Außenstelle Hamburg/Schwerin Eisenbahn-Bundesamt, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin Bearbeitung: Sb1 Veröffentlichung im Internet Telefon: 0385-7452-0 Telefax: 0385-7452-199 e-mail: Sb1-hmb-swn@eba.bund.de Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de Datum: 22.09.2017 Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer 571ppi/011-2017#010 3369540 Betreff: Bezug: Anlagen: 0 Strecke 6088 Berlin Gesundbrunnen Neubrandenburg Stralsund, Umbau der Bahnhöfe in Burg Stargard und Blankensee, Planungsabschnitt 1: Bahn-km 113,325 113,792 Planungsabschnitt 2: Bahn-km 125,068 125,944 Plangenehmigungsverfahren Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die DB Netz AG, I.NVR-O-A (Vorhabenträgerin) mit Antrag vom 05.09.2017 die Genehmigung für die Umbaumaßnahmen an der Strecke 6088 Berlin Gesundbrunnen Neubrandenburg Stralsund in den Bahn-km 113,325 113,792 und Bahn-km 125,068 125,944 beantragt hat. Das Vorhaben betrifft Erneuerungsmaßnahmen an Gleisen und Weichen im Bereich des Bahnhofs Burg Stargard und des Bahnhofs Blankensee sowie den Umbau der Verkehrsstation Burg Stargard. Außerdem sollen die Entwässerungsanlagen (Tiefenentwässerung) erneuert werden. Der Reisendenübergang (RÜ) in km 125,389 soll zurückgebaut werden. Der Bahnübergang in km 125,080 soll geändert werden. In diesem Zusammenhang soll folgende Infrastruktur zurückgebaut bzw. geändert werden: im Bahnhof Burg Stargard: - Verschiebung und Erneuerung der Weiche 26 - Erneuerung von Gleis 2 - Rückbau der Weiche W3 - Rückbau Gleis 4 im neuen Bahnsteigbereich (in notwendiger Länge) - Erneuerung der Weiche 24
-2- - Neubau Eingleisstelle - Rückbau Gleis 5 im Bahnhof Blankensee: - Rückbau Weichen W5 und W13 mit Lückenschluss - Erneuerung Weiche 11 in gleicher Lage und Bauform - Maßnahmen Verkehrsstation Burg Stargard: - Rückbau der vorhandenen Bahnsteige und Errichtung von zwei neuen Außenbahnsteigen mit Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum bzw. Bahnübergang km 125,080 - Rückbau des Reisendenüberganges (RÜ) km 125,389 Die Eisenbahnstrecke 6088 Berlin Neubrandenburg Stralsund verläuft in Süd-Nord-Richtung durch die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Der Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Neustrelitz und Stralsund gehört zum Regionalnetz Ostmecklenburg- Vorpommern (OVP) der DB Netz AG. Die Bahnhöfe Burg Stargard und Blankensee befindeen sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Strecke 6088 ist im hier beschriebenen Planungsabschnitt als eingleisige, elektrifizierte Hauptbahn klassifiziert. Die Strecke 6088 ist nicht Bestandteil des transeuropäischen Netzes. Die Streckengeschwindigkeit beträgt im Streckenabschnitt Neustrelitz Blankensee Burg Stargard Neubrandenburg 100 km/h. Die Vorhabenträgerin hat zu dem Vorhaben folgende Angaben gemacht: 1. für den Bahnhoff Blankensee: Durch den Rückbau / Lückenschluss der Weiche 5 mit Abbindung des Neben/Ladegleises 3 und durch den Rückbau / Lückenschluss der Weiche A 13 (bereits gekündigter Anschluss) erfolgen keine Auswirkungen auf die Kapazität der Infrastruktur für den Bahnverkehr. Beide abzubindende Bereiche wurden seit vielen Jahren nicht mehr genutzt und werden nicht nachgefragt. Die Abbindung der Anlagen hat keinen negativen Einfluss auf die Durchführbarkeit des Betriebsprogramms der DB AG auf der Strecke 6088. 2. für den Bahnhof Burg Stargard: Der Rückbau / Lückenschluss der Weiche 21 mit Abbindung Gleis 6 (bereits gekündigte Anschluss) sowie der Rückbau / Lückenschluss der Weiche 27 (bereits gekündigte Anschluss) begründet sich wie oben beschrieben. Die Anschlüsse werden nicht genutzt und nicht nachgefragt und sind daher entbehrlich. Die Abbindung der Anlagen hat keinen negativen Einfluss auf die Durchführbarkeit des Betriebsprogramms der DB AG auf der Strecke 6088.
-3- Ein Abstellgleis bzw. Eingleisstelle für Schienenfahrzeuge, welches bisher das Gleis 5 war, wird auch weiterhin benötigt. Die Funktion dieses Abstellgleises bzw. Eingleisstelle wird künftig vom Gleis 4 übernommen werden, welches aus nördlicher Richtung angebunden bleibt. Für das abzubindende Gleis 5 wird damit ein gleichwertiger Ersatz geschaffen. Die nutzbaren Gleislängen der Betriebsgleise im Bestand sind Überholgleis 1 = 648 m, durchgehendes Hauptgleis 2 = 506 m und Überholgleis 4 = 510 m. Zum Kreuzen von Reise- und Güterzügen stehen für Güterzüge bisher nur die Gleise 2 und 4 zur Verfügung, da das Gleis 1,bedingt durch die Lage des Mittelbahnsteigs zwischen Gleis 1 und 2 und des höhengleichen Reisendenüberwegs im km 125,389, nicht zum Abstellen von Güterzügen genutzt werden kann. Fahren Güterzüge über Gleis 2 müssen alle Reisezüge nach Gleis 1 fahren, was durch die reduzierte Einfahrgeschwindigkeit und notwendiger Langsamfahrt über den Reisendenüberweg derzeit zu einem Fahrzeitverlust führt. Die im Gleis 2 nutzbaren 506 m Gleislänge bzw. im Gleis 4 nutzbaren 510 m Gleislänge sind dabei für Güterzüge perspektivisch nicht ausreichend. Durch den geplanten Rückbau des Hausbahnsteiges am Gleis 1, des Mittelbahnsteigs und des Reisendenüberwegs und Neuanordnung von 2 Außenbahnsteigen an den Gleisen 1 und 2 wird erreicht, dass Güterzüge bis 640 m auf Gleis 1 (Nutzlänge im Sollzustand 648 m) und Güterzüge bis 575 m auf Gleis 2 (Nutzlänge neu 583 m durch Verschiebung Asig P2 in südliche Richtung) kreuzen können, was eine erhebliche Verbesserung des derzeitigen Zustandes bedeutet. Das Überholgleis 4 wird damit entbehrlich und wie oben beschrieben künftig als Abstellgleis bzw. Eingleisstelle genutzt werden. Kreuzungen durch Reisezüge sind weiterhin ohne Einschränkungen durchführbar, wobei durch den Neubau der Bahnsteige eine deutliche Steigerung des Komforts für die Reisenden erreicht wird. Durch die sicherungstechnische Herstellung von gleichzeitigen Ein- und Ausfahrten in / aus allen Gleisen wird gleichfalls eine Beschleunigung der Betriebsabwicklung möglich.
-4- Hierzu folgende Skizzen: -5- Das Eisenbahn-Bundesamt prüft im Wege dieser Veröffentlichung die verkehrliche Entbehrlichkeit und die Auswirkungen dadurch, dass Anlagen beseitigt bzw. verändert werden sollen.
Aktuelle Nutzer dieser Anlagen und Unternehmen oder Personen, die ein absehbares Nutzungsinteresse oder Informationen über derartige verkehrliche Interessen haben, haben die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Veröffentlichung diese Textes, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme wird in die Prüfung des Antrages eingestellt werden. Bitte senden Sie eine Nachricht per Post, Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse- Im Auftrag Elektronisch erstellt und Ohne Unterschrift gültig