UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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Transkript:

08.06.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de UNTERNEHMENSNACHFOLGE Wirtschaftsforum Großkarolinenfeld

Vorstellung Ralph Kammermeier Steuerberater Spezialgebiete: Betriebswirtschaft, Bilanzierung, Finanzierungen, Umsatzsteuer, Gastronomie kanzlei@haubner-stb.de

Gliederung 1. Übergabe des Unternehmens a. Möglichkeiten der Übergabe b. Absicherung der Senioren c. Steuerfallen bei der Übergabe 2. Übergabe von Privatvermögen 3. Der Familienpool

1. Übergabe des Unternehmens Möglichkeiten der Übergabe

Übergabe Einzelunternehmen Übergabe in Teilen EU à OHG gleichberechtigte Geschäftsführung; unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter EU à KG geschäftsführender Komplementär Als Kommanditist: die Junioren reinschnuppern lassen die aktiven Entscheidungen den Junioren überlassen Übergabe im Ganzen EU bleibt EU Nachhaftung des vorherigen Betriebsinhabers

Übergabe Einzelunternehmen Hotel Hotel OHG Vater Geschäftsführung Haftung Vater Geschäftsführung Haftung Sohn Geschäftsführung Haftung

Schnupper -Modell Hotel Hotel KG Vater Geschäftsführung Haftung Vater = Komplementär Geschäftsführung Haftung Sohn = Kommanditist keine Geschäftsführung keine Haftung

Los-Lass -Modell Hotel Hotel KG Vater Geschäftsführung Haftung Vater = Kommanditist keine Geschäftsführung keine Haftung Sohn = Komplementär Geschäftsführung Haftung

Übergabe GmbH Senior muss mehr als 25% vor Übergabe halten Übergabe in Teilen Senior sollte mehr als 25% weiter halten Beteiligung des Junior Minderheitsgesellschafter Mehrheitsgesellschafter Junior als 2. Geschäftsführer? ACHTUNG: Prüfung der Sozialversicherungspflicht Übergabe im Ganzen Junior(en) wird/werden Geschäftsführer Senior kann als Geschäftsführer ausscheiden

Übergabe GmbH Hotel GmbH Hotel GmbH Vater Geschäftsführer 100% Gesellschafter Vater Geschäftsführer Gesellschafter Sohn Geschäftsführer Gesellschafter

Schnupper -Modell Hotel GmbH Hotel GmbH Vater Geschäftsführer 100% Gesellschafter Vater Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter Sohn kein Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter

Los-Lass -Modell Hotel GmbH Hotel GmbH Vater Geschäftsführer 100% Gesellschafter Vater (k)ein Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter Sohn Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter

1. Übergabe des Unternehmens Absicherung der Senioren

Versorgung beider Generationen doppelte Last für das Unternehmen Versorgung des Seniors Versorgung des Juniors ausreichende Ertrags- und Finanzkraft des Unternehmens notwendig!

Mittel zur Umsetzung laufende Ertrags- und Liquiditätsplanung zeitnaher Soll-Ist-Vergleich Investitionsbedarf im Auge behalten frühzeitige Altersversorgung der Junioren Vollmachten für den Notfall

Versorgung der Senioren Möglichkeiten: gegen Leibrente gegen Nießbrauch meist unpraktikabel Wohnrecht und Verpflegung Problem: Absicherung im Grundbuch erste Rangstelle! Weitere Mitarbeit Minijob?

Versorgungsrente Voraussetzungen für steuerlichen Abzug: Versorgungsrente im Zusammenhang mit Übergabe des Einzelunternehmens eines Anteils (OHG, KG) eines mind. 50%-igen GmbH-Anteils und Geschäftsführung geht von Übergeber auf Nachfolger über Wertverhältnis: Betrieb > Kapitalwert Versorgungsrente Achtung: gilt nicht für Leibrente gegen Übergabe von Privatvermögen

Versorgungsrente Vater Hotel- Betrieb Versorgungsrente Sohn Versorgungsrente ist beim Sohn als Sonderausgabe voll abzugsfähig Vater versteuert die Versorgungsrente zu 100% à niedrigerer Steuersatz durch insgesamt niedrigere Einkünfte

Absicherung - nach der Übergabe Rücknahmerechte beispielsweise bei: Veräußerung oder Belastung des Vertragsgegenstandes Tod des Erwerbers vor Übergeber Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ehescheidung des Erwerbers ohne Ehevertrag Sachverhalt, welcher dem Veräußerer das Recht gibt, Pflichtteil zu entziehen

Absicherung - nach der Übergabe der Erwerber wird unter Betreuung gestellt Mitgliedschaft in einer Sekte Drogen- oder Alkoholsucht Rücknahme bei unerwarteter Besteuerung / Änderung der Rechtslage Vorsicht bei jederzeitigem Rücknahmerecht ohne Vorliegen von Gründen - ertragsteuerliche Folgen! Empfehlung: Weiterleitung der Rücknahmerechte auf den überlebenden Ehegatten à erbschaftsteuerliche Folgen!

Weichende Geschwister Weichende Geschwister sind Kinder, die nicht am Betrieb beteiligt werden sollen Absicherung des Betriebsübernehmers durch Pflichtteilsverzichte Pflichtteilsanrechnung beim Betriebsübernehmenden Gleichstellung der Geschwister durch Beteiligung am Privatvermögen der Eltern Vorsicht bei Ausgleichszahlungen durch den Betriebsübernehmenden! à steuerliche Folgen

1. Übergabe des Unternehmens Steuerfallen bei der Übergabe

Steuerfallen bei der Betriebsübergabe Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen kann die schenkungsteuerliche Begünstigung gefährden Steuerfallen bei der Übergabe: Rückbehalt von wesentlichem Betriebsvermögen Rückbehalt von Sonderbetriebsvermögen versehentliche Entnahme bei Betriebsaufspaltung Ausgleichszahlungen an Geschwister

Rückbehalt Betriebsvermögen Hotel- gebäude bleibt beim Vater oder geht an Tochter Vater Hotel- Betrieb Sohn Der Rückbehalt des Gebäudes führt zu einer Entnahme und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven in Grundstück und Gebäude Einkommen- und Gewerbesteuer beim Vater ggf. SchSt bei Schenkung des Gebäudes an die Tochter

Rückbehalt Sonderbetriebsvermögen Hotel- gebäude bleibt beim Vater oder geht an Tochter Vater Sohn Hotel- Betrieb OHG Sohn Der Rückbehalt des Gebäudes führt zu einer Entnahme und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven in Grundstück und Gebäude Einkommen- und Gewerbesteuer beim Vater ggf. SchSt bei Schenkung des Gebäudes an die Tochter

versehentliche Entnahme Hotel- gebäude bleibt beim Vater oder geht an Tochter Vater Hotel- Betrieb GmbH Sohn Der Rückbehalt des Gebäudes führt zur Entnahme von Grundstück, Gebäude und der GmbH-Beteiligung Folge: Aufdeckung der stillen Reserven Einkommen- und Gewerbesteuer beim Vater ggf. SchSt bei Schenkung des Gebäudes an die Tochter

Ausgleichszahlung an Geschwister Tochter Vater Hotel- Betrieb GmbH Sohn Ausgleichszahlung Die Ausgleichszahlung führt zu einem Veräußerungsgewinn Folge: Aufdeckung der anteiligen stillen Reserven im Betrieb Einkommen- und Gewerbesteuer beim Vater Aber: Anschaffungskosten und Abschreibungspotenzial beim Sohn ggf. SchSt bei Ausgleichszahlung an die Tochter

2. Übergabe von Privatvermögen

Steuerklassen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 1. Ehegatte und Lebenspartner 2. Kinder, Stiefkinder 3. Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder 4. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören 2. Geschwister 3. Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern 4. Stiefeltern 5. Schwiegerkinder 6. Schwiegereltern 7. geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 1. Alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen 2. Lebensgefährte!!!

Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Lebensgefährte Eingangssteuersatz 30 %! Steuerklassen I II III Ehegatte, Kinder, Enkel Nichte, Neffe, Geschwister übrige Erwerber, Lebensgefährte 75.000 7 % 15 % 30 % 300.000 11 % 20 % 30 % 600.000 15 % 25 % 30 % 6.000.000 19 % 30 % 30 % 13.000.000 23 % 35 % 50 % 26.000.000 27 % 40 % 50 % und darüber 30 % 43 % 50 %

Freibeträge Erwerber bei Schenkungen alle 10 Jahre neuer Freibetrag Betrag Ehegatten 500.000 Lebenspartner (gleichgeschlechtlich) 500.000 Versorgungsfreibetrag Ehegatte (nur ErbSt) 256.000 Kinder 400.000 Kinder verstorbener Kinder 400.000 Enkelkinder 200.000 Urenkel 100.000 Neffe/Nichte 20.000 Lebensgefährte 20.000

3. Der Familienpool

Beispiel zum Familienpool Beispiel: Einbindung in einen Familienpool Familie Maier 3-Familienhaus Schulden Miete Eigentumswohnung Schulden Miete Einfamilienhaus Schulden Miete NETTOVERMÖGEN Wert 1.400.000 400.000 60.000 Wert 650.000 0 62.000 Wert 1.600.000 650.000 56.000 2.600.000 Helga Politologie- Studentin Franz Schreinermeister Julia Bankkauffrau

Beispiel zum Familienpool 3-Familienhaus Eigentumswohnung Einfamilienhaus + Schulden Vermögensverwaltungs-KG Gesellschafter Vater Mutter Komplementäre Geschäftsführer Helga Franz Julia Kommanditisten

Beispiel zum Familienpool Eigentum: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Verteilung des Nettovermögens von 2,6 Mio. Alt: Mutter Vater Kind Helga 1300 1300 Kind Franz Kind Julia Enkel Ernst Enkel Peter Neu: 130 130 728 728 728 78 78 in % 5 5 28 28 28 3 3

Beispiel zum Familienpool Geschäftsführung: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Nettovermögens von 2,6 Mio. Mutter Vater Kind Helga Kind Franz Kind Julia Enkel Ernst Enkel Peter ja ja nein nein nein nein nein Komplementäre Kommanditisten

Beispiel zum Familienpool Geschäftsführung: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Jetzt: Tod des Vaters: Tod der Mutter: Vater 100% Mutter - 100% Helga / Politologiestudentin - - - Franz / Schreinermeister - - - Julia / Bankkauffrau - - 100 %

Beispiel zum Familienpool geplante Erträge in %: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Jetzt: Vater 50 Mutter Helga Franz Julia Ernst Peter 50 - - - - - Nach 10 Jahren: 20 20 20 20 20 - - Tod des Vaters: - 10 20 20 20 15 15 Tod der Mutter: - - 20 20 20 20 20

Vorteile Familienpool Vermögensübertragungen zu Lebzeiten um regelmäßig optimal steuerliche Freibeträge ausnutzen zu können Gerechte Verteilung des Vermögens Geschäftsführung durch die Eltern Vermögen wird zusammengehalten (keine Zerstückelung) Erhalt des Vermögens in der Familie (Nachfolgeklauseln) Erträge können bei den Eltern verbleiben Rücknahmerechte sichern das Familienvermögen

Weitere Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.