Hygiene in der Arztpraxis Rahmenbedingungen. Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst Fachdienst 6100 Gesundheit

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Transkript:

Hygiene in der Arztpraxis Rahmenbedingungen Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst 28.06.2017 Fachdienst 6100 Gesundheit

Übersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. KRINKO-Empfehlungen 3. Hygieneplan 4. Händedesinfektion 5. Arbeits- und Schutzkleidung 6. Hausbesuch bei MRE-Patienten 7. MRE-Überleitungsbogen Teil 2 Dr. Ernst: Begehung durch das Gesundheitsamt Seite 2

Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz, insbesondere 6 Meldepflicht und 23 Nosokomiale Infektionen Hessische Hygieneverordnung SGB V 135a und 137 -> Verpflichtung für Arztpraxen im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarungen ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen. Verantwortlich sind die Träger bzw. die Leiter der medizinischen Einrichtung. Das Hygienemanagement ist integrativer Bestandteil dieser Forderung! Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften (ArbSchutzG, BiostoffV, TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) Seite 3

Rechtliche Grundlagen Fazit für die Praxis: Medizinische Einrichtungen müssen ein Hygienemanagement etablieren, das auf alle infektionsrelevanten Prozesse der Einrichtung abgestimmt ist und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem Stand der Technik entspricht Seite 4

KRINKO-Empfehlungen KRINKO ist die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI Was ist für die eigene Praxis von Interesse? Sichten, bewerten und selbst entscheiden! www.rki.de Infektionsschutz Infektionsund Krankenhaushygiene Seite 5

Hygieneplan Er soll: praxisbezogen erstellt werden, alle Regeln zur Hygiene im Betrieb beschreiben, verbindliche Arbeitsanweisung für alle Mitarbeiter (einschließlich Personal von Fremdfirmen) sein, konkrete Handlungsanweisungen für alle hygienerelevanten Funktionsabläufe beinhalten. die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Normwerken und Empfehlungen in den betrieblichen Alltag darstellen, von Mitarbeitern als Arbeitsmittel wie ein Nachschlagwerk genutzt werden. anlassbezogen, mindestens jedoch jährlich überprüft und ggf. überarbeitet werden...nicht nur ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sein Seite 6

Hygieneplan Relevante Inhalte (Beispiele): Händehygiene, Hautschutzplan Hautantiseptik (Hautdesinfektion) Flächenreinigung/ -desinfektion Reinigung/Desinfektion von medizinischen Geräten Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten) Persönliche Schutzmaßnahmen Umgang mit Medikamenten Hygienisch-mikrobiologische /-physikalische Routineuntersuchungen Ausbruchsmanagement Erfassung/Meldung übertragbarerer Krankheiten Entsorgung von Abfällen Seite 7

Seite 8

Händehygiene Ist Kernelement einer guten Basis-Hygiene Studien haben gezeigt: Die Händedesinfektion wird u. a. auch auf Intensivstation zu selten durchgeführt Erheblicher Verbesserungsbedarf in allen Bereichen Gesundheitsversorgung Motivation der (Führungs-) Kräfte spielt eine entscheidende Rolle Maßnahmen wie die AKTION SAUBERE HÄNDE sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Händehygiene steigern Seite 9

Händehygiene Händewaschen vor Arbeitsbeginn, vor/nach Pausen, vor Arbeitsende und bei sichtbarer Verschmutzung Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt vor aseptischen Tätigkeiten nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material nach Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Patientenumgebung nach Ablegen der Schutzhandschuhe Seite 10

Arbeits- und Schutzkleidung Arbeitskleidung Arbeitskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die keine spezifische Schutzfunktion hat. Der Wechselintervall ist im Hygieneplan festzulegen. Schutzkleidung Ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Beschäftigte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (TRBA 250) Seite 11

Eine getrennte Aufbewahrung der Arbeitskleidung von der privaten Kleidung ist aus hygienischen Gründen sicherzustellen! (Schwarz-Weiß-Trennung) Seite 12

Hausbesuch bei MRE-Patienten (Infektiöse) MRE-Patienten möglichst zuletzt besuchen Persönliche Schutzausrüstung (Einwegkittel, Handschuhe, ggf. Mundschutz) Patientenbezogener Materialeinsatz, nur aktuellen Bedarf an Materialien mitnehmen Kontaminiertes Material desinfizieren, besser Einmalmaterial Entsorgung von verbrauchtem Material im geschlossenen Müllbeutel vor Ort HÄNDEHYGIENE!!! Seite 13

MRE-Überleitungsbogen Info-Weitergabe über MRE bei: Krankentransport Überweisung Stat. Einweisung Versorgung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen Überleitungsbogen: www.mre-nord-osthessen.de Seite 14

Zusammenfassung Die Problematik multiresistenter Erreger wird fortbestehen Basishygiene und besonders Händehygiene sind Grundvoraussetzung zur Verhinderung einer Erregerverbreitung Arzt bzw. Praxisleitung hat Vorbildfunktion Nur ein sektorenübergreifendes Handeln (ambulant stationär) kann den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit antibiotikaresistenten Erregern verbessern Netzwerkbildung - zur Erarbeitung und Umsetzung abgestimmter Konzepte alle Versorger ambulant und stationär! Anschluss an Netzwerk Nord- und Osthessen!!! Seite 15

Hygiene in der Arztpraxis Vorgehen bei Begehungen durch das Gesundheitsamt Erstellt von Dr. D. Hofmann und Dr. H. Ernst 28.06.2017 Fachdienst 6100 Gesundheit

Übersicht Wer führt die Begehung durch? Hauptgesprächspunkte Begehung der Praxis Abschlussgespräch Protokoll Seite 17

Wer führt die Begehung durch? o Arzt des Gesundheitsamtes (bezüglich hyg. Fragestellungen / Beurteilungen der ärztl. Eingriffe) o Gesundheitsaufseher /Gesundheitsingenieur (bezüglich hygienischer Beurteilung der Praxisräume / Ausstattung) Seite 18

Hauptgesprächspunkte o Einrichtungsbezogener Hygieneplan o sachgerechte Durchführung der Desinfektion o sachgerechte Aufbereitung incl. Sterilisation Seite 19

Begehung der Praxis mit Gesundheitsaufseher und Praxispersonal o Allgemeine Fragen o Invasive Eingriffe / Ambulante Eingriffe bzw. Operationen o Räumliche Bedingungen o Hände-/ Hautdesinfektion / Instrumentenaufbereitung o Erfassung nosokomialer Infektionen Seite 20

Begehung der Praxis mit Gesundheitsaufseher und Praxispersonal o Sterilisation o Flächenreinigung / -desinfektion o Umgang mit Medikamenten und Materialien o Schutzkleidung / Wäsche o Abfallentsorgung o Betriebsärztliche Betreuung o sonstiges Seite 21

Abschlussgespräch o Hygieneerfordernisse auf durchgeführte Eingriffe und Praxisausstattung werden festgestellt und dokumentiert o Festgestellte Defizite werden mit dem Praxisarzt besprochen und Lösungen zur Beseitigung diskutiert o Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt soll die Qualität der Arbeit optimieren Seite 22

Protokoll o Festgestellte Defizite o Schreiben mit Fristsetzung zur Behebung o Ggf. Nachbegehung o Begehung ist gebührenpflichtig Seite 23

Zum Schluss Ein gutes Hygienemanagement sichert die Qualität Ihrer Arbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 24