Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer

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1 NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH

2 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung

3 Vorüberlegung Rechtsformwahl: Einzelunternehmer: Sie gründen alleine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit gewerbliche Tätigkeit Personengesellschaft: Sie gründen mit anderen gemeinsam ein Unternehmen oder erwerben Anteile daran Kapitalgesellschaft: Sie gründen mit anderen gemeinsam eine Kapitalgesellschaft oder Sie erwerben Anteile Mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie die Weichen für die spätere steuerliche Behandlung!

4 Vorüberlegung GF-Gehalt (Unt.-Lohn) Einkommensteuer Umsatz-St. i.d.r. umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuer Einzelunternehmen, freib. Kapitalgesellschaften Gewinnermittlung Einnahme- Überschuss- Rechnung (EÜR) Einzelunternehmen, gew. Bilanzierung; Ausnahmeregelungfür Kleingewerbe (EÜR) keine Betriebsausgabe Gewinne beim Unternehmer einkommensteuerpflichtig USt.-pflichtig; Ausnahmen möglich keine Gewerbesteuerpflicht Bilanzierung, Ausnahmen für Kleingewerbe (nur GbR) Gewinnaufteilung auf die Gesellschafter, diese sind ESt.-pflichtig i.d.r. umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuerpflicht, Freibetrag i.h.v , Anrechnung der Gewerbe-St. auf die persönliche Einkommensteuer keine Körperschaftsteuerpflicht Personengesellschaften Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) GF-Gehalt = Betriebsausgabe; ESt.-pflichtig ESt.-Plicht beim Gesells. auf die Ausschüttungen (Abgeltungssteuer bzw. Teileinkünfteverfahren) GSt.-pflicht; kein Freibetrag, keine Anrechnung der Gewerbe-St. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuerpflicht (15 % + Soli)

5 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung

6 Einführung Angestellte haben es (vermeintlich) gut Arbeitgeber führt laufend die Lohnsteuer ab einmal im Jahr Lohnsteuerjahresausgleich Existenzgründer werden mit zahlreichen neuen Steuerarten konfrontiert Eintritt und Höhe können sie nicht abschätzen steuerliche Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen sind aber nur minimal Grundzüge der Besteuerung sollte jeder Existenzgründer verstehen Auch wenn Sie einen Steuerberater haben!

7 Grundzüge der Besteuerung Unterscheidung zwischen Steuern des Unternehmers und den Steuern des Unternehmens Einkommensteuer ist die Privatangelegenheit aller natürlichen Personen (Unternehmers, Angestellten, Rentners etc.) Körperschaftsteuer ist zwar die Einkommensteuer für juristische Personen (Kapitalgesellschaften); aber sie fällt in die Zuständigkeit des Unternehmens Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind Zahlungen, die ebenfalls in die "Zuständigkeit" des Unternehmens fallen auch: die Abführung der Lohnsteuer für Mitarbeiter

8 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung

9 Einkommensteuer bei der Einkommensteuer prinzipiell keinen Unterschied zwischen Angestellten und Unternehmern Steuertarife und Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind identisch nach Paragraph 13 bis 22 Einkommensteuergesetz gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen die jährliche Einkommensteuererklärung gilt für sämtliche steuerlichen Einkunftsarten gleichermaßen

10 Sieben Einkunftsarten Gewinn-Einkunftsarten 1 Land- und Forstwirtschaft 2 Gewerbebetrieb (= Unternehmen für die ein Gewerbeschein erforderlich ist) 3 selbstständige Arbeit (= Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und ähnliche Selbstständige) Überschuss-Einkunftsarten 4 nichtselbstständige Arbeit (Arbeitnehmer) 5 Vermietung und Verpachtung 6 Kapitalvermögen (Zinsen, etc.) 7 sonstige Einkünfte

11 Sieben Einkunftsarten 7 sonstige Einkünfte: 7.1 wiederkehrende Bezüge (einschließlich Renten) 7.2 Unterhaltsleistungen 7.3 private Veräußerungsgeschäfte (z.b. Spekulations- Steuer für Immobilien, Verkauf von Antiquitäten) 7.4 andere Leistungen (z.b. gelegentliche Vermittlungen, Vermietung von Mobilien, Bestechungsgelder, etc.) 7.5 Abgeordnetenbezüge 7.6 Leistungen aus Altersvorsorgebezügen Was nicht definiert ist, ist nicht steuerpflichtig! z.b. Lottogewinne

12 Sieben Einkunftsarten prinzipiell sind die Erträge aus jeder Einkunftsart gesondert zu ermitteln zwei Arten zur Ermittlung der Einkünfte: Gewinn-Einkunftsarten: Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich, GuV) oder Einnahme-Überschuss-Rechnung (alle freie Berufe und Gewerbetreibende mit Ausnahmeregelung) Überschuss-Einkunftsarten: Einkünfte abzüglich Werbungskosten Werbungskosten sind Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen; sie sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen. Quelle: Wikipedia

13 Sieben Einkunftsarten Beliebige Kombinationen der sieben Einkunftsarten sind üblich, z.b. ist eine Frau: angestellte Buchführungskraft im Hotel Dorfkrug ; ein Unternehmen, an dem sie nicht selbst beteiligt ist (4); sie ist auch geschäftsführende Gesellschafterin eines von Ihrem Vater geerbten Gewerbebetriebs für den Verkauf von Landmaschinen (2); sie lebt auf einem - von ihr am Wochenende bewirtschafteten - Bio-Bauernhof (1); in dem sie einige Einliegerwohnungen vermietet hat (5); sie vermehrt ihr Kapitalvermögen durch geschickten Aktienhandel (6); sie ist auch eine erfolgreiche Buchautorin von Heimatromanen (3) und sie erhält aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters aus einer vorherigen Tätigkeit bereits eine Rente (7.1); hinzu kommen weitere Einkünfte aus dem gelegentlichen Handel mit alten Bauernmöbeln (7.3). Jörg Püschel/ mbwgmbh

14 Prinzipielle Darstellung Gewinn/Verlust aus Land- und Forstwirtschaft Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb Gewinn/Verlust aus selbstständiger Tätigkeit Überschuss aus nichtselbstständiger Tätigkeit Überschuss aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Überschüsse Überschuss aus Kapitalvermögen Summe aller Einkünfte Einkommensteuer versteuertes Einkommen

15 Ausnahmen von der Regel I an Finanzbehörde abgeführt wie eine Quellensteuer werden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Steuern auf die Einkünfte von Angestellten werden vom Unternehmen direkt abgeführt (Lohnsteuerabzugsverfahren) verschiedene Lohnsteuerklassen zur Berücksichtigung von Familienständen genaue Ermittlung der Steuerlast erst bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ( Lohnsteuerjahresausgleich ) Rückzahlungen oder Nachzahlungen sind möglich Jörg Püschel/ mbwgmbh

16 Ausnahmen von der Regel II ebenfalls wie eine Quellensteuer abgeführt werden: Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuern auf Zinsen werden direkt von der Bank abgeführt ( Abgeltungssteuer i.h.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag; ggf. zzgl. Kirchensteuer) Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter (z.b. Kapitalerträge, Dividenden etc.) werden ebenfalls als Abgeltungssteuer besteuert bei wesentlichen Beteiligungen (> 1%) gilt das sog. Teileinkünfteverfahren (nur 60 % werden beim Steuerpflichtigen versteuert)

17 verfeinerte prinzipielle Darstellung Gewinn/Verlust aus Land- und Forstwirtschaft Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb Gewinn/Verlust aus selbstständiger Tätigkeit Überschuss aus nichtselbstständiger Tätigkeit Überschuss aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Überschüsse Summe aller Einkünfte Überschüsse aus Kapitalvermögen Einkommensteuer Teileinkünfteverfahren (60%) Zinsen, Aktiengewinne, etc. wesentliche Beteiligungen Lohnsteuer versteuertes Einkommen Abgeltungssteuer

18 Höhe der Einkommensteuer verallgemeinerbare Aussagen über die Höhe der Einkommensteuer für Unternehmer sind nicht möglich Belastung hängt in jedem Einzelfall ab von Höhe des Gesamteinkommens Familienstand (Grund- oder Splittingtabelle) Sonderausgaben außergewöhnlichen Belastungen Anzahl der Kinder etc.

19 Zu versteuerndes Einkommen Summe der Einkünfte (Gewinn / Überschuss) - Altersentlastungsbetrag = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug - Sonderausgaben (KK, Altersversorgung, u.ä.) - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen - Kinderfreibetrag - Haushaltsfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen

20 Sonderausgaben private Ausgaben für bestimmte Kosten der Lebensführung, die vom Staat steuerlich begünstigt werden im EStG exakte Definition und Grenzen Vorsorgeaufwendungen Altersvorsorgeaufwendung:z.B. Beiträge zur Rentenversicherung; z.zt. (in 2014) 78 % der Beiträge (steigt jährlich um 2 %) sonstige Vorsorgeaufwendungen: z.b. Kranken- und Pflegeversicherung (Basistarife) voll absetzbar; weitere Versicherungen nur bedingt absetzbar übrige Sonderausgaben z.b. Spenden Kosten für Berufsausbildung etc.

21 Höhe der Einkommensteuer Steuersätze (Tarif 2014): Quelle: Bundesministerium für Finanzen (Jan. 2014)

22 Einkommensteuer-Erklärung Einkommensteuer-Erklärung muss prinzipiell jeder abgeben, der Einkünfte über p.a. erzielt (Ausnahmen ) beim Wechseln vom Angestellten zum Unternehmer ändert sich die Einkommensteuer-Erklärung kaum statt wie bislang die Anlage "N" (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) wird künftig die Anlage G oder S eingereicht (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit) darauf wird im Normalfall nicht viel mehr eingetragen als der Endbetrag des Gewinns bzw. des Verlustes

23 Einkommensteuer-Erklärung Angestellte machen auf der Anlage N Angaben zu den Werbungskosten und reichen Belege mit ein als Unternehmer erläutern Sie eigenverantwortlich wie Ihr Jahresergebnis zustande gekommen ist durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) Belege werden nicht mitgeschickt, sondern verbleiben im Büro (Aufbewahrungsfristen) ggf. Betriebsprüfung durch das Finanzamt deshalb ist die Einkommensteuer-Erklärung von Selbstständigen ggf. viel dünner als die von Angestellten

24 ESt-Vorauszahlungen nur die Bezeichnung der laufenden Vorauszahlungen unterscheiden sich: Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt bei Angestellten nimmt der Arbeitgeber vor Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Unternehmern Basis der Vorauszahlungen: Vorjahr und eigene Angaben alle Vorauszahlungen werden bei der späteren Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt sowohl Nachzahlungen als auch Rückzahlungen sind möglich ggf. nur Zinsverlust und Liquiditätsbelastung Jörg Püschel/ mbwgmbh

25 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung

26 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer

27 Umsatzsteuer Verbrauchssteuer, die letztlich von den privaten Endkunden aufgebracht werden muss jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen Unternehmen = "Inkasso-Dienstleister" für den Fiskus als "durchlaufender Posten" hat die Umsatzsteuer keine Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind z.b. Heilberufe oder Versicherungsmakler Kleinunternehmer mit Brutto-Umsatz < p.a. (nicht zu verwechseln mit sog. Kleingewerbetreibenden )

28 Umsatzsteuer der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt seit % ermäßigte Steuertarif der Umsatzsteuer beträgt z.zt. 7 % (nur auf ausgewählte Waren und Leistungen), z.b. Lebensmittel Fahrten im Personennahverkehr Bücher und Zeitschriften Kunst- und Medienberufe Hotelübernachtungen etc. sollte nach dem Koalitionsvertrag von 2006(!) demnächst überarbeitet werden Jörg Püschel/ mbwgmbh

29 Vorsteuer / Mehrwertsteuer Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, die sich in den Eingangsrechnungen des Unternehmens befindet (z.b. beim Kauf von Waren oder Leistungen) es handelt sich um ein und dieselbe Steuer, nur der Standpunkt der Betrachtung ist ein anderer der Unternehmer führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und holt sich im Gegenzug die Vorsteuer zurück Mehrwertsteuer ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Umsatzsteuer nur die Steuer auf den im Betrieb erwirtschafteten "Mehrwert" ist an das Finanzamt abzuliefern Jörg Püschel/ mbwgmbh

30 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer

31 Gewerbesteuer eine kommunale Steuer, wichtigste originäre Einnahmequelle von Gemeinden in Deutschland die Kommune selbst bestimmt den Hebesatz (z.zt. in Köln: 475 %, in Bonn: 490 %, in Düsseldorf: 440 %) trifft nur einen Teil aller Unternehmen, Einkünfte von Landwirten und Freiberuflern sind nicht gewerbesteuerpflichtig Freibetrag in Höhe von bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die bereits gezahlte Gewerbesteuer zum großen Teil auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen (3,8 facher Hebesatz) Jörg Püschel/ mbwgmbh

32 Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften zahlen immer Gewerbesteuer, haben keinen Freibetrag und können die bereits gezahlte Gewerbesteuer nicht anrechnen Grundsätzliche Ermittlung (vereinfacht): Unternehmensergebnis (Gewinn / Verlust) + Hinzurechnungen (z.b. 25 % der Zinsen) - Kürzungen (z.b. Freibetrag bei Personengesellschaften) = GEWERBEERTRAG x Steuermesszahl (= 3,5 %) = GEWERBESTEUER-MESSBETRAG x Hebesatz der Gemeinde (z.b. Köln = 475 %) = GEWERBESTEUER (in Köln: 16,625 %) (Anrechnung auf die Einkommensteuer ca. : 3,5 x 3,8 = 13,3 % )

33 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer

34 Körperschaftsteuer Einkommensteuer für juristische Personen (Kapitalgesellschaften) Gewinn von Kapitalgesellschaften wird z.zt. mit 15 % besteuert (früher: 25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag: 5,5 % (Σ = 15,825 %) Körperschaftsteuer wird vom Unternehmen an das Finanzamt gezahlt - letztlich getragen wird sie aber von den Anteilseignern (Unternehmer) die KöSt. mindert damit den ausschüttungsfähigen Gewinn Jörg Püschel/ mbwgmbh

35 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer

36 sonstige Steuern das Unternehmen zahlt zwar mit den betrieblichen Aufwendungen vermutlich zahlreiche andere Steuern, z.b.: Grundsteuer, Grunderwerbssteuer KFZ-Steuer, Mineralölsteuer Verbrauchssteuern (z.b. Sektsteuer) Versicherungssteuern Hundesteuer (für den Wachhund), etc. diese zahlen aber anderen auch (Häuslebauer, Autofahrer, Sekttrinker, Hundebesitzer, etc.) weitere Spezial-Steuern für Unternehmen gibt es deshalb nicht

37 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer

38 Steuern für eigene Arbeitnehmer als Arbeitgeber muss das Unternehmen außerdem Steuern für die Mitarbeiter abführen Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer diese Zahlungen sind aber einen Teil des Bruttogehalts der Mitarbeiter, es handelt sich nicht um eine steuerliche Belastung des Unternehmens belastet das Unternehmen indirekt, da aufwändig: Kosten für Personalabteilung und / oder Steuerberater Jörg Püschel/ mbwgmbh

39 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung

40 Zusammenfassung Steuern für Existenzgründer welche Steuern Sie künftig für sich und Ihr Unternehmen abführen müssen, hängt von der gewählten Rechtsform ab als Unternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihre sämtlichen Einkünfte (sieben verschiede Einkunftsarten) Ihr Unternehmen muss sich ggf. beschäftigen mit Umsatzsteuer (ggf. davon befreit) Gewerbesteuer (nur Gewerbebetriebe) Körperschaftsteuer (nur Kapitalgesellschaften) ggf. Abführung der Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter

41 Zusammenfassung Steuern für Existenzgründer Steuern auf Gewinne (ESt., GSt., KSt.) zahlen Sie nur dann, wenn sie auch Gewinne erzielt haben Umsatz Aufwand = Gewinn oder Verlust Auf Verluste zahlt man keine Steuern! d.h. der Selbstständige, der Steuern zahlt, hat alles richtig gemacht Ihr erstes Ziel als Unternehmer: Gewinne machen! zweites Ziel: ggf. über Steuersparmodelle nachdenken

42 Ende Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer

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