Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer
|
|
- Harry Schuster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH
2 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung
3 Vorüberlegung Rechtsformwahl: Einzelunternehmer: Sie gründen alleine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit gewerbliche Tätigkeit Personengesellschaft: Sie gründen mit anderen gemeinsam ein Unternehmen oder erwerben Anteile daran Kapitalgesellschaft: Sie gründen mit anderen gemeinsam eine Kapitalgesellschaft oder Sie erwerben Anteile Mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie die Weichen für die spätere steuerliche Behandlung!
4 Vorüberlegung GF-Gehalt (Unt.-Lohn) Einkommensteuer Umsatz-St. i.d.r. umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuer Einzelunternehmen, freib. Kapitalgesellschaften Gewinnermittlung Einnahme- Überschuss- Rechnung (EÜR) Einzelunternehmen, gew. Bilanzierung; Ausnahmeregelungfür Kleingewerbe (EÜR) keine Betriebsausgabe Gewinne beim Unternehmer einkommensteuerpflichtig USt.-pflichtig; Ausnahmen möglich keine Gewerbesteuerpflicht Bilanzierung, Ausnahmen für Kleingewerbe (nur GbR) Gewinnaufteilung auf die Gesellschafter, diese sind ESt.-pflichtig i.d.r. umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuerpflicht, Freibetrag i.h.v , Anrechnung der Gewerbe-St. auf die persönliche Einkommensteuer keine Körperschaftsteuerpflicht Personengesellschaften Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) GF-Gehalt = Betriebsausgabe; ESt.-pflichtig ESt.-Plicht beim Gesells. auf die Ausschüttungen (Abgeltungssteuer bzw. Teileinkünfteverfahren) GSt.-pflicht; kein Freibetrag, keine Anrechnung der Gewerbe-St. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuerpflicht (15 % + Soli)
5 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung
6 Einführung Angestellte haben es (vermeintlich) gut Arbeitgeber führt laufend die Lohnsteuer ab einmal im Jahr Lohnsteuerjahresausgleich Existenzgründer werden mit zahlreichen neuen Steuerarten konfrontiert Eintritt und Höhe können sie nicht abschätzen steuerliche Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen sind aber nur minimal Grundzüge der Besteuerung sollte jeder Existenzgründer verstehen Auch wenn Sie einen Steuerberater haben!
7 Grundzüge der Besteuerung Unterscheidung zwischen Steuern des Unternehmers und den Steuern des Unternehmens Einkommensteuer ist die Privatangelegenheit aller natürlichen Personen (Unternehmers, Angestellten, Rentners etc.) Körperschaftsteuer ist zwar die Einkommensteuer für juristische Personen (Kapitalgesellschaften); aber sie fällt in die Zuständigkeit des Unternehmens Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind Zahlungen, die ebenfalls in die "Zuständigkeit" des Unternehmens fallen auch: die Abführung der Lohnsteuer für Mitarbeiter
8 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung
9 Einkommensteuer bei der Einkommensteuer prinzipiell keinen Unterschied zwischen Angestellten und Unternehmern Steuertarife und Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind identisch nach Paragraph 13 bis 22 Einkommensteuergesetz gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen die jährliche Einkommensteuererklärung gilt für sämtliche steuerlichen Einkunftsarten gleichermaßen
10 Sieben Einkunftsarten Gewinn-Einkunftsarten 1 Land- und Forstwirtschaft 2 Gewerbebetrieb (= Unternehmen für die ein Gewerbeschein erforderlich ist) 3 selbstständige Arbeit (= Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und ähnliche Selbstständige) Überschuss-Einkunftsarten 4 nichtselbstständige Arbeit (Arbeitnehmer) 5 Vermietung und Verpachtung 6 Kapitalvermögen (Zinsen, etc.) 7 sonstige Einkünfte
11 Sieben Einkunftsarten 7 sonstige Einkünfte: 7.1 wiederkehrende Bezüge (einschließlich Renten) 7.2 Unterhaltsleistungen 7.3 private Veräußerungsgeschäfte (z.b. Spekulations- Steuer für Immobilien, Verkauf von Antiquitäten) 7.4 andere Leistungen (z.b. gelegentliche Vermittlungen, Vermietung von Mobilien, Bestechungsgelder, etc.) 7.5 Abgeordnetenbezüge 7.6 Leistungen aus Altersvorsorgebezügen Was nicht definiert ist, ist nicht steuerpflichtig! z.b. Lottogewinne
12 Sieben Einkunftsarten prinzipiell sind die Erträge aus jeder Einkunftsart gesondert zu ermitteln zwei Arten zur Ermittlung der Einkünfte: Gewinn-Einkunftsarten: Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich, GuV) oder Einnahme-Überschuss-Rechnung (alle freie Berufe und Gewerbetreibende mit Ausnahmeregelung) Überschuss-Einkunftsarten: Einkünfte abzüglich Werbungskosten Werbungskosten sind Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen; sie sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen. Quelle: Wikipedia
13 Sieben Einkunftsarten Beliebige Kombinationen der sieben Einkunftsarten sind üblich, z.b. ist eine Frau: angestellte Buchführungskraft im Hotel Dorfkrug ; ein Unternehmen, an dem sie nicht selbst beteiligt ist (4); sie ist auch geschäftsführende Gesellschafterin eines von Ihrem Vater geerbten Gewerbebetriebs für den Verkauf von Landmaschinen (2); sie lebt auf einem - von ihr am Wochenende bewirtschafteten - Bio-Bauernhof (1); in dem sie einige Einliegerwohnungen vermietet hat (5); sie vermehrt ihr Kapitalvermögen durch geschickten Aktienhandel (6); sie ist auch eine erfolgreiche Buchautorin von Heimatromanen (3) und sie erhält aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters aus einer vorherigen Tätigkeit bereits eine Rente (7.1); hinzu kommen weitere Einkünfte aus dem gelegentlichen Handel mit alten Bauernmöbeln (7.3). Jörg Püschel/ mbwgmbh
14 Prinzipielle Darstellung Gewinn/Verlust aus Land- und Forstwirtschaft Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb Gewinn/Verlust aus selbstständiger Tätigkeit Überschuss aus nichtselbstständiger Tätigkeit Überschuss aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Überschüsse Überschuss aus Kapitalvermögen Summe aller Einkünfte Einkommensteuer versteuertes Einkommen
15 Ausnahmen von der Regel I an Finanzbehörde abgeführt wie eine Quellensteuer werden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Steuern auf die Einkünfte von Angestellten werden vom Unternehmen direkt abgeführt (Lohnsteuerabzugsverfahren) verschiedene Lohnsteuerklassen zur Berücksichtigung von Familienständen genaue Ermittlung der Steuerlast erst bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ( Lohnsteuerjahresausgleich ) Rückzahlungen oder Nachzahlungen sind möglich Jörg Püschel/ mbwgmbh
16 Ausnahmen von der Regel II ebenfalls wie eine Quellensteuer abgeführt werden: Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuern auf Zinsen werden direkt von der Bank abgeführt ( Abgeltungssteuer i.h.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag; ggf. zzgl. Kirchensteuer) Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter (z.b. Kapitalerträge, Dividenden etc.) werden ebenfalls als Abgeltungssteuer besteuert bei wesentlichen Beteiligungen (> 1%) gilt das sog. Teileinkünfteverfahren (nur 60 % werden beim Steuerpflichtigen versteuert)
17 verfeinerte prinzipielle Darstellung Gewinn/Verlust aus Land- und Forstwirtschaft Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb Gewinn/Verlust aus selbstständiger Tätigkeit Überschuss aus nichtselbstständiger Tätigkeit Überschuss aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Überschüsse Summe aller Einkünfte Überschüsse aus Kapitalvermögen Einkommensteuer Teileinkünfteverfahren (60%) Zinsen, Aktiengewinne, etc. wesentliche Beteiligungen Lohnsteuer versteuertes Einkommen Abgeltungssteuer
18 Höhe der Einkommensteuer verallgemeinerbare Aussagen über die Höhe der Einkommensteuer für Unternehmer sind nicht möglich Belastung hängt in jedem Einzelfall ab von Höhe des Gesamteinkommens Familienstand (Grund- oder Splittingtabelle) Sonderausgaben außergewöhnlichen Belastungen Anzahl der Kinder etc.
19 Zu versteuerndes Einkommen Summe der Einkünfte (Gewinn / Überschuss) - Altersentlastungsbetrag = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug - Sonderausgaben (KK, Altersversorgung, u.ä.) - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen - Kinderfreibetrag - Haushaltsfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen
20 Sonderausgaben private Ausgaben für bestimmte Kosten der Lebensführung, die vom Staat steuerlich begünstigt werden im EStG exakte Definition und Grenzen Vorsorgeaufwendungen Altersvorsorgeaufwendung:z.B. Beiträge zur Rentenversicherung; z.zt. (in 2014) 78 % der Beiträge (steigt jährlich um 2 %) sonstige Vorsorgeaufwendungen: z.b. Kranken- und Pflegeversicherung (Basistarife) voll absetzbar; weitere Versicherungen nur bedingt absetzbar übrige Sonderausgaben z.b. Spenden Kosten für Berufsausbildung etc.
21 Höhe der Einkommensteuer Steuersätze (Tarif 2014): Quelle: Bundesministerium für Finanzen (Jan. 2014)
22 Einkommensteuer-Erklärung Einkommensteuer-Erklärung muss prinzipiell jeder abgeben, der Einkünfte über p.a. erzielt (Ausnahmen ) beim Wechseln vom Angestellten zum Unternehmer ändert sich die Einkommensteuer-Erklärung kaum statt wie bislang die Anlage "N" (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) wird künftig die Anlage G oder S eingereicht (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit) darauf wird im Normalfall nicht viel mehr eingetragen als der Endbetrag des Gewinns bzw. des Verlustes
23 Einkommensteuer-Erklärung Angestellte machen auf der Anlage N Angaben zu den Werbungskosten und reichen Belege mit ein als Unternehmer erläutern Sie eigenverantwortlich wie Ihr Jahresergebnis zustande gekommen ist durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) Belege werden nicht mitgeschickt, sondern verbleiben im Büro (Aufbewahrungsfristen) ggf. Betriebsprüfung durch das Finanzamt deshalb ist die Einkommensteuer-Erklärung von Selbstständigen ggf. viel dünner als die von Angestellten
24 ESt-Vorauszahlungen nur die Bezeichnung der laufenden Vorauszahlungen unterscheiden sich: Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt bei Angestellten nimmt der Arbeitgeber vor Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Unternehmern Basis der Vorauszahlungen: Vorjahr und eigene Angaben alle Vorauszahlungen werden bei der späteren Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt sowohl Nachzahlungen als auch Rückzahlungen sind möglich ggf. nur Zinsverlust und Liquiditätsbelastung Jörg Püschel/ mbwgmbh
25 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung
26 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer
27 Umsatzsteuer Verbrauchssteuer, die letztlich von den privaten Endkunden aufgebracht werden muss jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen Unternehmen = "Inkasso-Dienstleister" für den Fiskus als "durchlaufender Posten" hat die Umsatzsteuer keine Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind z.b. Heilberufe oder Versicherungsmakler Kleinunternehmer mit Brutto-Umsatz < p.a. (nicht zu verwechseln mit sog. Kleingewerbetreibenden )
28 Umsatzsteuer der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt seit % ermäßigte Steuertarif der Umsatzsteuer beträgt z.zt. 7 % (nur auf ausgewählte Waren und Leistungen), z.b. Lebensmittel Fahrten im Personennahverkehr Bücher und Zeitschriften Kunst- und Medienberufe Hotelübernachtungen etc. sollte nach dem Koalitionsvertrag von 2006(!) demnächst überarbeitet werden Jörg Püschel/ mbwgmbh
29 Vorsteuer / Mehrwertsteuer Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, die sich in den Eingangsrechnungen des Unternehmens befindet (z.b. beim Kauf von Waren oder Leistungen) es handelt sich um ein und dieselbe Steuer, nur der Standpunkt der Betrachtung ist ein anderer der Unternehmer führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und holt sich im Gegenzug die Vorsteuer zurück Mehrwertsteuer ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Umsatzsteuer nur die Steuer auf den im Betrieb erwirtschafteten "Mehrwert" ist an das Finanzamt abzuliefern Jörg Püschel/ mbwgmbh
30 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer
31 Gewerbesteuer eine kommunale Steuer, wichtigste originäre Einnahmequelle von Gemeinden in Deutschland die Kommune selbst bestimmt den Hebesatz (z.zt. in Köln: 475 %, in Bonn: 490 %, in Düsseldorf: 440 %) trifft nur einen Teil aller Unternehmen, Einkünfte von Landwirten und Freiberuflern sind nicht gewerbesteuerpflichtig Freibetrag in Höhe von bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die bereits gezahlte Gewerbesteuer zum großen Teil auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen (3,8 facher Hebesatz) Jörg Püschel/ mbwgmbh
32 Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften zahlen immer Gewerbesteuer, haben keinen Freibetrag und können die bereits gezahlte Gewerbesteuer nicht anrechnen Grundsätzliche Ermittlung (vereinfacht): Unternehmensergebnis (Gewinn / Verlust) + Hinzurechnungen (z.b. 25 % der Zinsen) - Kürzungen (z.b. Freibetrag bei Personengesellschaften) = GEWERBEERTRAG x Steuermesszahl (= 3,5 %) = GEWERBESTEUER-MESSBETRAG x Hebesatz der Gemeinde (z.b. Köln = 475 %) = GEWERBESTEUER (in Köln: 16,625 %) (Anrechnung auf die Einkommensteuer ca. : 3,5 x 3,8 = 13,3 % )
33 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer
34 Körperschaftsteuer Einkommensteuer für juristische Personen (Kapitalgesellschaften) Gewinn von Kapitalgesellschaften wird z.zt. mit 15 % besteuert (früher: 25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag: 5,5 % (Σ = 15,825 %) Körperschaftsteuer wird vom Unternehmen an das Finanzamt gezahlt - letztlich getragen wird sie aber von den Anteilseignern (Unternehmer) die KöSt. mindert damit den ausschüttungsfähigen Gewinn Jörg Püschel/ mbwgmbh
35 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer
36 sonstige Steuern das Unternehmen zahlt zwar mit den betrieblichen Aufwendungen vermutlich zahlreiche andere Steuern, z.b.: Grundsteuer, Grunderwerbssteuer KFZ-Steuer, Mineralölsteuer Verbrauchssteuern (z.b. Sektsteuer) Versicherungssteuern Hundesteuer (für den Wachhund), etc. diese zahlen aber anderen auch (Häuslebauer, Autofahrer, Sekttrinker, Hundebesitzer, etc.) weitere Spezial-Steuern für Unternehmen gibt es deshalb nicht
37 Unternehmenssteuern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Gewerbesteuer Körperschaftsteuer sonstige Steuern Abführung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer
38 Steuern für eigene Arbeitnehmer als Arbeitgeber muss das Unternehmen außerdem Steuern für die Mitarbeiter abführen Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer diese Zahlungen sind aber einen Teil des Bruttogehalts der Mitarbeiter, es handelt sich nicht um eine steuerliche Belastung des Unternehmens belastet das Unternehmen indirekt, da aufwändig: Kosten für Personalabteilung und / oder Steuerberater Jörg Püschel/ mbwgmbh
39 Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Steuern für Existenzgründer Einkommensteuer Unternehmenssteuern Zusammenfassung
40 Zusammenfassung Steuern für Existenzgründer welche Steuern Sie künftig für sich und Ihr Unternehmen abführen müssen, hängt von der gewählten Rechtsform ab als Unternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihre sämtlichen Einkünfte (sieben verschiede Einkunftsarten) Ihr Unternehmen muss sich ggf. beschäftigen mit Umsatzsteuer (ggf. davon befreit) Gewerbesteuer (nur Gewerbebetriebe) Körperschaftsteuer (nur Kapitalgesellschaften) ggf. Abführung der Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter
41 Zusammenfassung Steuern für Existenzgründer Steuern auf Gewinne (ESt., GSt., KSt.) zahlen Sie nur dann, wenn sie auch Gewinne erzielt haben Umsatz Aufwand = Gewinn oder Verlust Auf Verluste zahlt man keine Steuern! d.h. der Selbstständige, der Steuern zahlt, hat alles richtig gemacht Ihr erstes Ziel als Unternehmer: Gewinne machen! zweites Ziel: ggf. über Steuersparmodelle nachdenken
42 Ende Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrSteuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis
Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrVortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung
1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten
MehrIHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer
IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrAufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrNUK Gründer Akademie NUK-Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer. 20. April Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH
NUK Gründer Akademie 2017 NUK-Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer 20. April 2017 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gliederung: Steuerliche Grundlagen Vorüberlegung / Einführung Einkommensteuer
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrDie Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
MehrAbgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS
ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrNUK Gründer Akademie NUK-Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer. 20. April Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH
NUK Gründer Akademie 2017 NUK-Einführungsvortrag Steuern für Existenzgründer 20. April 2017 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Vortrag steuerliche Grundlagen Hinweis: Dieser Vortrag soll Existenzgründern
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrSteuern endlich verstehen
Steuern endlich verstehen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer einfach erklärt, damit Du mitreden kannst Stand: 16. April 2014 Die lieben Steuern Steuern sind ein Thema, bei dem Viele die Hände
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrSteuerrecht für Schiedsrichter
1 Zur Person Berufsleben: Abitur Ausbildung im Bereich der Steuerberatung Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) Bestellung zum Steuerberater, eigene Kanzlei Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV
MehrBesteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:
Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart
Mehr130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010
Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrBetreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e
Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrInformation über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren
Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrErläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1
Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 4 Einkommensteuer 75 Stunden LERNZIEL Anhand praxisorientierter Fälle erwerben die Schüler die Fähigkeit,
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrDirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle
Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrEditorial für den Monat Februar 2006
Editorial für den Monat Februar 2006 Viele Reformen plant die neue Regierung. Ab 2008 soll die Unternehmensbesteuerung grundlegend reformiert werden. Gestern erst berichtete die NN (Politik, Seite 4) über
MehrAUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen
AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:
MehrErtragsteuerlicher Belastungsvergleich
Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrDas Deutsche Steuerrecht
Wie fast jedes andere Steuerrecht, gilt das deutsche Steuerrecht als verwirrend und kompliziert. Es wird zum Teil behauptet, dass sich 70 % der Literatur, die sich mit dem weltweiten Steuerrecht beschäftigt,
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrMerkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Merkblatt: Steuern Zu beachten sind die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer
MehrPresse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.
Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrInformationen zu Steuern und Sozial versicherung
Informationen zu Steuern und Sozial versicherung INHALT Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk für Mitgliedschaften seit 2005 im Lebenspartnertarif Steuern und sbeiträge bezogen
MehrKeine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS
Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
Mehr1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen?
Besteuerung von Nebentätigkeiten Inhalt 1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer und wie wird
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:
Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrAufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!
2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Das Abkommen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich des Abkommens Das Abkommen gilt für (natürliche und juristische) Personen,
MehrBesteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012
1 Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 2 Vereinstätigkeit und Steuern a.) Ideelle Vereinstätigkeit (steuerfrei)
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Mehr