HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES3. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B.

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Transkript:

3. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1

Störungen im Bauablauf 2

3.1 Vollmacht des Architekten Vertragspartner - vertragsrechtliche Situation Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer (gemäß Auftragnehmer VOB) (gemäß Unternehmer Auftragnehmer VOB) (gemäß (gemäß Unternehmer BGB) VOB) (gemäß BGB) Unternehmer (gemäß BGB) bauvertragsrechtlich (Rechtsgeschäftlich) nicht existent Architekt Auftragnehmer (gemäß VOB) Unternehmer (gemäß BGB) 3

3.2.1 Störungen durch Auftragnehmerseite AN I. Fall: - Verzögerung, Verzug - fehlende Vollendung - Insolvenzen, Konkurse Architekt/ AG II. Fall: - Mangelhafte Ausführung, - Vertragswidrige Leistung Folge: Auftragsentzug Schadensersatzansprüche Ersatzmaßnahmen 4

3.2.2 Störungen durch Auftraggeberseite AG I. Ursache: Bedenken hinsichtlich der Planung + Ausführung II. Ursache: Behinderung durch andere Unternehmen, Umstände etc. III. Ursache: Streitigkeiten der Vergütung Auftragnehmer AN Folge: Arbeitseinstellung, Kündigung 5

3.2.3 Störungen durch höhere Gewalt - Streiks, - Hochwasser, - Erdbeben, - Krieg Allgemein 6

Schachpartie 7

Aufforderung zum Arbeitsbeginn VOB/B 5 Nr. 2 Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Auftrageber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftragnehmer hat innerhalb 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem Auftraggeber anzuzeigen. 8

Aufforderung zum Arbeitsbeginn VOB/B 5 Nr. 2 Architekt-AG Gründe: Auftragnehmer-AN -Beginn der Ausführung wurde vertraglich nicht extra vereinbart. - AN hat den Beginn anzuzeigen (Vereinbarung einer Vertragsstrafe. Ausführungsfrist z. B. auf 50 Werktage festgelegt). - AN hat dem AG einen Kalkulationsfehler mitgeteilt und wartet erst auf eine Nachbeauftragung. - Unterkapazität auf Grund zu vieler Aufträge. 9

Mangelhafte Leistung während der Ausführung 4 Nr. 7 Ausführung VOB/B Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. ( 8 Nr. 3 VOB/B). 10

Mangelhafte Leistung während der Ausführung 13 Nr. 5 Mängelansprüche VOB/B Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.... 11

Mangelhafte Leistung während der Ausführung 13 Nr. 6 Mängelansprüche VOB/B Ist die Beseitigung des Mangels für den Auftraggeber unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb vom Auftragnehmer verweigert, so kann der Auftraggeber durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Vergütung mindern ( 638 BGB). 12

Störungen im Bauablauf Architekt/ AG - Aufforderung zum Ausführungsbeginn 5 Nr. 2 VOB/B - Nicht vertraglich vereinbarte Baustoffe 4 Nr. 6 (4 Nr. 7) VOB/B - Nicht vertraglich vereinbarte Leistung 4 Nr. 7 VOB/B - Aufforderung zur Arbeitskapazitätserhöhung 5 Nr. 3 (5 Nr. 4) VOB/B - Mangelhafte Leistung (Mängelbehebung) 4 Nr. 7 VOB/B - Verzugsschreiben mit Nachfristsetzung 5 Nr. 4 VOB/B Auftragsentzug 8 Nr. 3 VOB/B nach VOB/B Auftragnehmer AN - Bedenkenanmeldung 4 Nr. 3 VOB/B - Behinderungsanzeigen 6 Nr. 1 VOB/B - Hinweis auf Mengenüberschreitung 2 Nr. 3 VOB/B 2-3 - Nachtrag für eine geänderte Leistung 2 Nr. 5 VOB/B - Nachtrag für eine zusätzliche Leistung 2 Nr. 6 VOB/B 13

Ruhrfestspielhaus Recklinghausen 1963 Mängelanzeige VOB/B 4 Nr. 7 14

Ruhrfestspielhaus Recklinghausen 1963 Mängelanzeige VOB/B 4 Nr. 7 15

Ruhrfestspielhaus Recklinghausen Wettbewerb 1993 Mängelanzeige VOB/B 4 Nr. 7 16

Ruhrfestspielhaus Recklinghausen 17

Mängelanzeige VOB/B 4 Nr. 7 18

Mängelanzeige VOB/B 4 Nr. 7 19

Mängelanzeige 20

Mängelanzeige 21

Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung 4 Ausführung Nr. 3 VOB/B Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftragnehmer gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich. 22

Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 6 Ausführung Nr. 1 VOB/B Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren. 23

Behinderungsanzeige 24

Behinderungsanzeige FZR 1 25

Behinderungsanzeige FZR 2 26

Behinderungsanzeige FZR 3 27

Aufzug+Zeppelin FZR 5 28

Zeppelin FZR 4 29

Behinderungsanzeige 1 30

Beispiel GSE-KG 31

Beispiel GSE-Schnitt 32

GRD-Spannlöcher 1 ZTV - Sichtbeton...... 10. Alle Sichtbetonflächen sind grundsätzlich mit Schalung ohne Spanndrähte und Mauerwerksabstandshalter herzustellen. 33

GRD-Spannlöcher 1 Rohbau-LV Pos. 13.1.475 Schalung einschließlich Abstützungen, Verspannungen etc. Bauteile sind mit Gründungsbauteilen verbunden Wände KG bis 2,50 m Höhe, Schalungstyp 2 34

Merkblatt Sichtbeton Rohbau-LV Pos. 13.1.475 Schalung einschließlich Abstützungen, Verspannungen etc. Bauteile sind mit Gründungsbauteilen verbunden Wände KG bis 2,50 m Höhe, Schalungstyp 2 35

Merkblatt Sichtbeton 36

Merkblatt Sichtbeton 37

Behinderungsanzeige Antwort 38

Beispiel GSE-Sichtbeton GSE-Grundschule mit Sporthalle, Erkelenz Schnitt A-A 39

Fristsetzung 40

Anschreiben Bauherr 41

3.3 Ausführungsfristen Zu beginnen = Montag, 01.02.2010 (5. KW) Angemessen zu fördern = innerhalb 10 KW s Zu vollenden = Samstag, 10.04.2010 (14.KW) Ausführungsbeginn Ausführungsfrist - Fertigstellung 42

HOCHSCHULE BOCHUM 3.3 Ausführungsfristen 43

Verbindliche Ausführungsfristen Unverbindliche Ausführungsfristen 1. Ausführungsbeginn geregelt 1. Ausführungsbeginn nicht geregelt - Vertrag mit verbindlichen Ausführungsfristen BZP Nr. 1 2. Ausführungsfrist geregelt - Absicherung durch Einzelfristen/ Zwischenfristen - Auskunft des AN - Aufford.nach 12 Werktagen Gemäß 5 Nr. 2 VOB/B 2. Ausführungsfrist nicht geregelt - Angemessene Frist nach Ermessen des Richters 44

Verbindliche Ausführungsfristen Unverbindliche Ausführungsfristen 3. Änderungen / Störungen 3. Änderungen / Störungen -Neuer verbindlicher BZP Nr. 2 - Neue Vertragsfristen (Verlängerung der Frist) - Schwierig Motivation d. Erfolgspärmie - Abhilfeverlangen des AG durch Erhöhung der Arbeitskapazität nach 5 Nr. 3 VOB/B 45

Verbindliche Ausführungsfristen Unverbindliche Ausführungsfristen 4. Fertigstellung 4. Fertigstellung - Automatischer Verzug bei Fristüberschreitung - Aufrechterhalten des Vertrags und Schadensersatzanspruch nach 6 Nr. 6 VOB/B - Vertragsstrafenanspruch nach 11 VOB/B - Nachfrist (mit Androhung des Auftragsentzuges 5 Nr. 4 VOB/B - Fraglich - Abmahnung mit Abhilfeverlangen möglichst jede Woche, da Zeitpunkt der angemessenen Frist im Ermessungsspielraum des Richters liegt. - Schadensminimierung 46

Mahn- und Verzugsschreiben Auftraggeber / Architekt VOB-Bauvertrag Auftragnehmer / Unternehmer 1. In Verzugsetzung mit erneuter Fristsetzung: - Vertragsdatum, Vertragsgrundlage VOB, BGB - Ausführungstermine - Grund der Störung - Überschreitungszeitraum - Nachfristsetzung mit Datum, - VOB-Hinweis 47

Mahn- und Verzugsschreiben Auftraggeber / Architekt VOB-Bauvertrag Auftragnehmer / Unternehmer 2. 2. Frist mit Androhung des Auftragsentzugs über den Auftraggeber 48

Mahn- und Verzugsschreiben Auftraggeber / Architekt VOB-Bauvertrag Auftragnehmer / Unternehmer 3. Außerordentliche Kündigung des Bauvertrages nach fruchtlosem Fristablauf durch den Auftraggeber: 3a Kündigung des Bauvertrages 3b Kündigung von Teilleistungen des Bauvertrages 3c Kündigung der Mängelbeseitigung 49

Mahn- und Verzugsschreiben Inverzugsetzung+ 1. Frist gem. VOB/B 5 Nr. 4 2. Frist + Androhung gem.vob/b 5 Nr.4 Mindestfristsetzung: 2 Wochen Kündigung gem. VOB/B 8 Nr.3 50

Dachdeckefirma Beispiel 51

Dachdeckefirma Beispiel 52

Dachdeckefirma Beispiel 53

GRD-Fristsetzung AN Auftraggeber 06.04.2005 Wir fordern Sie hiermit auf, den vorstehend bezeichneten Mangel bzw. vertragswidrige Leistung zu beseitigen und durch eine mängelfreie und vertragsgemäße zu ersetzen. Für die vollständige und ordnungsgemäße Beseitigung des oben genannten Mangels wird Ihnen eine Frist bis zum 15.04.2005 Gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir Ihnen den Auftrag gemäß 8 Nr. 3 VOB/B entziehen und die Arbeiten zu Ihren Lasten durch einen Dritten ausführen lassen. 54

GRD-Kündigung AN Auftraggeber 19.04.2005 gemäß 8 Nr. 3 VOB/B kündige ich Ihnen mit sofortiger Wirkung den Vertrag vom 01.10.2004, weil Sie innerhalb der Ihnen gesetzten, angemessenen Nachfrist zum 15.04.2005 die Mängel an der bereits ausgeführten Leistung nicht beseitigt haben und die Ausführung der Gesamtleistung dadurch sehr stark verzögert haben.... 55

Rechtsanwälte Koenen RA - Auftragnehmer 20.04.2005 Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung nach 8 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam, so dass die Kündigung als freie Kündigung des Bauvertrages nach 8 Nr. 1 VOB/B anzusehen ist. Dem Auftraggeber steht nach 4Nr. 7,8 Nr. 3 VOB/B ein außerordentliches Kündigungsrecht nur dann zu, wenn der Auftragnehmer der Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht binnen der diesem vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Diese Voraussetzung liegen hier nicht vor.... Die von Ihnen gesetzte Frist war nicht angemessen. 56

Dachdeckefirma 4 RA - Auftraggeber 27.04.2005... In Ihrem Schreiben vertreten Sie die Auffassung, dass die seitens der Stadt ausgesprochene Kündigung vom 19.04.2005 nicht den Voraussetzungen der 8 Nr. 3 Abs. 1, 4 Nr. 7 VOB/B entspreche, da Ihrer Mandantin keine angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden ist.... Diese Frist war unter Berücksichtigung des Umfangs der Arbeiten angemessen.... 57

Auf`m Bau gibt s nichts für lau! 58

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