Prämienverbilligung 2014 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt



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Transkript:

Basel, im September 2013 Prämienverbilligung 2014 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben gemäss Art. 65 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie gemäss 17 des Gesetzes über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) Anspruch auf Prämienbeiträge. Das GKV ( 17) beauftragt den Regierungsrat, die Einkommensgrenzen und Prämienbeiträge so zu "bemessen, dass die Versicherten in tieferen Einkommensgruppen stärker entlastet werden als Versicherte in höheren Einkommensgruppen [ ]. Bei versicherten Rentnerinnen und Rentnern, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen und/oder kantonale Beihilfe haben, richtet sich der Anspruch auf Prämienbeiträge ausschliesslich nach dem Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Personen, welche Sozialhilfe beziehen, erhalten Prämienbeiträge grundsätzlich auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes." Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) berichtet jährlich über die aktuellen Entwicklungen in der Prämienverbilligung (PV) und beantragt dem Regierungsrat gegebenenfalls Änderungen für das folgende Jahr. Diese Berichterstattung erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der jährlichen Prämiengenehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit jeweils im September/Oktober, damit die neuen Parameter rechtzeitig an die Krankenversicherer gemeldet und von diesen bei der Festlegung der zu bezahlenden Prämien berücksichtigt werden können. Bei der Bemessung der Prämienbeiträge orientiert sich der Regierungsrat an der Entwicklung der Durchschnittsprämien für die Grundversicherung in Basel-Stadt. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bzw. von Sozialhilfe (SH) hat der Regierungsrat praktisch keinen Handlungsspielraum: die Prämienbeiträge müssen der Prämienentwicklung in vollem Umfang angepasst werden. Bei den übrigen PV-Bezügerinnen und -bezügern hat der Regierungsrat einen beschränkten Handlungsspielraum, weil erwachsene Personen ohne EL oder SH keinen gesetzlichen Anspruch auf eine automatische und vollständige Kopplung ihrer Prämienbeiträge an die Prämienentwicklung haben. Sie haben aber Anspruch auf "eine dauerhafte, finanziell tragbare Krankenversicherung" ( 1 GKV). Das Bundesgesetz schreibt zudem vor, dass die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mindestens um die Hälfte zu verbilligen sind (Art. 65 KVG). Der Einzelposten für die Prämienverbilligung (netto) wird somit massgeblich durch die Fallzahlenentwicklung (bei den EL, der SH und der reinen PV) sowie durch den Anstieg der Krankenkassenprämien beeinflusst. Seite 1/8

2. Entwicklung der Prämienbeiträge Die Anzahl der "reinen" PV-Bezüger/innen, d.h. ohne Berücksichtigung der Personen, die Beiträge an die Krankenversicherung mittels EL oder SH erhalten, war in den Jahren 2003 bis 2008 rückläufig. Seit Anfang 2009 ist die Anzahl Personen von 25'000 auf 27'500 (Juni 2013) gestiegen (plus 10.0 Prozent). Dies ist gleichbedeutend mit einer Fallzunahme von 12'800 auf 14'100 Dossiers (plus 10.2 Prozent). Dieser Anstieg war im Jahr 2009 sehr deutlich und ist seither abgeflacht. Die Entwicklung entspricht den Erwartungen, da per 1. Januar 2009 die Einkommensgrenzen für den PV-Anspruch nach oben an die zuvor aufgelaufene Teuerung angepasst wurden. Diese Grenzen sollen fürs 2014 unverändert bleiben (vgl. Tabelle im Anhang). Abbildung 1 Entwicklung Anzahl reine IPV-Bezüger/innen 2003 2013 31000 30000 29000 28000 27000 26000 25000 24000 23000 22000 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Im Vergleich zum Versichertenbestand von 179'965 beziehen somit aktuell insgesamt 50'645 Personen (28%) Prämienbeiträge aus den Bereichen reine PV (27'529 Personen / 15%), EL (14'440 Personen / 8%) und SH (8'676 Personen / 5%). Basel-Stadt liegt damit im schweizerischen Mittel, was den Anteil der PV-Bezüger/innen am Versichertenbestand betrifft. Tabelle 1 Quote der PV-Bezüger/innen nach Kanton (Quelle: KVG-Statistik 2011, T 4.02) Kanton Quote der Bezüger/innen* (2011) NW 47.3% BE 26.1% ZH 30.7% BL 20.9% AG 25.4% BS 27.6% CH 28.9% *Total Bezüger/innen in Prozent des durchschnittlichen Versichertenbestands Seite 2/8

Auch bezüglich der durchschnittlichen Beträge, die von den Kantonen pro Bezüger/in ausgerichtet werden, bestehen massgebliche Unterschiede: Sie liegen zwischen 845 Franken (Appenzell- Innerrhoden) und 2'758 Franken (Basel-Stadt) pro Jahr, wobei der schweizerische Durchschnitt bei 1'790 Franken liegt. Tabelle 2 Beiträge pro Bezüger/in nach Kanton (Quelle: KVG-Statistik 2011, T 4.08) Kanton Total Beiträge pro Bezüger/in in Fr. Beiträge in % der Durchschnittsprämie AI 845 40.2% BE 2'129 64.6% ZH 1'655 56.1% BL 2'196 67.7% AG 1'502 53.7% BS 2'758 65.5% CH 1'790 59.6% Das (ASB), das für die Durchführung der PV in Basel-Stadt zuständig ist, kommt weiterhin regelmässig seiner Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung gemäss 17 Abs. 5 GKV nach. Im laufenden Jahr wurden über 4'700 Personen angeschrieben, die aufgrund ihrer Steuerdaten möglicherweise einen Anspruch auf PV haben könnten. Tabelle 3 zeigt die Verteilung der reinen PV-Bezüger/innen auf die Einkommensgruppen. Dort ist ersichtlich, dass die Einkommensgruppe 1 (tiefste Einkommen) die grösste Anzahl Personen aufweist. Bei den Einkommensgruppen 2-18 ist eine sehr ausgeglichene Mengenverteilung ersichtlich. Die "Ausreisser" nach oben bei den Erwachsenen in den Einkommensgruppen 6 und 12 dürften auf das hypothetische Einkommen 1 zurückzuführen sein, liegen doch die Werte für das hypothetische Einkommen mit 28'800 Franken für Einzelpersonen in der Gruppe 6 und mit 57'600 Franken für Zweipersonenhaushalte in der Gruppe 12. 1 Unter einem hypothetischen Erwerbseinkommen ist ein Einkommen zu verstehen, welches die leistungsbeziehende Person erzielen könnte, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit vollumfänglich nutzen würde. Dieser Betrag wird bei der Einkommensberechnung für alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen des Kantons Basel-Stadt eingesetzt, wenn kein anerkannter Grund für ein geringeres Erwerbseinkommen besteht. Seite 3/8

Tabelle 3 Anzahl PV-Bezüger/innen nach Einkommensgruppen (Stand: Juli 2013) Gruppe Erwachsene Junge Erw. Kinder Anzahl Personen Anzahl Haushalte 01 3'215 730 1'545 5'490 3'104 02 540 100 327 967 437 03 614 87 405 1'106 461 04 635 94 369 1'098 488 05 689 95 373 1'157 530 06 1'176 267 414 1'857 1'161 07 870 116 491 1'477 666 08 872 132 460 1'464 674 09 942 147 486 1'575 738 10 989 121 433 1'543 784 11 953 126 371 1'450 768 12 981 112 385 1'478 765 13 836 121 317 1'274 661 14 920 118 315 1'353 712 15 868 90 275 1'233 678 16 715 102 229 1'046 569 17 649 79 251 979 510 18 562 67 240 869 428 Total 17'026 2'704 7'686 27'416 14'134 Vgl. mit Vorjahr +134 +0,8% +91 +3,5% +97-1,3% +322 +1,2% +217 +1,6% Die Entwicklung der Neuanmeldungen (= bearbeitete Anträge von wirtschaftlichen Haushalten) hatte sich in den Jahren 2005 bis 2008 bei rund 300 pro Monat bzw. ca. 3'600 pro Jahr stabilisiert. Mit den neuen Anspruchsvoraussetzungen seit Anfang 2009 kam es erwartungsgemäss zu einem Anstieg der Neuanmeldungen. Die Zahl der Neuanmeldungen lag im 2009 bei über 6'200 (500 pro Monat), und ist seither kontinuierlich angestiegen auf über 8'260 im Jahr 2012 (fast 700 pro Monat). Im Jahr 2013 rechnet das ASB mindestens mit der gleichen Anzahl Neuanmeldungen. Gesamthaft (inkl. EL, SH und Abgeltung der Krankenversicherer für ihren Verzicht auf Leistungssistierungen bei Versicherten mit Prämienausständen) wurden 2012 im Kanton Basel-Stadt Prämienbeiträge im Umfang von rund 155 Mio. Franken ausgerichtet. Dies entspricht rund 20 Prozent des kantonalen Prämienvolumens von 778 Mio. Franken für das Jahr 2012. Seite 4/8

3. Prämien- und Kostenentwicklung in der Grundversicherung Im kommenden Jahr werden die Prämienerhöhungen nach Angaben des Bundes gesamtschweizerisch eher moderat ausfallen. Für Basel-Stadt rechnet das WSU mit einem durchschnittlichen Prämienanstieg von 1.2% bei den Erwachsenen, 2.6% bei den jungen Erwachsenen (19. bis vollendetes 25. Altersjahr) und 1.1% bei den Kindern, gesamthaft also ca. 1.4% (gewichteter Durchschnitt). Die definitiven, vom Bundesrat genehmigten Prämien werden voraussichtlich Ende September 2013 bekannt gegeben. Basel-Stadt wird aber bezüglich der Prämienhöhe weiterhin an der nationalen Spitze bleiben. In den letzten Jahren sind die Grundversicherungsprämien deutlich angestiegen. Seit 2005 betrug in Basel-Stadt der Anstieg der Durchschnittsprämie bei den Erwachsenen 30%. Bei den Kindern betrug der Anstieg 27%, bei den jungen Erwachsenen sogar 46%. Demgegenüber haben sich die Kosten der Grundversicherung in Basel-Stadt in den Jahren 2010 und 2011 stabilisiert. Aktuell liegt das jährliche Kostenwachtum in Basel-Stadt bei rund 2% und gesamtschweizerisch bei rund 5%, wobei diese Zahlen aufgrund der Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf Anfang 2012 noch etwas unsicher sind. Tabelle 5 Kantonale Durchschnittsprämien 2013, in Franken pro Monat (Quelle: Prämienübersicht 2013, BAG) Kanton Kinder Junge Erwachsene Erwachsene NW 69 272 301 BE 95 372 419 ZH 92 353 386 BL 99 375 414 AG 83 330 365 GE 105 436 470 BS 122 462 506 CH 90 354 388 Während sowohl die Durchschnittsprämien als auch die Prämien der billigsten Kassen in den letzten Jahren konstant angestiegen sind, sind die billigsten Prämien fürs 2013 gesunken. Um Ausreisser auszuscheiden, wurde für die nachfolgende Darstellung jeweils die dritttiefste Prämie berücksichtigt. Während die dritttiefste Prämie für Erwachsene 2012 noch 449 Franken betrug, sank sie fürs 2013 auf 436 Franken. Dem entsprechend hat sich die Differenz zwischen Durchschnittsprämie und tiefsten Prämien erhöht. Betrug die Differenz bei der Erwachsenenprämie im Jahr 2012 noch 12 Prozent, so stieg die Differenz im 2013 auf 16 Prozent. Bei den Kindern stieg die Differenz von 16 auf 20 Prozent, bei den jungen Erwachsenen von 9 auf 13 Prozent. Obwohl grundsätzlich für alle Versicherten der Anreiz besteht, in ein billigeres Angebot zu wechseln, wird von dieser Möglichkeit weiterhin nur in bescheidenem Ausmass Gebrauch gemacht. Dies, obwohl in Basel-Stadt die Prämienunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern hoch sind und die PV-Bezügerinnen und -Bezüger vom ASB regelmässig über die Sparmöglichkeiten informiert werden. Seite 5/8

Tabelle 6 Vergleich dritttiefste und Durchschnittsprämie 2005/2013 (in Fr./Mt.) Kinder Junge Erwachsene Erwachsene 2005 2013 05/13 2005 2013 05/13 2005 2013 05/13 Dritttiefste Prämie 82 102 +20 (+24%) 274 408 +134 (+49%) 336 436 +100 (+30%) -Prämie 96 122 +26 (+27%) 316 462 +146 (+46%) 389 506 +117 (+30%) Differenz +14 +20 +42 +54 +53 +70 (+17%) (+20%) (+15%) (+13%) (+16%) (+16%) Für das Jahr 2014 geht das WSU von folgenden Durchschnittsprämien in Basel-Stadt aus: Tabelle 7 Voraussichtliche Durchschnittsprämien BS 2014, in Franken pro Monat Durchschnittsprämien Kinder Junge Erwachsene Erwachsene -Prämie 2013 122 462 506 -Prämie 2014 124 474 512 Erhöhung 13/14 1.1% 2.6% 1.2% Seite 6/8

4. Ausgestaltung der Prämienbeiträge 2014 Für das Jahr 2014 hat der Regierungsrat beschlossen, den Prämienanstieg mit einer entsprechenden Erhöhung der Prämienbeiträge so abzufedern, dass die durchschnittliche Prämienbelastung der Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, nicht stärker ansteigt als für die übrige Bevölkerungen (in der gleichen Alterskategorie). Für 2014 wurden in der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) folgende Prämienbeiträge festgelegt: Tabelle 8 Beantragte Prämienbeiträge 2014 in Franken pro Monat (im Vergleich zu den Prämienbeiträgen 2013) Beitrags- Gruppen Kinder Junge Erwachsene a) Erwachsene 2014 (+1.1%) 2013 2014 (+2.6%) 2013 2014 (+1.2%) 2013 01 111 110 306 298 327 323 02 105 104 287 280 306 302 03 98 97 269 262 283 280 04 92 91 250 244 261 258 05 86 85 232 226 240 237 06 81 80 214 b 208 b 220 217 07 75 74 214 b 208 b 196 194 08 69 68 214 b 208 b 175 173 09 64 63 214 b 208 b 155 153 10 58 57 214 b 208 b 133 131 11 56 b 55 b 214 b 208 b 111 110 12 56 b 55 b 214 b 208 b 88 87 13 56 b 55 b 214 b 208 b 67 66 14 56 b 55 b 214 b 208 b 46 45 15 56 b 55 b 214 b 208 b 23 23 16 56 b 55 b 214 b 208 b 22 22 17 56 b 55 b 214 b 208 b 21 21 18 56 b 55 b 214 b 208 b 20 20 a) Unabhängig davon, ob in Ausbildung oder nicht. b) mind. 50% der Richtprämie RP. RP = 90% der erwarteten Durchschnittsprämie der jeweiligen Personenkategorie gemäss Tabelle 7. Gesamthaft (inkl. EL, SH und Abgeltung der Krankenversicherer für ihren Verzicht auf Leistungssistierungen bei Versicherten mit Prämienausständen) wird für 2014 mit Leistungen im Umfang von CHF 171 Mio. gerechnet. Der Bund beteiligt sich seit 2008 pauschal im Umfang von 7.5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der PV. Für Basel-Stadt schätzt das die Bundesbeteiligung für 2014 auf rund 54 Mio. Seite 7/8

Anhang Einkommensgruppen (massgebliches Jahreshaushaltseinkommen in CHF) Gr 1 Pers 2 Pers 3 Pers 4 Pers 5 Pers 6 Pers 7 Pers 8 Pers 9 Pers 10 Pers 01 23'125 37'000 47'000 55'000 61'000 65'000 69'000 73'000 77'000 81'000 02 24'375 39'000 49'000 57'000 63'000 67'000 71'000 75'000 79'000 83'000 03 25'625 41'000 51'000 59'000 65'000 69'000 73'000 77'000 81'000 85'000 04 26'875 43'000 53'000 61'000 67'000 71'000 75'000 79'000 83'000 87'000 05 28'125 45'000 55'000 63'000 69'000 73'000 77'000 81'000 85'000 89'000 06 29'375 47'000 57'000 65'000 71'000 75'000 79'000 83'000 87'000 91'000 07 30'625 49'000 59'000 67'000 73'000 77'000 81'000 85'000 89'000 93'000 08 31'875 51'000 61'000 69'000 75'000 79'000 83'000 87'000 91'000 95'000 09 33'125 53'000 63'000 71'000 77'000 81'000 85'000 89'000 93'000 97'000 10 34'375 55'000 65'000 73'000 79'000 83'000 87'000 91'000 95'000 99'000 11 35'625 57'000 67'000 75'000 81'000 85'000 89'000 93'000 97'000 101'000 12 36'875 59'000 69'000 77'000 83'000 87'000 91'000 95'000 99'000 103'000 13 38'125 61'000 71'000 79'000 85'000 89'000 93'000 97'000 101'000 105'000 14 39'375 63'000 73'000 81'000 87'000 91'000 95'000 99'000 103'000 107'000 15 40'625 65'000 75'000 83'000 89'000 93'000 97'000 101'000 105'000 109'000 16 41'875 67'000 77'000 85'000 91'000 95'000 99'000 103'000 107'000 111'000 17 43'125 69'000 79'000 87'000 93'000 97'000 101'000 105'000 109'000 113'000 18 44'375 71'000 81'000 89'000 95'000 99'000 103'000 107'000 111'000 115'000 Seite 8/8