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Transkript:

165 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 19 Regen, 28.08.2014 Inhalt: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Verlegung und Renaturierung des Sallitzer Baches im Bereich der Ökokontofläche in Arnetsried durch den Markt Teisnach Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Bayerischer Wald; Bekanntmachungshinweis Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Gotteszell für das Haushaltsjahr 2014 Aufgebot von Sparkassenbüchern Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern

166 33-641-02 (6/I/14) Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Verlegung und Renaturierung des Sallitzer Baches im Bereich der Ökokontofläche in Arnetsried durch den Markt Teisnach Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( 3a Satz 2 UVPG) Der Markt Teisnach hat die wasserrechtlich Plangenehmigung für die Verlegung des Sallitzer Baches auf der Ökokontofläche Arnetsried auf einer Länge von ca. 330 m beantragt. Die teilweise Verlegung des Grabens stellt einen Gewässerausbau nach 67 Abs. 2 WHG dar, der gemäß 68 WHG der Planfeststellung bzw. der Plangenehmigung bedarf. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher abgesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist. Es besteht die Möglichkeit, das Protokoll über die Vorprüfung des Einzelfalls auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Straße 16, 94209 Regen, Zimmer 217, einzusehen. Regen, den 11.08.2014 Landratsamt Regen gez. K r a u s Oberregierungsrat

167 Bekanntmachungshinweis Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Bayerischer Wald Im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern Nr. 11/2014 vom 14.08.2014 ist die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Bayerischer Wald in der Fassung vom 17. Juli 2014 veröffentlicht.

168 I. Bekanntmachung Die Schulverbandsversammlung der Grundschule Gotteszell hat am 16. Juli 2014 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2014 erlassen: Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Gotteszell (Landkreis Regen) für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund der Art.9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art.35 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Grundschulverband Gotteszell folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 190 300 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3 000 EUR Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2 3 4 Schulverbandsumlage: 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 132.300,00 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2013 auf 105 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.260,00 EUR festgesetzt. 4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 5

169 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2014 in Kraft. II. Bekanntmachungsvermerk: Das Landratsamt Regen hat mit Schreiben vom 08.08.2014 zur Haushaltssatzung Stellung genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67, 71 und 73 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden, Am Rathaus 1, in Ruhmannsfelden, Zi.Nr. OG 03, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitliegt und der Haushaltsplan, gerechnet vom Tage des Erscheinens dieses Amtsblattes, eine Woche lang öffentlich aufliegt. (Art.9 Abs.9 BaySchFG, Art.27 Abs.1, Art.41 KommZG, Art.65 Abs.3 GO, 4 BekV, 26 Abs.2 GeschO). Ruhmannsfelden, den 22.08.2014 Grundschulverband Gotteszell gez. Fleischmann Fleischmann Schulverbandsvorsitzender

170 Aufgebot von Sparkassenbüchern Das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse Regen-Viechtach ist/sind in Verlust geraten. Es/sie wird/werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) seine Rechte anzumelden; andernfalls wird/werden das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch-Nr.: Mitteilungsdatum: gez.: 3115781894 12.08.2014 Pöhn/Hentschel 3245234186 12.08.2014 Pöhn/Hentschel 4113479184 12.08.2014 Pöhn/Hentschel Sparkasse Regen-Viechtach Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Folgende (s) aufgebotene Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse Regen-Viechtach wird/werden hiermit für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch- Tag der Veröffentlichung: Mitteilungsdatum: gez.: Nr.: 3116053970 19.05.2014 22.08.2014 Wagner/Hentschel 3245237353 19.05.2014 22.08.2014 Wagner/Hentschel 3116032958 19.05.2014 22.08.2014 Wagner/Hentschel 3116029038 15.05.2014 19.08.2014 Domani/Hentschel Sparkasse Regen-Viechtach