstattet. Als Konsequenz aus diesem Urteil musste der in 2014 vorläufig an die Kommunen ausgezahlte Spitzausgleich in Höhe von 0,216 Mio. für das Jahr 2013 zurückgezahlt werden. Der Betrag wurde im Juni 2015 mit der Bundesbeteiligung verrechnet. Die Aufwendungen des Landkreises Esslingen für Bildung und Teilhabe beliefen sich für das Jahr 2015 auf 1,620 Mio.. 3. Verwaltungs- und Personalkosten des Landkreises im Jobcenter Nach 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung ab 01.04.2011 84,8 Prozent. Demnach beträgt der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) ab 01.04.2011 15,2 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung. Zuvor hatte der kommunale Träger sich mit 12,6 Prozent zu beteiligen.

- 4 - Die Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des Finanzierungsanteils zugrunde liegen, ist seit 01.01.2012 in einer Rechtsverordnung geregelt (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung VKFV). Die Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters und der kommunale Finanzierungsanteil entwickelten sich in den Jahren 2013 2016 wie folgt: Jahr Gesamtverwaltungskosten KFA in Prozent Aufwendungen des Landkreises RE 2013 15.757.585 15,2 % 2,395 Mio. RE 2014 16.171.796 15,2 % 2,458 Mio. vorl. RE 2015 16.835.716 15,2 % 2,559 Mio. Plan 2016* 19.715.769 15,2 % 2,800 Mio. * Planungsstand des Jobcenters vom 18.02.2016 und der von der Trägerversammlung zur Kenntnis genommene Planungsstand vom November 2015. Grund für die unterschiedlichen Daten sind weitere Mittelzuteilungen des Bundes für 2016, die die Mehraufwendungen für die Arbeit mit Flüchtlingen berücksichtigen. Am 31.12.2015 waren im Jobcenter 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises beschäftigt. Die tatsächlich anfallenden Personalkosten erstattet das Jobcenter aus dem Gesamtverwaltungskostenbudget an den Landkreis auf der Grundlage der VKFV. Weiter erhält der Landkreis für die Kosten der Personalverwaltung vom Jobcenter eine Pauschale von 2 Prozent der Personalkosten. Nach dem Rechnungsergebnis des Personalamtes des Landkreises belaufen sich die Personalkosten für die Landkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Jobcenter im Jahr 2015 auf 3.934.348,19 Euro, erstattet wurde ein Betrag in Höhe von 3.891.020,54 Euro. Die Differenz in Höhe von 43.327,65 Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2015 nach der VKFV für Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte ein Zuschlag von bis zu 35 Prozent der tatsächlichen Personalkosten anerkannt wird, während die Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2015 für jede Beamtin und jeden Beamten eine Umlage von 37 Prozent an den kommunalen Versorgungsverband abführen müssen. Der Zuschlag von 35 Prozent gilt für die Jahre 2015 2017 (Änderung der VKFV zum 01.01.2015). Der Landkreistag Baden-Württemberg hat festgestellt, dass aber weiterhin die Aufgabe besteht, angemessene Pauschalen für die Versorgungsaufwendungen kommunaler Beamten festzusetzen. Die vorübergehende Erhöhung verbessert nun zunächst die Situation. III. Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen der Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) unter Federführung der Landkreisverwaltung statt. Der Arbeitsgemeinschaft ge-

- 5 - hören neben dem Landkreis der Geschäftsführer des Jobcenters und die im Landkreis tätigen Bildungs- und Beschäftigungsträger der freien Wohlfahrtspflege an. Zu Beginn des Jahres teilte der Geschäftsführer des Jobcenters zum Arbeitsmarktprogramm 2015 mit, dass das Budget gleichgeblieben ist wie im Vorjahr. Schwerpunkte für das Jahr 2015 sind Aus- und Weiterbildung, Spätstarter, 50plus (2015 zum letzten Mal) und Behinderte. Zum Arbeitsmarktprogramm 2016 wurde Ende 2015 mitgeteilt, dass das Jobcenter voraussichtlich 6,7 Mio. EUR an Eingliederungsleistungen erhält. Zusätzlich werden ca. 0,6 Mio. EUR für Flüchtlinge bereitgestellt. Als neue Maßnahmen für 2016 sind der Einstieg in die assistierte Ausbildung, Aktivierungsangebote für junge Flüchtlinge, Projekte für Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose und Angebote für Schwerbehinderte vorgesehen. In Sachen Flüchtlinge ist die Bedarfsentwicklung noch nicht absehbar. Ein weiteres Thema war das Landesprogramm Sozialer Arbeits-markt / Passiv-Aktiv-Transfer. Das Land hat das Programm aufgrund noch nicht verbrauchter Mittel um ein Jahr bis 31.12.2016 verlängert. Der Landkreis Esslingen nimmt weiterhin am Programm teil (Beschluss SOA vom 26.11.2015). Für 2016 stehen noch ca. 1/3 der bisherigen jährlichen Mittel zur Verfügung. Zu Beginn des Jahres 2015 waren 27 von 30 Plätzen belegt, am Jahresende 16 Plätze. Auf den Sachstandbericht des Jobcenters für 2015, Seite 5, wird verwiesen. Aufgrund der Restmittel, die für 2016 noch zur Verfügung stehen, wurde die Vermittlung bereits im Jahr 2015 durch das Jobcenter entsprechend gesteuert. Das Thema Flüchtlinge war das ganze Jahr präsent. Über den Sachstand in der Flüchtlingshilfe wurde in den Sitzungen berichtet. Heinz Eininger Landrat