Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre begleitet Sie als zuverlässiger Partner Für Firmen- und Geschäftskunden
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 2
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3
SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen- eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 4
IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.. WELADED1SIE) eispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 87 12345678 0012343121! IAN und IC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 5
Die SEPA-Überweisung Seite 6
Neues SEPA-Überweisungsformular eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Seite 7
Die SEPA-Überweisung eleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS E68539007547034 ANKE 2 3 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 8
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-etragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Seite 9
Die SEPA-Lastschrift Seite 10
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehen und eine Weisung an die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 11
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden: - 6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal-Lastschrift - - 3 Geschäftstage bei Folgelastschrift - ab November 2013 für inländische Lastschrift im COR1/D+1-Verfahren einheitlich 2 Geschäftstage Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 12
Der Ablauf einer SEPA-asis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) 0 7 3 0 6 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z.. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5* bzw. D-2*) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift *zuzüglich Cut-Off-Seiten bei der Einreicherbank Seite 13
Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung* Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 14
Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist für die Einreichung beträgt einheitlich zwei Tage. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Seite 15
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher estandteil Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) 0 8 4 0 3 7 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 5 6 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z.. D-14) 3. estätigung Mandat 4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1*) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift *zuzüglich Cut-Off-Seiten bei der Einreicherbank Seite 16
Vergleich SEPA-asis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei ank des ZP estätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 3 bzw. 6 Tage vor Fälligkeit 2 Tage vor Fälligkeit bei COR1/D+1- Laschriften (nur Inland) ab 11.2013 Nicht erforderlich 8 Wochen 13 Monate Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 2 Tage vor Fälligkeit Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Ausgeschlossen (durch Verzicht) Nicht relevant (durch estätigung gegenüber der Zahlstelle) Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Seite 17
Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung estätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) estätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Nein Nein Kontonr. und LZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt Seite 18
Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 19
Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die ank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 20
Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 21
Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 22
ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der edingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-asis-Lastschriftverfahren zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. ei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse Siegen abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 23
Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen ei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit ezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-asis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, ahnhofstr 7, 75432 Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem elastungsdatum, die Erstattung des belasteten etrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten edingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-asis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-asis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, benötigen Sie nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 24
Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden Seite 25
Die SEPA-Migrationsverordnung Seite 26
Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 31.03.2012 Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- asis-lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar 01.02.2014 Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) Seite 27
Die Migrationsverordnung regelt IAN only europaweit ab 01.02.2016 01.02.2016 Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus 31.10.2016 Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet Seite 28
Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten Seite 29
Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung (IAN/IC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) uchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IAN/ICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ ankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.. Call Center) Informationstechnologie Seite 30
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic anking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stellt Ihnen Ihre Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard Seite 31
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Seite 32
Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/LZ auf IAN/IC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem erater oder Electronic anking-experten Seite 33
Das neue SEPA-Datenformat + + +! Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung XML als Syntax (ISO-Standard 20022) Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft Marktgängige Electronic anking-produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z.. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht Einreichung in nur einer Datei für: Mehrere Konten und/oder Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder Erst-, Folge- und Einmallastschriften Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-Datenformat-Spezifikation unter: www.sparkasse.de/sepa Seite 34
Nutzen Sie die neueste Electronic anking Software SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung Online-anking und S-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/LZ auf IAN/IC) sind geplant Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem erater oder Electronic anking-experten Seite 35
Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich Zum eispiel auf www.sparkasse-siegen.de Seite 36
Die wichtigsten Vorteile der SEPA-Migration Seite 37
Die Vorteile von besserer Liquiditätssteuerung und Effizienzgewinnen nutzen! Die SEPA-Zahlverfahren können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung/-steuerung. Effizienzgewinne insbesondere für europaweit tätige Unternehmen durch: EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlichen Rechtsrahmen Verbesserung der Kontoabstimmung durch Wegfall der Formatvielfalt und Nutzung eines einheitlichen Datenformats einheitliche, klare Rückgaberegeln ei international tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr kann zentral über Ihr Konto bei Ihrer Sparkasse abgewickelt werden. Das spart Zeit und Kosten. Gerne berät und unterstützt Sie Ihre bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlungen Seite 38
Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration Seite 39
Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern Ihre Ansprechpartner bei der Kundenberater Electronic anking Morleystr. 2 57072 Siegen Telefon 0271 596-5010 Fax 0271 596-5029 e-mail ebanking@sparkasse-siegen.de Seite 40
. Gut für Deutschland. Und Europa.