AMTSBLATT Nr. 51 vom 19.12.2014 ^ Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 15.12.14 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dannenfels 714 über die Auslegung des Jagdkatasters und die Genossenschaftsversammlung am 19. Januar 2015 16.12.14 Bekanntmachung über die 2. Nachtrags- 715 haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden für das Jahr 2014 17.12.14 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2011 717 der Ortsgemeinde Marnheim II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 29.09.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 718 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Bischheim 29.09.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 720 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Oberwiesen 17.12.14 Bekanntmachung der Projekte und Service GmbH 721 Kirchheimbolanden über die Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemelndeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemelndeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden. Neue Allee 2 (^www.kirchheimbolanden.dej Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und nachmittags geschlossen 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr
714 v. 714 Bekanntmachung 1. Grundflächenverzeichnis (JagdKataster) für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dannenfels Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Dannenfels liegt in der Zeit vom 02.01.2015 bis einschließlich 16.01.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2, Kirchheimbolanden, Zimmer 217, während den Öffnungszeiten, öffentlich aus. Während dieser Zeit können alle Eigentümer der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder Ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis am Tage der Jagdgenossenschaftsversammlung als verbindlich. 2. Versammlung der Jagdgenossenschaft Dannenfels Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Dannenfels werden hiermit zu einer am Montag, dem 19. Januar 2015, um 20.00 Uhr im Landhotel Berg, Dannenfels stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung/Begrüßung 2. Verpachtung der Jagd ab 01.04.2015 3. Verschiedenes Dannenfels, 15.12.2014 gez. Huy Jagdvorsteher
715 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden für das Haushaltsjahr 2014 vom 16.12.2014 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeinde- Ordnung vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Nachtragshaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 11.12.2014 - AZ.: 3/33/901-11 - hiermit bekanntgemacht wird. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 715 1. im Ergebnishaushalt gegenüber bisher erhöht vermindert nunmehr festgesetzt um um auf der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 14.413.070 12.904.980 61.350 140.400-278.830 14.474.420 12.766.550 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf 1.508.090-79.050 278.830 1.707.870 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 13.830.690 11.761.090 2.069.600 61.350 140.400-278.830-79.050 278.830 13.892.040 11.622.660 2.269.380 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 392.220 536.500-144.280 42.760-238.600 53.000-290.000-10.240 51.400 196.380 299.500-103.120 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 144.280 2.069.600-1.925.320 199.780-41.160-199.780-41.16 103.120 2.269.380-2.166.260 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 14.367.190 14.367.190 104.11 393.180-279.760-568.830-289.070 289.070 14.191.540 14.191.54 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 144.280 um 41.160 vermindert und auf 103.120 neu festgesetzt. Hierin sind keine Kredite zur Zwischenfinanzierung enthalten. Die Kredite für die Vermögenspläne der Abwasserbeseitigung und der Bäder werden nicht geändert. 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. -2-
716 v _ 2 _ 71 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investtitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. 5 Umlage Gem. 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBI. S. 415), zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs vom 08.10.2013 (GVBI. S. 349), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz in Höhe von 41 v. H. wird nicht geändert. 6 Altersteilzeit Die Zahl der im Haushaltsjahr 2014 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird nicht geändert. 7 Stellenplan Der vom Verbandsgemeinderat am 05.02.2013 beschlossene Stellenplan wird geändert. 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2009 beträgt 24.071.480,13 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 beträgt 25.580.878,12 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt 24.240.344,89 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 23.391.665,66 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 24.294.422,85 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt 25.725.372,85 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 27.433.242,85 9 Weitere Bestimmungen Die Buchungsstellen Unterhaltung / Rathaus (1.1.4.23.523100), Unterhaltung / Feuerwehrgerätehäuser (1.2.6.00.523100), Unterhaltung / GS Dannenfels (2.1.1.20.523100) und Aufwendungen für Jugendarbeit (3.6.2.00.524900) werden für übertragbar erklärt. Kirchheimbolanden, 16.12.2014 gez. Haas Bürgermeister Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 2 liegt vom 22.12.2014 bis 12.01.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
717, 717 Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde Marnheim Der Ortsgemeinderat Marnheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge 1.600.001,54 Aufwendungen 1.963.404,23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -363.402,69 Bilanzsumme Aktiva / Passiva 9.429.750,20 Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 22.12.2014 bis 12.01.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 17.12.2014 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
718 Aktenzeichen: 2 K 49/14 v. 7 Datum: 29.09.2014 Amtsgericht Rockenhausen Ausfertigung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bischheim Blatt 513 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 21.01.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37,67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: Bestandsverzeichnis lfd. Nr. l Gemarkung Bischheim, Flurstück 24, Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße 12 zu 1150 m 2 Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: 303.000,00 EUR Hälfteanteil jeweils: 151.500,00 EUR Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2 Gemarkung Bischheim, Flurstück 25, Gartenland An der Hauptstraße zu 1170 m 2 Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: 4.000,00 EUR Hälfteanteil jeweils: 2.000,00 EUR Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gemäß Gutachten handelt es sich bei Fl.St. 24 um ein mit zwei Einfamilienhäusern sowie einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Es handelt sich um die Hausnummern 10, loa und l Ob. Bei Fl.St. 25 handelt es sich gem. Gutachten um ein unbebautes Grundstück, das als Garten genutzt wird. Beschlagnahme: 05.06.2014. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. 2K49-14-TB 21 01 2015
71 9 71 9-2- Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. ge z. Vetter pflegerin
7 0 % 7 9 0 1 " Aktenzeichen: ' f ~ u * 2 K 37/14 Datum: 29.09.2014 Amtsgericht Rockenhausen Ausfertigung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Oberwiesen Blatt 166 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den 20.01.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: 4 Oberwiesen Fl.St. 629 Erholungsfläche 196m 2 Hessengasse Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: 15.400,00 EUR 5 Oberwiesen Fl.St. 630 Gebäude-und Freifläche 182m 2 Hessengasse -20 Verkehrswert gemäß' 74a, 64 ZVG: 118.000,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich bei Fl.St. 629 um ein mit einer Garage und einem Carport bebautes Grundstück. Bei Fl.St. 630 handelt es sich ausweislich des Gutachtens um ein mit einem zweigeschossigen Zweifamilienwohnhaus mit Anbau bebautes Grundstück. Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 77 m 3, im Obergeschoss ca. 93 m 3. Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Beschlagnahme: 29.04.2014. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Vetter Rechtspflegerin 2K37-14-TB 20 01 2015
7 21 & Kirchheimbolanden Projekte & Service GmbH Gasstr. 4, 67292 Kirchheimbolanden Ansprechpartner Martin Eisen Telefonnummer Faxnummer E-Mail Datum +49 (6352) 4004-701 +49 (6352) 4004-777 martin.eisen@vgwerke-kibo.de 17.12.2014 BEKANNTMACHUNG gem. den 325 ff. HGB haben wir unter Zuhilfenahme der Erleichterungsregelung für kleine Kapitalgesellschaften die offen zu legenden Unterlagen für das Geschäftsjahr 2013 dem elektronischen Bundesanzeiger" zur Veröffentlichung eingereicht. Eingereicht wurde der Jahresabschluss 2013, der folgende Unterlagen enthält: - Bilanz zum 31.12.2013 - Anhang 2013 einschl. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen Kirchheimbolanden, 17.12.2014 Proje ervice GmbH Kirchheimbolanden Le'dene Geschäftsführer