Kapitel I - Einkunftsarten

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Transkript:

Kapitel I Einkunftsarten (s. Skript Folien S. 9 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 6

Kapitel I Einkunftsarten Gewinneinkunftsarten (Betriebsvermögen) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben = Gewinn/Verlust Land und Forstwirtschaft 13 EStG Gewerbebetrieb Selbständige Arbeit 15 EStG 18 EStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 7

Kapitel I Einkunftsarten Überschusseinkunftsarten (Privatvermögen) Einnahmen./. Werbungskosten = Überschuss Nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen 19 EStG 20 EStG Vermietung & Verpachtung 21 EStG Sonstige Einkünfte 22 EStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 8

Kapitel I Einkunftsarten Besonderheiten WerbungskostenPauschalbetrag 9a Nr. 1a) EStG Für Arbeitnehmer (vgl. 19 EStG) 1.000, (ohne Nachweis) Evtl. höherer Betrag (mit Nachweis) SparerPauschbetrag Für Kapitalerträge (vgl. 20 EStG) 801,/1.602, (ohne Nachweis) Grds. kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten Spekulationsfrist Bei Veräußerungen von Immobilien aus dem PV Nach 10 Jahren steuerfrei 20 IX EStG 22 Nr.2 EStG ivm 23 EStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 9

Kapitel I Einkunftsarten Übersicht Einkunftsarten Gewinneinkünfte 1. Land/Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Selbständige Arbeit ( 18 EStG) Überschusseinkünfte 4. Nichtselbständige Arbeit ( 19 EStG) 5. Kapitalvermögen ( 20 EStG) 6. Vermietung & Verpachtung ( 21 EStG) 7. Sonstige Einkünfte ( 22 EStG) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben = Gewinn/Verlust Siehe Kapitel II Einnahmen./. Werbungskosten = Überschuss WKPauschale ( 9a Nr. 1a) EStG) 1.000 für AN ohne Nachweis, evtl. höher mit Nachweis SparerPauschBetrag ( 20 IX EStG) 801/1.602 ohne Nachweis, grds. kein Abzug der tatsächlichen WK Spekulationsfrist ( 22 Nr. 2 ivm 23 EStG) Immobilien im PV, nach 10 Jahren steuerfrei./. Steuerfreie Erträge (insbes. 3 EStG) = steuerpflichtige Einkünfte Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 10

Kapitel II Rechtsformwahl als steuerliches Entscheidungsproblem (s. Skript Folien S. 12 ff, S. 14 ff, S.18 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 11

Übersicht Rechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Transparenzprinzip Gewinneinkünfte 15 I Nr.1 EStG Einkommensteuer Gewerbesteuer Anrechnung GewSt., Freibetrag Insbes. GbR, OHG, KG Transparenzprinzip Gewinneinkünfte 15 I Nr.2 EStG Einkommensteuer Gewerbesteuer Anrechnung GewSt, Freibetrag Sonderbetriebsvermögen Insbes. GmbH, AG Trennungsprinzip Gewinneinkünfte 8 KStG Körperschaftssteuer Gewerbesteuer Verdeckte Gewinnausschüttung Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 12

Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung 1. Jahresüberschuss laut Handelsbilanz (durch Buchungskorrekturen) 2. Gewinn laut Steuerbilanz (durch bilanzielle Korrekturen, Überleitungsrechnung) 3. Außerbilanzielle Korrekturen (steuerfreie Erträge, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttung) 4. Sonderbetriebsvermögen (nur bei PersG) 5. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, zu versteuerndes Einkommen 6. Gewerbesteuer (Hinzurechnungen, Kürzungen, Gewerbeertrag, Hebesatz) 7. Einkommensteuer (Anrechnung GewSt. bei EU, PersG) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 13

1. Jahresüberschuss laut Handelsbilanz Bezieht sich auch auf Jahresfehlbeträge Gemäß Aufgabentext Korrektur fehlerhafter Buchungen isd HGB (Dokumentationsfunktion der Bilanzierung) Ergebnis: korrigierter JÜ laut HaBi Z.B. falsche Abschreibungsbeträge, RAP etc. Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 14

2. Gewinn laut Steuerbilanz Bezieht sich auch auf Verluste Unterschiede HaBi und SteuBi Bilanzielle Korrekturen (Dokumentationsfunktion der Bilanzierung) Überleitungsrechnung gem. 60 II S.1 EStDV Ergebnis: Gewinn laut SteuBi gem. 4 I EStG, 5 I EStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 15

Bilanzielle Korrekturen Sachverhalt HaBi SteuBi Drohverlustrückstellungen Passivierungspflicht 249 I HGB Passivierungsverbot 5 IVa EStG Finanzanlagen (vorübergehende Wertminderung) Wahlrecht aplm. AfA 253 III S.4 HGB Verbot aplm. Abschreibung 6 I Nr.2 EStG AV, UV (dauerhafte Wertminderung) Pflicht aplm. AfA 253 III,IV HGB Wahlrecht aplm. AfA 6 I Nr.1 EStG UV (vorübergehende Wertminderung) Pflicht aplm. AfA 253 IV HGB Verbot aplm. AfA 6 I Nr.2 EStG Disagio Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AV Wahlrecht Sofortaufwand, zeitliche Verteilung 250 III HGB Aktivierungswahlrecht 248 II HGB Zeitliche Verteilung 5 V S.1 Nr.1 EStG Aktivierungsverbot 5 II EStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 16

3. Außerbilanzielle Korrekturen Steuerfreie Erträge Mindern den Gewinn Relevante Vorschriften in Kapitel II/III Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben naba Mehren den Gewinn Aufwendungen für Geschenke, Freigrenze 35, pro NichtArbeitnehmer, 4 V Nr.1 EStG 30 % der Aufwendungen für Bewirtung, 4 V Nr.2 EStG Gewerbesteuer (Vorauszahlung), 4 Vb EStG Weitere Relevante Vorschriften in Kapitel II/III Ergebnis: Gewinn des Gesamthandsvermögens(bei PersG) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 17

Verdeckte Gewinnausschüttung VGA Nur bei Kapitalgesellschaften, 8 III S.2 KStG Mehrt den Gewinn i.h.v. übersteigenden Teil Besteuerung nach 20 I Nr.1 EStG Übersteigender Teil Bleibt in der Höhe als Aufwand bestehen Keine Auswirkung auf Gewinnermittlung Besteuerung nach 19 EStG Angemessenes Gehalt Gezahltes Gehalt Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 18

4. Sonderbetriebsvermögen SBV Nur bei Personengesellschaften Alle Wirtschaftsgüter, die einzelnen Gesellschafter zuzurechnen sind und der PersG zur Nutzung überlassen werden (z.b. Grundstücke, Darlehen, Mobilien etc.) Unterscheidung Sonderbetriebseinnahmen (SBE) und Sonderbetriebsausgaben (SBV) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 19

4. Sonderbetriebsvermögen SBV Sonderbetriebseinnahmen SBE Alle Vergütungenan den Gesellschafter von der PersG Mehren den Gewinn Miete, Zinsen, Gehalt, Veräußerungsgewinn für betrieblich genutzte Grundstücke usw. Sonderbetriebsausgaben SBV Ausgaben, diein Verbindung mit einem SBV stehen Mindern den Gewinn AfA, Grundstückskosten, Refinanzierungszinsen usw. Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 20

5. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, zu versteuerndes Einkommen zve Ergebnis der Gewinnermittlung EU: Einkünfte aus Gewerbetrieb, 15 I Nr.1 EStG PersG: Einkünfte aus Gewerbetrieb, 15 I Nr.2 EStG KapG: zu versteuerndes Einkommen, 8 I KStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 21

6. Gewerbesteuer Ausgangsgröße ( 7 GewStG, 15 I Nr.1/2 EStG, 8 I KStG) + Hinzurechnungen nach 8 GewStG./. Kürzungen nach 9 GewStG sofern Ausgangsgröße tatsächlich beeinflusst = Gewerbeertrag (GE) 1 Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 22

GewSt Modifikationen (sofern Ausgangsgröße tatsächlich verändert) Mehren grds. den GE Entgelte für Schulden a) Hinzurechnungen 8 Nr.1 GewStG Miete für Mobilien d) Miete für Immobilien e) 100 % 20 % 50 % Summe./. Freibetrag ihv 100.000 = übersteigender Betrag * 25 % Kürzungen 9 Nr.1 GewStG Mindern grds. den GE Einheitswertkürzung für Grundstücke im BV Ermittlung: Einheitswert (laut Aufgabe) * 140 % ( 121a BewG) * 1,2 % = Kürzungsbetrag = Hinzurechnungsbetrag Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 23

6. Gewerbesteuer Ausgangsgröße ( 7 GewStG, 15 I Nr.1/2 EStG, 8 I KStG) + Hinzurechnungen nach 8 GewStG./. Kürzungen nach 9 GewStG sofern Ausgangsgröße tatsächlich beeinflusst = Gewerbeertrag (GE) 1./. Freibetrag (nur EU, PersG) nach 11 I Nr.1 GewStG./. Abrundung auf volle 100, ( 11 I GewStG) = GE 2 * 3,5 %, Steuermesszahl ( 11 II GewStG) = Steuermessbetrag * Hebesatz (laut Aufgabe) = Festzustellende Gewerbesteuer bzw. GewStBelastung./. Ggf. GewStVorauszahlung = Abschlusszahlung GewSt Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 24

7. Einkommensteuer natürliche Personen Vgl. Folie S. 8 Einkünfte 13 EStG 15 EStG SBE SBA Quotaler Gewinn 18 EStG 19 EStG 21 EStG 22 EStG Summe der Einkünfte A B Summe der Einkünfte (SdE)./. Sonderausgaben (laut Aufgabe) = Zu versteuerndes Einkommen (zve) Tarifliche Est nach 32a I EStG = Festzusetzende ESt bzw. EStBelastung Ggf. Anwendung Splittingverfahren für Ehegatten nach 26b, 32a V EStG Ggf. Verdopplung für Ehegatten./. Anrechnung GewSt bei EU, PersG Steuermessbetrag * 3,8 ( 35 EStG)./. EStVorauszahlungen, KESt KESt gem. 36 II Nr.2 EStG = EStAbschlusszahlung Einkünfte 20 EStG A B Summe der Überschüsse aus Kapitalvermögen Beachte SparerPauschBetrag * 25 % flat tax nach 32d I EStG = Festzusetzende Est bzw. EstBelastung Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 25

7. Einkommensteuer natürliche Personen Anwendung des 32a I EStG zve in Formel Variable Nr. 1 0 8.130 steuerfrei Nr. 2 8.131 13.469 (933,70*y+1.400)*y y = (zve8.130)/10.000 Nr. 3 13.470 52.881 (228,74*z+2.397)*z+1.014 z = (zve13.469)/10.000 Nr. 4 52.882 250.730 0,42*x8.196 x = zve Nr. 5 250.731 0,45*x15.718 x = zve Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 26

7. Einkommensteuer Körperschaften Insbes. KapG, Anwendung des 23 KStG zve 7, 8 KStG ivm 15 EStG * 15 % 23 I KStG = Festzusetzende KSt bzw. KStBelastung./. Anrechnung KESt Näheres siehe Kapitel IV = KStAbschlusszahlung Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 27

Vorläufiger JÜ lt. HaBi korrigierter JÜ lt. HaBi Buchungskorrekturen Ausgangsgröße +/ Hinzu, Kürzung = GE I./. FB, Abrundung = GE II * 3,5% = Steuermessbetrag * Hebesatz = GewSt 7 GewStG 8, 9 GewStG 11 I GewStG 11 II GewStG Bilanzielle Korrekturen Überleitungsrechnung, 60 II EStDV Anrechnung GewSt 35 EStG Gewinn lt. SteuBi 4 I, 5 I EStG Steuermessbetrag* 3,8 Außerbilanzielle Korrekturen./. Steuefreie E. + naba + VGA Gewinn Gesamthandsvermögen SBV Nur bei PersG + SBE./. SBA SdE./. Sonderausgaben = zve Anwendung 32a I EStG = ESt Einkünfte aus 20 EStG SdE Kapitalverm../. 801/1.602 * 25 % = ESt 20 IX EStG 32d I EStG SdE Einkünfte aus 15 I Nr.1/2 EStG, zve 8 I KStG Einkünfte A B 13, 15, 18, 19, 21, 22 EStG (beachte WK) Summe der Einkünfte KapG zve * 15 % = KSt 7, 8 KStG ivm 15 EStG 23 I KStG Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 28